
SPD-Europaabgeordnete lehnen neues Fluggastdatenabkommen mit den USA ab
Erhebliche Kritik am geplanten Abkommen zwischen der EU und den USA zur Weitergabe von Fluggastdaten an US-Behörden üben die SPD-Europaabgeordneten im Vorfeld der Abstimmung am kommenden Donnerstag.
Petra KAMMEREVERT, SPD-Europaabgeordnete und stellvertretendes Mitglied im Verkehrsausschuss hat erhebliche Bedenken: "Das Fluggastdatenabkommen wird rechtsstaatlichen Grundsätzen nicht gerecht. Die geplante verdachtsunabhängige Speicherung von Fluggastdaten ist ein undifferenziertes und rechtlich unangemessenes Überwachungsinstrument, das die Unschuldvermutung umkehrt: jeder Fluggast gerät mit dem Abkommen unter Generalverdacht."
Deshalb werden die SPD-Europaabgeordneten das neue Fluggastdatenabkommen mit den USA bei der Plenarabstimmung am kommenden Donnerstag ablehnen und damit "der Datensammelwut der USA die rote Karte zeigen", erklärt Petra KAMMERVERT weiter.
"Zweifelsohne müssen die Mitgliedstaaten der EU und die USA terroristische und strafrechtliche Bedrohungen abwehren. Dabei kann auch der Austausch von Fluggastdaten nützlich sein. Aber nur so weit die Übermittlung nach europäischen Grundrechts- und Datenschutzmaßstäben es zulässt", betont die SPD-Europaabgeordnete.
Besonders kritisieren die SPD-Abgeordneten, dass die Daten für 15 Jahre gespeichert werden sollen, die Daten mehrfach von den USA vor und nach dem Flug abgefragt werden, die Verwendung der Daten nicht ausreichend begrenzt ist und die Daten für die Aufklärung jedweder Strafttat, die in den USA mit mindestens drei Jahren Haft geahndet wird, verwendet werden können, damit also das Abkommen keineswegs auf die Bekämpfung von Terrorismus beschränkt ist. Außerdem können die USA die gesammelten Daten nach Belieben an Drittstaaten weitergeben.
"Das alles geht uns entschieden zu weit. Wir wollen keine gläsernen Flugpassagiere, deshalb ist es uns wichtig, die Weitergabe von Daten auf das Notwendigste zu beschränken und den Kontrollwahn der USA auf ein gesundes Maß zu reduzieren", so Petra KAMMEREVERT abschließend.
Hintergrund:
Die EU-Kommission hat mit den USA ein neues Abkommen über die Weitergabe von Daten europäischer Flugpassagiere zur Bekämpfung von internationalem Terrorismus und organisierter Kriminalität ausgehandelt. Demnach sollen Fluggesellschaften verpflichtet sein, PNR-Daten von Passagieren, die in die USA fliegen, an die US-Behörden zu übermitteln. Bei Fluggastdaten (Passenger Name Records – PNR) handelt es sich um Angaben der Fluggäste, welche die Fluggesellschaften zu Buchungs- und Abfertigungszwecken erheben und speichern. Enthalten sind bis zu 19 verschiedene Arten von Informationen, wie Reisedaten und die Reiseroute, Flugscheininformationen, die Anschrift und Telefonnummer, das Reisebüro, die Zahlungsart, die Sitznummer sowie Informationen zum Gepäck.
Das Europäische Parlament muss dem Abkommen zustimmen, bevor es in Kraft treten kann. Das sieht der Lissabon-Vertrag vor.