Aktuelle Plenarwoche in Straßburg

Die Schwerpunkte der aktuellen Plenarsitzung (14. bis 17. April 2014)

  • BANKENUNION MACHT FINANZMÄRKTE IN EUROPA STABILER UND KRISENFESTER
    Debatte und Abstimmung: Dienstag 15.04.2014

    Hintergrund: Die zukünftige Bankenunion gründet auf drei Säulen: 1) einem einheitlichen Aufsichtsmechanismus über alle Banken in Europa zur Sicherstellung hoher gemeinsamer Standards, 2) einer europäischen Abwicklungsbehörde mit gemeinsamen Bankenabwicklungsfonds und klar geregelten Abwicklungsvorschriften, um auch große Banken in den Griff zu bekommen und 3) gemeinsame europäische Anforderungen an nationale Einlagensicherungssysteme, die die Guthaben der Sparer auf Girokonten und Sparbüchern schützen.

    EP-Position: Nachdem die gemeinsame europäische Aufsicht bei der EZB bereits 2013 im Plenum verabschiedet wurde, werden die Europaabgeordneten in der kommenden Sitzungswoche über die zwischen Parlament und Rat erzielten Kompromisse zur Abwicklungsbehörde, den Abwicklungsvorschriften und Einlagensicherungssystemen abstimmen. Die wichtigsten Punkte sind: Einlagensicherung: 1) erstmals müssen die Banken in Europa bereits im Voraus nationale Fonds aufbauen, in Höhe von 0,8 Prozent der geschützten Einlagen innerhalb von zehn Jahren; 2) Kunden erhalten im Insolvenzfall zukünftig ihr Geld bereits innerhalb von sieben und nicht erst wie bisher nach 20 Werktagen; 3) verschiedene Formen der Einlagensicherungssysteme wie z.B. die bewährte Institutssicherung von Sparkassen und Genossenschaftsbanken werden erstmals in der EU anerkannt. Bankenabwicklung: 1) klare Haftungsregeln sorgen dafür, dass Eigentümer und Gläubiger in Zukunft zunächst selbst haften müssen; 2) durch die vorab mit Beiträgen der Banken gefüllten Abwicklungsfonds stehen weitere Finanzmittel für den Notfall zur Verfügung; 3) Einlagen bis 100.000 Euro werden komplett und ohne Wenn und Aber auch bei Abwicklungen geschützt. Abwicklungsbehörde und gemeinsamer Abwicklungsfonds 1) die gemeinsame Behörde für die Eurozone stellt sicher, dass Bankenabwicklungen nach den gleichen Regeln vorgenommen werden, egal in welchem Mitgliedstaat die Bank ihren Sitz hat; 2) der gemeinsame Fonds wird bereits innerhalb von acht anstatt zehn Jahren mit 55 Milliarden Euro durch die Banken aufgefüllt; 3) der Abwicklungsmechanismus für Pleitebanken wird verschlankt, damit eine Abwicklung auch über ein Wochenende möglich ist.

    SPD-Position: Aller Vorsorge zum Trotz – eine in Schieflage geratene Bank wird auch künftig nicht gänzlich auszuschließen sein. Damit es in Zukunft aber keine Chaostage wie bei der Rettung der zypriotischen Banken mehr geben wird, hat Europa innerhalb kürzester Zeit das Großprojekt Bankenunion auf die Beine gestellt und damit einen Meilenstein für die Finanzmarktstabilität in Europa gelegt. Sowohl für Krisenvorsorge als auch -bewältigung hat die EU jetzt das nötige gemeinschaftliche Instrumentarium an der Hand. Ob bei der demokratischen Kontrolle über die Aufsichtsentscheidungen, der Vereinfachung der Entscheidungsstrukturen bei Bankenabwicklungen oder der Höhe der Mittelausstattung der Sicherungssysteme – an vielen Stellen konnte das Parlament den Vorschlag der Mitgliedstaaten nachbessern. Allerdings hätte aus Sicht der Sozialdemokraten das Volumen beim gemeinsamen Abwicklungsfonds so wie bei den nationalen Einlagensicherungsfonds höher ausfallen können. Größter Wermutstropfen aber bleibt die Gründung des gemeinsamen Abwicklungsfonds im Rahmen eines zwischenstaatlichen Vertrags. Anstatt im ordentlichen Gesetzgebungsverfahren unter voller Einbeziehung des Parlaments Gesetze zu machen, haben die Finanzminister darauf bestanden, an der demokratisch legitimierten Volksvertretung vorbei zu verhandeln.

    Sachstand: Da Rat und Europäisches Parlament zu allen drei Säulen der Bankenunion einen Kompromiss erzielen konnten, ist der legislative Prozess auf europäischer Ebene mit der Plenarabstimmung abgeschlossen.

  • DURCHBRUCH IM KAMPF GEGEN LEBENSMITTELSPEKULATIONEN AUF FINANZMÄRKTEN
    Abstimmung Dienstag, 15.04.2014 ab 18.00 Uhr

    Hintergrund: In den vergangenen Jahren haben sich hohe und stark schwankende Nahrungsmittelpreise verheerend auf Länder ausgewirkt, die arm oder von Lebensmittelimporten abhängig sind. Die extremen Schwankungen haben grassierenden Hunger und Konflikte verursacht. Besonders einkommensschwache Menschen, die rund 80 Prozent ihres Lebensunterhalts für Nahrungsmittel ausgeben müssen, sind betroffen.

