„Das Urheberrecht darf nicht den Netzzugang beschränken“

Am 24. Mai präsentierte EU-Binnenmarktkommissar Michel Barnier einen lange erwarteten ersten Aufschlag zum Urheberrecht in vier Teilen: Neben der Mitteilung „Ein Binnenmarkt für Rechte des geistigen Eigentums“ und einem Richtlinienvorschlag „über bestimmte zulässige Formen der Nutzung verwaister Werke“ wurden jeweils Verordnungsvorschläge „zur Durchsetzung der Rechte geistigen Eigentums durch Zollbehörden“ und zur „Stärkung der Europäischen
Beobachtungsstelle für Marken- und Produktpiraterie“ unterbreitet. Die Europaabgeordnete Petra KAMMEREVERT äußert sich in der Publikation pro media -Regeln für die digitale Welt-, Ausgabe 07/2011 zu den beiden zuerst genannten Punkten.

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