Aktuelle Plenarwoche in Straßburg

© Europäisches Parlament Bild: European Union
  • Zur Zukunft der Europäischen Union – Bundeskanzlerin Angela Merkel und Präsident François Hollande im Plenum, Mittwoch, 7.10.2015, 15 Uhr
    Hintergrund:
    Die deutsche Bundeskanzlerin und der französische Präsident debattieren mit den Abgeordneten des Europäischen Parlaments vor dem Hintergrund der aktuellen Herausforderungen Europas – Flüchtlingskrise, Ukrainekrise, Auswirkungen der Finanzkrise – über die Zukunft der Europäischen Union. Eine solche gemeinsame Rede gab es zuletzt nach dem Fall der Berliner Mauer von Helmut Kohl und François Mitterrand.
  • VW-Affäre rigoros aufklären – Abgastests unter realen Bedingungen in Europa – Anfrage an die EU-Kommission in der Plenarwoche in Straßburg
    Hintergrund:
    Lebensgefährliche Konzentrationen von Schadstoffen in der Luft verursachen in der Europäischen Union jährlich 400.000 vorzeitige Todesfälle. Einer der Hauptverursacher ist der PKW-Verkehr. Der aktuelle VW-Abgasskandal zeigt, dass Teile der Automobilindustrie mit manipulierten Abgastests die geltenden Grenzwerte für Stickoxide unterlaufen. Der Umweltausschuss des Europäischen Parlaments stellt daher in Straßburg gemeinsam mit dem Industrieausschuss und dem Ausschuss für Verbraucherschutz eine mündliche Anfrage an die Europäische Kommission, in der insbesondere um Klarstellung bezüglich des Informationsstands der Kommission im Abgasskandal sowie den gängigen Testverfahren aufgefordert wird.
    EP-Position: Die Mehrheit der Abgeordneten im Umweltausschuss des Europäischen Parlaments mahnt seit Jahren Abweichungen bei Abgastests an und fordert die zügige Einführung des Tests unter realen Fahrbedingungen (Real Driving Emissions, RDE). Die Ausschüsse des Europäischen Parlaments für Umweltfragen, für Industrie, für Verbraucherschutz, für Handel und für Transport fordern die EU-Kommission unter anderem zu mehr Transparenz im Abgasskandal auf. Außerdem wollen Sie über Details bezüglich der bereits unternommenen und geplanten Schritte vonseiten der Kommission informiert werden. Die Europaabgeordneten pochen darauf, zu erfahren, warum die nationalen Instanzen zur Typ-Zulassung die nun aufgedeckten irreführenden Praktiken, die möglicherweise seit vielen Jahre etabliert sind, nicht schon früher verfolgt haben. Sie fragen zudem, welche Rolle die EU-Kommission in diesem Prozess gespielt hat sowie danach, welche umgehenden Maßnahmen ergriffen werden, um weitere Skandale dieser Art zu verhindern. Des Weiteren erkundigen sich die Abgeordneten nach dem aktuellen Stand der Dinge hinsichtlich der Einführung von Tests mit realen Fahr-Emissionen.
    SPD-Position: Die SPD fordert hinsichtlich der aktuellen Situation volle Transparenz bei der Untersuchung der Abgastäuschungen von Volkswagen und anderen Automobilherstellern – nicht nur in Hinblick auf den Einsatz des sogenannten Abschaltgeräts, das in den USA entdeckt wurde, sondern auch in Bezug auf ähnliche Betrugsfälle in Europa. Die Sozialdemokraten bemängeln außerdem die mangelnde Präzision der aktuellen Tests zur Kontrolle der Fahr-Emissionen, welche nicht den realen Fahrbedingungen entsprechen. Eine Reform der derzeitigen Testverfahren und die Einführung des neuen Abgastests unter realen Fahrbedingungen sind längst überfällig. Im Hinblick auf den jüngsten Skandal ist es umso wichtiger, realistische und verlässliche Testzyklen zu gewährleisten. Das Europäische Parlament und allen voran die sozialdemokratische Fraktion setzen sich für realistische Testverfahren und strengere Emissionsgrenzwerte in der Europäischen Union ein.
