Aktuelle Plenarwoche in Straßburg

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  • Konsequenzen aus LuxLeaks – TAXE-Abschlussbericht und Automatischer Informations-Austausch zu Steuervorbescheiden
    Plenardebatte Montag, 26.10.2015 ab 17 Uhr; Abstimmung Dienstag, 27.10.2015 ab 13 Uhr
    Hintergrund:
    In Folge der LuxLeaks-Affäre wurde der TAXE-Sonderermittlungsausschuss als europäisches parlamentarisches Gremium eingerichtet, um die umstrittenen Steuerpraktiken in Luxemburg und anderen EU-Staaten unter die Lupe zu nehmen. In seinem Abschlussbericht zieht der Ausschuss nicht nur Bilanz, sondern legt konkrete Vorschläge vor, wie diesem System zukünftig ein Riegel vorgeschoben werden könnte.
    Ein zentraler Baustein dafür ist der verbindliche automatische Informationsaustausch von sogenannten Steuervorbescheiden unter den Mitgliedstaaten. Seine Position dazu legt das Europaparlament am Donnerstag, 29. Oktober in Straßburg fest.
    EP-Position: Ein zentraler Eindruck, der sich im Laufe der Arbeit des TAXE-Sonderermittlungsausschusses stark verfestigt hat, ist, dass staatlich organisierte Steuervermeidung zugunsten von Multis kein Einzelfall war, sondern in einigen europäischen Ländern ein regelrechtes Geschäftsmodell darstellt. Um diesen Praktiken zukünftig die Grundlage zu entziehen, fordert der EP-Sonderermittlungsausschusses in seinem Abschlussbericht ein umfassendes Maßnahmenpaket. Das umfasst unter anderem einen effektiven EU-Rechtsrahmen gegen aggressive Steuerplanung von Unternehmen mit dem zentralen Element einer einheitlichen Bemessungsgrundlage für die Körperschaftsteuer, damit Unternehmen nicht mehr alles Mögliche und Unmögliche von der Steuer absetzen können. Zudem braucht es mehr Transparenz. Deswegen fordert das EP im Gegensatz zu den EU-Finanzministern den verbindlichen automatischen Informationsaustausch von Steuervorbescheiden nicht nur auf die Mitgliedstaaten zu beschränken, sondern auch die EU-Kommission als Kontrollinstanz umfassend einzubinden – auch um das duldende Wegschauen der Mitgliedstaaten unmöglich zu machen.
    SPD-Position: Als zentrales Instrument im Kampf gegen aggressive Steuerplanung von Unternehmen erachten die Sozialdemokraten die Einführung eines Country-by-Country-Reportings, d. h. die Verpflichtung für Unternehmen, öffentlich zu machen, wie viele Steuern sie in welchem Land zahlen. Bei der Missachtung der Vorschriften muss es zudem angemessene Sanktionsmöglichkeiten geben. Außerdem muss so schnell wie möglich auch die Konsolidierung der einheitlichen Bemessungsgrundlage für die Körperschaftsteuer eingeführt werden, denn nur so können Konzerne effektiv davon abgehalten werden, Gewinne künstlich in EU-Mitgliedstaaten mit niedrigeren Steuersätzen zu verschieben. Eine weitere zentrale sozialdemokratische Forderung ist, das EU-Beihilferecht noch stärker gegen Steuervermeidung zu nutzen. Dafür soll sie zeitnah detaillierte Leitlinien zu staatlichen Beihilfen im Steuerbereich festlegen. Damit könnte sie einen wirkungsvollen Standard setzen, der bestimmte Praktiken eindeutig für illegal erklärt. Bezüglich des automatischen Informationsaustausches fordern die Sozialdemokraten nicht nur eine starke Rolle der EU-Kommission als Hüterin der Verträge, sondern einen unverzüglichen Austausch der Steuerdaten.
    Ausblick: Das EP wird über den Abschlussbericht des TAXE-Sonderermittlungsausschusses in seiner Straßburger Plenarsitzung voraussichtlich am Dienstag, 24. November 2015 abstimmen.
