Aktuelle Plenarwoche in Straßburg

  • Flüchtlingspolitik – europäische Zusammenarbeit muss Absprache mit Türkei ergänzen
    EU-Sondergipfel mit der Türkei Montag, 7.3.2016; Schlüsseldebatte zur Flüchtlingspolitik Mittwoch, 9.3.2016, 9 Uhr;
    Hintergrund:
    Seit Monaten bestimmt die Flüchtlingssituation die öffentliche Debatte. Doch in der europäischen Flüchtlingspolitik scheint es seit Monaten keinen Fortschritt zu geben, während die Berichte über überfüllte Flüchtlingslager oder Zusammenstöße zwischen Schutzsuchenden und Grenzschützern nicht abreißen.
    Die EU-Kommission hatte bereits im Mai 2015 eine ehrgeizige Vorlage für eine Reform der EU-Flüchtlingspolitik vorgestellt. Im September folgte der Kommissionvorschlag für einen verbindlichen Verteilungsschlüssel. Aber trotz der Entscheidungen des Rats von Mai und September 2015 zur einmaligen Umverteilung von 160.000 Flüchtlingen, wurden bis Ende Februar erst knapp 500 Flüchtlinge umverteilt. Stattdessen vertrauen immer mehr Staaten auf nationale Alleingänge – von Grenzkontrollen, über Grenzschließungen bis hin zu Obergrenzen oder Referenden. Die dadurch ausgelösten Kettenreaktionen in anderen Staaten führen vor allem zu einer weiteren Zuspitzung der Situation.
    Allein zu einer engeren Kooperation mit Nachbarstaaten wie der Türkei scheinen die meisten Staats- und Regierungschefs bereit. Nachdem sich EU und Türkei bereits Ende 2015 grundsätzlich auf einen gemeinsamen Aktionsplan in der Flüchtlingspolitik geeinigt hatten, werden die Details des Plans das Kernthema des gemeinsamen EU-Türkei-Sondergipfels am 7. März in Brüssel sein. Wichtigste Punkte des Plans sind die Sicherung der Außengrenzen, die Versorgung der Flüchtlinge vor Ort und der Kampf gegen Fluchtursachen und Menschenschmuggel inklusive der Zahlung von drei Milliarden Euro an die Türkei.
    EP-Position: Die EU-Kommission hat in ihrem Vorschlag eine Vielzahl der Forderungen des Europäischen Parlaments zur Reform der EU-Flüchtlingspolitik aufgegriffen. Darunter sind die solidarische Verteilung von Flüchtlingen auf alle Mitgliedstaaten, die verbesserten Kontrolle und Erfassung aller Flüchtlinge oder eine Stärkung der gemeinsamen europäischen Seenotrettung. Seit Monaten scheitern aber die EU-Mitgliedstaaten bei der tatsächlichen Umverteilung der Flüchtlinge. Statt gemeinsame Lösungen zu finden, greifen viele Mitgliedstaaten auf nationale Einzelmaßnahmen zurück. Viele weigern sich vielfach nach wie vor vehement gegen eine verbindliche Verteilung der Flüchtlinge auf alle Mitgliedstaaten auf Basis eines fairen Verteilungsschlüssels.
    SPD-Position: Zwar kann eine verstärkte Kooperation mit Nachbarländern wie der Türkei helfen, die Zuwanderung besser zu koordinieren. Die EU sollte auf diesem Weg aber nicht daran arbeiten, die Probleme vor der Haustür zu halten, statt die gemeinsame Verantwortung anzunehmen. Daher muss innerhalb der Staatengemeinschaft Folgendes umgesetzt werden: 1) eine solidarische Verteilung von Flüchtlingen in der EU, und zwar nicht nur temporär, sondern auf Basis eines neuen verbindlichen Mechanismus für die gerechte Verteilung von Flüchtlingen auf alle Mitgliedstaaten; 2) die Stärkung der europäischen Flüchtlingspolitik für EU-weite gleiche Standards bei Aufnahme, Versorgung und Integration von Flüchtlingen; 3) die Schaffung legaler Schutzwege, damit Schutzbedürftige nicht länger auf profitgierige Schlepper angewiesen sind; 4) mehr finanzielle Solidarität der stärksten mit den schwächsten Mitgliedstaaten.
