
Anlässlich der Ankündigung des Koalitionsausschusses der schwarz-gelben Bundesregierung, das Zugangserschwerungsgesetz aufheben zu wollen, erklären der zuständige Berichterstatter der Arbeitsgruppe Rechtspolitik der SPD-Bundestagsfraktion, Burkhard LISCHKA, der netzpolitische Sprecher der SPD-Bundestagsfraktion, Lars KLINGBEIL und die zuständige Berichterstatterin im Kulturausschuss des Europäischen Parlamentes, Petra KAMMEREVERT, MdEP:
Politik und Bürger haben es gemeinsam geschafft: Das Internetsperrgesetz fällt! Der Koalitionsausschuss der schwarz-gelben Bundesregierung hat gestern beschlossen, dass das Zugangserschwerungsgesetz endgültig abgeschafft und ein Aufhebungsgesetz vorgelegt werden soll. Die SPD begrüßt diese Entscheidung. Endlich hat sich in allen Fraktionen die Erkenntnis durchgesetzt, dass Internetsperren wenig effektiv, ungenau und technisch ohne großen Aufwand zu umgehen sind, keinen Beitrag zur Bekämpfung des sexuellen Missbrauchs leisten und zudem eine Infrastruktur schaffen, die von vielen zu Recht mit Sorge gesehen wird! Zugleich begrüßt die SPD, dass damit endlich der derzeitige Rechtszustand, der einen eklatanten Bruch der Verfassung darstellt, beendet und das Gesetz zur Bekämpfung der Kinderpornografie in Kommunikationsnetzen aufgehoben wird.
Das zeigt zugleich, wie wichtig es ist, sich in politische Prozesse einzubringen. Ohne den massiven Protest im Netz, ohne die Online-Petition gegen Internet-Sperren und ohne die zwischenzeitlich eingereichte Verfassungsklage wäre dieser netzpolitische Erfolg kaum möglich gewesen. Zu danken ist daher allen, die sich aktiv und engagiert an diesem Protest beteiligt und die Politik aufgefordert haben, das symbolpolitische Internetsperrgesetz zurückzunehmen. Eine verantwortungsvolle Politik zeichnet sich dadurch aus, dass sie – auch bei neuen Themen- und Fragestellungen – lernfähig ist und im Zweifel Fehler als solche erkennt und korrigiert. Die SPD hat sich engagiert für die Aufhebung des Internetsperrgesetzes eingesetzt. Gut, wenn sich die Koalition endlich anschließt!
Jetzt muss sich die Bundesregierung aber auch im Europäischen Rat entschieden gegen den von der EU-Kommissarin Malmström erarbeiteten Vorschlag für eine Richtlinie des Europäischen Parlaments und des Rates zur Bekämpfung des sexuellen Missbrauchs und der sexuellen Ausbeutung von Kindern sowie der Kinderpornographie [KOM (2010)94 endgültig], der Internetsperren vorsieht, stellen. In Deutschland wie auf europäischer Ebene muss gelten, dass „Löschen statt Sperren“ das geeignete Instrument zur Bekämpfung des sexuellen Missbrauchs von Kindern ist. Es kann nicht angehen, dass die Bundesregierung in Deutschland zwar ein Aufhebungsgesetz für die Internetsperren vorlegt, in Brüssel aber den Vorschlag zur verpflichtenden Einführung von Internetsperren unterstützt und so über den Umweg Europa doch noch Internetsperren nach Deutschland bringt.
Daneben bleibt die Bundesregierung weiterhin aufgefordert, alle Maßnahmen zu ergreifen, die zur Bekämpfung der Verbreitung von sexueller Gewalt und Ausbeutung von Kindern und Jugendlichen im Internet und zur zeitnahen Löschung entsprechender Inhalte notwendig sind. Hierzu zählt neben der weiteren Verbesserung der Zusammenarbeit zwischen den Strafverfolgungsbehörden und den Beschwerdestellen auf nationaler und insbesondere auf internationaler Ebene vor allem eine verbesserte technische und personelle Ausstattung der Polizeibehörden und des BKA, um die zeitnahe Löschung wirksam durchsetzen zu können.