Reizthema EU

Europa reißt immer mehr Macht an sich und ist unkontrollierbar.

Karl-Heinz Florenz Die EU kann nur dann tätig werden, wenn sie von allen Mitgliedstaaten ausdrücklich vertraglich dazu ermächtigt wurde. Die Aufgabenverteilung ist im Vertrag von Maastricht festgeschrieben. Außerdem gilt das Prinzip der Subsidiarität: Die Gemeinschaft darf nur dann gesetzgeberisch tätig werden, wenn die angestrebten Ziele von den Mitgliedstaaten allein nicht ausreichend erfüllt werden.

  • Petra Kammerevert: Grundsätzlich gilt, dass die Kommission nur in den Fragen tätig werden kann, in denen ihr durch die Verträge Kompetenz zusteht, oder dann, wenn der Ministerrat oder der Europäische Rat (Staats- und Regierungschefs) sie ausdrücklich beauftragt. Richtig ist aber auch, dass es einer klaren Kompetenzabgrenzung bedarf. Die Menschen müssen besser unterscheiden können, wer entscheidet eigentlich wann, was und mit welcher Berechtigung. Der Lissabon-Vertrag würde hier für mehr Klarheit sorgen, da er eine Kompetenzabgrenzung der verschiedenen politischen Ebenen vornimmt.

    Einen weiteren Auszug aus dem Interview lesen Sie heute Abend hier, das komplette Gespräch gibt es am morgigen Freitag, 5. Juni, in der Neuß-Grevenbroicher Zeitung.

    Quelle: RP-Online