    Seit bald einem Jahr liegen mit der Europäischen Migrationsagenda und weiteren Vorschlägen der Kommission konkrete Lösungsansätze auf der Hand; die aktuelle Notsituation dauert nun schon seit Monaten an. Dennoch konnten sich die Staats- und Regierungschefs noch immer nicht auf eine gemeinsame Flüchtlingspolitik einigen und schieben sich stattdessen gegenseitig den schwarzen Peter zu, beispielsweise mit Forderungen zum Ausschluss Griechenlands aus dem Schengenraum.
    Ausblick: Der Innenausschuss des Europäischen Parlamentes arbeitet zurzeit an einem strategischen Initiativbericht zur Zukunft der europäischen Asylpolitik, der eine starke Position des Parlaments mit konkreten Handlungsvorschlägen umfasst. Der Berichtsentwurf wurde im Januar erstmals vorgestellt. Derzeit werden die Änderungsanträge debattiert. Die Abstimmung des Berichts im Ausschuss ist für März geplant. Bereits im April könnte die finale Verabschiedung im Plenum folgen. Die EU-Staats- und Regierungschefs haben ihre nächste Chance auf eine engere Zusammenarbeit auf dem EU-Türkei-Sondergipfel am Montag, 7. März in Brüssel.

  • Umstrittene Gesetzesänderungen in Polen – unabhängige Justiz und Medien schützen
    Beschluss der Venedig-Kommission Freitag, 11.3.2016
    Hintergrund:
    In Warschau demonstrierten zehntausende Menschen für ein demokratisches Polen, denn die nationalkonservative Partei „Recht und Gerechtigkeit“ (PiS) baut den polnischen Staat auf beunruhigende Art und Weise durch Gesetzesänderungen um. Die Stellung des Verfassungsgerichtes als Kontrollinstanz der Regierung wurde durch eine Gesetzesreform geschwächt, die Unabhängigkeit des öffentlichen Rundfunks ist durch das ebenfalls beschlossene neue Mediengesetz bedroht. Die Europäische Kommission hatte deshalb im Januar die erste Stufe des so genannten Rechtsstaatlichkeitsmechanismus in Kraft gesetzt, um die Lage zu bewerten und eventuell weitere Schritte einzuleiten. Dabei geht es um Maßnahmen bis hin zur Aktivierung von Artikel 7 der EU-Verträge, der Sanktionen zur Folge haben könnte. Bei der weiteren Beurteilung der Lage stützt sich die EU-Kommission unter anderem auf die sogenannte Venedig-Kommission des Europarats. Der Europarat mit seinen 47 Mitgliedstaaten ist ein renommiertes Debattenforum, allerdings ohne bindende Entscheidungsgewalt. Die Venedig-Kommission ist innerhalb des Europarats ein relevantes unabhängiges Beratungsorgan für Verfassungsfragen. Das polnische Außenministerium hat die Venedig-Kommission gebeten, die umstrittenen Gesetze unter die Lupe zu nehmen. Anfang Februar war ein Team dieser Kommission vor Ort in Polen, um genauere Informationen einzuholen.
    EP-Position: Im Januar stand die bedenkliche Lage in Polen auf die Tagesordnung der Plenarsitzung des Europäischen Parlaments in Straßburg. In Anwesenheit der polnischen Ministerpräsidentin Beata Szydlo haben die Europaabgeordneten ihre Bedenken zu den Gesetzesreformen in Polen geäußert und ein deutliches Signal an die polnische Zivilbevölkerung gesendet.
    SPD-Position: Demokratie und Rechtstaatlichkeit sind das Fundament unserer gemeinsamen europäischen Wertegemeinschaft. Eine gezielte Beschneidung dieser Werte durch eine Einschränkung der Unabhängigkeit von Justiz und Medien können die SPD-Europaabgeordneten deshalb nicht akzeptieren. Es geht nicht darum, Polen unter Aufsicht zu stellen, sondern im Dialog gemeinsam mit der polnischen Regierung den Weg zurück zur Einhaltung der europäischen Werte zu finden. Die polnische Regierung hat sich selbst an die Venedig-Kommission gewandt. Es bleibt zu hoffen, dass sie eventuellen Empfehlungen Folge leistet.
