Grundrecht auf Freizügigkeit gestärkt

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Grundrecht auf Freizügigkeit gestärkt

Europaparlament stimmt Reform der Schengen-Regeln zu

 

Mit einer breiten Mehrheit stimmte das Europäische Parlament jetzt einer Reform der sogenannten Schengen-Regeln zu. Populistischen Alleingängen von EU-Mitgliedstaaten, die eigenmächtig wieder Kontrollen an ihren Binnengrenzen einführen wollen, haben die Abgeordneten damit eine klare Absage erteilt. Das nun angenommene Schengen-Paket stärkt, wie von den Sozialdemokraten gefordert, das vertraglich geschützte Grundrecht auf Freizügigkeit. Künftig dürfen EU-Inspektoren unangekündigte Kontrollbesuche durchführen, um illegale Grenzkontrollen der nationalen Behörden an den Binnengrenzen zu verhindern. In der Vergangenheit wurde eine Überprüfung auf zwischenstaatlicher Ebene durchgeführt, was zu großer Intransparenz führte. Zukünftig liegen die Kontrollen in der Hand der EU-Kommission. Innenpolitisch motivierte Abschottungen einzelner Mitgliedstaaten wird es in einem vereinten Europa damit nicht mehr geben.

 

Laut Eurobarometer-Umfrage ist der freie Personenverkehr für 62% der Befragten die beste Errungenschaft der 50-jährigen EU-Integration. Das Europäische Parlament hat damit seine Rolle als Vertreter der Interessen der EU-Bürger/innen auf europäischer Ebene voll erfüllt.

 

Deutliche Kritik übt Petra KAMMEREVERT  allerdings an der nur marginalen Rolle, die das Europäische Parlament bei der Überwachung der Mitgliedstaaten spielt: „Alle unsere Forderungen nach einer echten demokratischen Kontrolle durch das Europäische Parlament wurden abgelehnt. Der Rat gestand lediglich zu, das Parlament vollumfänglich zu informieren und es in alle wichtigen Fragen im Zusammenhang mit dem Schengen-Raum einzubeziehen. Hier erwarten wir, dass diesen schönen Worten nun auch Taten folgen und werden diese entsprechend einfordern!“

 

Wiedereinführung der Grenzkontrollen als letztes Mittel

 

Hinsichtlich der vorübergehenden Wiedereinführung von Grenzkontrollen konnte das Parlament ebenfalls Fortschritte erzielen. Im Falle von vorhersehbaren Ereignissen wie etwa Fußballspielen dürfen Grenzen für maximal sechs Monate kontrolliert werden, bei unvorhersehbaren Ereignissen für maximal zwei Monate. Dies ist insofern eine Verbesserung, da bislang keine zeitliche Begrenzung vorgesehen war. Zudem müssen sich Mitgliedsländer vor der Wiedereinführung der Grenzkontrollen mit Kommission und Rat beraten und ist ihnen sowie dem Parlament Rechenschaft schuldig. Kommt ein Mitgliedstaat dauerhaft seinen Schengen-Verpflichtungen nicht mehr nach, kann die Kommission dem Rat als letztes Mittel die Wiedereinführung von Grenzkontrollen für maximal zwei Jahre vorschlagen.

 

Migration an sich ist keine Bedrohung für die Sicherheit

 

Positiv ist zudem, dass Migrationsströme nicht mehr wie früher per se als Gefahr für die öffentliche Ordnung gewertet werden dürfen. „Populistischen Versuchen, Flüchtlinge als Argument für die Einschränkung der Reisefreiheit in der EU zu missbrauchen, wurden mit den nun verabschiedeten Paket eine klare Absage erteilt!“, so Petra KAMMEREVERT  abschließend.

 

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