
Anlässlich der von der EU-Kommission vorgeschlagenen Neustrukturierung des Systems der technisch-periodischen Fahrzeugüberwachung in Europa hatte der Präsident des Kraftfahrzeuggewerbes NRW, Ernst Robert Nouvertné Petra Kammerevert, die auch stellvertretendes Mitglied im zuständigen Verkehrsausschuss des Europäischen Parlaments ist, um ein Gespräch gebeten – einer Bitte, der die Abgeordnete gern nachkam.
Der Vorschlag der Kommission zur Harmonisierung der technisch-periodischen Fahrzeugüberwachung beinhaltet u.a., dass Hauptuntersuchungen künftig nicht nur von einer Prüforganisation, sondern auch von einer Werkstatt ohne Einschaltung eines unabhängigen Prüfingenieurs selbständig durchgeführt werden können. Der Präsident des Kraftfahrzeuggewerbes NRW wies in dem Gespräch darauf hin, dass schon heute der Staat dem Kfz-Gewerbe viele hoheitliche Fahrzeugüberprüfungen, zum Beispiel die Abgasuntersuchung anvertraut habe. Der bereits bisher vorgegebene EU-Rahmen gestattet es den nationalen Gesetzgebern, die technisch-periodische Fahrzeugüberwachung auch auf Kfz-Werkstätten zu übertragen. In Deutschland wurde von dieser Möglichkeit bezogen auf die Hauptuntersuchungen bislang kein Gebrauch gemacht.
Petra Kammerevert machte deutlich, dass sie grundsätzlich für eine verbraucherfreundliche Lösung sei, was die Möglichkeit der Durchführung von Hauptuntersuchungen durch dafür autorisierte Meisterbetriebe des Kfz-Handwerks einschließe. Die Regelung müsse aber klarer und eindeutiger gefasst werden, als dies im Kommissionsvorschlag der Fall sei. Insbesondere müsse es eindeutige Formulierungen geben, dass derjenige, der ein Fahrzeug repariere nicht gleichzeitig die Hauptprüfung vornehme. Außerdem müssten sich Werkstätten, die die HU in Eigenverantwortung durchführen möchten, einem Zertifizierungsverfahren unterziehen und bereit sein, sich regelmäßig überprüfen zu lassen. Sie werde sich daher gemeinsam mit Vertretern der S&D-Fraktion im Verkehrsausschuss des EU-Parlaments für eine klarere und eindeutige Abfassung des von der Kommission vorgelegten Verordnungsentwurfes einsetzen.
Weiteres Thema des Gesprächs war der neue Rundfunkbeitrag. Seitens des Verbandes wurde von Klagen des Kraftfahrzeuggewerbes über einen teilweise extremen Anstieg des neuen Rundfunkbeitrages gegenüber den früheren Rundfunkgebühren für Autohäuser berichtet. Petra Kammerevert, die auch Mitglied des WDR-Rundfunkrates ist, empfahl den Betrieben, sich bei Fragen und Problemen direkt an den neuen Beitragsservice (früher GEZ) in Köln zu wenden. Dort würden alle aufkommenden Probleme gesammelt und unmittelbar an die NRW-Staatskanzlei weitergegeben. Der dem Rundfunkbeitrag zugrundeliegende Rundfunkstaatsvertrag aller Bundesländer beinhalte sehr bewusst eine Revisionsklausel, um Fehlauswirkungen und mögliche nicht absehbare Ungerechtigkeiten der Neuordnung zu beheben. Petra Kammerevert plädiert für ein zügiges Handeln der Länder, man dürfe aber nicht verkennen, dass Änderungen an einem Staatsvertrag von 16 Bundesländern ihre Zeit bräuchten. Nach Ablauf des ersten Halbjahres habe man aber sicher die Problemfelder identifiziert und könne sich dann an deren Beseitigung begeben.