  • Abgasschummel stoppen – Emissionstests unter realen Bedingungen in Europa
    Richtlinie 1. Lesung, Abstimmung Dienstag, 27.10.2015, ab 13 Uhr
    Hintergrund:
    Lebensgefährliche Konzentrationen von Schadstoffen in der Luft verursachen in der Europäischen Union jährlich 400.000 vorzeitige Todesfälle. Einer der Hauptverursacher ist der PKW-Verkehr. Der aktuelle Abgasskandal zeigt, dass Teile der Automobilindustrie mit manipulierten Abgastests die geltenden Grenzwerte für Stickoxide unterlaufen. In der vergangenen Plenarwoche in Straßburg hat der Umweltausschuss des Europäischen Parlaments gemeinsam mit dem Industrieausschuss und dem Ausschuss für Verbraucherschutz eine mündliche Anfrage an die Europäische Kommission eingereicht. Darin forderten die Parlamentarier die EU-Kommission auf, über ihren Informationsstand zum Abgasskandal sowie zu den gängigen Testverfahren aufzuklären. In der kommenden Plenarwoche in Straßburg wird nun über eine parteiübergreifende Resolution zum Thema abgestimmt.
    EP-Position: Die Europaabgeordneten fordern die EU-Kommission in der Resolution unter anderem zu mehr Transparenz im Abgasskandal auf. Die Mehrheit der Parlamentarier fordert die zügige Einführung von Abgastests unter realen Fahrbedingungen (Real Driving Emissions, RDE), die auf Fahrzeuge ab 2017 angewendet werden sollen, ohne neue Schlupflöcher zu bieten – etwa in Form von Spielräumen zur Abweichung. Nach dem Vorschlag dürfen die gemessenen Stickoxide-Werte dann nur um einen bestimmten Faktor – den sogenannten Konformitätsfaktor – von dem Euro-6-Grenzwert abweichen. Damit soll gewährleistet werden, dass die neuen Autos auf den Straßen der Europäischen Union die Euro-6-Grenzwerte respektieren, die vor fast zehn Jahren verbschiedet wurden. Zudem wollen die Europaabgeordneten sicherstellen, dass die Arbeitsplätze der Mitarbeiter der Autohersteller und Zulieferer nicht für die Fehler des Managements haften und die Arbeitsplätze gesichert werden.
    SPD-Position: Die SPD fordert hinsichtlich der aktuellen Situation volle Transparenz bei der Untersuchung der Abgastäuschungen von Volkswagen und anderen Automobilherstellern – nicht nur in Hinblick auf den Einsatz des sogenannten Abschaltgeräts, das in den USA entdeckt wurde, sondern auch in Bezug auf ähnliche Betrugsfälle in Europa. Die Sozialdemokraten kritisieren die mangelnde Präzision der aktuellen Tests zur Kontrolle der Fahr-Emissionen und setzen sich für realistische Testverfahren und strengere Emissionsgrenzwerte in der Europäischen Union ein. Von Anfang an haben die Sozialdemokraten die Errichtung einer europäischen Institution, die die nationalen Behörden überwachen soll, gefordert. So sind nationale Zulassungsstellen wie das Kraftfahrt-Bundesamt zu industrienah und haben die gängige Praxis zu lange ignoriert. Der Abgasskandal sollte von der europäischen Autoindustrie auch als Chance betrachtet werden, um gezielt in Forschung und Entwicklung zu investieren, um so den nächsten Schritt zur Elektrifizierung der europäischen Fahrzeugflotte rascher zu vollziehen.
    Ausblick: Die EU-Kommission sollte so schnell wie möglich die für 2017 geplante Einführung für Abgastests unter realen Bedingungen vornehmen. Bestehende nationale Zulassungsverfahren müssen grundsätzlich einer kritischen Überprüfung unterzogen werden. Die Einrichtung einer EU-weiten Zulassungsstelle sollte geprüft werden.
