Aktuelle Plenarwoche in Straßburg

© Europäische Union Bild: © Europäisches Parlament
  • Flüchtlingspolitik – gemeinsames europäisches Asylsystem
    Gesetzesvorschläge der EU-Kommission zur Reform der europäischen Asyl- und Flüchtlingspolitik am Mittwoch, 04.05.2016; Plenardebatte am Mittwoch, 11.05.2016, ab 15 Uhr
    Hintergrund:
    Insbesondere die vergangenen Monate haben gezeigt, dass es Verbesserungsbedarf gibt in der europäischen Asylpolitik. Die bereits im Juli 2013 von der EU beschlossenen Richtlinien zu Verfahrensgarantien und zu den Aufnahmebedingungen für Asylbewerber sind durch die Mitgliedstaaten nur unzureichend umgesetzt, sodass die EU-Kommission zahlreiche Vertragsverletzungsverfahren einleiten musste. Aktuell zeigt die Lage in Griechenland das Scheitern des Dublin-Systems, das festlegt, dass grundsätzlich der Staat der Einreise für die Prüfung eines Asylantrages sowie den Verbleib der Person zuständig ist. Die EU-Kommission hatte bereits am 6. April eine Mitteilung vorgelegt, in der sie die groben Linien für eine mögliche Weiterentwicklung des Gemeinsamen Europäischen Asylsystems vorzeichnet. Den ersten Teil der dazugehörigen Gesetzesvorschläge hat die Kommission am Mittwoch, 4. Mai vorgelegt.
    EP-Position: Das Europäische Parlament steht hinter dem Ansatz der EU-Kommission, dass das Gemeinsame Europäische Asylsystem angepasst und weiter entwickelt werden muss. In seinem Initiativbericht vom 13. April für einen ganzheitlichen Ansatz in der europäischen Migrationspolitik hat sich das Parlament klar für eine grundlegende Reform der Dublin-Verordnung ausgesprochen – sowie für ein gerechtes Verteilungssystem für alle in der Union ankommenden Asylbewerber. Zudem forderten die Parlamentarier mehr legale Wege nach Europa, nicht nur durch die Nutzung von humanitären Visa und Neuansiedlung. Ergänzend zum Asylrecht brauchen wir eine verbesserte Einwanderungspolitik für die Arbeitsmigration.
    SPD-Position: Die Sozialdemokraten fordern schon lange tatsächliche europäische Zusammenarbeit in der EU-Flüchtlingspolitik. Bis jetzt ist diese immer am Egoismus der nationalen Regierungen gescheitert, die lieber kurzfristige Eigeninteressen durchsetzen, als sich auf eine mittel- und langfristig für alle gerechtere gemeinsame Lösung zu einigen. Die aktuelle Lage in Griechenland zeigt das Scheitern der aktuellen Dublin-Regelung. Es reicht nicht, kosmetische Änderungen vorzunehmen. Die EU-Kommission sollte den Mut haben, eine komplette Überarbeitung des Systems vorzuschlagen, mit einem fairen Verteilungsschlüssel nach objektiven Kriterien, der für alle Mitgliedstaaten gilt. Zudem muss die europäische Asylgesetzgebung weiter harmonisiert werden. Vergleichbar hohe Verfahrens- und Aufnahmestandards in allen Mitgliedstaaten sind ein unverzichtbarer Baustein, um sekundäre Migrationsbewegungen deutlich zu reduzieren.

