Wo geholfen werden kann

Anlaufstellen für Beschwerden

  • Beschwerde bei der Europäischen Kommission
    Wenn gemeinsames Europäisches Recht fehlerhaft oder gar nicht umgesetzt wurde - egal, ob auf zentraler, regionaler oder lokaler Ebene - kann dieses ein Verfahren der Kommission nach sich ziehen. Möchten Sie sich also über eine behördliche Maßnahme eines Mitgliedsstaates beschweren, so können Sie dies über die Kommission tun.

    Sie haben die Wahl. Entweder Sie beschweren sich schriftlich per Post:
    Beschwerde über eines der Büros der EU-Kommission in NRW

    oder Sie richten eine Mail an:
    Mail-Beschwerde EU-Kommission

  • Klage als Privatperson vor dem Europäischen Gerichtshof
    Auch als Privatperson können Sie vor dem Europäischen Gericht Erster Instanz Klage erheben. Sie können sich zum einen gegen Sie unmittelbar und individuell betreffende Gemeinschaftsrechtsakte oder (Verordnungen und Entscheidungen) oder gegen solche, deren Adressat Sie sind, wehren (Nichtigkeitsklage gem. Art. 230 EG). Zum anderen ist es möglich, gegen Entscheidungen mit einer Untätigkeitsklage gem. Art. 232 EG vorzugehen. Für beide Klagearten gilt jedoch, dass zunächst das erforderliche, nationale Vorverfahren erfolgt sein muss.

    Zur Einreichung Ihrer Unterlagen lesen Sie bitte die Praktischen Anweisungen des Gerichtes.
    Praktische Anweisungen zur Klage

  • Petition beim Europäischen Parlament
    Schließt man eine außergerichtliche Regelung nicht aus, besteht zu Umweltfragen, Ihren Rechten als Unionsbürger, Verbraucherschutz, freier Personen-, Waren- und Dienstleistungsverkehr, Binnenmarkt, Beschäftigungs- und Sozialpolitik, sowie Anerkennung von beruflichen Qualifikationen, die Möglichkeit, eine Petition beim Europäischen Parlament einzugeben:

    Petition beim Europäischen Parlament

  • Einschalten des Europäischen Bürgerbeauftragten
    Der Europäische Bürgerbeauftragte hat die Aufgabe, Missstände in der Verwaltungstätigkeit der Europäischen Einrichtungen und Institutionen zu untersuchen. Beschwerden über nationale, regionale oder kommunale Verwaltungen der Mitgliedstaaten kann der Bürgerbeauftragte nicht untersuchen, selbst wenn die Beschwerden EU-Angelegenheiten betreffen.

    Homepage des Europäischen Bürgerbeauftragten

  • Wichtige unabhängige Beratungseinrichtungen
    Außerhalb der Institutionen gibt es eine Reihe von Einrichtungen, die Ihnen ganz praktisch bei Problemen schnell helfen können:

    Rechtsberatung durch Eurojus
    Bürgeratung durch die Europäische Verbraucherzentrale
    Bürger- und Rechtsberatung durch den Citizens Signpost Service
    SOLVIT: Pragmatische Lösungssuche bei Problemen mit Behörden
    FIN-NET: Beschwerdestellen bei grenzüberschreitenden Finanzstreitigkeiten