Aktuelle Plenarwoche in Straßburg

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  • Abgas-Affäre – realistische Tests einführen
    Einspruch gegen Durchführung einer Richtlinie; Abstimmung Mittwoch, 3.2.2016, ab 12.30 Uhr
    Hintergrund:
    Schadstoffe in der Luft verursachen in der Europäischen Union jährlich rund 400.000 vorzeitige Todesfälle. Einer der Hauptverursacher ist der PKW-Verkehr. Die EU will strengere Abgastests für Neufahrzeuge durchsetzen. Demnach sollen Fahrzeuge schon ab 2017 nicht mehr alleine im Labor getestet werden, sondern auch unter realen Bedingungen im Verkehr. Da das RDE-Testverfahren (Real Driving Emissions) schneller kommt als von der Autoindustrie erhofft, hatten die EU-Länder den Herstellern zugestanden, die gesetzlichen Grenzwerte um das 2,1-fache übersteigen zu dürfen. Ab 2021 sollen die Abgaswerte immer noch 50 Prozent darüber liegen dürfen.
    EP-Position: Die Mehrheit der Abgeordneten im Umweltausschuss des Europäischen Parlaments mahnt seit Jahren Abweichungen bei Abgastests an und fordert die zügige Einführung des Tests unter realen Fahrbedingungen. Dem Ausschuss geht der mangelhafte Vorschlag von EU-Staaten und Kommission allerdings nicht weit genug. Deshalb hatten Sozialdemokraten am 14. Dezember 2015 zusammen mit Grünen, Linken, Liberalen und EFDD den Vorschlag zur Einführung realistischer Abgastests abgelehnt, der den Automobilherstellern neue Hintertüren für die Verschlechterung von Grenzwerten eröffnet. Mit ihrem Einspruch stimmten sie gegen die Unterhöhlung der geplanten Einführung für Abgastests unter realen Fahrbedingungen. Die Debatte über die geplante Resolution im Plenum fand bereits im Januar-Plenum statt.
    SPD-Position: Die Sozialdemokraten im Europäischen Parlament fordern die zügige Einführung des Tests unter realen Fahrbedingungen, die auf Fahrzeuge ab 2017 angewendet werden müssen. Dabei darf es jedoch keine neuen Schlupflöcher oder Spielräume zur Abweichung geben. So kann sichergestellt werden, dass neue Dieselfahrzeuge auf Europas Straßen endlich die vor fast zehn Jahren beschlossenen Euro-6-Grenzwerte erfüllen. Die Vertreter der EU-Staaten hatten Ende Oktober 2015 über das neue Testverfahren de facto neue Grenzwerte für Stickoxid-Emissionen von Dieselautos beschlossen, die doppelt so hoch wie die 2007 beschlossenen Werte des Euro-6-Standards sind. Die Sozialdemokraten haben sich vor der Plenarwoche im Januar für eine Vertagung der Abstimmung über den derzeit kaum hilfreichen Kommissionsvorschlag ausgesprochen, um ein handfestes Regelpaket für realistische Abgastests in Europa zu entwickeln.
    Ausblick: Das Plenum stimmt am Mittwoch, 3, Februar über den Vorschlag der EU-Kommission für neue Emissionsgrenzwerte und das RDE-Testverfahren ab. Ist das Plenum mit dem Einspruch erfolgreich, sollte die EU-Kommission einen ehrgeizigeren und umweltbewussteren Vorschlag vorlegen, um angemessen auf den Abgasskandal zu reagieren.

