Meine Arbeit in Brüssel
Meine Ausschüsse
Jeder Ausschuss ernennt einen Vorsitzenden und mehrere stellvertretende Vorsitzende. Ein Sekretariat, das Teil der Verwaltung des Parlaments ist, unterstützt den Ausschuss in organisatorischer und fachlicher Hinsicht. In der Regel ist in jedem Monat eine ganze Woche für Ausschusssitzungen vorgesehen. Darüber hinaus finden bei Bedarf auch während der Plenartagungen Sitzungen statt. Die Ausschüsse tagen öffentlich.In der laufenden 7. Legislaturperiode gibt es insgesamt 20 ständige Fachausschüsse. Jeder Ausschuss hat eine Abkürzung, die sich von den französischen Bezeichnungen der Ausschüsse ableitet. Auf den Internetseiten der einzelnen Ausschüsse werden neben den Aufgabenfeldern und Mitgliederlisten auch die Tagesordnungen und Ausschussdokumente der Öffentlichkeit zugänglich gemacht.
CULT: Der Ausschuss für Kultur, Jugend, Bildung, Medien und Sport
Der Ausschuss ist zuständig für:
1. die kulturellen Aspekte der Europäischen Union, insbesondere
a) die Verbesserung der Kenntnis und Verbreitung der Kultur,
b) den Schutz und die Förderung der kulturellen und sprachlichen Vielfalt,
c) die Erhaltung und den Schutz des kulturellen Erbes, den Kulturaustausch und das künstlerische Schaffen;
2. die Bildungspolitik der Union, einschließlich des europäischen Hochschulwesens und der Förderung des Systems der Europäischen Schulen sowie des lebenslangen Lernens;
3. die Politik im audiovisuellen Bereich sowie die kulturellen und bildungspolitischen Aspekte der Informationsgesellschaft;
4. die Jugendpolitik und die Entwicklung einer Sport- und Freizeitpolitik;
5. die Informations- und Medienpolitik;
6. die Zusammenarbeit mit Drittländern in den Bereichen Kultur und Bildung sowie die Beziehungen zu den einschlägigen internationalen Organisationen und Institutionen.
Link: Der Ausschuss für Kultur und Bildung (CULT)
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TRAN: Der Ausschuss für Verkehr und Tourismus:
Der Ausschuss ist zuständig für:
1. die Entwicklung einer gemeinsamen Politik für die Bereiche Eisenbahn- und Straßenverkehr sowie Binnen- und Seeschifffahrt und Luftfahrt, insbesondere:
a) gemeinsame Vorschriften für den Verkehr innerhalb der Europäischen Union,
b) den Auf- und Ausbau von transeuropäischen Netzen im Bereich der Verkehrsinfrastruktur,
c) die Bereitstellung von Verkehrsdienstleistungen und die Beziehungen zu Drittländern im Verkehrssektor,
d) die Verkehrssicherheit,
e) die Beziehungen zu internationalen Verkehrsorganisationen;
2. die Postdienste;
3. den Fremdenverkehr.
Link: Der Ausschuss für Verkehr und Fremdenverkehr (TRAN)






