Über Netzsperren und Beschränkungen der virtuellen Welt

Petra Kammerevert, MdEP beim medienpolitischen Kongress am 10.12.2010 in Berlin – Quelle: www.vorwaerts.de

Der jüngste IT-Gipfel ist Vergangenheit. Von ihm bleibt nur ein schaler Nachgeschmack haften: Wir brauchen irgendwie mehr Sicherheit im Netz aber wie, wissen wir nicht so genau. Jeglichen Debatten um Digitalisierung und der dynamischen Entwicklung der Informations- und Kommunikationstechnologie in jüngster Zeit ist zweierlei gemein: Es werden

1. ausufernde Debatten über Einzel-Phänomene des Internets geführt, denen

2. regelmäßig die Überlegung zu Grunde liegt, dass das Internet potenziell gefährlich ist.

Diese Debatten führen zu nichts.

Ein Unternehmen, das von den USA aus eine Infrastruktur für ein soziales Netzwerk bereitstellt, unterliegt weder einem deutschen noch einem europäischen Datenschutzrecht. Streetview, Wikileaks und Facebook sind Einzelerscheinungen, denen mit nationaler Rechtsetzung allein überhaupt nicht beizukommen ist. Anstatt sich international, nämlich auf Ebene der OECD und der UN, für weltweit verbindliche grundsätzliche Vereinbarungen zum Daten- und Verbraucherschutzrecht zu bemühen, schauen unsere schwarz-gelben Minister zu, wie uns europaweit von US-Behörden Leitbilder aufgedrückt werden, was wir als “Privacy” zu verstehen hätten und was nicht. Das geschah so bei Fluggastdaten, das geschah so bei SWIFT und es geschah so bei ACTA.

Wir brauchen keine “lex street-view” und keine “lex facebook”. Es ermangelt uns vielmehr an einem grundsätzlichen Konsens darüber, wie weit mediale Persönlichkeitsentfaltung gehen darf, wie frei sich jeder Einzelne von uns in virtuellen Welten bewegen darf und ab wann staatliche Intervention benötigt wird, um zu fairen Interessenausgleichen zu gelangen oder vor Rechtsverletzungen zu schützen.

Auch ich habe hierfür leider keine Zauberformel parat. Ich hoffe aber, dass der heutige Kongress uns dahingehend weiterbringt, hier schnell grundsätzliche politische Entscheidungen zu treffen. Wir Sozialdemokratinnen und Sozialdemokraten sind aufgefordert umfassend und schlüssig darzustellen, wie wir langfristig sicherstellen wollen, dass jeder Mensch gleiche Chancen und das bestmögliche Maß an Freiheit zur eigenen Entfaltung in der virtuellen Welt hat. Ich halte diese Frage übrigens nicht für ein Nischenproblem sozialdemokratischer Politik, sondern vielmehr für eine Frage, die in sehr zentraler Weise die Grundwerte von Freiheit, Gleichheit und Solidarität betrifft und die es daher gilt in die Mitte der Partei zu tragen. Hier einen intelligenten und zukunftsweisenden Grundkonsens zu entwickeln, in dessen Mittelpunkt das Interesse der Nutzerinnen und Nutzer steht, die im Web2.0 gleichermaßen die entscheidenden Akteuere sind, kann wesentlich zum Erfolg künftiger sozialdemokratischer Politik beitragen. Auf diesem Grundkonsens aufbauend, können dann sachgerecht Einzelentscheidungen abgeleitet werden – jetzt für street-view, morgen für cloud computing und den Standard IPv6.