  • Dienstleistungsabkommen TiSA – transparente Standards für fairen Handel setzen
    Initiativbericht; Debatte Montag, 1.2.2016; Abstimmung Mittwoch, 3.2.2016, 12.30 Uhr
    Hintergrund:
    Unter dem Kürzel TiSA geht es um die Öffnung der Märkte für Dienstleistungen (Trade in Services Agreement). An den Verhandlungen sind 23 Staaten, darunter die Europäische Union, beteiligt. Sie machen zusammen 70 Prozent des weltweiten Handels mit Dienstleistungen aus. Der europäische Markt ist vergleichsweise offen, einige andere Märkte erschweren den Zugang mit tarifären Schranken. Die Verhandlungen mit der Welthandelsorganisation (WTO) über Grundsätze der Nichtdiskriminierung im Handel mit Dienstleistungen sind ins Stocken geraten. Deshalb haben im Jahr 2013 insgesamt 23 Länder Gespräche über ein neues internationales Abkommen über den Handel mit Dienstleistungen aufgenommen. Die EU, die USA, Australien, Neuseeland, Japan und aufstrebende Entwicklungsländer wie Pakistan und Chile beteiligen sich an den Gesprächen. Auch China hatte im Oktober 2013 sein Interesse am Beitritt zu den Verhandlungen bekundet. Wie bei anderen Handelsabkommen verhandelt die EU-Kommission auch bei TiSA für die Europäische Union. Das Europäische Parlament muss dem Abkommen allerdings zustimmen, damit es in Kraft treten kann. Um seine Vorstellungen bereits in die Verhandlungen einzubringen, stimmt das Parlament die vorliegende Resolution am Mittwoch in Straßburg ab.
    EP-Position: Viviane Reading (Europäische Volkspartei) ist Berichterstatterin und hat in der vorangegangenen Abstimmung im Handelsausschuss die Unterstützung der großen politischen Gruppen für die Resolution bekommen: Sozialdemokraten, Europäische Volkspartei, Europäische Konservative sowie Grüne.
    SPD-Position: Im vorliegenden Initiativbericht finden sich die Prioritäten und roten Linien der SPD für die Verhandlungen wieder.
    Was muss TiSA beinhalten? 1. Die verschiedenen Verhandlungspartner sollten ähnlich ehrgeizige Zielsetzungen haben. 2. TiSA muss internationale Standards fördern, zum Beispiel im Bereich Verkehr oder Telekommunikation. 3. TiSA muss für Europäer sowohl bei Reisen ins Ausland als auch im Online-Handel spürbare Verbesserungen mit sich bringen (in Sachen Roaming-Entgelte und Fluggastrechte sowie Online-Verbraucherschutz und Schutz beim Online-Banking). 4. TiSA-Verhandlungen sollten Entwicklungsländern weiterhin offenstehen. Das endgültige Abkommen sollte schließlich in das WTO-Regelwerk integriert werden. 5. Das Abkommen soll speziell auf das Recht der Regierungen verweisen, strenge Sozial- und Umweltauflagen festzulegen und zu fördern.
    Was darf TiSA nicht beinhalten? 1. Intransparente Vereinbarungen – TiSA darf nicht geheim verhandelt werden 2. Verpflichtungen über Finanzdienstleistungen, die im Widerspruch mit jüngsten EU-Maßnahmen zur Regulierung der Finanzmärkte und -produkte stehen könnten 3. Regeln, die den Datenschutz einschränken 4. Öffentliche Dienstleistungen und Dienstleistungen von allgemeinem Interesse – z.B. in den Bereichen Bildung, Gesundheit, Wasserversorgung und Abfallwirtschaft. 5. Verpflichtungen hinsichtlich audiovisueller oder kultureller Dienste. 6. Vereinbarungen, die den nationalen Arbeitnehmer- und Sozialrechten sowie Tarifverträgen widersprechen 7. Neue Dienstleistungen sollte die EU von den Verpflichtungen des Abkommens ausschließen
    Ausblick: Wenn das Europäische Parlament den Ausschussbericht am Mittwoch, 3. Februar mit der Mehrheit seiner Mitglieder annimmt, richtet sich dieser nicht-legislative Initiativbericht mit sofortiger Wirkung an die EU-Kommission. Die EU-Kommission wird die Forderungen des Europäischen Parlaments voraussichtlich berücksichtigen, da das Abkommen nur mit dem grünen Licht des Parlaments in Kraft treten kann.