    Ausblick: Die EU-Kommission sollte so schnell wie möglich die Einführung für Abgastests unter realen Bedingungen vornehmen, bisher ist das für 2017 geplant. Zulassungsverfahren in Europa müssen grundsätzlich einer kritischen Überprüfung unterzogen werden.

  • Griechenland braucht Hilfe, um Europäische Strukturfonds nutzen zu können
    Verordnung; Debatte Montag, 5.10.2015, ab ca. 17 Uhr; Abstimmung Dienstag, 6.10.2015 ab 12 Uhr
    Hintergrund:
    Griechenland befindet sich in einer außergewöhnlichen wirtschaftlichen und finanziellen Situation. Das Land ist von den Folgen der Finanzkrise schwer getroffen und befindet sich in akuten Zahlungsschwierigkeiten. Angesichts der schwerwiegenden Liquiditätsprobleme und dem Mangel an öffentlichen Mitteln für Investitionen läuft Griechenland Gefahr, Mittel aus den Europäischen Struktur- und Investitionsfonds (ESI-Fonds) zurückerstatten zu müssen, weil es die notwendigen fünf Prozent Eigenfinanzierung nicht stemmen kann. Mittel aus den ESI-Fonds stellen in Griechenland eine zentrale Investitionsquelle für die Schaffung von Wachstum und Beschäftigung sowie zur dringenden Erneuerung der Infrastruktur dar. So stehen Griechenland aus dem EU-Haushalt für den Zeitraum 2014 bis 2020 insgesamt 35 Milliarden Euro zur Verfügung, davon 20 Milliarden Euro aus den ESI-Fonds. Darüber hinaus stehen noch Mittel aus dem Zeitraum 2007 bis 2013 bereit, die Griechenland bis Jahresende ausschöpfen muss, da diese sonst verfallen.
    Aufgrund der schwierigen wirtschaftlichen Lage Griechenlands hat die Europäische Kommission daher eine außerordentliche Maßnahme vorgeschlagen: Die Allgemeine Verordnung für die ESI-Fonds, die seit Ende 2013 in Kraft ist, soll angepasst werden, um den griechischen Regionen möglichst schnell europäische Fördermittel zur Verfügung zu stellen. Die Anpassung umfasst die Erhöhung der Vorfinanzierung für den laufenden Förderzeitraum 2014 bis 2020 sowie nachträglich für den Zeitraum 2007 bis 2013 die Aufstockung der Ko-Finanzierungsrate auf 100 Prozent – und die vorzeitige Auszahlung des Anteils an EU-Mitteln, die normalerweise bis zum Abschluss der Programme zurückbehalten werden. Diese Maßnahmen stellen Griechenland unmittelbar zwei Milliarden Euro zur Verfügung, die jedoch den EU-Haushalt nicht zusätzlich belasten. Am 6.10.2015 werden die Europaabgeordneten über die Änderung der Allgemeinen Verordnung für die ESI-Fonds abstimmen, um zügig die Mobilisierung der notwendigen Mittel aus der Kohäsionspolitik für Griechenland zu ermöglichen.
    SPD-Position: Die SPD unterstützt diesen Kommissionsvorschlag vollends und hat sich in diesem Zusammenhang frühzeitig für ein schnelles Entscheidungsverfahren eingesetzt, damit EU-Mittel effektiv und zügig in den Regionen zum Einsatz kommen können.
    EP-Position: Der Ausschuss für regionale Entwicklung hat sich am 17.9.2015 mit überragender Mehrheit für die Annahme des Kommissionsvorschlags ohne Änderungsanträge im Schnellverfahren ausgesprochen. Die stellungnehmenden Ausschüsse unterstützen diese Position.