    EP-Position: Die Abgeordneten im Europäischen Parlament haben daran gearbeitet, den Handel mit Rohstoffen effizienter zu kontrollieren, um spekulative Risikogeschäfte einzudämmen. Zur effizienten Durchsetzung wurden – international bereits gängige – Positionslimits eingeführt. Ein Positionslimit ist die Höchstzahl von Verträgen. die von einem Spekulanten oder einem Kunden auf eigene Rechnung gehalten werden dürfen. Daneben greifen mit Verabschiedung der Gesetzgebung strengere Regeln für den Hochfrequenzhandel.

    SPD-Position: Gegenüber dem Stand nach den Trilogverhandlungen im Dezember 2013 konnte sich die sozialdemokratische Fraktion in mehreren Punkten durchsetzen. Konservative und Liberale wollten sich bereits damals mit dem Erreichten zufriedengeben. Die sozialdemokratische Fraktion lehnte den Kompromissvorschlag ab. Dass eine Verzögerung manchmal einer schnellen, aber faulen Einigung vorzuziehen ist, zeigt die Erfolgsbilanz: Gegenüber dem Dezember-Verhandlungsstand konnten die Sozialdemokraten durchsetzen, dass die Richtlinie landwirtschaftliche Produkte und Rohstoffe abdeckt. Zudem sind im neuen Gesetzestext wirksame Grenzen für Anteile festgelegt, die Finanzspekulanten an Rohstoffen halten dürfen. Die SPD-Europaabgeordneten unterstützen den nun ausgehandelten Kompromiss, da mittlerweile wichtige Punkte – der Einschluss landwirtschaftlicher Produkte und Rohstoffe sowie verpflichtende Positionslimits – in den Kompromisstext eingeflossen sind.

    Sachstand: Am Dienstag in Straßburg werden die Europaabgeordneten abschließend über den Gesetzesvorschlag abstimmen. Die Richtlinie tritt – eine Mehrheit im Plenum vorausgesetzt – laut Entwurf Anfang 2017 in Kraft.

  • GENVERÄNDERTER POLLEN IN HONIG – NOZIALDEMOKRATEN KÄMPFEN FÜR KENNZEICHNUNGSPFLICHT
    Abstimmung Mittwoch, 16.04.2014, ab 18.00 Uhr

    Hintergrund: Die Europäische Kommission hatte 2012 in einem Vorschlag zur Überarbeitung der bestehenden Honig-Vermarktungsrichtlinie Pollen nicht etwa als Zutat, sondern als natürlichen Bestandteil von Honig festgelegt. Das hätte zur Folge, dass die Hersteller nicht mehr auf der Verpackung angeben müssen, ob der Pollen von gentechnisch veränderten Pflanzen stammt. Dabei hatte der Europäische Gerichtshof (EuGH) bereits 2011 entschieden, dass Honig, der GVO-Pollen enthält, immer entsprechend gekennzeichnet werden muss und deshalb nur als Zutat gelten kann. Diesen Richterspruch hat die EU-Kommission jedoch ignoriert.

    EP-Position: Im November 2013 folgte der Umweltausschuss nicht nur dem EuGH-Urteil sondern nahm sich auch die Bedenken vieler Imker zu Herzen. Die Fachpolitiker wollten Pollen als Zutat qualifiziert wissen, damit die Verbraucher über Spuren von GVO-Pollen informiert sind.
    Jedoch wurde der ursprüngliche Kommissionvorschlag bei der Plenarabstimmung zur Mandatserteilung für Trilogverhandlungen im Januar gegen die Stimmen der Sozialdemokraten wieder reingestimmt. Damit war der Kommissionsvorstoß, Pollen als natürlichen Bestandteil zu klassifizieren, Teil des Verhandlungsmandats und fand leider auch Eingang in dem zwischen Rat und Parlament erzielten Kompromiss. Am 19. März bestätigten die Umweltpolitiker zum Bedauern der sozialdemokratischen Fraktion mit knapper Mehrheit (28/25) das Trilogergebnis.

    SPD Position: Umfragen belegen, dass die Verbraucher in der EU über Spuren von GVOs in ihren Lebensmitteln informiert werden wollen. Die SPD-Europaabgeordneten sind der festen Überzeugung, dass die Menschen ein Recht haben, über die Inhaltsstoffe von Lebensmitteln vollständig informiert zu werden. Deswegen werden sie dem Trilogergebnis nicht zustimmen.

    Sachstand: Leider wird die Mehrheit des Plenums voraussichtlich den Kompromiss annehmen. Da es sich lediglich um eine Überarbeitung der Richtlinie handelt, treten die neuen Regeln unmittelbar in Kraft.

  • BEIPACKZETTEL FÜR ANLAGEPRODUKTE
    Abstimmung am Dienstag, 15.04.2014 ab 12.00 Uhr

    Hintergrund: Der Markt für Kleinanleger in der EU beläuft sich auf bis zu zehn Billionen Euro. Legen Kunden ihr Geld in für sie ungeeigneten Produkten an, können die Probleme folglich große Ausmaße annehmen. Die Schäden durch den Kauf ungeeigneter Anlageprodukte werden von Ökonomen in Deutschland pro Jahr auf ca. 50 Milliarden Euro geschätzt. Häufig sind Risiken und Kosten von Anlageprodukten im Kleingedruckten versteckt. Die Europäische Kommission hat deshalb im Juli 2012 einen Verordnungsvorschlag über Basisinformationsblätter für Anlageprodukte vorgelegt. Die wichtigsten Merkmale des Produkts sowie die damit verbundenen Risiken und Kosten muss der Anbieter dem Anleger demnach leicht verständlich auf einem Basisinformationsblatt zur Verfügung stellen. Struktur und Inhalt folgen dabei einem gemeinsamen Standard. Kunden soll es damit einfacher werden, die wichtigsten Aspekte zu erfassen und die verschiedenen Anlageprodukte miteinander zu vergleichen.

