
Sehr geehrter Herr Präsident,
liebe Kolleginnen, liebe Kollegen,
politische Initiativen für einen flächendeckenden Ausbau schneller Internetverbindungen sind grundsätzlich zu begrüßen. Aber Frequenzen sind ein öffentliches und vor allem knappes Gut. Dem Kulturausschuss war es daher ein besonderes Anliegen, deutlich zu machen, dass Frequenzen zur Erfüllung vielfältiger gesellschaftlicher, kultureller, sozialer und wirtschaftlicher Aufgaben unverzichtbar sind und bleiben. Deshalb haben wir besonderen Wert darauf gelegt, dass insbesondere die kulturpolitische Bedeutung von Funkfrequenzen eine angemessene Berücksichtigung findet und die Vorgaben des Telekom-Pakets, zur Sicherung des Medienpluralismus und der kulturellen Vielfalt nicht durch die Hintertür ausgehebelt werden.
Sowohl öffentlich-rechtlicher wie privater Rundfunk sind wesentliche Garanten für Medienpluralismus und Meinungsvielfalt in Europa. Es muss sichergestellt werden, dass sie ihrer unerlässlichen Aufgabe auch zukünftig ungehindert nachkommen können und dass sie entsprechende Entwicklungsmöglichkeiten haben. Dafür brauchen sie auch zukünftig Frequenzen. Der Kulturausschuss hatte daher vorgeschlagen von einer vorzeitigen Öffnung des Frequenzbandes unter 790 MHz Abstand zu nehmen und erst einmal zu sehen, wie effzient und effektiv die Digitale Dividende 1 genutzt wird und die weitere technische Entwicklung im Auge zu behalten. Zwar wird an mehreren Stellen erwähnt, dass die Belange des Rundfunks zu berücksichtigen sind. Der Kulturausschuss hätte sich hier aber klarere Worte gewünscht.
Besonders wichtig war uns auch, dass vor der Vergabe von Frequenzen klare Regelungen für Kompensationsmaßnahmen getroffen werden, damit beispielsweise Theater und alle die Drahtlosmikrophone nutzen, nicht auf den Kosten für den von Ihnen nicht zu verantwortenden Frequenzumzug bzw. die Beseitigung von Interfernenzproblemen sitzen bleiben. Hier spricht der Vorschlag der uns zur Abstimmung vorliegt, dankenswerter Weise eine ziemlich deutliche Sprache.