Panoramafreiheit erhalten – keine Privatisierung des öffentlichen Raums!

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Panoramafreiheit: Worum geht es bei diesem Begriff, den bis vor etwa zwei Wochen kaum jemand kannte und um was geht es in der Abstimmung über einen Initiativbericht in dieser Woche im Europäischen Parlament. Hier finden Sie mein Antwortschreiben auf die vielen Mails, die mich in den vergangenen zwei Wochen erreichten und die mich allesamt aufforderten, für den Erhalt der Panoramafreiheit zu stimmen – einer Bitte, der ich aus tiefer Überzeugung nachkomme, denn der öffentliche Raum darf nicht privatisiert werden:

Sehr geehrter Herr…./Sehr geehrte Frau ….
haben Sie vielen Dank für Ihre E-Mail zum Thema „Panoramafreiheit.“ Im Juli wird das Plenum des Europäischen Parlaments in Straßburg über den Initiativantrag zur “Harmonisierung bestimmter Aspekte des Urheberrechts und der verwandten Schutzrechte in der Informationsgesellschaft” abstimmen, um die politischen Leitlinien für die EU-Kommission zur Reform des Urheberrechts vorzugeben. Im aktuellen Parlamentsvorschlag befindet sich auch ein Antrag von französischer liberaler Seite, der die von Ihnen angesprochene Panoramafreiheit einschränken soll. Im Rechtsausschuss des Parlaments wurde dieser Änderungsantrag mit Mehrheit angenommen. Jetzt muss es darum gehen, in der Endabstimmung dieses Berichts im Plenum, diesen Beschluss wieder umzukehren. Mein Ziel für die Abstimmung im Plenum ist es, die uneingeschränkte Panoramafreiheit zu erreichen, dass also Fotos von öffentlichen Plätzen, Gebäuden oder Skulpturen in der Öffentlichkeit fotografiert und veröffentlicht werden dürfen – auch in sozialen Netzwerken oder Wikipedia – und zwar unabhängig davon, ob die Nutzung kommerziell ist oder nicht.

Derzeit drängen vor allem Liberale in Europa darauf, dass bei einer kommerziellen Nutzung vorher Erlaubnis – etwa beim Architekten oder der Architektin eines Gebäudes – eingeholt werden müsse. Das ist völlig weltfremd und stiftet nur Verwirrung. Für jemanden, der ein Foto online stellt, muss es egal sein, ob dieses Foto vor dem Schloss Benrath, dem Wuppertaler Rathaus, der Müngstener Brücke, vor den Gery-Bauen in Düsseldorf oder einer zeitgenössischen Skulptur auf einem öffentlichen Platz gemacht wurde. Es handelt sich dabei um Werke des öffentlichen Raums und dieser Raum darf nicht privatisiert werden. Jedermann kann solche Werke tagtäglich mehr oder weniger ungehindert betrachten und soll sie daher auch fotografieren können. Die (bewusste) Aufstellung eines Kunstwerkes im öffentlichen Raum bringt zum Ausdruck, dass damit das Werk der Allgemeinheit gewidmet wird. Aus dieser Zweckbestimmung rechtfertigt sich eine Beschränkung des Urheberrechts in der Weise, dass jedermann das Werk abbilden und die Abbildung verwerten darf. Das schließt die gezielte gewerbliche Verwertung einzelner geschützter Werke, die im Straßenbild sichtbar sind, mit ein. Dies ist im deutschen, aber beispielsweise auch im österreichischen Urheberrecht zu festgelegt und wurde in Deutschland bereits mehrfach höchstrichterlich bestätigt. Dabei muss es auch bei einem vereinheitlichten europäischen Urheberrecht bleiben. Alles andere hätte unübersehbare Folgen, nicht nur für jeden einzelnen von uns, sondern auch für Journalisten, Fotographen, für Bildbände und Reiseführer, aber auch für Dokumentationen und Reportagen, die Bilder vom öffentlichen Raum abbilden.

Ich werde mich gemeinsam mit Kolleginnen und Kollegen im Europäischen Parlament dafür einsetzen, dass die Aufgabe der Panoramafreiheit keine Mehrheit im Parlament findet. Am Ende wird es aber darauf ankommen, ob die Europäische Kommission, die noch in diesem Jahr einen Vorschlag zur Reform des Urheberrechts dem Parament und dem Rat zur Diskussion und zur Abstimmung vorlegt, einen solchen, aus meiner Sicht völlig unsinnigen Vorschlag, aufgreift. Noch ist also nichts verloren.

Ich hoffe, dass diese Antwort Ihrem Anliegen entgegenkommt und verbleibe

mit freundlichen Grüßen
Petra Kammerevert