    EP-Position: Damit Kunden in Zukunft gut informiert über den Kauf eines Anlageprodukts entscheiden können, sollen Art des Produkts, das Gewinnpotenzial sowie die Risiken und maximal möglichen Verluste wie auch die mit dem Erwerb verbundenen Kosten (einmalige sowie laufende Gebühren) auf einem Standardblatt vor Kauf dem Kunden zur Verfügung gestellt werden. Ein zusätzlicher expliziter Warnhinweis bei komplizierten Produkten, die schwer zu verstehen sind, baut eine weitere Stolperschwelle für die Kunden auf, damit diese nicht ungebremst ins Verderben rennen. Wenn Finanzprodukte eine Gefahr für Finanzmarktstabilität oder Verbraucherschutz darstellen, werden künftig die nationalen bzw. europäischen Aufsichtsbehörden Finanzprodukte beschränken oder verbieten können.

    SPD-Position:Transparenz und Vergleichbarkeit von Anlageprodukten sind gerade für Kleinanleger von zentraler Bedeutung. Die Qualität der bislang zur Verfügung gestellten Informationen erfüllt diesen Anspruch nicht. Die neuen europaweit einheitliche Informationsblätter für Anlageprodukte, die nicht nur die wichtigsten Merkmale verständlich auf den Punkt bringen, sondern auch explizit vor der Komplexität warnen, sind deshalb ein wichtiger Schritt für mehr Verbraucherschutz. Denn gerade bei so wichtigen Entscheidungen wie der Kapitalanlage braucht es gut leserliche, verständliche und zuverlässige Informationen, damit Kunden die Produkte kaufen, die ihrem wirklichen Bedarf entsprechen. Dass der Kunde sich nicht im Kleingedruckten verirrt, stellen künftig die maximal dreiseitigen Basisinformationsblätter sicher. Wirkliche Vergleichbarkeit der unterschiedlichen Produkte wird allerdings nur erreicht, wenn das Standardblatt für so viele Anlageprodukte wie möglich erstellt werden muss. Die Sozialdemokraten bedauern daher, dass Aktien und Anleihen sowie Pensionsprodukte der privaten Vorsorge nicht von der Informationspflicht erfasst sind.

    Sachstand: Der Gesetzgebungsprozess zu dieser Verordnung ist mit der Abstimmung im Plenum am Dienstag weitgehend abgeschlossen. Der Rat muss nur noch formal zustimmen.

  • FRONTEX-EINSÄTZE UNTERLIEGEN IN ZUKUNFT ENDLICH GEMEINSAMEN REGELN ZUR SEENOTRETTUNG
    Debatte Dienstag, 15.04.2014 ab 19.00 Uhr, Abstimmung Mittwoch, 16.04.2014 ab 12.00 Uhr

    Hintergrund: Der im April 2013 von der EU-Kommission vorgelegte Verordnungsvorschlag zur Neuregelung von Frontex-Einsätzen soll den Beschluss des Rates 2010/252/EG ersetzen. Der Beschluss war nach einer erfolgreichen Klage des Europäischen Parlaments, das im Mitentscheidungsverfahren an der Beschlussfassung beteiligt sein wollte, im September 2012 vom EuGH annulliert worden. Die neue Verordnung fasst bestehende europäische und völkerrechtliche Bestimmungen in einem Rechtsakt zusammen, um unterschiedliche Auslegungen seitens der Mitgliedstaaten zu unterbinden.

    EP-Position: Die Europaabgeordneten unterstützen fraktionsübergreifend die in erster Lesung erzielte Einigung mit dem Rat. Die neuen Vorschriften verbessern den Kommissionsvorschlag in entscheidenden Punkten: 1) das Prinzip, Flüchtlinge nicht zurückweisen zu dürfen, wird gestärkt. Flüchtlinge dürfen demnach nicht in einen Staat zurückgewiesen werden, wo ihnen etwa Folter oder andere unmenschliche oder erniedrigende Behandlungen oder Strafen drohen; 2) Abdrängaktionen (push-backs) auf hoher See, die gegen die europäische Menschenrechtskonvention verstoßen, sind gemäß der neuen Verordnung nicht erlaubt; 3) künftig gilt eine klare Verpflichtung zur Intervention in Notsituationen und zur Rettung von Leben; 4) Grenzschutzbeamte müssen betroffene Flüchtlinge im Falle einer Rückführung in einen Drittstaat über den Ort der Ausschiffung unterrichten. Darüber hinaus müssen sie ihnen die Gelegenheit bieten, Einwände zu äußern, dass dies etwa gegen das Prinzip der Nichtzurückweisung verstößt; 5) Flüchtlinge müssen, wenn nötig, Zugang zu medizinischer Versorgung, Übersetzungsdiensten und Rechtsberatung erhalten.

    SPD-Position: Die SPD-Europaabgeordneten stehen für eine menschliche Asyl- und Flüchtlingspolitik. Dazu gehören auch klare gemeinsame Regeln für Suche und Rettung von Flüchtlingen in Not, an die sich alle Mitgliedstaaten halten müssen, die an Frontex-Einsätzen beteiligt sind. Insgesamt stellt die Einigung mit dem Rat eine klare Verbesserung der jetzigen Rechtslage dar. Die SPD-Europaabgeordneten unterstützen daher das Ergebnis der Einigung mit dem Rat.

