Aktuelle Plenarwoche in Straßburg

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  • Parlament und Kommission bei Migrationsagenda auf einer Linie – Rat muss nachziehen
    Schwerpunkt-Debatte Mittwoch 20.05.2015 ab 9.00 Uhr (ohne Resolution)
    Hintergrund:
    Am Mittwoch, 13. Mai hat die Europäische Kommission die lang erwartete Migrationsagenda vorgelegt. Darin sind nicht nur Sofortmaßnahmen für die Rettung in Seenot geratener Flüchtlinge enthalten, sondern auch ein auf längere Sicht angelegter Ansatz für eine europäische Flüchtlings- und Migrationspolitik. So gehören zu den Vorschlägen etwa eine Erweiterung des Einsatzradius‘ und des Seenotrettungsmandates der Frontex-Einsätze Triton und Poseidon, die Schaffung einer gerechteren Verteilung von Asylbewerbern, die bereits in der EU sind, auf alle Mitgliedstaaten (relocation) sowie ein europäisches Programm zur Ansiedlung von Flüchtlingen aus Drittstaaten in der EU (resettlement). Hierfür sieht die Kommission die Schaffung eines Verteilungsschlüssels vor.
    SPD-Position: Die Vorschläge der Kommission gehen eindeutig in die richtige Richtung. Die SPD-Europaabgeordneten fordern schon lang ein vollumfängliches europäisches Seenotrettungsprogramm, eine faire und solidarische Aufnahme und Verteilung von Flüchtlingen in der EU und sichere Wege für Schutzbedürftige nach Europa. Leider sieht die Migrationsagenda zu letzterem Punkt, außer dem zeitlich begrenzten Ansiedlungsprogramm, nichts vor. Die Ursache dafür liegt vor allem bei den Mitgliedstaaten, die sich nicht nur gegen legale Wege, sondern zum Teil auch immer noch gegen eine gerechte und solidarische Verteilung sträuben.

  • Konfliktfinanzierung durch Rohstoffhandel beenden: nur verbindliche Regeln sind zielführend
    Debatte Dienstag, 19.05.2015, ab ca. 9.00 Uhr; Abstimmung Mittwoch, 20.05.2015
    Hintergrund:
    Ziel des Verordnungsvorschlags ist es, den Handel mit sogenannten Konfliktrohstoffen zu beenden. Das sind Tantal, Zinn Wolfram und Gold die in der Regel in Regionen vorkommen, wo deren Abbau und Handel zur Finanzierung von blutigen Konflikten dienen. Diese Rohstoffe sind in vielen Hightech-Geräten verarbeitet. Während aber die Vereinigten Staaten im sogenannten Dodd-Frank-Act bereits seit 2010 amerikanische Unternehmen dazu verpflichten, die Herkunft bestimmter Rohstoffe offenzulegen, setzt die EU-Kommission lediglich auf eine freiwillige Selbstzertifizierung für Importeure, die Zinn, Tantal, Wolfram und Gold direkt nach Europa einführen. Davon wären gerade mal 300-400 Unternehmen in Europa betroffen, die in ihren Lieferketten die OECD-Leitlinien für die verantwortungsvolle Beschaffung von Mineralien umsetzen könnten und das dann über eine unabhängige Prüfung (third party audit) nachweisen müssten – oder eben auch nicht.
    EP-Position: Den freiwilligen Charakter des Kommissionsvorschlags konnten die Abgeordneten des Handelsausschusses nur minimal verbindlicher gestalten, da eine konservativ-liberale Mehrheit einen ehrgeizigeren Ansatz verhinderte. Demnach sollen nun europäische Hütten und Raffinerien, die Zinn, Tantal, Wolfram und Gold verarbeiten, zur Umsetzung der OECD-Leitlinien verpflichtet werden. Das heißt aber, dass lediglich circa 20 Hütten und Raffinerien (von 450 weltweit operierenden) in den Anwendungsbereich der Verordnung fallen würden – das sind gerade mal fünf Prozent des Welthandels! Zudem hätten europäische Hütten und Raffinerien einen Wettbewerbsnachteil gegenüber den unregulierten, Hütten und Raffinerien im südostasiatischen Raum.