  • Reform des Europawahlrechts – Demokratischer, transparenter und Attraktiver
    Wahlrechtsakt; Debatte Dienstagnachmittag, 27. Oktober, Abstimmung Mittwoch, 28. Oktober, ab 12 Uhr
    Hintergrund:
    Der aus dem Jahre 1976 stammende Direktwahlakt legt für die Europawahlen nur wenige gemeinsame Grundsätze fest. Bis heute werden die Europawahlen deshalb nach 28 unterschiedlichen Verfahren durchgeführt, was zu ungleichen Bedingungen führt und europaweite Wahlkämpfe und Debatten behindert. Trotz der Nominierung von Spitzenkandidaten bei den Europawahlen 2014 waren die Europäischen Parteienfamilien nur wenig sichtbar. In den Wahlkämpfen standen nationale Themen und Persönlichkeiten im Mittelpunkt. Das Europäische Parlament nutzt deshalb sein Initiativrecht nach Artikel 223 (1) des Vertrages über die Arbeitsweise der Europäischen Union (AEUV) auf diesem Gebiet mit dem Ziel, die Bedingungen für die kommenden Europawahlen 2019 zu verbessern.
    EP-Position: Der Gesetzentwurf der Ko-Berichterstatter Jo Leinen (S&D) und Danuta Hübner (EVP) sieht vor, dass die Zugehörigkeit einer nationalen Partei zu einer europäischen Parteienfamilie künftig auf dem Wahlschein kenntlich gemacht wird. Zudem sollen demokratische Standards europarechtlich festgeschrieben werden. Dazu zählen eine Zwölf-Wochen-Frist sowohl für die Aufstellung der Wahllisten durch die nationalen Parteien als auch die Nominierung der Spitzenkandidaten durch die europäischen Parteienfamilien. Bei der Aufstellung der Kandidatenlisten sollen transparente und demokratische Verfahren angewendet werden und, um die Gleichbehandlung zwischen Männern und Frauen zu gewährleisten, das Reißverschlussverfahren oder vergleichbaren Maßnahmen. Der Reformvorschlag beinhaltet zudem verbesserte Regelungen zur Verhinderung der mehrfachen Stimmabgabe und eine verbindliche Mindestschwelle zwischen drei und fünf Prozent. Die Beteiligung an Europawahlen soll erhöht werden, indem Unionsbürger, die sich vorübergehend außerhalb der EU aufhalten, auch in Drittländern ihre Stimme abgeben können. Darüber hinaus wird den EU-Mitgliedstaaten empfohlen, Möglichkeiten der elektronischen Stimmabgabe (e-Voting) zu schaffen, welche jedoch die geheime Wahl und den Schutz persönlicher Daten gewährleisten müssen. Die Mitgliedstaaten werden außerdem dazu aufgerufen, eine Absenkung des Wahlalters auf 16 Jahre in Betracht zu ziehen.
    SPD-Position: Die SPD-Abgeordneten unterstützen die Reform als einen wichtigen Schritt zur Stärkung der europäischen Demokratie und eines europäischen Parteiensystems, die umso nötiger ist, je mehr Kompetenzen auf die europäische Ebene verlagert werden. Eine größere Sichtbarkeit der Europäischen Parteienfamilien ist dabei unerlässlich. Die Festlegung demokratischer Grundstandards und die Angleichung bestimmter Regeln sind zudem geeignet, transparentere und gerechtere Bedingungen für die Europawahlen zu schaffen.
    Ausblick: Der Rat beschließt auf Grundlage der Vorschläge des Europäischen Parlaments einstimmig ein einheitliches europäisches Wahlrecht oder gemeinsame Grundsätze zur Durchführung der Europawahlen. Das Gesetz tritt nach Zustimmung des Europäischen Parlaments in Kraft.
  • Anti-Folter-Verordnung – Verbreitung neuartiger Instrumente stoppen
    Verordnung, erste Lesung; Debatte Montag, 26.10.2015 ab 17 Uhr; Abstimmung Dienstag, 27.10.2015, ab 13 Uhr
    Hintergrund:
    Es geht um Elektroschocker, Fußfesseln mit GPS-Funktion oder Pharmazeutika zur Vollstreckung von Hinrichtungen. Die Europäische Kommission hat eine Modernisierung der sogenannten Anti-Folter-Verordnung vorgeschlagen. Der Schritt war dringend notwendig, da sich die Techniken und Instrumente geändert haben, die zur Folter und Durchführung der Todesstrafe benutzt werden. Auch müssen sich die EU-Mitgliedstaaten stärker austauschen, um Versuche zu verhindern, Folter-Güter aus EU-Staaten zu exportieren oder durch diese zu schleusen.
