Keine vorschnellen europäischen Lösungen auf EU-Ebene

Es ist schon befremdlich, dass man sich zur Frage des Leistungsschuzrechts für Presseverlage einerseits gewünschte Antworten auswählt und andererseits auch Positionierungen durchscheinen lässt!

Dear Member of the European Parliament,

We represent Internet users, news publishers, consumers, journalists, libraries, civil Society organizations, start-­ups, online services, Internet service providers and IT companies from all over Europe.

We write to you in the context of the Digital Single Market Strategy for Europe (DSM) to share our concerns as regards the European Commission’s current approach in consulting on copyright matters. We believe this approach undermines the position adopted by the European Parliament in its July 2015 Resolution on the Copyright Directive 2001/29 and call for the Parliament to uphold its position against controversial new forms of copyright.

In our letter to First Vice-­President Timmermans (attached), we express our concerns:
“The Commission’s “Online Platforms consultation” includes some questions on copyright, which had not previously been the subject of consultation. However, critical questions dealing with the creation of new, controversial copyrights for publishers are only open to right holders to answer1, denying European citizens and relevant stakeholders the right to be heard. Further, the Commission is set to adopt a Communication on Copyright on 9th December, which covers these issues, before the end of the consultation and a proper analysis of the contributions received”.

The Parliament, in its July 2015 Resolution on the Copyright Directive 2001/29/EC and by a majority of 445 votes, clearly rejected the introduction of new, controversial copyrights for news Publishers and insisted on transparent and open consultations on copyright.

We urge the European Parliament to uphold its position and to defend the rights of all EU citizens, associations and businesses to engage in an open and transparent debate, and in particular:
• to ensure that Communications are not released before the end of consultations that are relevant to the subject at hand, and that detailed impact assessments are published before legislative proposals;
• to defend the rights of all citizens, associations and businesses to participate in open and transparent consultations on copyright;
• to continue opposing the illegitimate introduction of new and controversial copyrights for press publishers, as proposed by Amendment 343 to the Draft Report on the DSM;

We remain at your disposal for any further information on this issue and remain hopeful that the European Parliament will defend the interest of Europeans citizens in this debate.

Sehr geehrte Damen und Herren,

haben Sie vielen Dank für Ihre Zuschrift vom 24. November zur Konsultation über Online-Plattformen und der für den 9. Dezember seitens der Kommission angekündigten Mitteilung zum Urheberrecht.

Ich teile ausdrücklich Ihre Auffassung, dass Konsultationen der Kommission auf ein möglichst umfassendes Meinungsbild abzielen sollten und halte die Beschränkung der Antwortmöglichkeit bezüglich einzelner Punkte in der Konsultation zu Online-Plattformen lediglich zu Gunsten der Rechteinhaber für falsch und nicht zielführend. Insoweit wäre ich Ihnen sowie den unterzeichnenden Organisationen Ihres Schreibens dankbar, wenn Sie mir, ebenso wie anderen Europaabgeordneten, die sich mit rechtlichen Rahmenbedingungen zu Online-Plattformen befassen, Ihre Antworten zu konkret diesen Fragen zukommen lassen würden. Zudem möchte ich Ihnen empfehlen, trotz dieser Beschränkung Ihre Positionen dennoch gegenüber der Kommission darzulegen.

Weiterhin denke ich, dass es der Kommission frei steht in nicht-legislativen Mitteilungen ihre Position zu bestimmten Bereichen mitzuteilen. Bevor es zu einem legislativen Handeln kommt, sollte meines Erachtens jedoch der öffentliche Zugang zu den Ergebnissen eines impact assessments sichergestellt sein.

Zudem ist der seit einigen Tagen kursierende Leak der für den 9. Dezember 2015 angekündigten Veröffentlichung einer Mitteilung zum Urheberrecht nicht Garant dafür, dass dieser Text 1:1 so veröffentlicht wird. Andererseits teile ich Ihre Auffassung, dass der geleakte Text die Tendenz erkennen lässt, die Kommission favorisiere ein Leistungsschutzrecht für Presseverlage auf europäischer Ebene.

Ich darf Ihnen schon jetzt versichern, dass ein solches Ansinnen nicht meine persönliche politische Unterstützung finden wird. Seit Jahren habe ich Vertretern der europäischen Zeitungs- und Zeitschriftenbranche dies auch offen dargelegt. Aktuell lassen sich meine Argumente hiergegen folgendermaßen zusammenfassen.

