Debatte am Mittwoch, 29.04.2015 um 9.00 Uhr
Hintergrund: Innerhalb von nur einer Woche sind weit über Tausend Menschen bei Schiffsunglücken vor der libyschen Küste ums Leben gekommen. Als Reaktion darauf haben die EU-Außen- und Innenminister Anfang dieser Woche bei einer außerordentlichen Sitzung einen 10-Punkte-Plan beschlossen. Zudem hat EURatspräsident Donald Tusk für Donnerstag einen außerordentlichen EU-Gipfel einberufen.
EP-Position: Bereits Ende Oktober 2013 hat das Europäische Parlament konkrete Konsequenzen aus dem Flüchtlingsdrama vor Lampedusa gefordert. Da die nationalen Regierungen aber weitgehend untätig blieben, haben viele der Forderungen leider immer noch aktuell Bestand: mehr finanzielle und operationelle Mittel für Frontex zur Seenotrettung; die faire Verteilung von Asylbewerbern zwischen den Mitgliedstaaten – vor allem auch als Soforthilfe für Mitgliedstaaten, die besonders unter Druck stehen sowie die Frage der sicheren Schutzwege für Flüchtlinge in die EU. In der anstehenden Plenardebatte wird es vor allem darum gehen, die Umsetzung des 10-Punkte-Plans kritisch zu bewerten und weitergehende Maßnahmen einzufordern.
SPD-Position: Europa muss endlich konkrete Resultate liefern, anstatt nur regelmäßig sein Beileid zu bekunden. Der 10-Punkte-Plan von Kommission und Mitgliedstaaten ist bei Weitem nicht ausreichend und verfolgt in Teilen sogar falsche Ansätze. Die Sozialdemokraten stellen drei Kernforderungen auf: 1) ein vollumfängliches europäisches Seenotrettungsprogramm: die dramatische Situation vor Europas Küste erfordert ein echtes europäisches Nachfolgeprogramm für Mare Nostrum, das die Suche und Rettung von Menschen als absolute Priorität voranstellt. Dazu müssen alle nationalen Regierungen einen Beitrag leisten, um die finanziellen und operationellen Mittel für den Frontex-Einsatz Triton zu erhöhen; 2) Eine faire und solidarische Aufnahme und Verteilung von Flüchtlingen. Das 10-Punkte-Papier bleibt in dieser Frage viel zu vage; 3) sichere Schutzwege für Flüchtlinge in die EU: Flüchtlinge sollen nicht länger abhängig sein von Schlepperbanden, sondern sichere Alternativen in Anspruch nehmen. Ein echtes europäisches Neuansiedlungsprogramm mit EU-Resettlement-Quoten, an denen sich alle Mitgliedstaaten beteiligen, wäre ein erster Schritt.
Verfahrensstand: Voraussichtlich Mitte Mai wird die Europäische Kommission ihre Mitteilung zur „Europäischen Migrationsagenda“ vorlegen. Der Innenausschuss im Europäischen Parlament hat bereits seine Arbeit an einem Initiativbericht aufgenommen, in dem die Parlamentarier bis Ende des Jahres konkrete Vorschläge für die künftige Europäische Flüchtlingspolitik entwickeln werden.
Richtlinie, Debatte Dienstag, 28.04.2015 ab 8.30 Uhr, Abstimmung über Ergebnis der 2. Lesung Dienstag, 28.04.2015 ab 12.30 Uhr
Worum geht es: Die EU hat sich verpflichtet, dass Erneuerbare Energien bis 2020 im Transportbereich einen Anteil von zehn Prozent ausmachen sollen. Deshalb regte die Staatengemeinschaft international die Produktion von Biokraftstoffen an, was außerhalb der EU zu negativen Auswirkungen auf die Umwelt, die sozialen Umstände und die Lebensmittelpreise führte. Die Spritproduktion soll nun nicht länger die Herstellung von Nahrungsmitteln beeinträchtigen. Daher will die EU-Kommission den Einsatz von konventionellen Biokraftstoffen wie etwa aus Mais, Raps, Palmöl oder Soja begrenzen, die mit der Lebensmittelproduktion konkurrieren.