    EP-Position: Der Handelsausschuss des Europaparlaments hat am 22. September über den Bericht abgestimmt und den Vorschlag mit seinen Änderungsanträgen verschärft. Die Ausschussmitglieder beschlossen zum ersten Mal eine sogenannte Catch-All-Klausel. Diese erlaubt es Mitarbeitern nationaler Behörden, Güter einzubehalten, wenn der Verdacht besteht, dass diese für Folterzwecke missbraucht werden sollen. Diese Catch-All-Klausel ist ein wichtiger Präzedenzfall für die künftige Verordnung über Güter mit doppeltem Verwendungszweck (sogenannten Dual-Use-Verordnung). Des Weiteren sprachen sich die Europaparlamentarier dafür aus, in der EU ansässige Vermittlungsdienste zu stoppen. Das sind Firmen, deren Geschäftsmodell die Vermittlung von Foltergütern ist. Auch Angebote technischer Assistenz, zum Beispiel die Weitergabe von Fachwissen oder Ausbildungsangebote in diesem Bereich, wollen die Handelsexperten verhindern.
    SPD-Position: Die SPD verurteilt die Todesstrafe und Folter aufs Schärfste. Wir Sozialdemokraten fordern, dass sich diese Werte in der europäischen Außen- und Handelspolitik wiederfinden. Deswegen müssen wir den Handel mit Gütern, die zu diesen Zwecken genutzt werden können, unterbinden.
    Ausblick: In Straßburg wird das Plenum des Europäischen Parlaments am Dienstag über die Änderungsanträge in dem vom Handelsausschuss verabschiedeten Text abstimmen. Das Europäische Parlament wird dann mit den EU-Mitgliedsstaaten Verhandlungen aufnehmen, um sich auf einen abschließenden Gesetzestext zu einigen.
  • Das Ende der Roaming-Gebühren – Neue Regeln für Telefon und Internet
    Verordnung; Debatte, Dienstag, 27.10.2015, 9 Uhr, Abstimmung Dienstag 27.10.2015, 13 Uhr
    Hintergrund:
    Voraussichtlich am Dienstag, 27.10.2015 wird im Plenum über die sogenannte Telecom-Single-Market-Verordnung
    (TSM-VO) diskutiert und abgestimmt. Kern der Verordnung sind die Abschaffung der Roaming-Gebühren für Handy-Telefonate im Europäischen Ausland sowie gesetzliche Regelungen zur Netzneutralität, also zur Gleichbehandlung aller Daten im Netz. Der endgültige Verordnungstext, dem die EU-Mitgliedstaaten bereits zugestimmt haben, sieht vor, dass die Zuschläge für Roaming zum 15.6.2017 abgeschafft werden. Ab dann wird es bei der Auslandsnutzung keine Aufschläge für Telefonate, SMS und Daten mehr geben, wenn es sich um gelegentliche Aufenthalte in einem anderen Mitgliedstaat der Union handelt und Regeln der angemessenen Nutzung eingehalten werden.
    EP-Position: Eine Mehrheit der Abgeordneten im Europaparlament wird voraussichtlich für den Kompromissvorschlag stimmen. Frühzeitig hatte sich das Europäische Parlament für eine Abschaffung der Roaming-Gebühren sowie eine gesetzliche Verankerung der Netzneutralität eingesetzt. Die Parlamentarier begrüßen das Roaming-Aus, konnten in diesem Verordnungstext allerdings noch nicht alle Forderungen in Bezug auf die gesetzliche Verankerung der Netzneutralität gegen die EU-Mitgliedstaaten durchsetzen.