Dass ein solcher grundlegender Maßstab fehlt sieht man daran, wie unterschiedlich aktuelle Einzelfragen diskutiert werden. Während die einen beispielsweise streetview für gar nicht so schlimm halten, sagen andere den Untergang des Abendlandes voraus – ebenso bei urheberrechtlichen Fragen, die sich durch die Digitalisierung stellen oder bei der Netzneutralität. Gerade weil wir heute kaum intellektuell erfassen können, was technisch alles möglich ist und weil wir erst recht nicht absehen können, wohin uns die digitale Evolution führt, müssen wir dafür sorgen, dass sich die technische Entwicklung unserem Verständnis von einem freiheitlichen Menschenbild unterordnet und nicht umgekehrt. Zuweilen beschleicht mich allerdings die Sorge, dass wir am Ende diesen Kampf verlieren könnten, gerade weil wir uns zu sehr auf Einzelphänomene konzentrieren. Während wir beispielsweise noch dabei sind, uns mit Händen und Füßen gegen das Sperren von Internetseiten im Kampf gegen Kinderpornographie zu wehren, weil dies nicht nur nutzlos ist, sondern auch den Aufbau einer Überwachungsinfrastruktur impliziert, verkündet die Musikindustrie – leider in trauter Zweisamkeit mit den Gewerkschaften schon wieder die Notwendigkeit von Stoppschildern für das Herunterladen von Inhalten und der Bundesinnenminister propagiert die Providerhaftung bei Urheberrechtsverletzungen. Das alles sind keine Nebenkriegsschauplätze, auf denen sich ausschließlich ein paar unermüdliche Medienpolitikerinnen und Medienpolitiker tummeln sollten. Diese Fragen betreffen die Grundfeste unserer Gesellschaft und damit auch die Frage, wie diese Gesellschaft aussehen soll, in der wir in Zukunft leben wollen, wie wir Demokratie und vor allem Teilhabe zukünftig organisieren möchten. Und gerade deshalb ist es so wichtig, dass es uns gelingt, diese Debatten in der Mitte unserer Partei und auch in der Mitte der Gesellschaft zu verankern.

Einige Überlegungen, die uns auf dem Weg zu diesem Grundkonsens weiterhelfen können:

Das Internet bietet zuerst einmal eine Fülle von Möglichkeiten für Information, Kommunikation, Kreativität und wirtschaftliche Betätigung, die wir alle vor ein paar Jahren für nicht möglich gehalten haben. Gerade in diktatorischen Staaten oder in solchen, in denen es mit der Presse-, Meinungs- und Informationsfreiheit nicht weit her ist, bietet das www (noch) Möglichkeiten der ungehinderten Information, die sonst kaum oder nur unter sehr erschwerten Bedingungen zu erhalten sind. Als Beispiel sei hier China erwähnt. Die Auseinandersetzung zwischen dem chinesischen Staat und google ist uns sicherlich noch gut in Erinnerung und führt uns gleichzeitig vor Augen, wie fragil die über das Internet hinzugewonnene Freiheit der Information immer wieder ist. Und das gilt leider nicht nur in Staaten wie China.

Für uns ist mit dem Internet Informationsbeschaffung und Kommunikation um ein vielfaches einfacher geworden. Kaum einer von uns kann sich heute noch vorstellen, ohne Internetrecherche auszukommen, oder ohne e-mails. Das Internet ist auch ein Medium, das neue Formen von Partizipation und damit neue Formen von gesellschaftlichem Diskurs und von gesellschaftlicher Teilhabe ermöglicht.

Richtig ist aber auch: Wie in der realen Welt, so gibt es auch in der virtuellen Welt Kriminalität, es gilt, sie hier wie dort zu verfolgen und zu ahnden. Es ist inzwischen zu einer Binsenweisheit geworden, dass das Internet kein rechtsfreier Raum ist. Hier wie dort ist allerdings in jedem Fall der Grundsatz der Verhältnismäßigkeit der Mittel anzuwenden. Auch über das Telefon kann man sich zu kriminellen Handlungen verabreden. Bei der Einführung des Telefons hat dennoch niemand daran gedacht eine permanente und dauerhafte Überwachung der Gespräche einzuführen. Stattdessen wurde das Post- und Telekommunikationsgeheimnis zumindest in den westlichen Demokratien fest im Grundrechtekatalog verankert. Ausnahmen sind nur bei begründetem Verdacht möglich und unterliegen, zumindest in Deutschland dem Vorbehalt einer richterlichen Entscheidung. Dennoch gibt es immer wieder Versuche, diesen Grundsatz bezogen auf das Internet auszuhebeln. Vorratsdatenspeicherung und „Zugangserschwerungsgesetz“ sind die Ihnen allen bekannten Stichworte.

