
Das Europäische Parlament hat heute einem Abkommen zwischen der EU und Australien über die Speicherung von Fluggastdaten abgestimmt. Ich konnte diesem Abkommen jedoch nicht zustimmen.
Gemäß des Abkommens sollen Fluggesellschaften umfassend auch sensible Daten jedes Fluggastes auf dem Weg EU – Australien und umgekehrt erfassen und an die australischen Sicherheitsbehörden übermitteln. Dies sei aus Gründen der Terrorismusprävention und -bekämpfung sowie zur Verfolgung -bisher kaum definierter, "schwerer länderübergreifender Verbrechen" notwendig. Die für den langen Zeitraum von 5 ½ Jahren gespeicherten Daten umfassen neben Namen und Anschrift des Passagiers auch Informationen wie Kreditkarten- und Telefonnummern, IP-Adressen, Sonderwünsche des Fluggastes sowie weitere Buchungsdetails.
Anknüpfend an die BVerfG-Entscheidung zur Vorratsdatenspeicherung halte ich eine Datenerfassung und -speicherung ohne Anknüpfung an ein zurechenbar vorwerfbares Verhalten für problematisch. Zwar ist deutsches Verfassungsrecht gemeinschaftsrechtlich für die Wirksamkeit der Abkommen unbeachtlich. Gleichwohl halte ich es für erstrebenswert, die im EU-Vergleich hohen datenschutzrechtlichen deutschen Maßstäbe auf die europäische Ebene zu übertragen, schon um einen Konflikt zwischen EU-Recht und nationalem Verfassungsrecht zu vermeiden.
Ob der schwere Eingriff in die informationelle Selbstbestimmung der EU-Bürger zu Ermittlungserfolgen führt, ist fraglich. Bereits die Kommission musste einräumen, dass ihr keine detaillierten Statistiken vorliegen, inwieweit die erfassten Daten dazu beitragen, "schwere Kriminalität oder Terrorismus zu verhüten, aufzudecken, aufzuklären oder strafrechtlich zu verfolgen." Erfahrungen aus den USA indizieren dagegen, dass der Beitrag dieser Datensätze in der Kriminalitäts- und Terrorismusbekämpfung vernachlässigbar ist, da dort bisher ein einziges Mal Fluggastdaten in einem Gerichtsverfahren Anwendung fanden.
Meiner Ansicht nach stellt die verdachtsunabhängige Speicherung wegen der langen Speicherdauer und der Detailliertheit der übermittelten Daten einen Eingriff in die Grundrechte der Bürger dar, der nicht im Verhältnis zu einem möglichen Nutzen der Maßnahme steht. Zudem ist nicht klar, ob der abgestimmte Text EU-grundrechtskonform ist. Auch das im Abkommen vorgesehene "Profiling", also der Abgleich der Daten einer Person mit Verdachtsprofilen, ist aus meiner Sicht weder mit den Grundrechten noch mit der rechtsstaatlichen Unschuldsvermutung vereinbar. Aus den dargelegten Gründen, habe ich heute im Plenum gegen das PNR-Abkommen mit Australien gestimmt.