SPD-Position: Das Parlament war durch eine konservative und liberale Mehrheit bereits bei einer vorherigen Abstimmung hinter dem Vorschlag der Europäischen Kommission zurückgefallen und hatte für eine Begrenzung konventioneller Biokraftstoffe auf nur sechs Prozent am gesamten Kraftstoffverbrauch gestimmt. Immerhin forderte das Parlament aber gleichzeitig, dass Biokraftstoffe der zweiten Generation, also die Nutzung von Abfällen aus der Land- und Forstwirtschaft oder die Gewinnung von Energie wie etwa aus Algen, bis 2020 1,25 Prozent am Gesamtkraftstoffverbrauch ausmachen sollen. Ebenfalls soll die EU-Kommission die Nachhaltigkeit sowie die negativen sozialen und umweltschädlichen Folgen von Sprit künftig schärfer kontrollieren. Obwohl das Ergebnis der Verhandlungen weit hinter ihre Position zurückfällt, stimmen die Sozialdemokraten zu, damit die Gesetzgebung überhaupt in Kraft treten kann. Die Sozialdemokraten betonen, dass beim Ausbau der erneuerbaren Energien im Transportbereich noch große Potenziale für den Klimaschutz ungenutzt sind. Jedoch darf künftige Förderung durch die EU nicht außerhalb der Staatengemeinschaft zu Brandrodungen des Regenwaldes, einer Steigung der Lebensmittelpreise oder der Vertreibung indigener Völker führen.
Verfahrensstand: Mit der Abstimmung im Plenum des Europaparlaments in zweiter Lesung ist das EU-Gesetzgebungsverfahren abgeschlossen. Nun haben die 28 Mitgliedstaaten zwei Jahre Zeit, die Richtlinie umzusetzen.
Verordnung, Debatte Montag, 28.04.2014 ab 17 Uhr, Abstimmung Dienstag, 28.04.2014 ab 12.30 Uhr
Worum geht es: Jährlich kommen fast 30.000 Menschen auf Europas Straßen ums Leben. Bisher sind laut EU-Kommission nicht einmal ein Prozent aller Fahrzeuge mit einem automatisch Notrufsystem ausgestattet, das jährlich etwa 2.500 Menschenleben retten könnte. Im Juni 2013 hat die Kommission nun eine Verordnung zu einem EU-weiten eCall-Dienst vorgelegt, die eine verpflichtende Einführung des bordeigenen Notrufsystems für alle Neuwagen ab Oktober 2015 vorsieht.
SPD-Position: Die Sozialdemokraten und Sozialdemokratinnen begrüßen die Einführung eines öffentlichen und kostenfreien eCall-Systems für Kraftfahrzeuge. Dabei haben sich die Sozialdemokraten für im Fahrzeug fest verbaute Notrufsysteme und gegen mobile Varianten ausgesprochen, um einen bestmöglichen Schutz zu gewährleisten. Für die Sozialdemokratinnen und Sozialdemokraten waren in den Verhandlungen außerdem strikte datenschutzrechtliche Vorgaben von zentraler Bedeutung. So soll das System erst nach dem Auslösen eines Crash-Sensors notwendige Informationen zum Unfall an die Notrufzentralen weitergegeben. Bei der Bereitstellung der entsprechenden Infrastruktur müssen die EU-Mitgliedstaaten das Recht auf informationelle Selbstbestimmung wahren. Dazu müssen die Staaten sicherstellen, dass die Verarbeitung von personenbezogenen Daten bei eCall-Notrufen mit den bestehenden datenschutzrechtlichen Bestimmungen in Einklang steht. Weiterhin muss das eCall-System als öffentliche bzw. staatliche Dienstleitung eingeführt werden. Die kostenlose Nutzung des Systems für Bürger ist hierfür Voraussetzung.
Verfahrensstand: Laut Bericht sollen die EU-Mitgliedstaaten bis bereits Oktober 2015 die Infrastruktur für eCall-Systeme flächendeckend zur Verfügung stellen.
