Aktuelle Plenarwoche in Straßburg

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  • Antworten auf den Terrorismus – Einsatz gegen Radikalisierung und gewaltbereite Radikale
    Initiativbericht; Abstimmung Mittwoch, 25.11.2015, ab 11.30 Uhr
    Hintergrund:
    Die Terrorangriffe in Paris rücken das Problem der Radikalisierung europäischer Bürger erneut in den medialen Fokus. Bereits seit mehreren Monaten arbeitet das Europäische Parlament an einem Initiativbericht zum Thema De-Radikalisierung, über dessen Inhalt das Plenum in Straßburg abstimmen soll. Einige Radikalisierte, von denen auch einige in Kriegsgebieten waren, können eine akute Gefahr für die Sicherheit von Bürgerinnen und Bürgern in der EU darstellen – auch wenn nicht jeder Radikalisierte gewalttätig ist oder die Teilnahme an Kampfhandlungen plant.
    EP-Position: Die Europäische Union kann durch die Ausarbeitung der erfolgreichsten Praxisbeispiele in allen EU-Staaten und den gegenseitigen Informationsaustausch einen entscheidenden Mehrwert im Einsatz gegen Radikalisierung und gewaltbereite Radikale bieten, auch wenn die Prävention gegen Radikalisierung in erster Linie in der Kompetenz der EU-Mitgliedstaaten liegt. Das EU-Parlament fordert im vorliegenden Bericht eine umfassende Untersuchung des Flickenteppichs an nationalen und europäischen Maßnahmen und Programmen zur Bekämpfung des Terrorismus. Die EU-Kommission sollte einen Austausch der 28 Mitgliedstaaten über die effizientesten Regeln ermöglichen. Das Hauptproblem liegt derzeit weniger an einem Mangel an Instrumenten, sondern vielmehr an ihrer unzureichenden Nutzung. So sollen die EU-Mitgliedstaaten etwa stärker auf die Expertise des sogenannten RAN-Netzwerkes zurückgreifen (Radicalisation Awareness Network), das europaweit Praktiker zum Thema Radikalisierung zusammenbringt. Auch der europaweite Informationsaustausch zwischen Polizei- und Justizbehörden muss nachhaltig verbessert werden. Radikalisierung findet heute zu großen Teilen online statt: Die Europaabgeordneten fordern deshalb, dass Internetprovider wie etwa Facebook oder Twitter bei der Identifizierung und Löschung von illegaler Hasspropaganda besser mit staatlichen Behörden kooperieren. Prävention muss so frühzeitig wie möglich ansetzen, um erfolgreich zu sein. Zudem braucht es starke Gegennarrative, um extremistische Propaganda zu entlarven. Als ultima ratio müssen aber auch robustere Maßnahmen, wie etwa das Einziehen von Reisepässen zur Verhinderung der Ausreise potentieller Teilnehmer an Kampfhandlungen, stehen. Rechtskonservative Europapolitiker vermischen auf gefährliche Weise die Motivation von Flüchtlingen, die vor Radikalen fliehen, mit der Gefährdung durch eben diese Radikale.
    SPD-Position: Keinesfalls dürfen rechtspopulistische Töne in der Flüchtlingspolitik die Agenda bestimmen. Die überwältigende Mehrheit der Flüchtlinge, die nach Europa kommt, flieht vor Terror, Folter und Krieg.
    Klar ist, dass kein Terror die Überzeugung der sozialdemokratischen Europa-Parlamentarier für Freiheit, Demokratie und Solidarität, für Toleranz und Frieden erschüttern kann. Ebenso klar ist, dass der Rechtsstaat entschlossen gegen gewalttätige Extremisten vorgehen muss. Zu einer effizienten Bekämpfung gewaltbereiter Radikalisierter gehören für die Europa-SPD vor allem mehr Stellen in der Fahndung und besser ausgebildetes Polizeipersonal, ein effizienterer Austausch über verdächtige Entwicklungen und Personen, etwa über das sogenannte Schengener Informationssystem zur Personen- und Sachfahndung (SIS II) sowie eine konsequente Strafverfolgung. Als letzte Möglichkeit muss auch die Einziehung von Reisepässen stehen. Die Mitgliedstaaten müssen ihr nationales Strafrecht stärker vereinheitlichen, um grenzüberschreitende Strafverfolgung auf der Grundlage rechtsstaatlicher Standards zu vereinfachen. Online-Hassreden, die einer Radikalisierung Vorschub leisten, muss die Strafverfolgung konsequenter begegnen. In diesem Punkt muss auch die grenzüberscheitende Kooperation in der EU gestärkt werden. Die neu geschaffene "Internet Referral Unit" bei Europol zur Identifizierung von illegalen Inhalten ist begrüßenswert. Die Einheit muss allerdings rasch auf eine solide rechtsstaatliche Grundlage gestellt werden.