    Ausblick: Laut eines von polnischen Medien veröffentlichten vorläufigen Entwurfs äußert die Venedig-Kommission starke Bedenken gegen das Gesetz zur Reform des Verfassungsgerichts, da es seine Entscheidungsfindung erschwere. Die Venedig-Kommission hat angekündigt, die abschließende Fassung des Papiers am Freitag, 11. März zu beschließen. Die EU-Kommission will das Thema voraussichtlich in ihrer darauf folgenden Sitzung am Mittwoch, 16. März wieder auf die Tagesordnung setzen und eine erste Zwischenbilanz ziehen. Das Europäische Parlament wird voraussichtlich im April eine Resolution zur Lage in Polen verabschieden – unter anderem auf Grundlage der Stellungnahme der Venedig-Kommission.

  • EU-Haushalt 2017 – Mittel für Flüchtlingspolitik mobilisieren
    Leitlinien für den Haushalt 2017; Debatte Dienstag, 8.3.2016; ab 15 Uhr; Abstimmung Mittwoch, 9.3.2016, ab 12 Uhr
    Hintergrund:
    Es ist die erste Prioritätensetzung des Europäischen Parlaments für die Verhandlungen über den Haushalt 2017, in dem es um die Verteilung von Mitteln aus dem EU-Haushalt in der Europäischen Union geht: Das Europäische Parlament stimmt am Mittwoch, 9.3.2016, über den Bericht des Generalberichterstatters für den Haushalt 2017 ab. Es geht um die Leitlinien, die traditionell vor der Vorstellung des Haushaltsentwurfs der EU-Kommission verabschiedet werden.
    EP-Position: Konflikte sind absehbar zwischen dem Europäischen Parlament und den EU-Staaten: Der Rat versucht ohne Rücksicht auf politische Entwicklungen strikt an den Obergrenzen des Mehrjährigen Finanzrahmens im beschlossenen Umfang festzuhalten. Zusätzlich fordert der Rat, ausreichend Margen unter den Obergrenzen des Mehrjährigen Finanzrahmens bereitzuhalten, um Reserven für unvorhergesehene Entwicklungen in der Hinterhand zu haben. Die Finanzpolitiker des Europaparlaments erwarten deshalb, dass der Rat erneut die Zahlungsseite des Haushalts 2017 klein halten will.
    Im Parlament unterstützen Sozialdemokraten, Christdemokraten und Liberale die Herangehensweise des Berichterstatters, daher kann dort mit einer großen Mehrheit für die gemeinsamen Leitlinien gerechnet werden. Das Europaparlament drängt darauf, alle verfügbaren Haushaltsmittel für die Bewältigung der Flüchtlingskrise, aber auch für die weiteren aktuellen Herausforderungen der Europäischen Union zu mobilisieren. Alle Aufgaben aus dem vergangenen Jahr, die die gesamte Mobilisierung des Flexibilitätsinstruments erforderlich machten, bestehen weiter.
    Die Finanzierung des Türkei-Kreditrahmens wird eine große Herausforderung für die Haushaltsverhandlungen – 2016 noch gilt es 250 Millionen zu mobilisieren. Für das Haushaltsjahr 2017 werden dafür weitere 750 Millionen Euro aus dem EU-Haushalt benötigt. Vor diesem Hintergrund machen die Parlamentarier darauf aufmerksam, dass der Mehrjährige Finanzrahmen im dritten Jahr in Folge zu eng gespannt ist.
    SPD-Position: Die SPD arbeitet für einen EU-Haushalt, der im Rahmen seiner durch den Mehrjährigen Finanzrahmen eingeschränkten Möglichkeiten, die politischen Herausforderungen der EU finanzieren kann: Bewältigung der Flüchtlingskrise und Beseitigung der Fluchtursachen, mehr Wachstum und Beschäftigung, Umsetzung der Strategie "Europa 2020" für nachhaltiges Wirtschaftswachstum.