    SPD-Position: Die SPD-Europaabgeordneten sind davon überzeugt, dass der konservativ-liberale Ansatz keinesfalls die gewünschten Auswirkungen nach sich zieht. Um die Finanzierung von Konflikten durch Mineralienhandel zu vermeiden, sind verbindliche Regeln für alle Unternehmen, die Zinn, Tantal, Wolfram und Gold in den EU-Binnenmarkt einführen oder in ihren Produkten verarbeiten. Die SPD-Europaabgeordneten fordern daher eine verbindliche Verordnung über die gesamte Lieferkette hinweg. Dabei muss aber auch die Umsetzbarkeit für Unternehmen sichergestellt sein. Flexible Einführungszeiträume und Ausnahmen für Mikrounternehmen würden der Industrie die Umsetzung erleichtern. Weitere Zugeständnisse, wie sie die Konservativen fordern, würden die Verordnung hingegen zu einem Feigenblatt verkümmern lassen.
    Ausblick: Das Abstimmungsergebnis des Plenums ist noch offen. Davon hängt der weitere Verlauf ab: Sowohl eine reguläre erste Lesung als auch der Beginn von Trilogverhandlungen sind möglich.
  • Digitalstrategie – Online-Einkauf erleichtern, Breitbandausbau fördern
    Erklärung von Vizekommissionspräsident Andrus Ansip im Plenum am Dienstag, 19.05.2015, ab 9.00 Uhr
    Hintergrund:
    Ein digitaler Binnenmarkt könnte laut EU-Kommission mit 415 Milliarden Euro jährlich zur Wirtschaftsleistung in der EU beitragen und hunderttausende neue Arbeitsplätze schaffen. Vor allem kleine und mittlere Unternehmen sind derzeit jedoch noch kaum im Netz vertreten. Nur sieben Prozent sind in Europa grenzüberschreitend tätig. Zudem bietet die Digitalisierung von Wirtschaft und Gesellschaft enorme Chancen zur Vertiefung der europäischen Integration. Diesen Zielen stehen aber die unterschiedlichen Regelungen im Bereich Onlinehandel entgegen und die Nichtumsetzung bzw. Nichtanwendung europäischen Rechts auf nationaler Ebene. Die EU-Kommission hat am 6. Mai 2015 bestätigt, für die Abschaffung dieser Hindernisse einzutreten. Insbesondere will die EU-Kommission für den grenzüberschreitenden Kauf von Gütern sowie den Handel mit digitalen Inhalten einheitliche kaufrechtliche Regelungen schaffen, die es für Unternehmer und Verbraucher einfacher und transparenter machen sollen.
    EP-Position: Das Europäische Parlament hatte sich im Bereich E-Commerce schon einmal mit einem Vorstoß der EU-Kommission hinsichtlich eines möglichen europäischen Kaufrechtes befasst. Damals hatte die Kommission ein separates und für den Verbraucher optionales Rechtsregime vorgeschlagen, das neben den 28 Regelungen der Mitgliedstaaten bestehen sollte. Nach erheblichen Kontroversen lehnte das Parlament diesen Vorschlag als für den Verbraucher verwirrend ab. Bereits im Zuge der Vorschläge für einen einheitlichen digitalen Telekommunikationsbinnenmarkt hat sich das EP 2014 konstruktiv für eine Digitalpolitik eingesetzt, die sich an den Verbrauchern orientiert und gleichzeitig die Wachstumschancen nutzt. Bis heute wurde jedoch ein Großteil der Themen ausgeklammert, wie zum Beispiel neue Regeln für den Telekommunikationsmarkt sowie eine bessere Koordinierung von Funkfrequenzen. Das Europaparlament setzt sich dafür ein, diese Themen zügig aufzugreifen.
    SPD-Position: Grundsätzlich begrüßt die Europa-SPD die Initiative der Kommission für eine Digitalstrategie. Einigen Vorschlägen stehen die Sozialdemokraten jedoch kritisch gegenüber. So fehlt es der Kommission etwa bisher an einer klaren Strategie, wie Breitbandanschlüsse für alle Bürgerinnen und Bürger installiert und finanziert werden können. Dabei ist der Ausbau eines schnellen Breitbandinternets eine Grundvoraussetzung für die stärkere Vernetzung von Industrien und die Zunahme von breitbandintensiven Dienstleistungen. Hier könnten größere Unternehmen, die von dem Ausbau ebenfalls eklatant profitieren, herangezogen werden.
    Hinsichtlich des Themas E-Commerce setzten sich SozialdemokratInnen weiterhin für gemeinsame Mindeststandards im grenzüberschreitenden E-Commerce ein. So sollten Verbraucher überall in der EU bei Schlecht- oder Nichtleistung im grenzüberschreitenden Onlinekauf die gleichen Rechte genießen. Zudem sollte die EU klären, ob einem Verbraucher in einem bestimmten Mitgliedstaat der Abschluss des Vertrages verwehrt werden darf – unter Hinweis auf z.B. höhere Zustellungskosten. Laut der neuen digitalen Binnenmarktstrategie will die Kommission genau diese Fragen regeln. Die SPD-Europaparlamentarier machen sich dafür stark, dass bereits bestehende hohe Verbraucherschutzstandards nicht unterlaufen werden.