    Ausblick: Die Anschläge in Paris werden über den Bericht hinaus voraussichtlich eine große Rolle in den Debatten des Plenums in Straßburg spielen.
  • Konsequenzen aus LuxLeaks – Vorläufiger Abschlussbericht des Sonderermittlungsausschusses im Europäischen Parlament und Mandatsverlängerung
    Initiativbericht; Abstimmung des vorläufigen Abschlussberichts, Mittwoch, 25.11.2015 ab 12.30 Uhr, Abstimmung über Mandatsverlängerung
    Hintergrund:
    In Folge der LuxLeaks-Affäre wurde der TAXE-Sonderermittlungsausschuss als europäisches parlamentarisches Gremium eingerichtet, um umstrittene Steuerpraktiken in Luxemburg und anderen EU-Staaten unter die Lupe zu nehmen. In seinem Bericht zieht der Ausschuss nicht nur Bilanz der bisherigen Arbeit, sondern legt konkrete Vorschläge vor, wie staatlich organisierter Steuervermeidung zukünftig ein Riegel vorgeschoben werden kann.
    EP-Position: Ein zentraler Eindruck, der sich im Laufe der Arbeit des Sonderausschusses verfestigt hat, ist, dass staatlich organisierte Steuervermeidung zugunsten von Multis kein Einzelfall war, sondern in einigen europäischen Ländern ein regelrechtes Geschäftsmodell darstellt. Um diesen Praktiken die Grundlage zu entziehen, fordert der Sonderermittlungsausschuss des Europäischen Parlaments ein umfassendes Maßnahmenpaket. Das beinhaltet unter anderem einen effektiven EU-Rechtsrahmen gegen aggressive Steuerplanung von Unternehmen, damit Unternehmensgewinne dort besteuert werden, wo sie erwirtschaftet werden. Zudem braucht es mehr Transparenz und angemessene Sanktionen bei Missachtung der Vorschriften.
    SPD-Position: Als zentrales Instrument im Kampf gegen aggressive Steuerplanung von Unternehmen erachten die Sozialdemokraten die Einführung eines öffentlichen Country-by-Country-Reportings, das heißt die Verpflichtung für Unternehmen, öffentlich zu machen, wie viele Steuern sie in welchem Land zahlen. Dies konnten sie ebenso durchsetzen wie die Forderung nach der schnellstmöglichen vollständigen Einführung der einheitlichen konsolidierten Bemessungsgrundlage für die Körperschaftsteuer. Nur so können Konzerne effektiv davon abgehalten werden, Gewinne künstlich in EU-Mitgliedstaaten mit niedrigeren Steuersätzen zu verschieben. Eine weitere zentrale sozialdemokratische Forderung, die in den Bericht eingeflossen ist, ist es das EU-Beihilfenrecht noch stärker gegen Steuervermeidung zu nutzen. Dafür soll die EU-Kommission zeitnah detaillierte Leitlinien zu staatlichen Beihilfen im Steuerbereich festlegen. Damit könnte sie einen wirkungsvollen Standard setzen, der bestimmte Praktiken eindeutig für illegal erklärt.
    Ausblick: Der Ausschuss konnte einige wichtige Dokumente bisher noch nicht einsehen. Zahlreiche multinationale Unternehmen waren erst kurz vor Auslaufen des bisherigen Mandats zu einer Anhörung bereit. Zudem erscheint es geboten, die im Abschlussbericht enthaltenen Forderungen und deren Umsetzung seitens des Rates genau nachzuverfolgen. Deshalb befürworten die Koordinatoren der Fraktionen des Sonderausschusses eine zeitlich limitierte Fortführung des Ausschusses. Um den Druck auf die EU-Mitgliedstaaten und die EU-Kommission langfristig aufrecht zu halten, soll der Ausschuss danach in neuen, dauerhaften Arbeitsstrukturen im für Steuerthemen zuständigen Wirtschafts- und Währungsausschuss weitergeführt werden.