    Sachstand: Die Einigung mit dem Rat ist erfolgt, die Annahme im Plenum findet voraussichtlich am 16. April statt. Die Verordnung tritt am 20. Tag nach der Veröffentlichung im Amtsblatt der Europäischen Union in Kraft.

  • ZAHLUNGSKONTENRICHTLINIE – IECHT AUF BANKKONTO FÜR ALLE
    Abstimmung Dienstag, 15.04.2014, ab 12.00 Uhr

    Hintergrund: Mehr als 58 Millionen Menschen in Europa besitzen kein Bankkonto. Banken verweigern 2,5 Millionen Menschen in Europa den Zugang dazu, trotz Beantragung. Mitte 2011 richtete die EU-Kommission eine Empfehlung an die Mitgliedstaaten, den Zugang zu grundlegenden Bankdiensten zu erleichtern. Da sich keine nachweisliche Verbesserung einstellte, forderte das Europaparlament die Kommission im Mai 2012 dazu auf, den Anspruch auf ein Basiskonto europaweit gesetzlich zu verankern. Anfang Mai 2013 legte die Kommission einen Richtlinienvorschlag vor. Dieser umfasst neben dem Recht auf Zugang zu einem sogenannten Zahlungskonto mit grundlegenden Funktionen auch eine bessere Vergleichbarkeit von Zahlungskontogebühren sowie einfachere Bedingungen für den Kontowechsel. Im November 2013 stimmte der federführende Ausschuss für Wirtschaft und Währung dem Bericht zu, im Dezember 2013 erteilte das Plenum dem Berichterstatter ein Verhandlungsmandat für Trilogverhandlungen, die im März 2014 mit einer Einigung zwischen den Verhandlungsführern abgeschlossen wurden.

    EP-Position: Der Anspruch auf ein Bankkonto ist kein Luxus, sondern die Basis für gesellschaftliche Teilhabe. Das gilt für Studierende ebenso wie für Saisonarbeiter, Wohnsitzlose oder Asylbewerber. Dafür hat sich das Plenum im Dezember 2013 mit fraktionsübergreifender Mehrheit ausgesprochen. Außerdem wurde beschlossen, dass Banken die von ihnen erhobenen Gebühren für Kontodienste transparenter gestalten müssen. Dies soll unter anderem durch die Verwendung von standardisierten Begriffen für Kontodienste erreicht werden. Auch der Kontowechsel soll für die Verbraucher vereinfacht werden. Bei einem Bankwechsel innerhalb eines Mitgliedstaats soll die neue Bank zukünftig die komplette Abwicklung des alten Kontos übernehmen und diese Leistung so kostengünstig und zeitnah wie möglich für den Kunden erbringen.

    SPD-Position: Das Ergebnis der Trilogverhandlungen ist aus Sicht der SPD-Europaabgeordneten sehr gut. Im Gegensatz zum Kommissionsvorschlag sind im nun vorliegenden Text eine Vielzahl von Änderungen auf Initiative der Sozialdemokraten enthalten, die gewährleisten, dass die Nutzer eines Basiskontos nicht zu Kunden zweiter Klasse werden. So bleibt es den Mitgliedstaaten nun überlassen, alle oder zumindest eine ausreichende Anzahl an Banken in den jeweiligen Ländern dazu zu verpflichten, ein Basiskonto anbieten. Das Basiskonto muss zudem die Möglichkeit auf Überweisungen an Terminals, Barabhebungen auch außerhalb der Geschäftszeiten sowie Online-Banking umfassen. Wenn eine Bank einem Verbraucher den Anspruch auf ein Basiskonto verwehrt, muss sie ihn nicht nur über die konkreten Gründe informieren, sondern auch auf mögliche Rechtsmittel hinweisen. Die Europaabgeordneten haben erreicht, dass die Vergleichbarkeit Bankkontogebühren verbessert wird. Verbraucher sollen in Zukunft auch Informationen über die Überziehungszinsen erhalten müssen.

    Sachstand: Nach einer Zustimmung im Plenum am Dienstag sowie des Rates muss die Richtlinie bis Frühjahr 2016 in nationales Recht in den Mitgliedstaaten umgesetzt werden. Spätestens dann haben alle Bürger in der EU europaweit einen gesetzlichen Anspruch auf ein Basiskonto.

  • REDUZIERUNG VON PLASTIKTÜTEN IN DER EUROPÄISCHEN UNION
    Debatte am Dienstag, 15.04.2014 ab 19.00 Uhr, Abstimmung am Mittwoch, 16.04.2014 ab 12.00 Uhr

    Hintergrund: Plastiktüten belasten die Umwelt – besonders, wenn sie wie jährlich acht Milliarden Tüten in der EU über achtloses Wegwerfen in die Natur und Weltmeere gelangen. Im Jahr 2010 hat jeder EU-Bürger durchschnittlich 200 Plastiktüten verbraucht (Deutschland: 71 Tüten), EU-weit sind das ca. 100 Milliarden pro Jahr. Mehrere Mitgliedsstaaten haben bereits unilateral Maßnahmen ergriffen, vor allem gegen Einmal-Plastiktüten. Diese stehen allerdings teilweise im Konflikt mit der Freiheit des Inverkehrbringens auf dem Binnenmarkt, die die Richtlinie über Verpackungen und Verpackungsabfälle (94/62/EG) gewährt. Mit dem Vorschlag der EU-Kommission zur Veränderung dieser Richtlinie sollen die Mitgliedsstaaten in Zukunft mehr Spielraum hinsichtlich ihrer Maßnahmen gegen Plastiktüten bekommen und keine Einwände der Kommission aus Gründen des Binnenmarktschutzes mehr fürchten müssen.

