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Soziale Städte in einem sozialen Europa

  • Soziale Städte in einem sozialen Europa
    Europa hat vielfältigen Einfluss auf das kommunale Handeln. Die Mehrzahl europäischer Regelungen wirkt sich – direkt oder indirekt - auf das kommunale Handeln aus: beim Setzen sozialer und ökologischer Standards, durch den Verbraucherschutz oder durch die Regeln des EU-Binnenmarktes (Wettbewerbsrecht und öffentliche Auftragsvergabe).

    Zu den Bereichen der Kommunalpolitik, auf die europäisches Recht Einfluss hat, zählen beispielsweise das Personalwesen, das Umweltrecht, der ÖPNV, die Sparkassen, das Abfallrecht, die wirtschaftliche Betätigung der Kommunen, die Wirtschaftsförderung oder das Vergabewesen.

    Von großer Bedeutung für die Kommunen ist natürlich auch die EU Förderung zahlreicher lokaler und regionaler Vorhaben – insbesondere von sozialen Projekten, Infrastrukturmaßnahmen sowie Projekte und Investitionen privater Unternehmen. Um passende Lösungen auf lokaler Ebene zu finden, sind dezentrale Strukturen sinnvoll, denn so können die jeweiligen vorhandenen Innovationspotenziale zum Wohle der Menschen sinnvoll genutzt werden.

  • Die Rolle der Kommunen bei der Gestaltung eines sozialen Europas
    Grundsätzlich gilt: die Kommunen haben eine unverzichtbare Rolle bei der Ausgestaltung eines demokratischen und sozialen Europas, das auf den Grundsätzen von Solidarität, Bürgernähe und Subsidiarität aufbaut. Das kommunale Selbstverwaltungsrecht muss geschützt und gestärkt werden. Gerade für die Kommunen wäre daher das Inkrafttreten Vertrages von Lissabon ein wichtiger Schritt in die richtige Richtung: Er erkennt das Selbstverwaltungsrecht erstmals vertraglich an und sichert es damit ab. Der Vertrag von Lissabon stärkt auch das Subsidiaritätsprinzip. Was nur die Menschen vor Ort, in den Kommunen betrifft, gehört in deren Zuständigkeit, damit bürgernah entschieden werden kann. Dieses Prinzip darf nicht durch europäische Regeln ausgehebelt werden. Vorgesehen ist darüber hinaus, dass in allen europäischen Rechtsetzungen die verwaltungstechnischen und finanziellen Auswirkungen auf die Kommunen berücksichtigt werden müssen. Auch das wäre eine Stärkung der kommunalen Belange.

  • Öffentliche Daseinsvorsorge sichern
    Die Sicherung und Verbesserung von Dienstleistungen von allgemeinem Interesse ist eine wesentliche Grundbedingung für die Verwirklichung eines sozialen Europa. Die Bandbreite dieser zumeist von Kommunen verantworteten Dienstleistungen, die das Gemeinwohl betreffen, reicht von der Versorgung mit Wasser und Energie sowie der Entsorgung von Abfall und Abwasser über den öffentlichen Personennahverkehr bis hin zu den Bereichen Bildung, Schule, Gesundheit, Wohnungswesen, Kultur sowie der Betreuung von Menschen in schwierigen Lebenssituationen und vielfältigen sozialen Dienstleistungen.

    Auch hier mussten in den vergangenen Jahren immer wieder Angriffe von europäischer Seite abgewehrt werden, zum Beispiel im Bereich des ÖPNV. Es ist ein Verdienst der Sozialdemokratinnen und Sozialdemokraten im Europäischen Parlament, dass inzwischen über eine entsprechende Richtlinie klargestellt ist, dass die Kommunen allein darüber entscheiden können, ob sie ÖPNV-Dienste selbst erbringen oder sie für den Wettbewerb öffnen wollen. Auch eine Direktvergabe an kleine und mittlere Unternehmen ist möglich. Es steht ihnen außerdem frei, zu entscheiden, wie und welche sozialen Bedingungen und welche Qualitätskriterien sie anlegen, z.B. Arbeitsbedingungen, Fahrgastrechte, Bedürfnisse von Menschen mit eingeschränkter Mobilität, Umweltschutz, Vorgabe von Taktzeiten, die einzuhalten sind etc.

    Das heißt, in einigen Bereichen sind wir im Moment auf der sicheren Seite, aber wer Europa ein wenig kennt, ahnt, der nächste Angriff kommt bestimmt, vor allem dann wenn Konservative und Liberale in Europa weiter mehrheitlich das Sagen haben.

    Auch das europäische Vergabe- und Beihilferecht macht den Kommunen das Leben immer wieder schwer. Es macht beispielsweise keinen Sinn, interkommunale Zusammenarbeit zu erschweren oder gar zu verhindern, weil auch hier das Vergaberecht und damit die Pflicht zur Ausschreibung Anwendung finden muss. Deshalb ist endlich zu klären, in welchen Bereichen des kommunalen Handelns das europäische Beihilfe- und Vergaberecht Anwendung finden muss und in welchen nicht. Es bedarf einer eindeutigen rechtlichen Regelung, die eine direkte Beauftragung gemischtwirtschaftlicher Unternehmen durch die Kommunen zulässt und wir brauchen eine Klarstellung im europäischen Vergaberecht, dass die interkommunale Zusammenarbeit insgesamt vom europäischen Vergaberecht frei gestellt wird.