  • EU-Haushalt 2016 – Harte Debatte um Mittel für Migrationspolitik und Afrika-Fonds
    Verordnung; Debatte Dienstag, 24.11.2015, ab 15 Uhr; Abstimmung Mittwoch, 25.11.2015, ab 11.30 Uhr
    Hintergrund:
    In der wie üblich harten Debatte über die Vergabe der EU-Mittel stehen für das Haushaltsjahr 2016 vor allem die Mittel für die Flüchtlingspolitik im Fokus der politischen Auseinandersetzung. Am Freitag, 13.11.2015 einigten sich die Verhandlungsführer des Rates, der Kommission und des Europäischen Parlaments nach intensiven Verhandlungen auf einen gemeinsamen Entwurf für den Haushalt der Europäischen Union 2016. In der kommenden Straßburg-Woche stimmt das Europäische Parlament final über die Einigung ab.
    SPD-Position: Der Europa-SPD waren drei Punkte bei den Verhandlungen über den EU-Haushalt wichtig, von denen sie zwei durchsetzen konnte: Erstens forderten die Sozialdemokraten gegen den bisherigen Widerstand der Vertreter der EU-Mitgliedstaaten, dass die unterschiedlichen Instrumente im EU-Haushalt angesichts der Flüchtlingsfrage so eingesetzt werden können, dass die Ressourcen auch für andere wichtige Bereiche eingesetzt werden – etwa die Erhöhung der Ausgaben für Forschung und Verkehrsinfrastruktur. Zweitens pochten die Europaabgeordneten der SPD aus dem Haushaltsausschuss darauf, dass die im Haushalt für die EU-Außenpolitik eingeplante Marge bis zur Obergrenze von 82 Millionen Euro komplett für die Flüchtlingspolitik eingesetzt werden soll. Drittens drängte die SPD-Gruppe gegenüber dem Rat darauf, dass die Entlastung der EU-Mitgliedstaaten aus dem Abänderungshaushalt 8/2015 zu einem Teil zur Auffüllung der neuen EU-Treuhandfonds für Afrika und Syrien genutzt werden. Dabei geht es um mehr als neun Milliarden Euro, davon sind 2,3 Milliarden Euro zusätzliche Einnahmen im EU-Haushalt. In den ersten beiden Punkten konnte sich das Europaparlament durchsetzen. In Punkt Drei kam es zu keiner Einigung. Für die Initiative zur Jugendbeschäftigung vereinbarten die Institutionen zudem, auf eine Evaluierung der EU-Kommission im nächsten Jahr zu warten und gegebenenfalls das Programm aufzustocken.
    Ausblick: Stimmt das Europaparlament in der kommenden Straßburgsitzung dem Kompromiss zu, ist das Haushaltverfahren für das Jahr 2016 abgeschlossen. Da sich das Europaparlament in den meisten Streitfragen durchsetzen konnte, kann die Zustimmung im Plenum als sicher gelten.
  • Soziale Investitionen – Kampf gegen Kinderarmut
    Resolution; Debatte Montag, 23.11.2015 ab 17 Uhr; Abstimmung Dienstag, 24.11.2015, ab 12.30 Uhr
    Hintergrund:
    Die Armutsrate bei Kindern in Europa ist alarmierend hoch und nimmt weiter zu. 2013 waren laut Eurostat in der Europäischen Union 28 Prozent der Gesamtbevölkerung unter 18 Jahren von Armut und sozialer Ausgrenzung bedroht. Indes hat die Mehrzahl der EU-Mitgliedstaaten der Bekämpfung der weiterhin wachsenden Armutsrate sowie der Förderung der sozialen Integration bisher wenig Beachtung geschenkt.