    Ausblick: Der Rat hat signalisiert, den Kommissionsvorschlag ohne Änderungen anzunehmen. Wenn das Europäische Parlament den Kommissionsvorschlag am 6.10.2015 billigt, ist eine förmliche Annahme im Rat für den 8.10.2015 geplant.

  • Regionalwahl in Katalonien – Umgang mit Separatismus in Europa
    Felipe VI. von Spanien im Straßburger Plenum, Mittwoch, 7.10.2015, 12 Uhr
    Hintergrund:
    Nach dem gescheiterten Unabhängigkeitsreferendum in Schottland im September 2014 macht die spanische Region Katalonien Schlagzeilen mit ihren Unabhängigkeitsbestrebungen. Die Regionalwahl am Sonntag, 27. September 2015 war von den Befürwortern zu einem Plebiszit über die Unabhängigkeit erklärt worden, während die spanische Zentralregierung die Unabhängigkeitsbestrebungen der Region als illegal einstuft. Das Ergebnis verbuchen beide Seiten als Sieg: Das Bündnis der Befürworter konnte eine absolute Mehrheit der Sitze im Regionalparlament erringen, verfehlte aber die absolute Mehrheit der abgegebenen Stimmen.
    SPD-Position: In einer globalisierten Welt und einem zusammenwachsendem Europa streben immer mehr Regionen mit eigener kultureller Identität nach mehr Selbstverwaltung und Selbstbestimmung. Betroffene Mitgliedstaaten könnten dem entgegenwirken, indem sie föderale Strukturen stärken und den Regionen mehr Rechte zugestehen, wo dies möglich und sinnvoll ist.
    Insbesondere muss mehr Klarheit geschaffen werden, was die Aufspaltung eines Mitgliedstaates für dessen EU-Mitgliedschaft bedeutet. Verfahrenstechnisch wäre ein unabhängiges Katalonien zunächst nicht mehr EU-Mitglied. Alle Mitgliedstaaten müssten sich auf den Beitritt dieses neuen Staates einigen.
    Ausblick: Die neue katalonische Regierung hat angekündigt, einen Unabhängigkeitsprozess in Gang zu setzten, der möglichst innerhalb von 18 Monaten vollendet werden soll. Die katalonischen Separatisten möchte sich in solch einem Fall für eine EU-Mitgliedschaft einsetzen.
  • Globalisierungsfonds- EU-Gelder für Opel in Bochum
    Verordnung; Abstimmung am Dienstag 6.10.2015 ab 12 Uhr
    Hintergrund:
    Der Fonds zur Anpassung an die Globalisierung, kurz Globalisierungsfonds, ist ein sozialpolitisches Instrument der Europäischen Union (EGF). Auf Antrag der EU-Mitgliedstaaten können Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer bei der Suche nach einem neuen Job unterstützt werden, deren Arbeitsplätze aufgrund von Globalisierungseffekten oder der weltweiten Finanzkrise verloren gegangen sind.
    Die Bundesrepublik Deutschland hat auf Betreiben des Landes NRW den Antrag gestellt, die Maßnahmen der Transfergesellschaften, in der die entlassen Opel-Arbeitnehmer zusammengefasst sind, über den Globalisierungsfonds zu unterstützen. Der Globalisierungsfonds soll 60 Prozent der Kosten übernehmen, was einen Beitrag aus dem EU-Haushalt in Höhe von knapp 7 Millionen Euro entspricht. Das Gesamtvolumen der Maßnahmen liegt bei rund 11,6 Millionen Euro.
    EP-Position: Die Position zum EGF-Fall Opel in Bochum ist für die Mehrheit der Parlamentarier unstrittig.