  • Einwand gegen Zulassung von Pflanzengift-resistentem Gensoja
    Abstimmung Mittwoch, 3.2.2016, ab 12.30 Uhr
    Hintergrund:
    Die EU-Kommission möchte drei neue gentechnisch veränderte Soja-Sorten zulassen, die gegen das Pflanzengift Glyphosat resistent sind. Diese Zulassung soll zehn Jahre lang gelten. Für jede Sorte hat die Kommission einen sogenannten Durchführungsrechtsakt beschlossen. Diese Rechtsakte hat das Europäische Parlament kontrolliert und Einwände dagegen vorgelegt. Die Einwände sind für die Kommission allerdings nicht bindend. Die Europäische Union verfolgt in Bezug auf gentechnisch veränderte Organismen (GVO) das Vorsorgeprinzip. Das bedeutet, dass ein solcher Organismus erst nach Erteilung einer Zulassung in Verkehr gebracht werden darf und auch danach weiter überwacht wird, solange die Zulassung gültig ist. Dafür wird von der Europäischen Behörde für Lebensmittelsicherheit (EFSA) gemeinsam mit den wissenschaftlichen Stellen der EU-Mitgliedstaaten eine Risikobewertung vorgenommen. Zeigen die Ergebnisse der Risikobewertung, dass das Erzeugnis kein Gesundheits- oder Umweltrisiko birgt, legt die Kommission den Mitgliedstaaten den Entwurf eines Beschlusses über die Zulassung vor. Im Ständigen „Ausschuss für Pflanzen, Tiere, Lebensmittel und Tiernahrung“ fand sich unter den Mitgliedstaaten keine qualifizierte Mehrheit für oder gegen die Zulassung. Das gleiche geschah im Berufungsausschuss. Die Kommission muss, wenn die Ausschüsse keine Stellungnahme abgeben, aufgrund des EFSA-Gutachtens entscheiden.
    EP-Position: Mit großer Mehrheit hatte das Parlament am 28. Oktober 2015 einen Vorschlag der EU-Kommission zurückgewiesen, der das Zulassungsverfahren für gentechnisch veränderte Futter- und Lebensmittel neu regeln sollte. Dieser Vorschlag hätte nationale Ausnahmeregelungen für den Import ermöglicht, so wie es für den Anbau von GVO bereits gilt. Das hätte eine Fülle an Problemen im europäischen Binnenmarkt bedeutet, die zu einer großen Ablehnung sowohl von Umweltschützern als auch vonseiten der Agrarindustrie führte. Das Parlament hat die Kommission aufgefordert, einen neuen Vorschlag vorzulegen, bei dem die Blockade der Mitgliedstaaten im Ständigen Ausschuss aufgelöst werden soll. Am 16. Dezember 2015 hat das Parlament bereits einen Einwand gegen die Zulassung eines GVO-Mais angenommen, der ebenfalls gegen Glyphosat resistent ist.
    SPD-Position: Die SPD lehnt die Zulassung der neuen GVO-Soja-Sorten ab. Dabei spielen zwei Komponenten eine Rolle. Erstens: Die SPD verlangt von der EU-Kommission einen neuen Vorschlag, wie die Zulassung von gentechnisch veränderten Futter- und Lebensmitteln neu geregelt werden soll. Zweitens: Die drei Soja-Sorten sind gegen das Herbizid Glyphosat resistent. Die Soja-Sorte FG72 ist zudem gegen das Herbizid Isocaflutole, und die Soja-Sorte MON 87708 gegen das Herbizid Dicamba resistent. Eine aktuelle Studie des Toxilogen Wolfgang Reuter zeigt, dass die Kombinationseffekte von Herbizid-Rückständen von den EU-Behörden nicht ausreichend berücksichtigt werden. Die Rückstände mehrerer Herbizide können noch gefährlicher sein als die Wirkung eines einzelnen Herbizids. Zudem wird Glyphosat zurzeit auf eine Neuzulassung in der EU untersucht. Eine Entscheidung der EU-Kommission fällt erst im Juni 2016. Die Krebsforschungsagentur der Weltgesundheitsorganisation stuft Glyphosat als wahrscheinlich krebserregend ein. Durch eine Zulassung sollte der Anbau von Glyphosat-resistenten Pflanzen nicht auch noch gefördert werden.