Richtlinie, Debatte: Dienstag, 28.04.2015 ab 9.00 Uhr; Abstimmung: Dienstag, 28.04.2015 ab 12.30 Uhr
Worum geht es: Etwa 100 Milliarden Plastiktüten werden jährlich von EU-Bürgern genutzt. Acht Milliarden davon werden nicht ordentlich entsorgt und landen häufig in der Natur, insbesondere in Seen, Flüssen und den Weltmeeren. Das Plastik zersetzt sich im Wasser über Jahrzehnte hinweg und die Mikropartikel landen über die Nahrungskette wieder auf unseren Tellern.
SPD-Position: EU-Kommission, Rat und Europaparlament haben in drei Verhandlungsrunden einen Kompromiss erarbeitet. Er sieht vor, dass die EU-Mitgliedstaaten nationale Maßnahmen zur Reduzierung von dünnen Einwegplastiktüten ergreifen müssen (unter 50 Mikrometer, wie sie etwa bei Obst- oder Gemüseständen benutzt werden). Den Mitgliedstaaten bleibt überlassen, ob sie Initiativen ins Leben rufen, um die in der Richtlinie vorgegebenen Reduktionsziele zu erreichen. Diese lauten: Reduktion des Pro-Kopf-Verbrauch von 90 Tüten bis Ende 2019 und auf 40 Tüten bis Ende 2025. Oder ob sie Gebühren für dünne Einwegplastiktüten oder gleichermaßen effektive Instrumente bis Ende 2017 einführen. Die SPD unterstützt das Ergebnis der Trilog-Verhandlungen, da sie überzeugt ist, dass die Maßnahmen zu einer deutlichen Reduzierung der Nutzung von Einwegplastiktüten führen werden und eine deutliche Verbesserung zum ursprünglichen Kommissionvorschlag darstellen. Die Sozialdemokraten im Europaparlament haben sich jedoch für noch striktere Regeln eingesetzt, was den Gebrauch von sehr dünnen Plastiktüten angeht. Die dünnen Beutel sollten lediglich eingesetzt werden, wo es der Lebensmittelsicherheit dienlich ist, etwa für loses Fleisch, Fisch und Molkereiprodukte.
Verfahrensstand: Die Zustimmung des Parlaments gilt als sicher. Nach der Zustimmung wird die Gesetzesänderung im Amtsblatt der Europäischen Union veröffentlicht und ist 20 Tage nach Veröffentlichung rechtswirksam. Ab diesem Zeitpunkt haben die Mitgliedstaaten 18 Monate Zeit, Maßnahmen zur Verringerung der Nutzung von Plastiktüten zu ergreifen.
Debatte am Montag, 27.04.2015 ca. 19.00 Uhr, Abstimmungen am Dienstag, 28.04.2015 ab 12.30 Uhr
Hintergrund: Die jüngst beschlossene Fischereireform steht nun vor der konkreten Umsetzung. Zwei zentrale Elemente für eine nachhaltigere europäische Fischereipolitik stehen in der kommenden Plenarwoche zur Abstimmung: die sogenannte Omnibus-Verordnung, die bestehende Hürden für ein Rückwurfverbot aus dem Weg räumen soll, und der Mehrjahresplan für die Ostsee. Das Rückwurfverbot sieht vor, dass grundsätzlich Fischfänge an Bord gebracht, dokumentiert, angelandet und wo zutreffend auf die Fangquote angerechnet werden. Artikel 15 der Fischereigrundverordnung gibt einen konkreten Zeitrahmen für die stufenweise Einführung der Anladeverpflichtung bis 2019 vor. Anfang des Jahres noch drohte im Rahmen der Omnibus- Verordnung dieser Zeitplan den Bach runterzugehen. Nach schwierigen Verhandlungen einigten sich Parlament, Rat und EU-Kommission letztlich aber doch auf den in der Grundverordnung verankerten Zeitplan. Einige Fischereipolitiker hatten zuvor versucht, die Verordnung nur auf Fischarten zu begrenzen, für die bereits zum 1. Januar 2015 die Anlandepflicht gilt. Ein solches Vorgehen hätte aber weniger Planungssicherheit für die Fischer bedeutet, da man sich in den kommenden Jahren jedes Mal wieder aufs Neue hätte verständigen müssen. Der Mehrjahresplan für die Bestände von Dorsch, Hering und Sprotte in der Ostsee gilt als Blaupause für ein langfristiges und nachhaltiges Bewirtschaften unserer Fischbestände. Ob die EU ihr Versprechen einhält, künftig nur so viel zu fischen, wie auch wieder nachwachsen kann, wird dieser erste Mehrjahresplan maßgeblich mitbestimmen. Gemäß der Fischerei-Grundverordnung sollen Mehrjahrespläne Maßnahmen enthalten, die die Fischbestände in einem Umfang wiederherstellen und erhalten, der oberhalb des durchschnittlichen Dauerertrags liegt. Der höchstmögliche Dauerertrag bezeichnet die optimale Fangmenge, die einem Fischbestand jährlich entnommen werden kann, ohne dass seine Fortpflanzungsfähigkeit in der Zukunft gefährdet ist. Im Kommissionsvorschlag zum Ostsee-Mehrjahresplan ist diese Bedingung nicht ausreichend berücksichtigt. Von zentraler Bedeutung hierbei ist, dass die EU sich auf entsprechende Zielwerte zur Fischsterblichkeit bzw. Fangquoten einigt. Dieser Punkt ist noch höchst umstritten.