    Ausblick: Die Vorstellung der Digitalstrategie ist der erste Schritt und gibt einen Rahmen für die Digitalpolitik der EU-Kommission vor. Im ersten Halbjahr 2016 will sie konkrete Gesetzgebungsvorschläge vorlegen.

  • Europaparlament verschärft Kampf gegen Geldwäsche
    Richtlinie und Verordnung, Debatte am Dienstag, 19.05.2015 ab 15 Uhr, Abstimmung Mittwoch, 20.05.2015
    Hintergrund:
    Der Umfang von Geldwäsche beläuft sich laut Schätzungen der Vereinten Nationen auf 1600 Milliarden Dollar pro Jahr. Das entspricht 2,7 Prozent der weltweiten Wirtschaftsleistung. In Deutschland werden nach Angaben des Netzwerks Steuergerechtigkeit jedes Jahr bis zu 57 Milliarden Euro gewaschen. Da sich seit der letzten Aktualisierung der Richtlinie Bereiche aufgetan haben, die von den bisherigen EU-Vorschriften nicht abgedeckt werden bzw. Schlupflöcher offenbar wurden, hat die EU-Kommission Anfang 2013 einen Vorschlag für die „4. Anti-Geldwäsche-Richtlinie“ und eine „Verordnung über die Übermittlung von Angaben zum Auftraggeber bei Geldtransfers“ vorgelegt.
    EP-Position: Im Grundsatz haben die Europaabgeordneten den Kommissionsvorschlag unterstützt, er wurde in den Verhandlungen jedoch vor allem hinsichtlich der Transparenz nachgebessert. Zentrale Punkte des im vergangenen Dezember erzielten Trilogergebnisses sind: 1. Einführung von zentralen, öffentlich zugänglichen Registern in jedem EU-Mitgliedstaat mit Informationen zum sogenannten wirtschaftlich Berechtigten, um die tatsächlichen Eigentums- und Kontrollstrukturen sowie die wahren Nutznießer von Unternehmen, Stiftungen und Treuhandgesellschaften offenzulegen. Behörden, Banken und Verpflichtete erhalten vollen Zugang, andere bei Nachweis von legitimem Interesse. Mitgliedstaaten haben die Möglichkeit, die Register noch weiter für die Öffentlichkeit zu öffnen. 2. Erstellung einer Schwarzen Liste mit Drittstaaten, die Defizite bei der Geldwäschebekämpfung aufweisen. Bei diesen Staaten gelten erhöhte Sorgfaltspflichten. Die Liste wird alle drei Monate aktualisiert. 3. Ausweitung des Anwendungsbereichs der Richtlinie auch auf Anbieter von Glücksspiel und Kasinos. Die Mitgliedstaaten haben allerdings die Möglichkeit, bestimmte Bereiche mit geringem Geldwäscherisiko vom Anwendungsbereich der Richtlinie auszunehmen, wie beispielsweise die staatlichen Lotterien.
    SPD-Position: Die Einführung zentraler, öffentlich zugänglicher Unternehmensregister mit Informationen zu dem sogenannten wirtschaftlichen Berechtigten war die zentrale Forderung der Sozialdemokraten. Diese Neuerung konnte gegen den Widerstand vor allem der Mitgliedstaaten durchgesetzt werden. Denn Dreh- und Angelpunkt im Kampf gegen Geldwäsche ist die Feststellung der Identität der tatsächlichen Nutznießer hinter verschachtelten und undurchsichtigen Unternehmenskonstrukten und anonymen Briefkastenfirmen. Die Sozialdemokraten hätten sich aber eine sofortige EU-weite Vernetzung dieser Register gewünscht, da Transparenz und Informationsfluss an Ländergrenzen nicht Halt machen darf und dadurch die Arbeit der Ermittler erleichtert wird. Eine solche europaweite Vernetzung wird aber erst in vier Jahren durch die EU-Kommission geprüft. Auch auf einen Vorschlag der Sozialdemokraten geht die Möglichkeit der Ausnahme von risikoärmeren Bereichen, wie beispielsweise das deutsche Lotto, zurück. Da lediglich Beträge unter 1.000 Euro direkt an den Annahmestellen ausbezahlt werden, besteht hier kein Geldwäscherisiko. Der Verwaltungsauswand stünde somit im keinem Verhältnis zum tatsächlichen Risiko.