    SPD-Position: Die Sozialdemokraten und Sozialdemokratinnen begrüßen die Zahlung aus dem Globalisierungsfond an Opel in Bochum. Weiter sehen die Sozialdemokraten einen direkten Zusammenhang zwischen den niedrigsten Absatzzahlen für Fahrzeuge in Europa seit 1997 und der globalen Finanz- und Wirtschaftskrise. Außerdem wurde, die Adam Opel AG durch den Mutterkonzern General Motors benachteiligt, der ihr nur erlaubt hat, innerhalb
  • Gleicher Lohn für gleiche Arbeit – Und jährlich grüßt das Murmeltier
    Aussprache mit Entschließung am Donnerstag, 8.10.2015, 9 Uhr; Abstimmung Donnerstag, 8.10.2015
    Hintergrund:
    Stellen wir uns folgende Situation vor: Sie bewerben sich auf eine neue Stelle, die auf ein Jahr befristet ist. Die Arbeit soll am 2. November beginnen – bezahlt werden Sie aber erst ab dem 1. Januar des folgenden Jahres. Für den Durchschnitt der Frauen innerhalb der Europäischen Union ist die ungerechte Bezahlung Realität: Sie verdienen durchschnittlich 16,4 Prozent weniger verdienen als ihre männlichen Kollegen. Und das, obwohl der Grundsatz des gleichen Entgelts bereits 1957 in den Römischen Verträgen festgeschrieben wurde. Darüber hinaus wurde er in den Siebziger Jahren durch den Erlass zweier Richtlinien und zuletzt im Jahre 2006 durch die Zusammenfügung mehrerer Richtlinien des Bereichs "Gleichstellung von Frauen auf dem Arbeitsmarkt und in Beschäftigungsfragen" verankert. Dennoch ist equal pay für die meisten Frauen nach wie vor ein Traum. Daher überprüfte der Ausschuss für die Rechte der Frau und die Gleichstellung der Geschlechter unter der Führung der Berichterstatterin Anna Zaborska (EVP) die Anwendung der Richtlinie zur Verwirklichung des Grundsatzes der Chancengleichheit und Gleichbehandlung von Männern und Frauen in Arbeits- und Beschäftigungsfragen von 2006. Eine Aussprache sowie die Abstimmung sind für den letzten Tag der Plenarsitzung vorgesehen.
    SPD-Position: Es ist unerträglich, dass die bestehenden Rechtsvorschriften noch immer nicht von den Unternehmen in den Mitgliedstaaten respektiert und eingehalten werden. Ziel ist es, im Rahmen eines gemeinsamen Binnenmarkts und der Freizügigkeit der Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer, entsprechend der Grundwerte der EU, Gerechtigkeit zu erreichen. Wir fordern daher nicht nur die Identifizierung von Schwachstellen, sondern auch eine neue Richtlinie, die obligatorische Lohnprüfungen und Sanktionen im Falle von Nicht-Einhaltung zunächst für alle börsennotierten europäischen Firmen vorschreibt. Zudem sollte über die länderspezifischen Empfehlungen im Rahmen des europäischen Semesters eine permanente und vergleichbare Überprüfung der Fortschritte stattfinden. Unternehmen müssen nicht nur zu ihrer Verantwortung für die Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter stehen, sondern auch zu ihrer Verantwortung, die Grundwerte der EU zu respektieren und einzuhalten.
    EP-Position: Das Europäische Parlament hat die Kommission bereits wiederholt zu einer Überprüfung und Überarbeitung des bestehenden Rechts aufgefordert. Dieser Forderung ist die Kommission jedoch bisher nicht nachgekommen. Die Ursachen für das Lohngefälle müssen konkreter angegangen werden – beispielsweise die tatsächliche Ungleichbezahlung, die niedrige Bewertung spezifischer Branchen und Tätigkeiten sowie unterschiedliche Erwerbswege, die im weiteren Lebensverlauf auch zu einem geschlechtsspezifischen Unterschied in den Rentenbezügen führen. Zudem wird die Kommission aufgefordert, Leitlinien auszuarbeiten, die bei der neutralen Bewertung von Tätigkeiten helfen sollen.
    Ausblick: Mit einem mit Mehrheit abgestimmten Initiativbericht unterstreicht das Europäische Parlament seine Forderungen nach einer Überprüfung und Überarbeitung der Richtlinie und fordert die Kommission zum Handeln auf.