    EP-Position: Das Europäische Parlament hat seine Forderung nach einer Umsetzung des Sozialinvestitionspakets der EU-Kommission wiederholt bekräftigt. Das Paket vom 20. Februar 2013 beinhaltet Leitlinien für eine effiziente Sozialpolitik der EU-Mitgliedstaaten. Darin enthalten ist der Punkt „Investitionen in Kinder: Den Kreislauf der Benachteiligung durchbrechen“. Er empfiehlt einen umfassenden politischen Rahmen zur Bekämpfung der Kinderarmut und der Förderung von Kindern, basierend auf drei Grundpfeilern: Zugang zu angemessenen Ressourcen, Zugang zu qualitativ hochwertigen und integrativen Leistungen und das Recht des Kindes auf Teilhabe. Die jetzt zu verabschiedende Resolution ist die erste Reaktion des Europäischen Parlaments auf die Kommissionsempfehlung. Sie geht auf einen Initiativbericht im Ausschuss für Beschäftigung und soziale Angelegenheiten zurück, der am 10. November 2015 mit großer Mehrheit verabschiedet wurde. Angeführt von der Sozialdemokratischen Fraktion stimmte eine parteiübergreifende Mehrheit im Beschäftigungs- und Sozialausschuss des Europäischen Parlaments für die Einführung eines zusätzlichen Sonderfonds – einer Kindergarantie – zur Bekämpfung der Kinderarmut.
    SPD-Position: Die Europäischen Sozialdemokraten haben die Initiative zur Kindergarantie ins Rollen gebracht, damit jedes Kind Zugang zu kostenloser Gesundheitsversorgung, kostenloser Bildung und Kinderbetreuung, einer menschenwürdigen Unterkunft und angemessener Ernährung haben kann. Die Kindergarantie muss als langfristiges Instrument gesehen werden, um einer ganzen Generation Chancengleichheit zu bieten und Eltern dabei zu helfen, aus einer Situation der sozialen Ausgrenzung herauszukommen und sich in den Arbeitsmarkt einzugliedern.
    Ausblick: Bei Annahme der Resolution kann die Europäische Kommission angehalten werden, auf die Forderungen nach einer Kindergarantie zu reagieren und die Kinderarmut auch im Rahmen des Europäischen Semesters und der Strategie Europa 2020 anzugehen.
  • EU-Kommission berichtet zum Stand der Energieunion
    Debatte am Dienstag, 24.11.2015 ab 8.30 Uhr
    Hintergrund:
    Innerhalb der EU macht der Energiefluss längst keinen Halt mehr an nationalen Grenzen. Aufgrund des zunehmenden grenzübergreifenden Stromhandels haben energiepolitische Entscheidungen in einem Mitgliedstaat auch unmittelbare Folgen für die Nachbarländer. Um der Notwendigkeit einer abgestimmten europäischen Energiepolitik Rechnung zu tragen, haben sich das Europäische Parlament, die Europäische Kommission und die Mitgliedstaaten der Europäischen Union nach den Europawahlen im Mai 2014 auf eine stärkere Zusammenarbeit in der Energiepolitik verständigt. Das Ziel ist es, eine europäische Energieunion zu bilden. Am Mittwoch, 18. November 2015 veröffentlicht die EU-Kommission den ersten Bericht zur Lage der Energieunion. Der Bericht zieht eine Bilanz aus den energiepolitischen Aktivitäten des letzten Jahres und bietet gleichzeitig einen Ausblick auf die kommenden Initiativen im Bereich der Energiepolitik. Die Umsetzung der europäischen Energieunion kommt bislang nur schleppend voran. Trotz vieler aktueller Herausforderungen, hat die EU-Kommission bislang nur zwei legislative Vorschläge – zur Reform des Emissionshandels und zur Überarbeitung des Energielabels – vorgelegt. Insbesondere die Energie- und Klimaziele für 2030 und die fehlende Umsetzung der 2020-Ziele wurden bisher nicht ausreichend berücksichtigt. Viele EU-Mitgliedstaaten halten die Energieeffizienz-Ziele nicht ein. Darüber hinaus wird die Richtlinie für die Energieeffizienz im Gebäudesektor unzureichend umgesetzt.
    EP-Position: Durch eine verstärkte Energiediplomatie haben sich EU-Kommission und Maros Šefčovič, Vize-Präsident für die Energieunion, lediglich auf eine engere Zusammenarbeit mit den EU-Mitgliedstaaten konzentriert. Insbesondere die sogenannte Governance (die Durchsetzung der Energieunion und der Energie- und Klimaziele für 2030) hat sich zu einer bilateralen Angelegenheit zwischen der EU-Kommission und den Mitgliedstaaten entwickelt. Das EU-Parlament ist als Mitgesetzgeber nicht in diesen Prozess involviert. Mit Besorgnis ist in diesem Zusammenhang zu beobachten, dass die generelle Umsetzung der Energieunion und der 2030-Energie- und Klimaziele stark auf dem Prinzip der Freiwilligkeit basiert. Die Energiepolitik ist ein Bereich der geteilten Kompetenz und sollte durch das ordentliche Gesetzgebungsverfahren und mit Einbeziehung des EU-Parlaments reguliert werden.
