„Keine gläsernen Flugpassagiere“

© Anissa Thompson / sxc.hu
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Verkehrsausschuss weist Ansinnen der Kommission zur Speicherdauer von Fluggastdaten zurück

Der Verkehrsausschuss des Europäischen Parlaments hat am Dienstag vergangener Woche über seine Stellungnahme zur Richtlinie über die Verwendung von Fluggastdatensätzen zu Zwecken der Vermeidung terroristischer Straftaten und schwerer Kriminalität abgestimmt. Hierzu erklärt die SPD-Europaabgeordnete und stellv. Mitglied im Verkehrsausschuss Petra KAMMEREVERT: "Mit seiner Stellungnahme hat der Verkehrsausschuss zumindest dem Ansinnen einer fünfjährigen Speicherdauer von Fluggastdaten eine klare Absage erteilt.“

Nach dem Willen der Mehrheit im Ausschuss für Verkehr und Tourismus dürfen Fluggastdaten nur noch maximal drei Monate gespeichert werden. Ausgangspunkt war ein entsprechender Antrag, den Petra KAMMEREVERT in die Beratungen eingebracht hat. "Ich hätte mir eine noch kürzere Speicherdauer, von maximal wenigen Tagen gewünscht, aber es war von Anfang an klar, dass wir dafür keine Mehrheit finden würden. So ging es also darum, Schlimmeres zu verhindern. Wir haben mit dieser Entscheidung einen wichtigen Etappensieg errungen, denn die derzeit praktizierte verdachtsunabhängige Vorratspeicherspeicherung von Fluggastdaten – insbesondere aufgrund der langen Speicherdauer und des Umfangs der übermittelten Daten – stellt einen Eingriff in die Grundrechte der Bürger dar, der in keinem Verhältnis zu einem möglichen Nutzen der Maßnahme steht. Es ist schlichtweg ein undifferenziertes und rechtlich unangemessenes Überwachungsinstrument, das alle Flugpassagiere unter Generalverdacht stellt und im deutlichen Widerspruch zu verfassungsrechtlichen Datenschutzrechtssprechung steht," betont die SPD-Politikerin."

Die Abgeordnete zeigte sich erfreut darüber, dass es gelungen ist, die im europäischen Vergleich hohen datenschutzrechtlichen deutschen Maßstäbe auf europäischer Ebene einzubringen. "Wir wollen keine gläsernen Passagiere, deshalb war es uns wichtig, den Kontrollwahn und die Sicherheitshysterie mancher Politiker auf ein gesundes Maß zu dämpfen und den Datenschutz im europäischen Recht zu stärken. Zweifelsohne müssen die Mitgliedstaaten der EU terroristische und strafrechtliche Die Speicherung und der Austausch von Daten darf nur im Rahmen der europäischen Grundrechts- und Datenschutzmaßstäbe zulässig sein," erläutert Petra KAMMEREVERT.

Weiterhin konnte man sich darauf einigen, dass Fluggesellschaften nicht verpflichtet werden sollen, mehr Fluggastdaten zu sammeln als sie ohnehin erheben und das die Übermittlung der Daten nur durch die sogenannte "Push-Methode" erfolgen soll. Während beim „Pull"-Verfahren die PNR-Stellen letztlich darüber verfügen, welche Daten sie zu welchem Zeitpunkt aus den Flugbuchungssystemen abrufen, liegt die Kontrolle über die Flugastdaten bei dem „Push“-Verfahren bei der übermittelnden Stelle, also bei den Fluggesellschaften und den Reiseunternehmen.

Die Ausschussmitglieder fordern außerdem, dass die Verarbeitung der Datensätze nur auf Antrag der PNR-Zentralstelle durch ein mitgliedstaatliches hierfür kompetentes Gerichtsorgan angeordnet werden darf und die Weitergabe der PNR-Daten an Drittstaaten nur auf Grundlage eines internationalen Abkommens erfolgen kann, der vergleichbare Datenschutzstandards garantiert. Zudem darf der Drittstaat die Daten nicht an weitere Drittstaaten weitergeben.

"Manche Mitgliedstaaten fantasierten auch schon über eine Ausweitung der Richtlinie auf Flüge innerhalb der EU und über die Erfassung und Verarbeitung der Reisedaten von Schiffs- und Bahnpassagieren. Dies wäre ein Freipass zur Kündigung der Personenfreizügigkeit in Europa und würde der europäischen Idee eines Raumes der Demokratie und Selbstbestimmung widersprechen," gab KAMMEREVERT zu bedenken und wertete als weiteren Erfolg, dass der Ausschuss dieser Forderung eine klare Absage erteilt hat. Nach Willen des Verkehrsausschusses sollen keine Fluggastdaten von innereuropäischen Flügen gesammelt werden können und auch eine Ausweitung auf andere Verkehrsträger, wie Schiffe oder Züge, soll nach Willen der Verkehrspolitiker ausgeschlossen werden.

Großer Wermutstropfen am positiven Abstimmungsverfahren war die Tatsache, dass man sich nicht auf eine Begrenzung der erhobenen Datensätze einigen konnte. Ein Antrag, der die zu speichernden Daten auf ein absolutes Minimum reduzieren wollte, wurde leider bei Stimmengleichheit abgelehnt. Das knappe Abstimmungsergebnis zeigt aber deutlich, dass weite Teile des EP einer ungehinderten Datensammelwut mehr als skeptisch gegenüber steht. "Beim ausufernden Datenkatalog, besteht leider noch Verbesserungsbedarf," merkt die Abgeordnete kritisch an und bezweifelt, dass der von der Kommission vorgesehene Datenumfang erforderlich sei. "Selbst in den USA, wo seit Jahren sämtliche Fluggastdaten überprüft und analysiert werden, habe das bislang nur zu einem Gerichtsverfahren geführt. Ob die Fluggastdaten und deren Umfang für das Verfahren wesentlich waren und wie der Prozess ausging, darüber schweigt sich das US-Department of Homeland Security bislang aus. Dies deutet darauf hin, dass der Beitrag von PNR-Daten zur erfolgreichen Verbrechens- und Terrorismusbekämpfung zu vernachlässigen ist," so die Abgeordnete.

"Die nächste, richtungweisende Entscheidung zum Richtlinienvorschlag fällt nun im federführenden Innenausschuss, bevor endgültig das Plenum gefragt ist," erklärt die Petra KAMMEREVERT abschließend das weitere Prozedere.