    Ausblick: Wenn das Plenum die überarbeitete Richtlinie am kommenden Mittwoch aller Voraussicht nach annimmt, haben die EU-Mitgliedsstaaten zwei Jahre Zeit, sie entsprechend umzusetzen.

  • Letzter Versuch, Mutterschutz-Richtlinie zu retten (mit Resolution)
    Debatte Dienstag, 19.05.2015 ca. 17.30 Uhr, Abstimmung am Mittwoch, 20.05.2015 ab 12.00 Uhr
    Hintergrund:
    Seit mehr als fünf Jahren blockieren die nationalen Regierungen jeglichen Fortschritt bei der Mutterschutz-Richtlinie – nun droht die EU-Kommission, den Entwurf zurückziehen. Das Europäische Parlament startet einen letzten Versuch, um doch noch diese für schwangere und stillende Arbeitnehmerinnen so wichtige Richtlinie zu retten. Bereits in der Vergangenheit sind die Europaabgeordneten mehrfach auf den Ministerrat zugegangen und haben Kompromisse angeboten, um die Verhandlungen voranzutreiben. Doch die nationalen Ministerinnen und Minister blieben stur.
    SPD-Position: Auf Initiative der sozialdemokratischen Fraktion bringt das Europäische Parlament in der kommenden Plenarwoche in Straßburg eine Resolution zur Mutterschutz-Richtlinie ein. Zuvor müssen sich Rat und Kommission den kritischen Fragen der Abgeordneten stellen. Dabei werden die Parlamentarier nicht mehr nur inhaltlich argumentieren, warum die Richtlinie so wichtig ist, sondern auch das destruktive Verhalten des Rates kritisieren. Denn im Gegensatz zum Europäischen Parlament, zeigten sich die nationalen Regierungen in den vergangenen Jahren alles andere als kompromiss- und verhandlungsbereit. Diese Haltung stellt den gesamten demokratischen und legislativen Prozess in Frage.
    Ausblick: Ende des Monats droht die Mutterschutzrichtlinie von der EU-Kommission im Rahmen des sogenannten REFIT-Verfahrens zurückgezogen zu werden. Obwohl die Kommission angedeutet hat, in diesem Fall zeitnah einen neuen Richtlinienentwurf vorzulegen, sind die Befürchtungen groß, dass der der neue Vorschlag weit hinter den bereits abgestimmten Forderungen zurückbleiben wird. Zudem würde dieses Vorgehen eine weitere zeitliche Verzögerung bedeuten.

  • Bürokratieabbau und bessere Rechtsetzung in der EU
    Vorstellung der EU-Kommission am Dienstag, 19.5.2015
    Hintergrund:
    Ineffiziente Gesetzgebung ist teuer und kann Bürgern und Unternehmen das Leben erschweren, statt es zu erleichtern. Die Europäische Kommission hat deshalb eine leistungsfähigere europäische Gesetzgebung sowie weniger Bürokratie durch EU-Gesetze zu ihrem Arbeitsschwerpunkt erklärt. Am Dienstag, 19. Mai, wird sie ein Maßnahmenpaket für bessere Rechtsetzung in Europa vorstellen.
    Darin schlägt die EU-Kommission etwa neue Regeln für das Konsultationsverfahren zur Einbeziehung von Zivilgesellschaft und Verbänden vor. Auch sollen die Folgenabschätzungen verbessert werden, die soziale, ökologische und wirtschaftliche Auswirkungen europäischer Gesetze überprüfen.
    Das Paket enthält zudem einen Vorschlag, die sogenannte Interinstitutionelle Vereinbarung zur besseren Rechtsetzung zwischen Parlament, Rat und Kommission zu optimieren.
    Bereits 2012 hat die EU-Kommission das REFIT-Programm (Regulatory Fitness and Performance Programme) eingeführt, um die EU-Gesetzgebung effizienter und leistungsfähiger zu machen. Die Kommission stellt damit die komplette EU-Gesetzgebung auf den Prüfstand, unterbreitet Vorschläge für Vereinfachungen, zieht Gesetzesvorschläge zurück oder schlägt auch vor, Rechtsvorschriften völlig aufzuheben. Die EU-Kommission wird am Dienstag den aktuellen Stand der Maßnahmen dieses Fitness-Programms für die EU-Gesetzgebung präsentieren.
    EP-Position: Das Parlament, das durch den Lissabon-Vertrag gestärkt und insbesondere im ordentlichen Gesetzgebungsverfahren dem Rat gleichgestellt wurde, hat die Neuverhandlung der Interinstitutionellen Vereinbarung bereits seit geraumer Zeit gefordert.