    Ausblick: Der Haushaltsentwurf für das Jahr 2017 der Europäischen Kommission wird im Mai 2016 erwartet. Mit der Ausschussabstimmung über den EU-Haushalt 2017 wird im Oktober gerechnet. Das Plenum des Europäischen Parlaments wird bei erfolgreichen Verhandlungen am Donnerstag, 1. Dezember final über den EU-Haushalt 2017 abstimmen.
  • EU-Schulprogramm – Obst und Gemüse statt Zucker und künstlicher Aromen
    Verordnung; Aussprache mit Abstimmung des Trilog-Ergebnisses am Montag, 7.3.2016, 17 Uhr; Abstimmung Dienstag, 8.3.2016
    Hintergrund:
    Immer mehr Kinder in Europa sind übergewichtig. Um diesem Trend entgegenzuwirken, sollen gesunde Ernährungsgewohnheiten bereits in der Schule gefördert und eingeübt werden, die auch im Erwachsenenalter erhalten bleiben sollen. Das hilft nicht nur den Kindern, sondern ganzen Familien, wenn diese einbezogen werden. Dabei soll sowohl der Verzehr von Milch, Obst und Gemüse erhöht und Kindern entsprechenden Kenntnisse über gesunde Ernährung und Zubereitung von Speisen aus regionalen und frischen Produkten vermittelt werden.
    SPD-Position: Die SPD-Europaabgeordneten haben sich von Anfang an dafür eingesetzt, dass frische, saisonale und regionale Lebensmittel in Schulküchen bevorzugt werden. Süßungsmittel und künstliche Aromen hingegen sollen vom Speiseplan verschwinden. Die Zusammenführung des Schulobst- und des Schulmilchprogramms soll zudem den Verwaltungsaufwand reduzieren und die Praxisnähe verbessern.
    EP-Position: Das Europäische Parlament fordert beharrlich, dass das Budget in der Verordnung selbst verankert wird. So sollen für das Schulmilchprogramm 100 Millionen Euro, für das Schulobstprogramm 150 Millionen Euro pro Jahr zur Verfügung stehen. Das sind 20 Millionen mehr als von der EU-Kommission vorgesehen. Nach langem Streit zwischen den Institutionen hat sich die Position des Europaparlaments auch hinsichtlich der Rechtsgrundlage durchgesetzt. Somit steht fest, dass der Rat die Finanzierung der Programme nicht eigenständig ändern kann und die politischen Entscheidungen gemeinsam getroffen werden.
    Ausblick: Im Anschluss an die Zustimmung des Europaparlaments muss der Rat noch dem reformierten Programm zustimmen. Da es sich um ein Trilog-Ergebnis von Europaparlament, Kommission und Rat handelt, gilt die Zustimmung als Formalität. Die Umsetzung obliegt in Deutschland den Bundesländern. Sie gilt ab dem 1. August 2017.
  • Hafenpaket – Soziale Mindeststandards, Weniger Liberalisierung
    Verordnung; Debatte Montag, 7.3.2016 ab 17 Uhr, Abstimmung Dienstag, 8.3.2016, ab 12.30 Uhr
    Hintergrund:
    In Häfen wird meist international gearbeitet. Deshalb können europaweite statt nationale Regelungen die Arbeit entbürokratisieren und grundsätzlich erleichtern. Nach 2001 und 2004 liegt nun bereits der dritte Versuch der EU-Kommission vor. Die ersten zwei Versuche erzeugten heftigen Widerstand bei den Gewerkschaften und wurden vom Europäischen Parlament zurückgewiesen. Das sogenannte Hafenpaket III beinhaltet Regeln über den Marktzugang zu Hafendienstleistungen, wie Schleppen, Festmachen, Lotsen sowie über die finanzielle Transparenz der Häfen. Es ist moderater als Hafenpaket I und II, so sind beispielsweise Passagier- und Umschlagsdienste von der Liberalisierung ausgenommen, auch die Selbstabfertigung ist kein Bestandteil mehr. Dennoch wurde der ursprüngliche Kommissionsvorschlag von allen Beteiligten stark kritisiert – aus unterschiedlichen Gründen. Die Überarbeitung des Verkehrsausschuss hingegen erhält eine breite Unterstützung von den europäischen Verbänden der Häfen, der Terminalbetreiber, der Gewerkschaften, der Lotsen und der Festmacher.