Wenn wir weiterhin von Grundsatz der Verhältnismäßigkeit der Mittel ausgehen, und ich gehe davon aus, dass dies für Sozialdemokraten eine Selbstverständlichkeit ist, dann widerspricht die Schaffung von Zensurinfrastrukturen und die Schaffung jeglicher Formen globaler Überwachung von Kommunikationsströmen diesem Grundsatz. Es gilt wachsam zu bleiben gegen alle Versuche, die Informations- und Kommunikationsfreiheit einzuschränken. Sie ist wesentlicher Bestandteil und Grundlage unseres demokratischen Gemeinwesens. Es gilt, immer die richtige Balance zu halten zwischen Freiheit auf der einen und Regulierung auf der anderen Seite. Wir dürfen uns nicht irre machen lassen, von Schlagworten wie „Terrorbekämpfung“, „Kampf gegen Kinderpornographie“, sondern müssen immer genau prüfen, ob mit vermeintlich guten Absichten nicht sog. Nebeneffekte, eintreten und das eigentlich Gewollte konterkarieren. Risiken und Nebenwirkungen sind also besonnen abzuschätzen.

Ich denke, wir täten insgesamt gut daran, die Netzwelt nicht zuallererst und vor allem als Ort krimineller Aktivitäten anzusehen.

Dennoch kann und darf natürlich nicht verschwiegen werden, dass das Internet auch Risiken birgt und dass die Verfolgung krimineller Aktivitäten im Internet anderer Maßnahmen bedarf, wie in der realen Welt. Hier geht es vor allem um eine verbesserte internationale Zusammenarbeit, den Ausbau der polizeilichen Kapazitäten und die entsprechende Schulung des Personals. Wenn ich höre, dass es beim BKA sage und schreibe 6,3 Stellen gibt, die sich um die Löschung kinderpornographischer Seiten im Internet kümmern, wundert es kaum, dass die Führung des BKA immer wieder betont, Löschen reiche nicht aus und ginge nicht schnell genug und daher benötige man auch das Mittel der Sperren. Dass dies mit 6,3 Stellen jedoch effektiver vollbracht werden kann, erscheint mir kaum schlüssig.

Aber auch jenseits der kriminellen Aktivitäten birgt das Internet Risiken. Sie betreffen den Daten- und Verbraucherschutz ebenso wie die Frage der Verknüpfung von Daten und der ungehinderten Datensammlung. Niemand wundert sich heute noch ernsthaft darüber, dass man, wenn man einen Suchbegriff bei google eingibt, neben den gefundenen Quellen automatisch die passende Werbung hierzu auf der Seite erhält. Dies mag noch vergleichsweise harmlos erscheinen, problematisch wird es aber dann, wenn damit gleichzeitig Nutzerprofile erstellt werden, die dann von google und anderen für entsprechende kommerzielle Zwecke genutzt werden. Oder wenn zukünftig über das in fast jedem Handy eingebaute GPS und die für uns alle sicherlich auch praktische Anwendung eines Handys als Navigationsgerät auch noch Bewegungsprofile erstellt werden und Anbieter damit jederzeit wissen, wo ich mich befinde und mich dann mit nicht angefragten Informationen versorgt. Ähnliches gilt für soziale Netzwerke. In jedem Fall handelt es sich um Datenkraken, von denen wir nicht wirklich wissen, was sie mit den gesammelten Daten wirklich anfangen und wohin das alles noch führen soll. Das Buch von Georg Orwell „1984“ erscheint bei manchem Bericht den man in den letzten Monaten zum Verhalten von Google, Apple, facebook und anderen gelesen hat, fast wie eine Untertreibung dessen, was nun Realität geworden ist, auch wenn es weniger um staatliche Überwachung geht.