    SPD-Position: Die Europa-SPD unterstützt sinnvollen Bürokratieabbau und eine effizientere Gesetzgebung. Die EU sollte, wo möglich, Bürgerinnen und Bürger sowie kleine und mittlere Unternehmen von unnötiger Bürokratie befreien. Europäische Gesetzgebung muss so detailliert wie nötig, aber so unbürokratisch und effektiv wie möglich gestaltet werden – gerade angesichts der zunehmenden Europaskepsis in vielen EU-Mitgliedstaaten. Nicht nur die wirtschaftlichen, sondern auch die sozialen oder umweltbezogenen Folgen von Gesetzesvorschlägen müssen gleichgewichtig geprüft werden. Zugleicht muss der Gesetzgeber berücksichtigen, welche Auswirkungen es auf den gemeinsamen Binnenmarkt hätte, wenn keine europaweite Regelung geschaffen würde. Zentral ist für die Europa-SPD jedoch: Der Abbau von Bürokratie darf nicht zur Deregulierung auf Kosten von Schutzstandards für Arbeitnehmer, Verbraucher und Umwelt führen.
    Ausblick: Der Rechtsausschuss des Parlaments wird einen Initiativbericht mit Forderungen zum REFIT-Programm erstellen. Am Dienstag, den 16. Juni, soll der Bericht im Ausschuss des Europaparlaments abgestimmt werden, voraussichtlich am Dienstag, 7. Juli im Plenum. Bis Ende des Jahres wollen sich die EU-Institutionen auf die neue Interinstitutionelle Vereinbarung einigen.

  • Kampf gegen Zigarettenschmuggel– Tabakindustrie muss ihren Beitrag leisten
    Debatte Montag, 18.05.2015 ca. 19.00 Uhr
    Hintergrund:
    Auf bis zu neun Milliarden Euro jährlich schätzt Europol den finanziellen Schaden, der den nationalen Haushaltskassen durch Zigarettenschmuggel entsteht, um immerhin eine Milliarde Euro wird der EU-Haushalt geprellt. Das Ausmaß dieser immensen Einbußen hat die vier großen Zigarettenhersteller dazu bewogen, Kooperationsabkommen mit der EU abzuschließen, um selbst einen Beitrag zur Bekämpfung des Zigarettenschmuggels zu leisten. So verpflichtet sich die Tabakindustrie in den Abkommen etwa nicht nur dazu, Vorkehrungen gegen den Zigarettenschmuggel zu treffen, sondern auch beträchtliche Gelder in den EU-Haushalt einzuzahlen. Da das erste Abkommen mit Philip Morris International (PMI) nach einer Laufzeit von zwölf Monaten im Sommer nächsten Jahres ausläuft, starten in Kürze die Verhandlungen für ein Nachfolgeabkommen.
    EP-Position: Die Bekämpfung des Zigarettenschmuggels und der Schutz der finanziellen Interessen der EU ist eine im Europäischen Parlament fraktionsübergreifend vertretene Position. Die EU unterstützt die Mitgliedstaaten bei der Schmuggelbekämpfung unter anderem mit dem Grenzschutzprogramm Hercule III, das neben technischer Ausrüstung auch Unterstützung bei der Ausbildung von Zollbeamten und Polizisten an den EU-Außengrenzen bietet. Zwar verpflichtet das Zusatzprotokoll des Tabakrahmenabkommens der WHO die Tabakhersteller unter anderem dazu, Informationen zur Ortung und Verfolgung ihrer Produkte zu erfassen und diese den Behörden zugänglich zu machen. Solange es aber nicht in Kraft ist, sind Grenzschutz und Kontrollabkommen mit den Herstellern die tragenden Säulen bei der Bekämpfung von Zigarettenschmuggel.
    SPD-Position: Die Sozialdemokraten unterstützen die Abkommen, da sie Schaden vom EU-Haushalt abwenden. Eine Verlängerung des Abkommens mit dem Tabakkonzern Philip Morris International ist daher grundsätzlich begrüßenswert. Die Verhandlungen dazu laufen jetzt an. Zigarettenschmuggel benötigt ein großes logistisches Netzwerk und weist alle Merkmale Organisierter Kriminalität auf. Die großen Zigarettenhersteller müssen sich an der Bekämpfung dieser Verbrechen beteiligen. Wie erfolgreich das bestehende Abkommen ist, zeigt die Tatsache, dass der Anteil von Philip Morris-Zigaretten bei den Beschlagnahmungen um 85 Prozent zurückgegangen ist. Die Bekämpfung muss sich in Zukunft auf die sogenannten "cheap whites", das sind Zigaretten, die zunächst legal, aber in letzter Konsequenz für den Schmuggel produziert werden, und illegale Zigarettenfabriken in der EU konzentrieren.