    SPD-Position: Es ist ein Erfolg der Parlamentarier, dass die Abschaffung der Roaming-Gebühren nun besiegelt werden kann – und das auch auf Druck der Sozialdemokraten im Europaparlament. Darüber hinaus fordern wir weiterhin, dass der gesamte Datenverkehr im Internet grundsätzlich gleich zu behandeln ist. Die SPD-Abgeordneten im Europäischen Parlament wollen keine Überholspuren im Internet. Die Neutralität und Offenheit des Netzes soll nicht den Kräften des Marktes überlassen werden.
    Ausblick: Nach der Abstimmung im Plenum tritt die Verordnung in Kraft.
  • Nonisaft und Nanomaterialien – Neue Regeln für neuartige Lebensmittel
    Verordnung, Debatte am Mittwoch, 28.10.2015 ab ca. 9 Uhr, Abstimmung Mittwoch, 28.10.2015, ab 12 Uhr
    Hintergrund:
    Bevor sogenannte neuartige Lebensmittel auf den Europäischen Markt gelangen dürfen, müssen sie gewisse Voraussetzungen erfüllen. Ein bereits 2003 von der Europäischen Kommission vorgelegter Vorschlag soll die derzeit gültige Verordnung zu neuartigen Lebensmitteln von 1997 ersetzen. Als neuartig gelten Lebensmittel beispielsweise dann, wenn:
    -sie vor 1997 nicht in nennenswertem Umfang in der EU verzehrt wurden (z.B. Nonisaft, der oft mit einer angeblich gesundheitsfördernden Wirkung beworben wird),
    -bei ihrer Herstellung seit 1997 neue Produktionsverfahren angewendet werden, die sich auf Zusammensetzung und Struktur auswirken (z.B. durch Hochdruckverfahren haltbar gemachte Fruchtzubereitungen),
    -sie aus Mikroorganismen, Pilzen, Algen, mineralischen Stoffen, Zellkulturen oder Nanomaterialien hergestellt sind beziehungsweise diese enthalten,
    -sie in Drittstaaten traditionell konsumiert werden (z.B. Insekten).
    Aus Drittstaaten importierte Lebensmittel müssen laut dem neuen Vorschlag eine Sicherheitsbewertung und ein Verfahren zum Risikomanagement durchlaufen. Das kann zum Beispiel der Nachweis einer mindestens 25-jährigen sicheren Verwendung des Lebensmittels durch einen bedeutsamen Teil der Bevölkerung in mindestens einem Drittstaat sein. Neu ist auch ein vereinfachtes, zentralisiertes Zulassungsverfahren für neuartige Lebensmittel auf EU-Ebene durch die EU-Kommission. Zugelassene Lebensmittel werden in einer sogenannten Unionsliste geführt, die öffentlich ist.
    EP-Position: Der im Ausschuss für Lebensmittelsicherheit verabschiedete Bericht beinhaltet verschiedene Kategorien für neuartige Lebensmittel, um die Begriffsbestimmung zu erleichtern. Er enthält konkrete Regeln für die Einfuhr traditioneller Lebensmittel aus Drittstaaten. Weiterhin legt der Bericht Kriterien fest, nach denen die Unionsliste aktualisiert wird. Außerdem fordert er, dass die Europäische Lebensmittelbehörde EFSA bei der Zulassung neuartiger Lebensmittel einbezogen werden muss. Der Bericht wurde im November 2014 mit großer Mehrheit im Ausschuss angenommen.
    SPD-Position: Die nach der Abstimmung im Ausschuss geführten Trilog-Verhandlungen zwischen EU-Kommission, -Parlament und Rat waren lang und schwierig. Aus Sicht der SPD sind wichtige Punkte fallengelassen worden. Dennoch wurde das Trilog-Ergebnis im Juni 2015 gegen die Stimmen der S&D, GUE und Grünen angenommen. Die Sozialdemokraten kritisieren insbesondere, dass im Text keine Übergangsvorschriften zum Klonen von Tieren mehr vorhanden sind. Wenn die neue Verordnung zu neuartigen Lebensmitteln die bestehende ablöst, ohne dass die derzeit verhandelte Verordnung zum Klonen in Kraft getreten ist – dann können Klonlebensmittel ohne Kennzeichnung auf den europäischen Markt gebracht werden. Weiterhin lehnen die Sozialdemokraten die Änderung der Definition zu Nanomaterialien ab. Mit dieser ist es möglich, diese winzig kleinen Partikel in neuartigen Lebensmitteln zu verwenden, obwohl bisher nicht eindeutig nachgewiesen werden kann, dass solche Nanopartikel im Lebensmittel überhaupt enthalten sind und sie keine gesundheitlichen Gefahren darstellen. Der zur Abstimmung stehende Text enthält viele Verbesserungen im Vergleich zum ursprünglichen Vorschlag der EU-Kommission. Da jedoch zwei zentrale Punkte für die Sozialdemokraten nicht enthalten sind, wird die S&D-Fraktion sich bei der Abstimmung enthalten.