EP-Position: Das Rückwurfverbot stieß zu Beginn der Arbeit an der Omnibus-Verordnung vor allem im Fischereiausschuss auf viel Widerstand. Erst während der Trilogverhandlungen konnte die frühere Berichterstatterin für die Fischereireform Verbündete im Rat auf ihrer Seite wissen, und den Zeitplan für die Anladeverpflichtung wie in der Grundverordnung vorgesehen erhalten. Beim Mehrjahresplan für die Ostsee war der Fischereiausschuss hingegen viel aufgeschlossener. Eine Mehrheit im Ausschuss hat den Kommissionsvorschlag an entscheidenden Stellen korrigiert, um ein Bewirtschaften unserer Fischbestände oberhalb des höchstmöglichen Dauerertrages sicherzustellen. Allerdings versuchen einige Fischereipolitiker dennoch diese Linie bei der Plenarabstimmung zu schwächen.
SPD-Position: Die SPD-Europaabgeordneten haben sich intensiv für einen konkreten und umfassenden Zeitplan für das Rückwurfverbot eingesetzt. Nur dadurch kann der unsinnigen Ressourcenverschwendung durch Rückwurf von Beifang ein Ende gesetzt und gleichzeitig den Fischern Planungssicherheit gegeben werden. Ein umfassendes Rückwurfverbot ist aber nur ein Baustein, um die Fischereireform zu einem Erfolg zu führen. Ein nachhaltiges Bewirtschaften unserer Gewässer ist ebenso zentral. Deswegen setzen sich die SPD-Europaabgeordneten für verbindliche, wissenschaftlich fundierte Zielwerte ein. Der Kuhhandel, den die Mitgliedsstaaten bislang betrieben haben, muss endgültig der Vergangenheit angehören.
Verfahrensstand: Das Plenum wird die Omnibus-Verordnung voraussichtlich mit großer Mehrheit annehmen. Damit kann die stufenweise Einführung des Rückwurfverbotes endlich beginnen. Mit der Abstimmung zum Mehrjahresplan erteilt das Parlament seinen Verhandlungsführern ein Mandat, um ab Mai in Verhandlungen mit Rat und Kommission zu treten.
Debatte Dienstag, 28.04.2015 ca. 20.00 Uhr
Hintergrund: Im Februar 2013 hagelte es enorme Kritik, als die EUKommission ihre Pläne für ein automatisiertes Ein- und Ausreisesystem sowie ein Vorzugsprogramm für Vielreisende im Rahmen des Gesetzespakets "Intelligente-Grenzen" vorstellte. Denn das neue elektronische System sah vor, dass Grenzbeamte künftig neben Zeitpunkt und Ort der Ein- und Ausreise von Drittstaatsangehörigen auch deren Fingerabdrücke erfassen sollten. Anhand dieser Daten wollte man die zulässige Dauer eines Kurzaufenthaltes automatisch berechnen und einen Warnhinweis an die nationalen Sicherheitsbehörden abgeben, wenn der Betreffende bis zum Ablauf der Aufenthaltsdauer nicht ausgereist ist. Beim Vorzugsprogramm, also bei der zweiten Säule des Gesetzespakets, sollten automatische, biometrische Schleusen etwa an Flughäfen eingesetzt werden, um beispielsweise anhand von elektronischen Reisepässen registrierte Teilnehmer, wie Vielreisende, schneller abfertigen zu können. Nach massiver Kritik an diesen Plänen kündigte die Kommission allerdings an, ihre Vorschläge zurückzuziehen und neue vorzulegen. Ein Pilotprojekt, das derzeit unter der Führung der europäischen IT-Agentur eu-LISA läuft und voraussichtlich im Herbst 2015 abgeschlossen sein wird, soll als Vorbereitung für das neue Gesetzespaket dienen.
