„Medienvielfalt fällt nicht vom Himmel“

© Trish Parisy /sxc.hu
© Trish Parisy / sxc.hu

EU-Parlament stärkt unabhängigem öffentlich-rechtlichen Rundfunk den Rücken

Das Europäische Parlament hat am Donnerstag in Straßburg mit großer Mehrheit den Bericht über den öffentlich-rechtlichen Rundfunk im digitalen Zeitalter verabschiedet und damit die Grundregeln für einen fairen Wettbewerb audiovisueller Medien in Europa klargestellt.

Die SPD-Europaabgeordnete und Medienexpertin im Ausschuss für Kultur und Bildung Petra KAMMEREVERT zeigte sich erfreut über die breite Zustimmung, die der Bericht im Parlament erhielt: “Damit stärken wir dem dualen System und insbesondere dem öffentlich-rechtlichen Rundfunk in Europa eindeutig den Rücken." Besonders hob sie hervor, dass das Europäische Parlament damit nochmals eindeutig bekräftigt habe, dass den Angeboten eines starken und staatsfernen öffentlich-rechtlichen Rundfunks der Zugang zu allen Plattformen und Ausspielwegen der modernen Kommunikationswelt gewährleistet sein muss. "Nur so ist sichergestellt, dass die qualitätsvollen Angebote öffentlich-rechtlicher Rundfunkhäuser auch diejenigen erreicht, die dafür Gebühren zahlen müssen”, so Petra KAMMEREVERT weiter.

Eine sichere Koexistenz von öffentlich-rechtlichem und privatem Rundfunk in den EU-Mitgliedstaaten ist wesentliche Grundlage, um Informationsvielfalt und Medienpluralismus dauerhaft zu gewährleisten. Ohne eine freie und vielfältige Medienlandschaft ist ein demokratisches Europa nicht denkbar. Petra KAMMEREVERT machte deutlich, dass sich diese Vielfalt der Medien nicht von selbst ergebe. “Durch die Digitalisierung sind bisherige Hörfunk- und Fernsehanbieter in Europa zunehmend einem Wettbewerb mit global agierenden Kommunikationsunternehmen ausgesetzt, der für sie auch existenzbedrohend sein kann”, erklärte die EU-Parlamentarierin.

Zudem wird im Bericht die Kompetenzverteilung innerhalb der Rundfunkpolitik eindeutig dargestellt. “Vielfalt heißt auch, dass die EU auf zentrale Vorgaben bei der Ausgestaltung des Rundfunks verzichtet. Es bleibt Aufgabe der Mitgliedstaaten, die staatsferne Organisation und die Aufgabenstellung für ihren öffentlich-rechtlichen Rundfunk festzulegen und diesen auch finanziell so auszustatten, dass er seine Aufgaben erfüllen kann. Das ist leider noch immer nicht in allen Mitgliedstaaten selbstverständlich“, betonte Petra KAMMEREVERT. Denn unmittelbare staatliche und politische Einflussnahme auf den öffentlich-rechtlichen Rundfunk seien in einigen Mitgliedsstaaten noch immer an der Tagesordnung. „Ein unabhängiger Rundfunk, der finanziell auch so ausgestattet ist, dass er seine Aufgaben erfüllen kann, ist grundlegender Bestandteil einer jeden Demokratie. Die EU soll nur dort regelnd eingreifen, wo evident Rechtsverstöße hiergegen festzustellen sind”, erläuterte Petra KAMMEREVERT abschließend.