Hier ist aus meiner Sicht in jedem Fall der Gesetzgeber gefordert, – auch auf europäischer Ebene – Daten- und Verbraucherschutzvorschriften auf den Weg zu bringen, die die Verbraucher/-innen so gut es geht, vor dem Missbrauch und der unrechtmäßigen Verknüpfung von Daten schützt. Hier allein auf die Selbstregulierungskräfte der Wirtschaft zu setzen, reicht bei weitem nicht aus.

Was aber in jedem Fall neben datenschutzrechtlichen Maßnahmen erforderlich ist, ist eine deutlich ausgebaute und verpflichtende Medienkompetenz­erziehung, die bereits im frühen Kindesalter beginnen muss. Jüngste Studien zeigen einmal mehr, dass Jugendliche sehr sorglos mit dem Web, vor allem mit e-mails und Links umgehen. Gleiches gilt aber im Übrigen auch für Erwachsene, während die Jugendlichen immerhin wissen, dass es sinnvoll ist, den eigenen Rechner mit Virenschutzprogrammen zu schützen, sieht dies bei den Eltern ganz anders aus. In einer ebenfalls sehr aktuellen Umfrage gaben zwar 88 Prozent der erwachsenen Nutzer an, eine Firewall zu kennen, doch nur die Hälfte von ihnen hat sie auch auf ihrem Computer installiert. Unter den Jugendlichen (zwischen 14 und 18 Jahren) nutzen immerhin 71 Prozent der Befragten eine Firewall. Ein noch stärkeres Gefälle gibt es beim Antivirenschutz: Während sich 84 Prozent der Jugendlichen mit einem Antiviren-Programm schützen, sind es unter den Eltern lediglich 29 Prozent. Ebenfalls nur 29 Prozent der Eltern schützen sich aktiv gegen Spionagesoftware, unter den Jugendlichen sind es immerhin 55 Prozent.

Diese Zahlen zeigen deutlich, dass es nicht nur notwendig ist, unseren jüngsten Medienkompetenz zu vermitteln, sondern, dass auch die Erwachsenen hier in die die Überlegungen einbezogen werden müssen. Hinzukommt, dass wir es zum ersten Mal mit einer Elterngeneration zu tun haben, die nur noch bedingt nachvollziehen kann, was ihre Kids am Computer treiben, das macht es ihnen schwer, richtig zu Beurteilen und auch richtig und angemessen zu reagieren.

Medienkompetenzvermittlung muss jedoch mehr sein, als nur die Vermittlung von Technik. Vielmehr geht es aus meiner Sicht um Vermittlung von Kenntnissen, wie man sich beispielsweise in sozialen Netzwerken verhält, welche Daten und Informationen man von sich Preis geben sollte und welche nicht. Es geht darum, dass Kinder und Jugendliche frühzeitig lernen mit den Chancen, aber auch mit den Risiken der neuen Kommunikationsmöglichkeiten umzugehen, um dann selbstbewusst und kritisch entscheiden zu können, welche Wege sie im Internet beschreiten wollen und welche sie lieber meiden. Wir müssen unseren Kindern versuchen zu erklären, wie sie mit bestimmten Avancen (Grooming) über das Internet umgehen und Ihnen Hilfestellungen an die Hand geben, wie sie gleichsam Gut und Böse voneinander unterscheiden können. Hier müssen wir das richtige Maß zwischen Vertrauen und Vorsicht finden.