EP-Position: Das Europäische Parlament hat massive Kritik an dem Originalvorschlag der Kommission angemeldet, da die Pläne nicht vereinbar mit dem Verhältnismäßigkeitsprinzip sind und zudem eine Kostenexplosion zu erwarten sei. In der kommenden Plenarwoche muss die EUKommission erläutern, wie sie weiter vorgehen wird.
SPD-Position: Die Sozialdemokraten lehnen die Kommissionsvorschläge aufgrund massiver Grundrechtsbedenken ab. Zudem verstoßen die Pläne der Kommission gegen die geltenden Prinzipien der Notwendigkeit und Verhältnismäßigkeit. Die SPD-Europaabgeordneten kritisieren unter anderem folgende Punkte, die auch in eine mündliche Anfrage an die EU-Kommission eingeflossen sind:
– Die SPD-Abgeordneten lehnen die Schaffung eines neuen Instruments zur Massenüberwachung von Migrationsströmen ab. Die EU darf kein Signal der Abschottung senden.
– Der geplante Zugriff von Strafverfolgungsbehörden auf die Daten würde Reisende pauschal unter Generalverdacht stellen. Insbesondere darf die EU irreguläre Migranten nicht auf eine Stufe mit Terroristen und Drahtziehern der organisierten Kriminalität stellen.
– Bei der möglichen Erhebung von biometrischen Daten der Reisenden muss die Verhältnismäßigkeit gewahrt werden.
– Die Europa-SPD befürchtet eine Kostenexplosion.
– Die Auswirkungen des EuGH-Urteils zur Vorratsdatenspeicherung auf die geplante Massenüberwachung von Reisenden sind derzeit noch unklar.
– Die Europa-SPD fordert eine Klarstellung, inwieweit sich existierende IT Systemen wie etwa das Visa Informationssystem (VIS) oder das Schengener Informationssystem (SIS II) mit den geplanten Maßnahmen überschneiden.
Ausblick: Voraussichtlich im November dieses Jahres wird die Kommission ihren Abschlussbericht über das derzeit laufende Pilotprojekt vorlegen. Darauf basierend wird sie Anfang 2016 neue Vorschläge für ein Smart Borders System vorstellen. Der Innenausschuss im Europäischen Parlament wird diesen Prozess kritisch begleiten.
Debatte Montag, 27.04.2015 ca. 20.00 Uhr, Abstimmung Resolution Mittwoch 29.04.2015 ab 12.00 Uhr
Hintergrund: Am Freitag jährt sich der tragische Einsturz der Textilfabrik Rana Plaza in Bangladesch. Unmenschliche Produktionsbedingungen haben zu dieser Tragödie geführt, bei der 1134 Menschen ihr Leben verloren haben und Tausende schwer verletzt wurden. Diese und weitere Katastrophen, die folgten, deckten nicht nur die erschreckenden Arbeits-, Gesundheits- und Sicherheitsbedingungen in den Fabriken auf, sondern auch die mangelnde Transparenz in der Lieferkette. Viele Händler fanden erst Wochen nach dem Unfall heraus, dass sie über Subunternehmen dort Waren produzieren ließen. Der Ausgleichsfonds, der nach der Katastrophe eingerichtet wurde, um den Opfern zu helfen, ist bis heute immer noch um rund neun Millionen US-Dollar unterfinanziert – trotz der Profite in Milliardenhöhe, die viele dieser Unternehmen in den letzten Jahren eingefahren haben. Als Reaktion auf die Unglücke rief die EU 2013 den sogenannten Globalen Pakt für Nachhaltigkeit ins Leben. Dieser sieht konkrete Verpflichtungen zur Achtung der Arbeitnehmerrechte vor, insbesondere das Recht auf Vereinigungsfreiheit und Kollektivverhandlungen sowie bessere und sichere Arbeitsstätten und die Förderung verantwortungsvollen unternehmerischen Handelns.