Situation in Deutschland: Das zum Schutz der Presseverleger im Jahr 2013 neu geschaffene Leistungsschutzrecht läuft weitgehend leer, da durch eine (im Übrigen auf Bitten der Verleger kartellrechtlich geprüfte und nicht beanstandete) Opt-in-Erklärung die Verleger selbst im Ergebnis auf Lizenzentgelte verzichten.[1]

In Spanien ist mit Wirkung zum 1.1.2015 eine dem deutschen Leistungsschutzrecht vergleichbare Regelung in Kraft getreten, wonach Betreiber von Suchmaschinen grundsätzlich ein Entgelt an die Inhalteproduzenten zahlen müssen. Die verlegerische Erwartung, wonach Google entsprechende Zahlungen leisten werde, hat sich jedoch auch hier nicht bewahrheitet. Vielmehr hat der Suchmaschinengigant das Nachrichtenangebot Google News in Spanien abgeschaltet.[2] Gibt man "Google News Spanien" in der Google Suchmaschine ein, kann man eindrucksvoll Googles eigene Argumente nachlesen, warum dies geschah.[3] Die Abschaltung schadet vor allem kleineren Publikationen, was der Medienvielfalt insgesamt abträglich ist.[4]

Überlegungen zu einem Leistungsschutzrecht in Frankreich wurden damit abgebogen, dass Google seit dem Jahr 2013 einen Fonds für Online-Medienprodukte mit einem Volumen von € 60 Mio. finanziert. Auch diese Entwicklung ist medienpolitisch bedenklich, da dieses Modell die Gefahr von Abhängigkeiten von Presseverlagen langfristig verstärken könnte.

Dreimal wurde ein Leistungsschutzrecht debattiert oder eingeführt und dreimal wurde es unterlaufen und wirkt praktisch nicht, auch weil die, die es lautstark einfordern letztendlich gegenüber Google klein beigaben und sodann aus einer geschwächten Position heraus mit dem Suchmaschinenanbieter verhandelten. Hieraus nährt sich meine tiefe Skepsis, ob es wirklich sinnvoll erscheint, nun einen vierten Versuch EUweit zu unternehmen, zumal es erhebliche rechtspolitische Einwände gibt, die in den in der Fußnote zusammengefassten Veröffentlichungen in extenso nachvollzogen werden können.[5]

Presseverlage müssen sich davon lösen, das Internet im Allgemeinen als ihr Konkurrenzmedium zu begreifen und im Besonderen Suchmaschinen zu verteufeln. SPIEGEL und ZEIT-Verlag haben das in Deutschland offenbar eher erkannt als andere. Insoweit ist es unsere Aufgabe, den Transformationsprozess der Verlagshäuser mit anderen Instrumenten wirksam zu unterstützen.

Mindestens genauso alt wie die Debatte um das Leistungsschutzrecht ist die um einen verringerten Mehrwertsteuersatz für die digitalen Produkte der Verlagshäuser, der seit 2008 fraktionsübergreifend von Medienpolitkern gefordert wird, jüngst auf europäischer Ebene erneut in der Stellungnahme des CULT zum Bericht über eine Digitale Binnenmarkt-Akte[6]. Hätten die Presseverlage hierfür mit dem gleichen Engagement wie für die Leistungsschutzrecht-Idee gekämpft, wäre es gut möglich, dass diese millionenschwere Ersparnis, die allein in Frankreich über die 60 Mio EUR hinausgehen dürfte, ihnen bereits seit Jahren zu Gute käme. Stattdessen wurde und wird viel Aufwand an Überzeugungsarbeit in ein Rechtskonstrukt gesteckt, dass ihnen nachweislich de facto nichts bringt.

Ich würde mich freuen, wenn Sie diese Antwort auch Ihren Verbänden zur Kenntnis senden würden. Ich werde meinerseits die Kommission von meinem Schreiben in Kenntnis setzen.

Für heute verbleibe ich

mit freundlichen Grüßen
Ihre

Petra Kammerevert

[1] vgl. Aufsatz von Boris P. Paal: Internet-Suchmaschinen im Kartellrecht in GRUR Int. 2015, 997, 1003 f.
[2] Paal ebd., S. 1004 m. w. N.
[3] https://support.google.com/news/answer/6140047?hl=es
[4] http://www.nera.com/content/dam/nera/publications/2015/090715%20Informe%20de%20NERA%20para%20AEEPP%20(VERSION%20FINAL).pdf dort S. ii ff.
[5] Zusammenfassend zur Kritik in Deutschland: GRUR 2010, 808; Höppner in K&R 2013, 73; Kühne, CR 2013, 169; Stieper, ZUM 2013, 10; Ensthaler/Blanz, GRUR 2012, 1104; Ohly, WRP 2012, 41; Ott, K&R 2012, 556; Reinicke, MMR 2011, 561; Frey, MMR 2010, 291; Schwarz, GRUR-Prax 2010, 283; Hegemann/Heine, AfP 2009, 201.
[6] http://www.europarl.europa.eu/committees/de/cult/opinions.html , dort Punkt 20: "Calls on the Commission, in order to improve access to information and cultural goods, to present without delay a proposal to reduce VAT rates for the press, digital publishing, books and publications online in accordance with the commitments made"