    Ausblick: Es ist zu erwarten, dass das Trilog-Ergebnis im Plenum von einer konservativ-liberalen Mehrheit bestätigt wird. Damit kann die Verordnung nach formaler Annahme durch den Ministerrat zügig in Kraft treten. Sie wird 20 Tage nach der Veröffentlichung im Amtsblatt der EU gültig.
  • Einsatz Für saubere Luft – Reduktion der nationalen Emissionsgrenzwerte
    Richtlinie 1. Lesung, Debatte Mittwoch, ab 8.30 Uhr; Abstimmung Mittwoch, 28.10.2015, ab 12 Uhr
    Hintergrund:
    Schlechte Luftqualität beeinflusst Umwelt, Wirtschaft und vor allem die Gesundheit der Menschen negativ. Laut der Weltgesundheitsorganisation (WHO) verursacht schlechte Luftqualität 400.000 vorzeitige Todesfälle pro Jahr. Darüber hinaus wird die Lebenserwartung jedes EU-Bürgers dadurch um mehrere Monate vermindert. Außerdem sind die Verschmutzungen der Grund für krankheitsbedingte Arbeitsausfälle, hohe Gesundheitskosten, Produktivitätsverlust, Ernteausfälle und Schäden an Gebäuden. Die volkwirtschaftlichen Kosten, die Luftverschmutzung in den Gesundheitssystemen der EU-Staaten verursacht, belaufen sich auf 300 bis 900 Milliarden Euro pro Jahr.
    Viele EU-Mitgliedstaaten verstoßen regelmäßig gegen die erhobenen Grenzwerte. Die Staatengemeinschaft bleibt weiterhin weit entfernt vom langfristigen Ziel, die Richtlinien zur Luftqualität der Weltgesundheitsorganisation einzuhalten. Etwa 90 Prozent aller Europäer, die in Städten leben, sind einem Niveau von Verschmutzung ausgesetzt, das als gesundheitsschädigend gilt. Darüber hinaus sind anfällige Bevölkerungsgruppen wie Schwangere, Kinder, alte Menschen besonders betroffen
    EP-Position: Der Umweltausschuss hatte den Bericht am 15.7.2015 mit 38 Stimmen (S&D, ALDE, GUE, Grüne und EFDD) zu 28 Stimmen (EVP, EKR, ENF) und zwei Enthaltungen angenommen. Die konservative Berichterstatterin stimmte gegen ihren eigenen Bericht, denn dieser beinhaltet ambitioniertere Ziele als der Vorschlag der EU-Kommission. Enthalten sind zudem verbindliche Ziele für alle Luftschadstoffe, außer Methan, für die Jahre 2020, 2025 und 2030. Quecksilber wird ab 2025 und Methan wird ab 2030 in den Anwendungsbereich aufgenommen. Außerdem werden die nationalen Programme zur Luftreinhaltung gestärkt und ein verbesserter Zugang zu Rechtsprechung festgeschrieben. Der Umweltausschuss des Europaparlaments hatte bereits lange vor dem Abgasskandal die EU-Kommission aufgefordert, Emissionstests unter Realbedingungen bei Fahrzeugen einzuführen.
    SPD-Position: Die S&D-Fraktion hatte im Umweltausschuss geschlossen für die ambitionierten Ziele gestimmt. Die Verhandlungen für die Abstimmung im Plenum am Mittwoch, 28. Oktober dauern an.