    EP-Position: Die im Umweltausschuss gefundenen Kompromisse unterstützen das vorgeschlagene erweiterte Instrumentarium. Demnach sind Steuern, Abgaben und Verbote für Mitgliedstaaten zulässig, um den Verbrauch von Einmal-Plastiktüten zu verringern. Um effektiv zu sein, sollten die Maßnahmen allerdings mit einem Zielwert einhergehen: eine Verringerung von 80% der Einweg-Tüten im Vergleich zum EU-Durchschnittsverbrauch pro Kopf, innerhalb von fünf Jahre nach Inkrafttreten. Zudem sollte eine Abgabe auf alle Plastiktüten in Lebensmittelgeschäften verpflichtend sein. Sehr dünne Plastiktüten, die aus hygienischen Gründen zum Verpacken z.B. von Fisch oder Käse genutzt werden, sind davon nicht betroffen. Biologisch abbaubare und bio-basierte Tüten sollten allerdings unter das Verringerungsziel fallen. Es sollte eine klare Kennzeichnung geben, ob solche Tüten für den Gartenkompost oder nur für industrielle Kompostierung geeignet sind.

    SPD-Position: Ein gutes Entsorgungssystem wie in Deutschland sorgt bereits dafür, dass nur sehr wenige Plastiktüten in der Umwelt landen. EU-weit oder weltweit ist dies allerdings in absehbarer Zukunft nicht der Fall. Daher ist es unabdingbar und kostengünstig, an der Quelle anzusetzen. Die Sozialdemokraten unterstützen den im Umweltausschuss gefundenen Kompromiss inklusive des Verringerungsziels. Es ist offensichtlich, dass eine einmal genutzte Plastiktüte keine kluge Verwendung unserer Rohstoffe ist – umso weniger, wenn sie zum Plastikteppich auf den Weltmeeren beiträgt und nicht nur Meerestiere, sondern über die Nahrungskette auch die menschliche Gesundheit bedroht.

    Sachstand: Die Europaabgeordneten stimmen am Donnerstag in Straßburg über die Veränderung der Richtlinie in erster Lesung ab.

  • ENTSENDERICHTLINIE – TINDESTSCHUTZ GEGEN LOHNDUMPING FÜR ARBEITNEHMER IM AUSLAND
    Debatte Dienstag, 15.04.2014 ab 17.00 Uhr, Abstimmung Mittwoch, 16.04.2014, 12.00 Uhr

    Hintergrund: Die geltende Entsendrichtlinie soll einen Mindestschutz für in andere EU-Länder entsandte Beschäftigte gewährleisten und so Lohn- und Sozialdumping in der Dienstleistungsbranche verhindern. Allerdings umgehen zahlreiche Unternehmen diese Regelungen. Zudem hat der Europäische Gerichtshof die Entsenderichtlinie als sogenannte Maximalrichtlinie ausgelegt. Das hatte zur Folge, dass ein über die Richtlinie weitergehender Schutz nur in Ausnahmefällen gelten darf. Das Plenum stimmt am Mittwoch in Straßburg über Vorschriften zur Durchsetzung der Entsenderichtlinie ab – ein Wahlversprechen des amtierenden EU-Kommissionspräsidenten José Manuel Barrosos 2009 an die europäischen Sozialdemokraten. Sie sollte die Rechte der entsandten Arbeitnehmer stärken und die unzureichende Umsetzung der Entsenderichtlinie korrigieren.

    EP-Position: Das Europäische Parlament hat keine geschlossene Position. Der im Trilog gefundene Kompromiss spiegelt das Mandat des Beschäftigungsausschusses nur schwach wider, vor allem in den Kernforderungen zu den nationalen Kontrollmaßnahmen (Artikel 9) und der Haftung für Generalunternehmer (Artikel 12). Deshalb sind Änderungsanträge im Plenum zu erwarten.

    SPD-Position: Die Verbesserung der Situation entsandter Beschäftigter ist ein zentrales Anliegen der SPD. Da mit diesem Kompromiss eine Verbesserung nicht erreicht wird, lehnen die SPD-Europaabgeordneten den Text ab und setzen sich für eine Verbesserung in zweiter Lesung ein. Die Gruppe tritt für eine Stärkung der Arbeitnehmerrechte ein, die nicht durch die Dienstleistungsfreiheit beschränkt werden darf. Leider schafft der vorliegende Kompromiss neue Rechtsunsicherheit. Es werden hohe Anforderungen an die Mitgliedstaaten gestellt, um neue Kontrollmaßnahmen durchzuführen. Zudem sollen nationale Systeme der Generalunternehmerhaftung möglicherweise auf ihre Verhältnismäßigkeit mit den EU-Verträgen überprüft werden. Wir fordern weiterhin eine grundlegende Revision der Entsenderichtlinie.

    Sachstand: Die neue Richtlinie tritt nach der üblichen Umsetzungsphase 2016 in Kraft, falls die Mehrheit im Plenum für den ausgehandelten Trilog-Kompromiss zur Entsenderichtlinie stimmt und damit gegen die Position der SPD-Europaabgeordneten.