    EP-Position: Die fraktionsübergreifende Mehrheit der Abgeordneten im zuständigen Verkehrsausschuss stimmt dem Bericht zu, der den Kommissionsvorschlag wesentlich verändert. Die Liberalisierung ist in Absprache mit EU-Verkehrskommissarin Violeta Bulc nicht länger Bestandteil der Verordnung. Stattdessen gibt die Verordnung einen Rahmen für die verschiedenen Organisationsformen der Hafendienste vor und formuliert Regeln für die finanzielle Transparenz von Häfen und Entgelten. Die Fraktion der Grünen hat jedoch gegen den Bericht gestimmt, da sie den Kommissionsvorschlag komplett zurückweisen will. Zusätzlich haben einige nationale Delegationen im Parlament gegen den Bericht gestimmt.
    SPD-Position: Die Sozialdemokraten im Europäischen Parlament unterstützen den Bericht. Sie haben die Zwangsliberalisierung der Hafendienste erfolgreich verhindern können. Zusätzlich konnten sie gute Ergebnisse für soziale Mindeststandards der Dienstanbieter erzielen, sowie einen neuen Artikel zu Trainingsvorschriften und zur Stärkung des Sozialen Dialogs durchsetzen. Die Lotsen sind aus dem Kapitel bezüglich der Organisationsformen der Dienste ausgenommen, da dieser Dienst höchste Relevanz für die Sicherheit im Hafen hat.
    Ausblick: Das Plenum stimmt am Dienstag, 8. März über den Vorschlag der EU-Kommission ab. Mit einem positiven Abstimmungsergebnis wird der Berichterstatter die informellen Triloge mit Rat und Kommission aufnehmen. Danach muss der Bericht vom Plenum erneut formal bestätigt werden.
  • Tiergesundheit beeinflusst auch menschliche Gesundheit
    Verordnung; Aussprache mit Abstimmung des Trilog-Ergebnisses am Montag, 7.3.2016, 18 Uhr; Abstimmung Dienstag, 8.3.2016
    Hintergrund:
    Schweinegrippe, Vogelgrippe und SARS – Tierkrankheiten können auch für Menschen gefährlich sein. Auch die Resistenz vieler Menschen gegen verschiedene Antibiotika steht mit dem Thema im Zusammenhang. Der europäische Gesetzestext zur Tiergesundheit muss sich an neuesten Forschungsergebnissen orientieren und daher überarbeitet werden – immerhin stammt der älteste Teil des bisher gültigen Textes aus dem Jahr 1964. In der neuen Fassung beschäftigt sich der Entwurf mit der Prävention und Kontrolle von übertragbaren Tierseuchen. Der Reformtext besteht aus 106 Vorgaben und 57 Gesetzen. Er ersetzt 40 verschiedene Texte der europäischen Gesetzgebung. Ziel ist eine vereinfachte, transparente und klare Gesetzgebung, die genau und ausgewogen die Rollen und Verantwortlichkeiten zwischen den zuständigen Behörden in den Mitgliedstaaten, den EU-Institutionen, dem Agrarsektor und den Tierbesitzerinnen und Tierbesitzern festlegt.
    SPD-Position: Wichtigster Aspekt für die SPD-Europaabgeordneten ist eine verantwortungsvolle Tierhaltung und Tierzucht, welche die Grundsätze des Tierschutzes respektiert. Grundsätzlich steht für sie der Kampf gegen das Auftreten von Antibiotika-Resistenzen bei Mensch und Tier, welche aufgrund von prophylaktischer Antibiotikagabe in der Tierzucht für die Fleischproduktion entsteht, im Mittelpunkt.
    EP-Position: Die Liste der möglicherweise gefährlichen Tierseuchen soll von Europaparlament und Rat gemeinsam aufgestellt werden. Zudem hat das Parlament durchgesetzt, dass alle professionellen Tierhalter und -händler sich registrieren lassen müssen. Dies soll den illegalen Handel mit Tieren eindämmen.
    Ausblick: Im Anschluss an die Zustimmung des Europaparlaments muss der Rat der überarbeiteten Verordnung zustimmen. Da es sich um ein Trilog-Ergebnis von Europaparlament, Kommission und Rat handelt, gilt die Zustimmung als sicher.