
15 Mitgliedstaaten haben Koexistenzvorschriften erlassen, das sind elf mehr als im Jahr 2006, als der erste Bericht über die Koexistenz veröffentlicht wurde. Drei weitere Mitgliedstaaten haben der Kommission Entwürfe von Rechtsvorschriften übermittelt.
In der EU wurden im Vergleich mit anderen Regionen der Welt bislang nur äußerst begrenzte Erfahrungen mit dem Anbau von GVO-Kulturen gewonnen. Die einzige in der EU derzeit angebaute GVO-Kultur ist ein gegen bestimmte Lepidopteren resistenter Genmais. Im Jahr 2008 wurde in der Tschechischen Republik, Deutschland, Spanien, Portugal, Rumänien und der Slowakei Genmais auf einer Fläche von rund 100 000 Hektar angebaut. Das entspricht 1,2 Prozent der gesamten Maisanbaufläche in der EU.
Die Koexistenzkonzepte der Mitgliedstaaten weichen in Bezug auf die Verwaltungsverfahren und die technischen Spezifikationen der Trennungsmaßnahmen voneinander ab. Diese Unterschiede spiegeln die regionalen Unterschiede bei den agronomischen, klimatischen und anderen Faktoren wider, die für die Wahrscheinlichkeit einer GVO-Vermischung mit anderen Kulturen entscheidend sind. Um die Effizienz einzelstaatlicher Koexistenzmaßnahmen weiter zu verbessern, erstellt das von der Kommission eingerichtete Europäische Büro für Koexistenz (ECoB) in Zusammenarbeit mit den Mitgliedstaaten kulturspezifische Dokumente über bewährte Praktiken.
Die Kommission ist davon überzeugt, dass das auf dem Subsidiaritätsprinzip basierende Koexistenzkonzept die richtige Entscheidung war und eine weitere Harmonisierung in diesem Bereich nicht erforderlich ist. Sie wird ihre Anstrengungen verstärken, um die Zusammenarbeit zwischen den Mitgliedstaaten zu erleichtern und einen wissenschaftsbasierten, praktischen Ansatz für Trennungsmaßnahmen zu fördern. Im Jahr 2011 wird die Kommission über die Fortschritte berichten und dabei auch eine aktualisierte Übersicht über die Ausarbeitung und Durchführung von einzelstaatlichen Koexistenzmaßnahmen geben.
Den Bericht können Sie hier abrufen.