
Verkehrausschuss stellt Forderungen an die EU-Kommission
"Die Vorbehalte gegenüber Körperscannern hat die EU-Kommission bisher nicht ausräumen können", äußerten sich die SPD-Europaabgeordneten Knut FLECKENSTEIN und Petra KAMMEREVRT kritisch nach der Abstimmung der Stellungnahme des Verkehrsausschusses über die umstrittene Aufnahme von Körperscannern ins Europäische Gemeinschaftsrecht. Im Juni 2010 hatte die EU-Kommission angekündigt, zu prüfen, ob der Einsatz von Körperscannern an europäischen Flughäfen gemeinsamen Standards entsprechen muss und zu einer Verbesserung der Sicherheit beiträgt. Ihre jüngst dazu veröffentlichte Auswirkungsstudie ist in dieser Frage nach Ansicht der SPD-Parlamentarier aber nur bedingt aussagekräftig.
Knut FLECKENSTEIN dazu: "Ein Jahr später liegen keine überzeugenden Ergebnisse vor, nachdem sieben Mitgliedstaaten jeweils einzeln den Einsatz von Körperscanner getestet haben. Wenn mir zusätzlich noch auf meinen wöchentlichen Flügen von Hamburg nach Brüssel am Flughafen gesagt wird, dass die Körperscanner während der Stoßzeit ausgeschaltet werden, da die Geräte für das hohe Passagieraufkommen zu langsam seien, erschließt sich mir die Effizienz der Körperscanner nicht. Sie sind teuer, ineffizient und scheinen keinen erheblichen Mehrwert für die Sicherheit zu erbringen."
Bei der Abstimmung im Verkehrsausschuss haben die Abgeordneten konkrete Forderungen an die EU-Kommission gestellt, die erfüllt sein müssen, um Körperscanner in die Liste der erlaubten Sicherheitsmassnahmen an Flughäfen aufzunehmen. "Wenn die Mehrheit der Mitgliedstaaten diese Technologie unbedingt einführen will, dann soll das erstens europaweit einheitlich geschehen, zweitens darf nicht der kleinste Zweifel an der gesundheitlichen Unbedenklichkeit bestehen und drittens muss der Datenschutz klar gewährleistet sein. Röntgenstrahlung und Körperbilder, auf denen menschliche Silhouetten detailliert erkennbar sind, lehnen wir klar ab", so Petra KAMMEREVERT.
Zusätzlich sprechen sich die Abgeordneten dafür aus, an der Aufhebung des Flüssigkeitsverbots im April 2013 festzuhalten. "Der eigentlich ab April 2011 geplante und nun auf unbestimmte Zeit ausgesetzte Zwischenschritt zur Aufhebung des Flüssigkeitsverbots war von vornherein undurchdacht und hätte die Passagiere nur verunsichert. Die EU-Kommission sollte sich allein auf die endgültige Abschaffung 2013 konzentrieren und von irgendwelchen Zwischenschritten absehen", merkte Knut FLECKENSTEIN an.
"Die Debatte über Flugverkehrssicherheit in Europa ist unverantwortlich. Wir reihen einzelne technische ‚Sicherheitsmaßnahmen‘, wie zum Beispiel Körperscanner, aneinander, schränken Bürgerrechte und Datenschutz ein, vernachlässigen aber gleichzeitig die Beifracht in Passagierflugzeugen. Von einer schlüssigen Gesamtstrategie keine Spur", so Petra KAMMEREVERT abschließend.