    Die Kommunen brauchen dringend dauerhafte Rechtssicherheit und die Klarheit, dass es bei aller Marktliberalisierung Bereiche gibt, die nicht dem freien Spiel der freien Kräfte überlassen werden dürfen. Sie würden durch Wettbewerb nicht besser, sondern durch die ausschließliche Ausrichtung auf Gewinnmaximierung pervertiert. Gerade bei den sozialen Dienstleistungen versucht die EU-Kommission immer wieder, diese zu Dienstleistungen im allgemeinen wirtschaftlichen Interesse umzudefinieren. Für nicht wirtschaftliche Dienstleistungen hat die EU keine Zuständigkeit, für die wirtschaftlichen schon – auch deshalb bedarf es der eindeutigen Klärung, aus welchen Bereichen sich Europa schlicht herauszuhalten hat, weil sie mit einem funktionierenden Binnenmarkt gar nichts zu tun haben.

    Der Vertrag von Lissabon würde neue Möglichkeiten eröffnen, endlich eine gesetzliche Grundlage zur Sicherung der öffentlichen Daseinsvorsorge zu schaffen, für die sich die Sozialdemokraten im Europäischen Parlament schon seit langen einsetzten.

    Sozialdemokratische Zielsetzung bleibt es, den Menschen flächendeckend effiziente, kostengünstige und allgemein zugängliche Dienst¬leistungen zur Verfügung zu stellen. Die Entscheidung darüber, welche Leistungen der Daseinsvorsorge wie erbracht werden, muss den Mitgliedstaaten und in Deutschland vor allem den Kommunen überlassen bleiben.

  • „Sparkassen erhalten“
    Eine Diskussion, die uns auch in NRW in den letzten Monaten in Atem gehalten hat, ist die Frage nach der Zukunft der Sparkassen. Diese war zwar in erster Linie auf die Landesregierung zurückzuführen, die der Privatisierung der Sparkassen mit einem neuen Sparkassengesetz Tür und Tor öffnen wollte. Dennoch gab und gibt es auch von europäischer Seite immer wieder massive Angriffe auf das deutsche Sparkassensystem. Dabei werden immer wieder neue Gründe angeführt, warum dieses einen freien Wettbewerb in Europa angeblich behindert. Ein Blick auf die deutsche Bankenlandschaft zeigt, dass hier ein harter Wettbewerb herrscht, in dem die Sparkassen, die zudem dem Regionalprinzip verpflichtet sind, keine Vormachtstellung einnehmen. Das deutsche Drei-Säulen-Modell im Bankensektor hat sich bewährt. Vor allem die Sparkassen, die dem Gemeinwohl verpflichtet sind, haben sich als Garanten einer funktionierenden Versorgung der Menschen und des Mittelstandes mit Finanzdienstleistungen erwiesen. Es ist nicht einzusehen, worin das Hindernis für die Entwicklung des europäischen Binnenmarktes besteht, dass es in Deutschland Sparkassen gibt. Gerade in der Finanz- und Bankenkrise sind es die Sparkassen, denen die Kunden in Scharen zugelaufen sind, weil sie zu ihnen mehr Vertrauen haben als zu den Privatbanken. Das deutsche System der Sparkassen und Genossenschaftsbanken muss erhalten werden:
    • Es gewährt allen Bevölkerungskreisen Zugang zu einem Bankkonto.
    • Es versorgt kleine und mittlere Unternehmen mit Kleinkrediten.
    • Es ist in der Fläche präsent, aus der private Banken sich wegen mangelnder Gewinnaussichten zurückziehen oder in die sie gar nicht erst hingehen.
    • Es behindert nicht den Wettbewerb im Bankensektor, sondern sichert ihn.

    Die Gewährträgerhaftung (d.h. die Haftung durch die Kommunen) ist bereits von der EU aufge¬hoben worden. Gegen weitere Angriffe aus Brüssel oder auch aus Düsseldorf müssen wir sie verteidigen.

  • Finanzausstattung der Kommunen sichern
    Um Europa vor Ort stärker zu verankern, müssen alle Kommunen von europäischen Fördermitteln profitieren können. In NRW können aber viele gute kommunale Projekte, die aus Fördertöpfen der EU mitfinanziert werden könnten, nicht realisiert werden, da die haushaltsrechtlichen Bestimmungen eine Kofinanzierung der Kommunen vorschreiben. Gleichzeitig verbietet das Land diesen Kommunen wegen ihrer Haushaltslage diese Finanzierung. Dabei sind europäische Fördermittel gerade dafür gedacht, durch gezielte Investitionen die Lage der Kommunen zu verbessern. Diese Praxis muss sowohl auf europäischer als auch auf Landsebene geändert werden! Es darf nicht sein, dass ausgerechnet die Kommunen, die die EU-Förderprogramme am dringendsten brauchen, die Verlierer sind, weil sie sie auf Grund der Regelungen des Landes nicht nutzen können.