    SPD-Position: Energiediplomatie ersetzt keine Gesetze. Eine nachhaltige und zukunftsorientierte Energiepolitik kann nur gelingen, wenn die EU-Mitgliedstaaten dazu verpflichtet werden, ihren Beitrag zu den Energie- und Klimazielen für 2030 zu leisten. Wenn jeder Mitgliedstaat ausschließlich nationale Interessen verfolgt, wird sich der energiepolitische Flickenteppich in der EU ausweiten. Für einen europäische Energiepolitik muss eine stärkere Zusammenarbeit gelingen, die auf Solidarität und Vertrauen basiert, statt den Fokus auf nationale Interessen zu legen.
    Ausblick: Von nun an wird die EU-Kommission jedes Jahr einen Sachstandsbericht abgeben, die einen Rückblick der energiepolitischen Aktivitäten und einen Ausblick an zukünftigen Vorhaben im Bereich der Energiepolitik liefert. Nächstes Jahr wird die EU-Kommission die wichtigen Legislativvorschläge dieser Legislaturperiode vorlegen. Zu diesen Dossiers gehören neben dem Vorschlag für ein neues Strommarktdesign, die Verordnung zur Gewährleistung einer sicheren Gasversorgung, die Überarbeitung der Richtlinie zur Energieeffizienz sowie die Überarbeitung der Richtlinie über die Gesamtenergieeffizienz von Gebäuden.
  • Verleihung des LUX-Filmpreises des Europäischen Parlaments
    Verleihung Dienstag, 24.11.2015, 12 – 12.30 Uhr, vom 28.10.und bis zum 23.11., 23 Uhr, können alle Europaabgeordneten ihren Favoriten auswählen
    Hintergrund:
    Mit dem LUX-Filmpreis zeichnet das Europäische Parlament bereits zum neunten Mal Filme aus, die in besonderer Weise die Universalität der europäischen Werte, die kulturelle Vielfalt und das Zusammenwachsen Europas veranschaulichen. Die Entscheidung über den Siegerfilm wird von allen Europaabgeordneten in geheimer Abstimmung getroffen. Die drei in der Endauswahl stehenden Filme werden mit Untertiteln in den 24 offiziellen EU-Sprachen versehen. Die Originalfassung wird zudem für Gehörlose und Menschen mit einer Hörbehinderung bearbeitet. Der Name des Preises geht auf das lateinische Wort für Licht zurück, soll aber auch auf die Pioniere des Kinos, die Gebrüder Lumière, anspielen. Die Preistrophäe ist ein Turm, der symbolisch für den Turm zu Babel steht.
    EP-Position: "Mediterranea", "Mustang" und "Urok (The Lesson)" sind die drei Finalisten für den LUX-Filmpreis 2015. Vier vielversprechende junge Regisseure behandeln in ihren ersten großen Filmproduktionen soziale Themen wie Einwanderung, Bildung und finanzielle Probleme.
    SPD-Position: Der Preis soll einen Beitrag zum kulturellen Verständnis füreinander leisten. Dabei steht nicht die Verleihung im Mittelpunkt, sondern die Verbreitung der Filme in allen 28 EU-Staaten. Die Themen der drei Filme sind hochaktuell: "Mediterranea" zeigt die Flucht eines Afrikaners nach Europa und verdeutlicht, in welchen Zwängen sich Flüchtlinge befinden. "Mustang" gelingt es, sich in durchaus seriöser Weise dem komplexen Thema Zwangsheirat in der Türkei anzunehmen und dieses dennoch mit einer Leichtigkeit zu inszenieren, die die Zuschauer in den Bann zieht. "Urok (The Lesson)" erzählt von der jungen Lehrerin in einer kleinen bulgarischen Stadt, die trotz aller Schwierigkeiten für ihre Wertvorstellungen von Gerechtigkeit und Würde kämpft. Der Film lebt von einer starken Bildsprache und dem ausdrucksstarken Charakter der Hauptfigur.
    Ausblick: Der LUX-Preis wird im Rahmen der Plenarsitzung am Dienstag, 24. November zwischen 12 Uhr und 12.30 Uhr verliehen.