    Ausblick: Im GVO-Register der EU sind noch 20 weitere GVO-Pflanzensorten aufgelistet, die einer Zulassung für den Import in die EU bedürfen. Solange die Kommission keinen Vorschlag für ein neues Zulassungsverfahren vorgelegt hat, wird das Parlament Einwände gegen die Zulassungen jedes GVO vorlegen.

  • Europäische Plattform gegen Schwarzarbeit soll Zusammenarbeit stärken
    Debatte Dienstag, 2.2.2016 ab 9 Uhr; Abstimmung über Trilog-Ergebnis ab 12.30 Uhr
    Hintergrund:
    Schwarzarbeit macht in Europa laut der Stiftung Eurofound rund ein Fünftel des Bruttoinlandsproduktes aus. Durch die Gründung einer gemeinsamen Plattform sollen die EU-Mitgliedstaaten im Kampf gegen illegale Beschäftigung künftig stärker zusammenarbeiten. Deshalb soll die „Europäische Plattform zur Stärkung der Zusammenarbeit bei der Prävention und Abschreckung von nicht angemeldeter Erwerbstätigkeit“ errichtet werden. Sie soll Schwarzarbeit verhindern und in angemeldete Beschäftigung umwandeln. Die Plattform soll mit jeweils einem hochrangigen Mitglied aus jedem EU-Staat besetzt werden. Gewerkschaften und Arbeitgeberverbände spielen als Sozialpartner ebenfalls tragende Rollen. Als Beobachter sind weitere Organisationen, beispielsweise die Internationale Arbeitsorganisation (ILO), in die Arbeit der Plattform involviert.
    EP-Position: Der Beschäftigungsausschuss des Europaparlaments hatte den Bericht im Dezember mit 44 gegen 3 Stimmen angenommen. Hauptaufgabe der Plattform soll der Austausch von Erfolgsmodellen unter den Mitgliedern sein. EU-Mitgliedstaaten können darüber hinaus weiterhin eigene Maßnahmen zur Bekämpfung von Schwarzarbeit erlassen.
    SPD-Position: Die europäischen Staatshaushalte verlieren jährlich Milliarden von Euro durch die Umgehung von Sozialabgaben und Steuern. Schwarzarbeit ist klare Wettbewerbsverzerrung – denn der wirtschaftliche Verlust benachteiligt vor allem jene Unternehmen, die fair arbeiten. Skandalös ist die Situation darüber hinaus für die Arbeiterinnen und Arbeiter in Schwarzarbeit. Sie arbeiten teilweise in gesundheitsgefährdenden Arbeitsumgebungen. Bereits in der letzten Legislaturperiode haben die Sozialdemokraten im Steinruck-Bericht zu Arbeitskontrollen eine solche Plattform gefordert. Die Plattform kann allerdings nur der erste Schritt in Richtung einer gemeinsamen EU-Strategie, die den weiteren Zerfall sozialer Rechten verhindert.
    Ausblick: Das Europäische Parlament stimmt über das Ergebnis der Verhandlungen zwischen allen drei EU-Institutionen ab. Die Plattform soll dann so schnell wie möglich ihre Arbeit aufnehmen.

  • EU muss sich vor unfairen Handelspraktiken aus China schützen
    Mündliche Anfrage an die EU-Kommission und Debatte Montag, 1.2.2016, ab 17 Uhr
    Hintergrund:
    China möchte von den Mitgliedern der Welthandelsorganisation (WTO) ab Ende 2016 als Marktwirtschaft behandelt werden. Begründet wird dies mit dem Erlöschen einer Klausel aus dem Beitrittsprotokoll Chinas zur WTO am 11. Dezember 2016. Die Auswirkungen des Erlöschens sind jedoch höchst umstritten. Für China ist die Lage eindeutig: Das Land müsse Ende 2016 als Marktwirtschaft anerkannt und als solche behandelt werden.