EP-Position: Auf Initiative der sozialdemokratischen Fraktion wird das Parlament in der kommenden Plenarwoche eine Resolution verabschieden, die dazu dient, die Umsetzung des Nachhaltigkeitspakts seitens der EU-Kommission zu überprüfen und die Firmen dazu aufzurufen, Ihre Finanzierungszusagen einzuhalten. Darüber hinaus geben die Abgeordneten Empfehlungen an die EU und die Regierung von Bangladesch, Arbeitsnormen und verantwortungsvolles unternehmerisches Handeln in der Textilbranche zu verbessern. Bereits früher hat das EU Parlament in zwei Resolutionen seine Unterstützung für die Initiativen der Kommission zum Ausdruck gebracht.
SPD-Position: Die SPD-Europaabgeordneten fordern, dass die Finanzierungsversprechen konsequent eingehalten werden. Immer noch haben sich nicht alle verantwortlichen Unternehmen beteiligt. So ist etwa der italienische Modehersteller Benetton erst vor wenigen Tagen dem Fonds beigetreten. Die offensichtliche Finanzierungslücke im Ausgleichsfonds ist schlichtweg nicht hinnehmbar. Darüber hinaus sind viele der vereinbarten Verbesserungsmaßnahmen immer noch nicht
umgesetzt. So müssen etwa mehr Arbeitsinspektoren qualifiziert und eingestellt werden und Inspektionen häufiger stattfinden. Gewerkschaften, kollektive Lohnverhandlungen müssen gestärkt werden, damit Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer nicht gezwungen sind, zu unsicheren Bedingungen ihre Arbeit aufzunehmen. Es hat sich zudem herausgestellt, dass noch großer Handlungsbedarf besteht, um die Rückverfolgbarkeit des Herstellungsweges vieler Textilien sicherzustellen. Denn die gesamte Wertschöpfungskette muss fundamentalen Arbeits- und Umweltstandards entsprechen. Die SPD-Europaabgeordneten fordern zudem, dass die Regierung von Bangladesch ihre Verpflichtungen ernst nimmt und sehen in dieser Hinsicht auch europäische Firmen in der Verantwortung.
Verhandlungsmandat für Reformkonferenz in Eriwan, Debatte
Montag, 27.04.2015 um 19.00 bis 22.00 Uhr; Abstimmung Dienstag, 28. 04.2015, ab 12.30 Uhr
Hintergrund: Der sogenannte Bologna-Prozess zielt seit 1999 auf die Schaffung eines gemeinsamen Europäischen Hochschulraumes ab, in dem Studiengänge vor allem nach dem Modell der Bachelor- und Masterabschlüsse aneinander angeglichen werden. 47 Staaten, darunter alle EU-Mitgliedstaaten, nehmen an diesem Prozess teil. Der Prozess soll bis 2020 abgeschlossen sein.
SPD-Position: Auf Initiative sozialdemokratischer Bildungspolitiker wurde die in Straßburg zur Abstimmung stehende Entschließung entworfen. Insbesondere wird darin gefordert, dass das Europaparlament trotz finanzieller Schwierigkeiten darauf besteht, bis 2020 mindestens 3 Prozent des BIP der EU in Bildung und Forschung zu investieren. Nach wie vor gibt es Schwierigkeiten in der Vergleichbarkeit der Studiengänge. Weitere Reformen sollten sich darauf konzentrieren, die gegenseitige Anerkennung der Studienleistungen zu verbessern, damit sich Studierende für ein Studium im Ausland entscheiden, ohne daraus Nachteile befürchten zu müssen. Zudem muss der häufig kritisierten Verschulung der Studienverläufe entgegen gewirkt werden, um mehr Freiräume im Studium zu schaffen – sowohl für Lernende als auch für Lehrende.