Es gibt schon heute viele guten Beispiele für die Vermittlung von Medienkompetenz. Nach einem zweijährigen Testlauf wollen Mitglieder des Arbeitskreises Schule des Berufsverbands der Datenschutzbeauftragten Deutschlands (BVD) nun bundesweit Lehrveranstaltungen durchführen und in die Klassenzimmer gehen, um die Jugendlichen im Umgang mit dem Internet zu schulen. Sie wollen beispielsweise über die Risiken in Online-Chats und Social Networks aufklären. Bisher waren ehrenamtliche Datenschützer an Schulen in Nürnberg, Frankfurt am Main, Remscheid und Bielefeld tätig, weitere Einsätze sind derzeit in Berlin, Brühl und Gütersloh geplant. Hauptzielgruppe sind Schüler in den Jahrgangsstufen 6 und 7. Solche Aktivitäten sind löblich und positiv, bleiben aber ein Strohfeuer, wenn wir nicht endlich dahin kommen, Medienkompetenzerziehung zum festen Bestandteil des Lehrplans zu machen. Dafür brauchen wir gut ausgebildete Lehrer, eine entsprechende Ausstattung der Schulen und gute Unterrichtsmaterialien. So ehrenwert das beschriebene Projekt des Berufsverbandes des Datenschützer ist, es kann nicht sein, das Medienkompetenzerziehung eine Sache der Ehrenamtlichkeit bleibt und jetzt Sponsoren für die Ausweitung des Projekt gesucht werden müssen. Der Sonntagsreden zur Medienkompetenz sind genug gehalten worden, jetzt geht es darum, Taten folgen zu lassen. Im Rahmen der Diskussion über einen Richtlinienentwurf der Kommission zur Bekämpfung der sexuellen Ausbeutung und des Missbrauchs von Kinder sowie der Kinderpornographie, hat daher der Kulturausschuss einstimmig beschlossen, dass die eindeutige Aufforderung an die Mitgliedstaaten für eine flächendeckende und verpflichtende Medienkompetenzerziehung Bestandteil der Richtlinie wird und damit gesetzlichen Charakter erhält. Jetzt geht es darum, diesen Teil des Richtlinienentwurfs entsprechend im Parlament und dann in den Verhandlungen mit dem Ministerrat durchzusetzen. In Deutschland sind hier vor allem die Länder gefordert. Bildung ist der entscheidende Schlüssel, der dafür sorgt, dass uns technischer Fortschritt nicht überfordert, sondern, dass wir ihn aktiv mitgestalten. Der aufgeklärte, also der um die Möglichkeiten, Risiken und Gefahren wissende Nutzer ist die beste Sicherheit im Netz.

Schließlich müssen wir den Begriff Netzneutralität in unserem Sinne mit Leben füllen, sonst schlägt hier sehr bald die normative Kraft des Faktischen zu. Jeder diskutiert den Begriff derzeit wie es am besten ins politische Kalkül oder in den Business-Plan passt. Inwieweit dürfen Netzbetreiber auf den Datenstrom, der durch ihre Netze fließt Einfluss nehmen? Wenn wir ein offenes Internet und einen neutralen Datenverkehr sicherstellen wollen, bedarf es dann gesetzlicher Regelungen und wie sollen diese aussehen? Wollen wir bestimmten Datentypen einen Vorrang in der Netzdurchleitung einräumen und dürfen Netzbetreiber für eine schnellere Datenübermittlung einzelner Angebote ein Entgelt erheben? Wie kann jeder Nutzer problemlos feststellen, ob und wo es gerade einen Kapazitätsengpass gibt oder nicht? Gibt es für mobile und feste Netze unterschiedliche Regeln? Diskriminierungsfreiheit, Chancengleichheit, Sicherung von Medienpluralismus und Gewährleistung kultureller Vielfalt sind für mich zur Beantwortung dieser Frage nicht nur schöne Worte – sie müssen entscheidungsleitend sein. Ich bin skeptisch, ob wir uns zur Gewährleistung der Netzneutralität dauerhaft auf den Wettbewerb als Garant für eine neutrale Datenübermittlung verlassen können. Im Bereich der Energieversorgung haben wir vier big player, sprechen von einem Oligopol und betrachten den Wettbewerb im Strommarkt eher skeptisch – wie betrachten wir dann den Wettbewerb unter den vier big playern der Mobilfunkbranche? Wie ahnden wir Verstöße gegen Netzneutralität? Für uns gilt es zu verhindern, dass unter Zuhilfenahme des Begriffs Netzneutralität in einem offenen und funktionierenden Netz eine Priorisierung von Angeboten und deren bessere oder schlechtere Behandlung für entsprechende monetäre Gegenleistung ermöglicht wird. Netzneutralität soll allen funktionierende Netze und eben nicht einigen Wenigen den Goldesel garantieren.

Quelle: Blog der SPD-Bundestagsfraktion