Wasser ist ein öffentliches Gut von höchster Bedeutung, deshalb ist es am besten in öffentlicher Hand aufgehoben!

© Europäisches Parlament
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Viel ist in den vergangenen Wochen in den Medien über die im Europäischen Parlament anstehende Entscheidung über die Richtlinie über die Vergabe von Dienstleistungskonzessionen geschrieben worden. Die öffentliche Aufmerksamkeit zu diesem Thema ist zu Recht sehr groß. Worum ging es also in der Abstimmung im Binnenmarktausschuss am 24. Januar 2013 genau?

Die Konzessionsrichtlinie sieht keine Privatisierung und auch keine Liberalisierung der Wasserversorgung vor. Der Vertrag über die Europäische Union legt eindeutig fest, dass die Definition, was Daseinsvorsorge ist, wie sie zu organisieren und auch zu finanzieren ist, allein den Mitgliedsstaaten obliegt. An diesem Primärrecht kann eine Richtlinie nicht vorbei und dieses auch nicht außer Kraft setzen! Die Entscheidungsfreiheit, wem die Ausführung von Aufgaben der öffentlichen Daseinsvorsorge anvertraut wird – ob öffentlichen oder privaten Anbietern, wird bei den Kommunen und Regionen verbleiben. Konzessionen fallen künftig nur dann in den Anwendungsbereich der Richtlinie, wenn die öffentliche Hand sich entscheiden sollte, private Anbieter zu mehr als 20 Prozent an den Aufträgen der öffentlichen Daseinsvorsorge zu beteiligen. Es liegt also auch zukünftig in den Händen der Kommunen und ihrer gewählten Räte bei der Wasserversorgung eine vernünftige Politik zu gestalten. Die Konzessionsrichtlinie soll Qualitätsstandards für die Vergabe von Konzessionen setzen, Transparenz schaffen und Korruption bekämpfen – nicht mehr und nicht weniger. Denn lediglich in elf Mitgliedstaaten der EU bestehen bisher Regelungen zur Vergabe von Konzessionen.

Im Bereich der Wasserversorgung zielt die Richtlinie darauf ab, dass allgemeine Regeln für die Qualität und die Bezahlbarkeit des Wassers sichergestellt werden und dort gelten, wo Kommunen sich – aus meiner Sicht – gegen jede Vernunft entscheiden, die Wasserversorgung an private Anbieter zu vergeben. Mir und auch meiner Kollegin Evelyne Gebhard, die Mitglied im zuständigen Binnenmarktausschuss ist, ist es dabei besonders wichtig, dass öffentliche Träger der Wasserversorgung wie Stadtwerke oder kommunale Zweckverbände aus dem Anwendungsbereich der Richtlinie herausgenommen werden. Aus unserer Sicht gibt es keinerlei Notwendigkeit, dass bewährte Formen qualitativ hochwertiger und bezahlbarer Wasserversorgung denselben Regeln unterworfen werden müssten wie private Anbieter.

Wohlwissend, dass eine Gesamtablehnung der Richtlinie keine Mehrheit finden würde, haben sich die Sozialdemokraten in den Verhandlungen darauf konzentriert, eine umfassende und zeitlich unbegrenzte Herausnahme öffentlicher Träger der Wasserversorgung durchzusetzen, um eine von den kommunalen Spitzenverbänden nicht ganz zu Unrecht befürchtete „Privatisierungspflicht durch die Hintertür“ von vorneherein auszuschließen. Leider hat diese Position keine ausreichende Unterstützung im Ausschuss gefunden. Die Richtlinie wurde mehrheitlich im Binnenmarktausschuss angenommen. Im Vorfeld war es dabei alles andere als hilfreich, dass es die Bundesregierung im Ministerrat für nicht notwendig gehalten hat, sich für eine hochwertige und bezahlbare Wasserversorgung in öffentlicher Hand stark zu machen.

Nun gilt es in den weiteren Verhandlungen bis zur Schlussabstimmung im Plenum des Europäischen Parlaments, doch noch eine Mehrheit für eine zeitlich unbegrenzte Herausnahme der öffentlichen Träger der Wasserversorgung aus dem Anwendungsbereich der Richtlinie zu finden und so die vorhandenen und bewährten Strukturen der öffentlichen Wasserversorgung in Deutschland zu berücksichtigen. Vom Ausgang dieser Verhandlungen werde ich und auch viele meiner Kolleginnen und Kollegen unser Abstimmungsverhalten abhängig machen. In der jetzt im Ausschuss beschlossenen Form jedenfalls, halte ich die Richtlinie für nicht zustimmungsfähig.