  • GRENZÜBERSCHREITENDEN VERKEHR MIT GIGALINERN VERHINDERN
    Debatte Montag, 14.04.2014, ab 17.00 Uhr, Abstimmung Dienstag, 15.04.2014 ab 12.00 Uhr

    Hintergrund: Sie sind zu lang und zu schwer für Europas Straßen. Milliarden Euro müssten in Anpassungen der Infrastruktur investiert werden. Trotzdem plant die Europäische Kommission in der aktuellen Richtlinienüberarbeitung zu Maßen und Gewichten sogenannte Gigaliner im grenzüberschreitenden Verkehr zuzulassen.

    EP-Position: Mit großer Mehrheit sind die Abgeordneten im Verkehrsausschuss Mitte März dem Vorschlag des sozialdemokratischen Berichterstatters Jörg Leichtfried gefolgt, Regelungen zum Einsatz von Gigalinern aus dieser Richtlinie auszuklammern. Erst nach einer bislang fehlenden Folgenabschätzung kann die EU-Kommission einen entsprechenden neuen Vorschlag unterbreiten. Das Kernstück der Richtlinienüberarbeitung bleibt somit die aerodynamische Anpassung von Lkw, um die Verkehrssicherheit zu erhöhen und Kraftstoffeinsparungen zu erzielen.

    SPD-Position: Die SPD-Europaabgeordneten begrüßen den Bericht, insbesondere dass der Vorstoß, Gigaliner europaweit zuzulassen, vorerst vom Tisch ist. Die Auswirkungen solcher Megatrucks – mit Ausmaßen fast so groß wie Flugzeuge – auf Verkehrssicherheit, Umwelt und Infrastruktur sind bislang unkalkulierbar. Die aerodynamischen Verbesserungen am Fahrzeugdesign können aber wiederum dazu beitragen, das Unfallrisiko von Lkw erheblich zu reduzieren, da der tote Winkel für Fahrer vermindert wird. Außerdem verbessern aerodynamische Effekte die Ökobilanz im Straßengüterverkehr.

    Sachstand: Verhandlungen mit dem Rat sind für die nächste Legislaturperiode vorgesehen. Die neue Richtlinie könnte dann frühesten 2015 in Kraft treten.

  • EINHEITLICHER LADESTECKER FÜR ELEKTROAUTOS – ENFRASTRUKTUR FÜR ALTERNATIVE KRAFTSTOFFE
    Debatte Montag, 14.04.2014, ab 17.00 Uhr, Abstimmung Dienstag, 15.04.2014 ab 12.00 Uhr

    Hintergrund: Die Richtlinie über den Aufbau einer Infrastruktur für alternative Kraftstoffe soll neuen Antrieben, wie Strom, Gas und Wasserstoff im Verkehr europaweit zum Durchbruch verhelfen. Dadurch soll die Abhängigkeit der EU von Erdölimporten sowie der Ausstoß von CO2-Emissionen im Verkehrssektor sinken. Bislang führten unterschiedliche technologische Entscheidungen in den einzelnen Mitgliedstaaten zu einer Zergliederung des Binnenmarkts und verhinderten so die europaweite Mobilität von Fahrzeugen mit alternativen Antrieben. Die Entscheidung für einen einheitlichen Ladestecker für Elektroautos wird beispielsweise dafür sorgen, dass ein deutsches Fahrzeug auch an einer französischen Ladestation problemlos betankt werden kann.

    EP-Position: Fraktionsübergreifend und mit großer Mehrheit haben die Abgeordneten des Verkehrsausschusses im April dem Ergebnis der informellen Verhandlungen zwischen Rat und Parlament zugestimmt. Verbindliche Zielvorgaben, wie viele Tankstationen die einzelnen Mitgliedstaaten auf ihrem Gebiet errichten müssen, wird es vorerst aber nicht geben. Der Kommissionsvorschlag sah das ursprünglich vor. Demnach hätte etwa Deutschland 150.000 öffentliche Elektroladestationen bis 2020 bereitstellen sollen. Diese Zahlen sind nun vom Tisch, da die Marktentwicklung alternativer Kraftstoffe in den Mitgliedstaaten noch zu unterschiedlich ist und nicht verlässlich vorhergesagt werden kann. Die Verantwortung liegt nun bei den Mitgliedsländern, Märkte zu prüfen und geeignete Konzepte zu entwickeln.

    SPD-Position: Die SPD-Europaabgeordneten hätten sich durchaus ehrgeizigere Ziele für den Aufbau einer Infrastruktur für alternative Kraftstoffe bis 2020 vorstellen können. Das betrifft insbesondere die Zielvorgaben für Elektromobilität und in der Schifffahrt. Der Kompromiss sieht nun einen Infrastrukturaufbau bis 2025 vor. Trotzdem ist die Richtlinie ein wichtiger erster Schritt, um den koordinierten Aufbau einer Infrastruktur europaweit voranzubringen.

    Sachstand: Der Rat muss dem Ergebnis nur noch formell zustimmen, bevor die Richtlinie voraussichtlich im Herbst in Kraft treten kann. Mitgliedstaaten haben dann drei Jahre Zeit, Aufladestationen mit dem einheitlichen Ladestecker zu errichten.