    Ausblick: Die Berichterstatterin wird voraussichtlich einen Kompromissvorschlag vorlegen, der eine Absenkung des Ambitionsniveaus auf den Kommissionsvorschlag vorsieht, um eine möglichst breite Mehrheit im Plenum zu bekommen. Die EVP wird aller Voraussicht nach Änderungsanträge einbringen, die die Streichung von Ammoniak und Methan vorsehen und somit den im Umweltausschuss abgestimmten Bericht entschärfen.
    Nach der Plenarabstimmung müsste der Bericht in Trilogen zwischen EU-Parlament, -Kommission und Rat verhandelt werden. Im Anschluss müsste das Parlament in zweiter Lesung noch mal darüber abstimmen.
  • Online unkompliziert buchen – Neue Regeln für Pauschalreisen
    Richtlinie, zweite Lesung
    Debatte Montag, 26.10.2015, ab 17 Uhr;
    Abstimmung Dienstag, 27.10.2015 ab 12.30 Uhr
    Hintergrund:
    Immer mehr Menschen buchen ihre Reise heute online. Sie vergleichen Preise im Internet und kombinieren häufig verschiedene Reiseangebote. Dieser grundlegende Wandel des Reisemarktes macht eine Überarbeitung der Pauschalreise-Richtlinie von 1990 dringend notwendig. Die aktualisierte Fassung der Richtlinie beinhaltet einen weitreichenden Schutz der Reisenden vor der Insolvenz der Reiseanbieter und verbraucherfreundlichere Informationspflichten vor Vertragsschluss sowie eine verbesserte Haftung für sämtliche im Pauschalpaket enthaltenen Leistungen. Insgesamt wird der Verbraucherschutz durch größere Transparenz und strengere Regeln weiter ausgebaut.
    EP-Position: Der Ausschuss für Binnenmarkt und Verbraucherschutz hat sich am 12.10.2015 mit überragender Mehrheit (29:2) für die Annahme des Verhandlungsergebnisses zwischen Parlament Rat und Kommission ausgesprochen.
    SPD-Position: Für die Sozialdemokraten ist der Kompromissentwurf ein befriedigendes Resultat nach insgesamt vier schwierigen Trilog-Verhandlungen zwischen EU-Kommission, -Parlament und Rat. Der S&D ist es insbesondere gelungen, ein Überprüfungsverfahren hinsichtlich der Begriffsdefinitionen im Jahr 2018 einzubringen, das eine zeitgemäße und zukunftssichere Anpassung an die Gepflogenheiten der Wirtschaftsteilnehmer garantiert..
    Ausblick: Wenn das Europäische Parlament den Kompromissvorschlag am 27.10.2015 mehrheitlich annimmt, wird die überarbeite Pauschalreise-Richtlinie voraussichtlich noch im Oktober im Amtsblatt der EU veröffentlicht, sodass den Mitgliedstaaten 24 Monate Zeit bleibt, die Richtlinie umzusetzen.
  • Mehr direkte Demokratie wagen – Generalüberholung der Europäischen Bürgerinitiative
    Debatte, Montag, 26. Oktober 2015, ab 17 Uhr; Abstimmung, Mittwoch, 28. Oktober 2015, ab 12 Uhr
    Hintergrund:
    Seit 2012 können EU-Bürgerinnen und -Bürger eine Europäische Bürgerinitiative (EBI) starten und die EU-Kommission zur Vorlage eines Gesetzes in ihrem Zuständigkeitsbereich auffordern, wenn sie mindestens eine Million Unterschriften von EU-Bürgerinnen und -Bürger aus einem Viertel aller EU-Mitgliedstaaten sammeln. Mehr als sechs Millionen Menschen haben sich in den drei Jahren seit der Einführung an einer EBI beteiligt. Von 52 eingereichten Bürgerinitiativen haben bislang nur drei die Hürde von einer Millionen Unterschriften geschafft. Dieses Instrument wird also grundsätzlich von den Bürgern angenommen, aber die bestehenden Hürden sind noch zu hoch. Die EU-Kommission hat in diesem Frühling eine erste Bilanz gezogen und einige Probleme bei der Durchführung einer EBI identifiziert. Die Europaabgeordneten im zuständigen Verfassungsausschuss haben auf dieser Grundlage und darüber hinaus konkrete Reformvorschläge formuliert.