Verfahrensstand: Am 14. und 15. Mai 2015 findet in der armenischen Hauptstadt Eriwan das "Bologna Politik Forum" statt, eine Konferenz mit den zuständigen Wissenschafts- und Bildungsministern der am Bologna-Prozess teilnehmenden Länder. Auch das Europäische Parlament ist mit einer Delegation vertreten. Diese soll vor Ort die Forderungen der Entschließung vertreten.
Debatte Dienstag, 28.04.2015 ca. 15.30 Uhr, Abstimmung Mittwoch, 29.04.2015 ab 12.00 Uhr
Hintergrund: 500 Millionen Euro – auf diese Summe schätzt die Europäische Kommission den jährlichen Schaden zulasten des EU-Haushaltes, der durch Betrugsfälle in den Mitgliedstaaten entsteht. Der tatsächliche Betrag dürfte deutlich höher liegen, Schätzungen gehen sogar von bis zu drei Milliarden Euro aus. Die Zahlen legen nahe, dass die nationalen Behörden diese Straftaten nur unzulänglich verfolgen. Eine Europäische Staatsanwaltschaft (EStA) soll daher Abhilfe schaffen. Denn für eine wirksame Bekämpfung, die häufig auch grenzüberschreitend stattfinden, bedarf es EU-weiter Instrumente. Im Rat laufen derzeit die Verhandlungen über einen Gesetzestext zur Europäischen Staatsanwaltschaft, deren Schaffung im Lissabon-Vertrag vereinbart wurde. Da das EU-Parlament dem Text zustimmen muss, damit die Verordnung in Kraft treten kann, haben die Abgeordneten ein gewichtiges Wort mitzureden. Ohne ihre Zustimmung kann die Europäische Staatsanwaltschaft letztlich nicht geschaffen werden.
EP-Position: Der Ausschuss für bürgerliche Freiheiten, Justiz und Inneres hat Anfang März 2015 mit großer Mehrheit seinen aktuellen Zwischenbericht verabschiedet, um seine Kernforderungen zu den laufenden Ratsverhandlungen zu bekräftigen. Diesen wird das Plenum des Europäischen Parlaments nun voraussichtlich mit großer Mehrheit bestätigen. Grundsätzlich befürworten die Europaabgeordneten eine Europäische Staatsanwaltschaft. Sie ist ein wichtiger Schritt auf dem Weg hin zu einem wirksamen Schutz der finanziellen Interessen der EU und für die Stärkung des gemeinsamen europäischen Rechtsraums. Einen Freifahrtschein für die Zustimmung des Parlaments erhält der Rat jedoch nicht.
SPD-Position: Die Europa-SPD unterstützt ebenfalls grundsätzlich die Einrichtung einer Europäischen Staatsanwaltschaft. Mit erfolgreichen Änderungsanträgen konnte sie die Parlamentsposition an entscheidenden Stellen verbessern. So fordert das Parlament nun etwa ein Verfahren für eine transparente Ernennung der Europäischen Staatsanwälte, damit diese unabhängig von jeglicher Einflussnahme der Mitgliedstaaten arbeiten können. Außerdem enthält der Bericht klare Forderungen an den Rat, sicherzustellen, dass die Verfahrensrechte von Beschuldigten jederzeit gewahrt bleiben, die Zulässigkeit von Beweismitteln eindeutig geregelt ist, ein hoher Datenschutzstandard gilt und dass die Möglichkeit besteht, alle Entscheidungen der Europäischen Staatsanwaltschaft im Rahmen ihrer Anklagefunktion gerichtlich überprüfen zu lassen. Wenn diese und weitere Forderungen erfüllt sind, kann die Europa-SPD einer europäischen Lösung zustimmen, um europäische Steuergelder wirksam zu schützen.
Ausblick: Die Parlamentsposition wird voraussichtlich mit großer Mehrheit verabschiedet. Nach derzeitigem Stand wollen die Mitgliedstaaten ihre Verhandlungen bis Ende des Jahres abschließen. Das letzte Wort über die Einrichtung einer Europäischen Staatsanwaltschaft hat dann das Parlament, das dem Gesetzestext zustimmen muss