  • LOBBYISTEN IN BRÜSSEL SOLLEN SICH REGISTRIEREN MÜSSEN
    Debatte Montag, 14.04.2014, ab 17.00 Uhr, Abstimmung Dienstag, 15.04.2014, ab 12.00 Uhr

    Hintergrund: Die wachsenden Kompetenzen der Europäischen Union und vor allem des Europäischen Parlaments haben in den vergangenen Jahren zu einer vermehrten Aktivität von Interessenvertretern auf dem Brüsseler Parkett geführt. Diese Vertretung von Interessen der Wirtschaft und der Zivilgesellschaft ist legitim, muss aber offen und nachvollziehbar stattfinden. Seit Juni 2011 verfügen Parlament und EU-Kommission über ein gemeinsames sogenanntes Transparenzregister für Interessenvertreter. Bisher sind etwa 6.000 Organisationen registriert, das sind laut Kommission rund zwei Drittel der relevanten Akteure. Das Register ist nicht verpflichtend; wer sich nicht einträgt, erhält allerdings nur erschwert Zugang zu Gebäuden des Europaparlaments und muss mit einem Imageschaden rechnen. Eine Arbeitsgruppe von Europaparlament und EU-Kommission hat am 12. Dezember 2013 Vorschläge zur Überarbeitung und Verschärfung des Registers beschlossen. Der Verfassungsausschuss (AFCO) hat am 18. März 2014 den Bericht angenommen und an das Plenum des Europaparlaments weitergeleitet.

    EP-Position: Die Einrichtung des Lobbyregisters 2011 wurde im Europaparlament fraktionsübergreifend begrüßt. Die Abgeordneten fordern jedoch über den aktuellen Vorschlag hinaus, das Register verpflichtend zu machen. In seinem Bericht fordert der AFCO die Kommission auf, bis 2016 zusätzlich einen legislativen Vorschlag für ein verpflichtendes Register vorzulegen. Auch verlangen die Parlamentarier, dass der Rat sich an der Transparenzinitiative beteiligt. Bisher weigert sich der Rat jedoch teilzunehmen und blockiert darüber hinaus die Einführung einer Registrierungspflicht.

    SPD-Position: Der erhebliche Einfluss, den Lobbyisten in den vergangenen Monaten auf die Verhandlungen etwa über die Abgasgrenzwerte für PKW und die EU-Tabakrichtlinie genommen haben, macht deutlich, dass die Interessenvertretung auf EU-Ebene noch transparenter und nachvollziehbarer werden muss. Die SPD-Abgeordneten fordern daher ein verpflichtendes Register mit klaren Regeln für alle Lobbyisten rund um die Europäischen Institutionen, bei dessen Nichtbeachtung Sanktionen erfolgen müssen. Das geht über den zur Abstimmung stehenden Text hinaus.

    Sachstand: Nehmen die Europaabgeordneten die Änderungen am Transparenzregister an, treten sie umgehend in Kraft. Lobbyisten müssen dann genauere Angaben zu ihren Budgets machen und nicht-registrierte Unternehmen dürfen nicht mehr bei offiziellen Veranstaltungen der Institutionen mitwirken.

  • BESSERE ÜBERTRAGBARKEIT VON BETRIEBSRENTEN INNERHALB DER EUROPÄISCHEN UNION
    Debatte voraussichtlich Dienstag, 15.04.2014, Abstimmung ab 18.00 Uhr

    Hintergrund: Das Gesetz soll Zusatzrentenansprüche von Arbeitnehmern sichern, die in ein anderes Land umziehen bzw. grenzüberschreitend arbeiten und leben. Über die Richtlinie zur verbesserten Übertragbarkeit von Zusatzrentenansprüchen stimmt das Plenum in zweiter Lesung in Straßburg ab. Über einen Zeitraum von neun Jahren waren die neuen Regeln lange von einzelnen Mitgliedstaaten blockiert worden, jetzt soll sie noch diese Legislaturperiode angenommen werden. Während gesetzliche Rentenansprüche bereits durch EU-Gesetzgebung gesichert sind, fehlte bisher eine entsprechende Regelung für Zusatzrenten, wie beispielsweise die Betriebsrenten. Bereits 2005 stellte die EU-Kommission ihren ersten Richtlinienentwurf zu diesem Thema vor. Die Annahme der Überarbeitung wurde jedoch 2007 durch Unstimmigkeiten im Rat blockiert. Mit den nun geltenden Regeln des Vertrags von Lissabon, kann der Text in der zweiten Lesung auch ohne Einstimmigkeit angenommen werden – mit qualifizierter Mehrheit.

    EP-Position: Das Europäische Parlament hat sich fraktionsübergreifend dafür eingesetzt, Mindeststandards zur Sicherung von Zusatzrentenansprüchen für Arbeitnehmer zu sichern. Laut der vorliegenden Richtlinie dürfen Wartezeiten für die Anwartschaft zusammengerechnet drei Jahre nicht überschreiten. Das heißt Arbeitnehmer sollen nicht länger als drei Jahre lang für einen Anspruch auf eine Zusatzrente arbeiten müssen. Auch die Zeit der Zeit der aktiven Mitgliedschaft im Versicherungssystem, um Rentenansprüche behalten zu können, darf laut Text nicht mehr länger als drei Jahre betragen müssen. Falls für diese sogenannte Unverfallbarkeitsfrist ein Mindestalter festgesetzt wird, darf dieses Alter höchstens 21 Jahre betragen.

    SPD-Position: Die Richtlinie ist ein Fortschritt bei der fairen Umsetzung der Arbeitnehmerfreizügigkeit in Europa. Denn Mobilität muss durch soziale Absicherung der Arbeitnehmer ergänzt werden. Arbeiter die grenzüberschreitend tätig sind, müssen sich deshalb auf einen angemessenen Schutz ihrer gesetzlichen und zusätzlich erwirtschafteten Rentenansprüche verlassen können. Die Sozialdemokraten haben sich dafür eingesetzt, dass Versicherer sehr kleine Zusatzrentenansprüche nur dann an den Versicherten auszahlen dürfen, wenn der Arbeitnehmer selbst dies verlangt, und zwar nach ausführlicher Beratung über die finanziellen Konsequenzen.