    Dieses Automatismus-Argument stößt in der EU und anderen Mitgliedstaaten der WTO jedoch auf Kritik. Mehrere der fünf von der EU aufgestellten Marktwirtschafts-Kriterien erfüllt China immer noch nicht, der Staat nimmt nach wie vor großen Einfluss auf die Wirtschaft. Sollte China aber dennoch als Marktwirtschaft behandelt werden, könnte das Land den europäischen Markt mit Waren zu Dumpingpreisen – beispielsweise in der Stahlindustrie – fluten, dank enormer Überkapazitäten und staatlicher Eingriffe in die Herstellungskosten.
    Als China im Jahr 2001 der Welthandelsorganisation (WTO) beitrat, war der Übergang des Landes zu einer Marktwirtschaft nicht abgeschlossen. Aus diesem Grund, und um den Übergang zu einer Marktwirtschaft zu fördern, ging China in seinem Beitrittsprotokoll einige Verpflichtungen ein. So auch in Artikel 15 des Protokolls, der sich auf Anti-Dumping Verfahren von WTO-Mitgliedern gegen China bezieht. Zurzeit erlaubt das Protokoll WTO-Mitgliedern, Preise aus Drittstaaten zur Berechnung des "normalen Preises" eines Gutes zu benutzen – und davon ausgehend Dumping-Margen zu Berechnen. Chinesische Preise, die aus EU-Sicht stark verzerrt sind, können als Berechnungsgrundlage ignoriert werden. Diese sogenannte Analog-Staaten-Methode ist nur möglich, wenn ein Staat als Nicht-Marktwirtschaft eingestuft wird. Viele treibt nun die Sorge um, dass sich die Handelsschutzinstrumente der EU durch einen möglichen Wegfall der Analog-Land-Methode in stumpfe Waffen verwandeln.
    EP-Position: Das Europäische Parlament widerspricht der Automatismus-Logik, die von einigen Akteuren vertreten wird. Es fordert die Europäische Kommission dazu auf, eine umfassende Folgenabschätzung durchzuführen, welche auf die verschiedenen politischen Optionen eingeht und deren Konsequenzen untersucht. Des Weiteren fordert das Parlament die Kommission auf, sich mit den Handelspartnern der EU auf ein koordiniertes Vorgehen in der Frage zu verständigen.
    SPD-Position: China ist keine Marktwirtschaft und darf durch das Erlöschen eines Absatzes seines WTO-Beitrittsprotokolls keinen Freifahrtschein für unfaire Handelspraktiken bekommen. Wir brauchen Handelsschutzinstrumente, die ihren Namen verdienen. Den Import von Waren zu Dumpingpreisen muss die EU effektiv unterbinden können, das darf nicht vom Marktwirtschaftsstatus eines Landes abhängen. Dieser Grundsatz zählt auch für Waren aus China, gegen die ein Großteil der EU-Antidumping-Verfahren läuft. Wir fordern den Rat auf, die seit langem blockierte Modernisierung der Handelsschutzinstrumente endlich voranzutreiben, um einen effektiven Schutz der europäischen Wirtschaft und europäischer Arbeitsplätze vor unfairen Handelspraktiken zu garantieren.
    Ausblick: Sollte die EU-Kommission zu dem Schluss kommen, dass sie China aufgrund ihrer WTO-Verpflichtungen als Marktwirtschaft behandeln muss, muss die europäische Antidumping-Regulierung geändert werden. Dies ist nur durch einen legislativen Vorschlag der Europäischen Kommission möglich, der im normalen Gesetzgebungsverfahren das Europäische Parlament und den Ministerrat durchlaufen müsste. Mit einer Entscheidung der Europäischen Kommission in dieser Frage ist nicht vor dem zweiten Quartal 2016 zu rechnen.