
Am heutigen Dienstag, 6. Juli, hat das Europäische Parlament in Zweiter Lesung mit breiter Mehrheit eine Ausweitung der Fahrgastrechte im See- und Binnenschiffsverkehr sowie den Busverkehr beschlossen. Schiffs- und Busreisende erhalten somit europaweit deutlich besseren Schutz im Rahmen ihrer Reise. Bisher galt dies nur für Flug- und Bahnreisende.
Die Fahrgast- bzw. Fluggastrechte legen fest, worauf die Passagiere Anspruch haben, wenn während der Reise etwas schief geht, also wenn z. B. ein Flug Verspätung hat oder ganz gestrichen wird oder wenn Gepäck beschädigt wird oder verloren geht. Außerdem garantieren diese Rechte die Gleichbehandlung von Menschen mit Behinderungen oder eingeschränkter Mobilität.
„Die Sozialdemokraten im Europäischen Parlament haben sich besonders für die Rechte von Menschen mit Behinderung und eingeschränkter Mobilität eingesetzt. So wurde im neuen Gesetzentwurf festgelegt, dass Passagiere nicht auf Grund von Behinderung oder eingeschränkter Mobilität zurückgewiesen werden können. Wenn es einen triftigen Grund geben sollte, dann müssen die Verantwortlichen für eine alternative Reisemöglichkeit sorgen und das Vorgehen begründen“, sagte die SPD-Europaabgeordnete Petra Kammerevert.
Für den Bereich der Schifffahrt konnte eine Einigung zwischen Ministerrat und Parlament erreicht werden, so dass die EU-Verordnung in Kraft treten kann.
Busreisende müssen sich allerdings noch gedulden. Bei den Verhandlungen für den Omnibusverkehr konnte leider kein Einvernehmen mit dem Rat erzielt werden. Nach der heutigen Entscheidung des Parlaments geht der Gesetzentwurf damit nun erst einmal ins Vermittlungsverfahren mit dem Rat. Die EU-Parlamentarier verlangen unter anderem Entschädigungszahlungen bei Verspätungen, Abgeltungen für beschädigtes Gepäck und Verbesserungen der Rechte von Behinderten und Personen mit eingeschränkter Mobilität. "Der Rat wollte jedoch die Unternehmen nicht zu einer behindertengerechten Umrüstung ihrer Busse verpflichten und beweist damit, dass er wirtschaftliche Interessen über die Interessen der Fahrgäste stellt. Was aber im Schienen-, Luft- und Seeverkehr möglich ist, muss auch im Busverkehr möglich sein", so Petra Kammerevert abschließend.
Die EU-Kommission startet zudem eine europaweite Aufklärungskampagne unter dem Motto „Ihre Rechte als Reisende immer dabei“. Unter http://ec.europa.eu/passenger-rights wurde eine neue Website eingerichtet. Hier können sich die Bürger leicht Klarheit darüber verschaffen, welche Rechte ihnen bei jedem Verkehrsmittel zustehen. Außerdem wird überall in Zügen, Bahnhöfen und Flughäfen mit Infoblättern und Postern geworben. All diese Informationen werden in allen EU-Amtssprachen zur Verfügung stehen, so dass sich jedermann in seiner eigenen Landessprache informieren kann.
Sobald neue Gesetze in Kraft treten, werden die Reisenden automatisch informiert, denn die Kampagne wird über zwei Jahre laufen.