    Sachstand: Die Richtlinie muss – eine entsprechende Mehrheit vorausgesetzt – innerhalb von vier Jahren von den Mitgliedstaaten in nationales Recht umgesetzt werden.

  • ERSTMALS ECHTE EUROPÄISCHE PARTEIEN – REMOKRATISIERUNG DER GEMEINSCHAFT
    Abstimmung Mittwoch, 16.04.2014 ab 12.00 Uhr

    Hintergrund: Als Brücke zwischen der Bevölkerung und den politischen Institutionen sind Parteien unverzichtbar für die parlamentarische Demokratie. Bisher hatten europäische Parteien allerdings den Status von nationalen Nichtregierungsorganisationen, zum Beispiel nach belgischem Recht. Wer die europäische Demokratie stärken will, muss deshalb auch bei den europäischen Parteien ansetzten. Mit den neuen Regeln bekommen diese einen europäischen Rechtsstatus, der mit erhöhten Anforderungen an ihre Transparenz und ihre demokratische Organisation einhergeht. Insbesondere müssen die in Artikel 2 des EU-Vertrags verankerten Grundwerte der Union anerkannt werden. Eine unabhängige, neu zu schaffende Behörde wird über die Zulassung von Parteien befinden. Sie soll aus nur einem Mitarbeiter bestehen und räumlich im Europäischen Parlament angesiedelt sein. Ihre Entscheidungen sind vor dem Europäischen Gerichtshof (EuGH) anfechtbar.

    EP-Position: Nach langen und zähen Verhandlungen hat sich das Europaparlament am 25. Februar mit den Mitgliedstaaten auf einen Kompromiss geeinigt. Für das Europäische Parlament war zentral, die Verordnung noch in dieser Legislaturperiode zu verabschieden. Durch die Zuerkennung eines europäischen Rechtstatus für Europäische Parteien wird es erstmals in der Geschichte echte Parteien jenseits des Nationalstaates geben. Dies ist ein Schritt von herausragender Bedeutung und zudem Grundlage für die weitere Herausbildung einer politischen Öffentlichkeit auf europäischer Ebene.

    SPD-Position: Die Stärkung der parlamentarischen Demokratie auf EU-Ebene ist ein zentrales Anliegen der Sozialdemokraten. Europäischen Parteien sollten deshalb nicht nur Spitzenkandidaten für das Amt des Kommissionspräsidenten aufstellen, sondern mittelfristig auch gemeinsam den Wahlkampf um Parlamentsmandate organisieren.

    Sachstand: Die Verordnung kann nach einer mehrheitlichen Abstimmung am Mittwoch und einer Übergangsphase am 1. Januar 2017 in Kraft treten.

  • SCHADENSERSATZKLAGEN HADPFER VON KARTELLEN SOLLEN LEICHTER ENTSCHÄDIGT WERDEN
    Abstimmung: Mittwoch 16.04.2014 ab 19.00 Uhr

    Hintergrund: Die Richtlinie soll es Opfern von Verstößen gegen das Wettbewerbsrecht – zum Beispiel im Falle von Kartellen – erleichtern, für Vermögenseinbußen oder entgangene Gewinne und Zinsen entschädigt zu werden. Obwohl der EU-Vertrag jeder natürlichen oder juristischen Person das Recht auf vollständigen Schadensersatz garantiert, ist es in der Praxis aufgrund der bestehenden Regelungen oftmals schwierig bis unmöglich, dieses Recht tatsächlich einzuklagen. Darüber hinaus machen die erheblichen Unterschiede zwischen den nationalen Regelungen eine Harmonisierung der einzelstaatlichen Wettbewerbsvorschriften wünschenswert, um Rechtsunsicherheit für die Kläger zu vermeiden. Die Richtlinie soll zudem die Zusammenarbeit zwischen der behördlichen Durchsetzung des EU-Wettbewerbsrechts – durch die EU und nationale Wettbewerbsbehörden – sowie der privaten Durchsetzung durch Gerichte verbessern.

    EP-Position: Die Parlamentsfraktionen waren sich in einer Reihe von Punkten dieser Richtlinie nicht einig. So zum Beispiel in Bezug auf den Grad des Schutzes vor Offenlegung bei Dokumenten oder den Privilegien für die Unternehmen, die im Rahmen von Kronzeugenprogrammen den Behörden bei der Aufdeckung von Kartellen helfen.

    SPD-Position: Die SPD hatte sich insbesondere für einen breiteren Zugang zu klagerelevanten Dokumenten eingesetzt, also gegen eine sogenannte schwarze Liste, durch die bestimmte Dokumente grundsätzlich von der Offenlegung ausgenommen werden. Zudem haben die SPD-Europaabgeordneten weniger weitreichende Privilegien der Kronzeugen befürwortet, die durch die Ausnahme von Strafzahlungen trotz der von ihnen begangenen Straftat bereits ausreichend begünstigt werden. Neben den Differenzen mit den anderen Fraktionen waren diese Positionen aber auch dem Rat und der EU-Kommission gegenüber nicht durchzusetzen.

    Sachstand: Die Europaabgeordneten werden am Mittwoch in Straßburg abschließend über die Richtlinie abstimmen.