    EP-Position: Im Verfassungsausschuss des Europäischen Parlaments haben sich die Abgeordneten dafür ausgesprochen, dass nicht nur technische und logistische Hürden abgebaut werden müssen, sondern eine grundlegende Überarbeitung der Europäischen Bürgerinitiative notwendig ist. Die Europa-SPD konnte bereits zentrale Punkte durchsetzen, die nun vom Plenum des Europäischen Parlaments bestätigt werden sollen. Das Mindestalter für die Teilnahme an einer EBI soll von 18 auf 16 Jahre gesenkt werden, die Unterschrift eines EU-Bürgers für eine EBI soll zukünftig unabhängig vom Wohnsitz möglich sein und Organisatoren soll der Zugang zu Rechtsberatung erleichtert werden. Zudem sollen die Regeln für die Leistung von Unterschriften vereinfacht werden, so soll zukünftig auch ohne Angabe der persönlichen Identifikationsnummer in allen EU-Mitgliedstaaten unterzeichnet werden können.
    SPD-Position: Die Europa-SPD fordert eine Generalüberholung der EBI durch den Abbau bestehender Hürden. Statt nur technische Schönheitskorrekturen vorzunehmen, sollen grundlegende Veränderungen erfolgen, damit die EBI zu einem echten und für alle Bürger zugänglichen Instrument der transnationalen Demokratie wird. Die EU-Kommission soll daher schnell einen Gesetzgebungsvorschlag vorlegen, der die Reformvorschläge der Europaabgeordneten aufgreift.
    Ausblick: Das Europäische Parlament fordert die EU-Kommission auf, die Verordnung (EU) Nr. 211/2011 grundlegend zu überarbeiten. Die EU-Kommission wird Ende 2015 dazu Stellung nehmen.
  • Sacharow-Preis für geistige Freiheit: Bekanntgabe des Preisträgers
    Bekanntgabe Donnerstag, 29.10.2015
    Hintergrund:
    Der diesjährige Träger des Sacharow-Preises für geistige Freiheit wird am Donnerstag, 29.10.2015 bekanntgeben. Der EU-Menschenrechtspreis ist eines der wichtigsten Symbole, das den EU-Abgeordneten im Einsatz für die Menschenrechte zur Verfügung steht. Er soll Menschen auszeichnen, die sich auf außergewöhnliche Art und Weise für ‪Menschenrechte und ‪Meinungsfreiheit einsetzen.
    EP-Position: Die Finalisten in diesem Jahr sind der saudi-arabische Blogger, Schriftsteller und Menschenrechtsaktivist Raif Badawi, der im Februar 2015 ermordete russische Oppositionspolitiker Boris Nemzow und die venezolanische Mesa de la Unidad Democrática (Runder Tisch der demokratischen Opposition) – eine Vereinigung gegen die autoritäre Politik des venezolanischen Präsidenten Nicolás Maduro, der die gesamte demokratische Opposition und politische Gefangene angehören.
    SPD-Position: Die sozialdemokratische Fraktion im Europaparlament unterstützt insbesondere den Antrag für den saudischen Internet-Aktivisten Raif Badawi. Badawi ist seit 2012 in Haft in Saudi-Arabien. Er hatte vor seiner Verhaftung die Website "Free Saudi Liberals" betrieben, eine Online-Plattform für Debatten über Politik und Religion. Badawi wurde unter anderem wegen Beleidigung des Islam und "Abfall vom Glauben" zu zehn Jahren Haft und mehreren Hundert Peitschenhieben verurteilt. Nach den ersten 50 Peitschenhieben wurde die weitere Vollstreckung, auch auf internationalen Druck hin, ausgesetzt.
    Ausblick: Am Donnerstag, 29.10.2015 wird der Präsident des EU-Parlamentes Martin Schulz den diesjährigen Preisträger des Sacharow-Preises für geistige Freiheit bekanntgeben. Die Verleihung findet am Mittwoch, 16.12.2015 in Straßburg statt.