  • Neue Eskalation in der Griechenland-Frage vermeiden
    Debatte am Dienstag, 10.05.2016, ab 15 Uhr
    Hintergrund:
    Im Streit um die Wirtschaftsreformen in Griechenland droht eine neue Eskalation. Kürzlich stellte der Internationale Währungsfonds (IWF) Bedingungen für seine künftige Einbindung in das griechische Reformprogramm, die in Brüssel und Athen für Zündstoff sorgen. So lehnt die griechische Regierung die Vorbereitung von allzu detaillierten Notfallmaßnahmen ab, die greifen sollen, wenn sich die griechische Haushaltssituation verschlechtert. Die Eurogruppe, unter Federführung von Finanzminister Schäuble, lehnt hingegen die vom IWF geforderten Maßnahmen zu einem teilweisen Schuldenerlass ab. So verhärten sich derzeit die Fronten. Eine Zuspitzung der Lage könnte Griechenland wirtschaftlich und sozial weiter schwächen. Am Montagabend berät die Eurogruppe über die Fortführung des griechischen Reform- und Hilfsprogramms. Am Dienstag wird die EU-Kommission umfassend zum aktuellen Stand der Verhandlungen berichten.
    EP-Position: Das Europäische Parlament fordert mehr Transparenz und eine verbesserte Einbindung in der Griechenland-Politik. Mit der Einrichtung der ‚Financial Assistance Working Group‘, die intensive Gespräche mit den beteiligten Institutionen und der griechischen Regierung führt und Debatten im Plenum anstoßen soll, ist ein erster Erfolg erzielt worden. Bei der inhaltlichen Bewertung der Griechenland-Politik besteht jedoch keine Einigkeit. Während Konservative und Liberale die Politik der einseitigen Kürzungsauflagen verteidigen, fordern die linken Fraktionen neben Strukturreformen parallele Investitionen und eine Verbesserung der sozialen Situation in Griechenland.
    SPD- Position: Die Europa-SPD steht hinter dem Anliegen, die Eurozone zusammenzuhalten. Dazu bedarf es einer Politik, die griechische Reformen mit Wachstumsimpulsen vereint, sodass Armut und Arbeitslosigkeit in Griechenland bekämpft werden. Daher fordert die Europa-SPD, dass Sparauflagen mit Zukunftsinvestitionen kombiniert werden, die Griechenland schnellstmöglich den Weg zurück zu nachhaltigem Wachstum ebnen. Neben technischer Unterstützung bei sinnvollen Reformmaßnahmen muss es dabei auch Raum für eine Debatte um ein mögliches Lockern der ökonomischen Daumenschrauben, z.B. durch die Verlängerung der Kreditlaufzeiten geben.
    Ausblick: Sollte keine Einigung erzielt werden, ginge Griechenland spätestens Ende Juni das Geld aus. Am 20. Juli stehen Rückzahlungen in Höhe von rund 2,4 Milliarden Euro an. Damit käme es im unmittelbaren Vorfeld des britischen EU-Referendums zu einem Verbleib in der EU zu einer erneuten Krisensituation im Süden Europas.
  • EU muss sich vor unfairen Handelspraktiken aus China schützen
    Resolution; Debatte am Dienstag, 10.05.2016, ab 9 Uhr; Abstimmung am Donnerstag, 11.05.2016, ab 12 Uhr
    Hintergrund:
    China fordert von allen Mitgliedern der Welthandelsorganisation (WTO), ab Ende 2016 als Marktwirtschaft behandelt zu werden. Peking begründet dies mit dem Erlöschen einer Klausel aus dem Beitrittsprotokoll Chinas zur WTO am 11. Dezember 2016. Die Auswirkungen des Erlöschens sind jedoch höchst umstritten. Während für China die Lage eindeutig ist (das Land müsse Ende 2016 als Marktwirtschaft behandelt werden), stößt ein solcher Automatismus in der EU und anderen Mitgliedstaaten der WTO auf Kritik.
    Die EU hat fünf Marktwirtschafts-Kriterien aufgestellt, bei denen China keine Fortschritte macht. Der Staat nimmt nach wie vor großen Einfluss auf die Wirtschaft. Sollte China aber dennoch als Marktwirtschaft behandelt werden, könnte das Land den europäischen Markt mit Waren zu Dumpingpreisen fluten – beispielsweise in der Stahlindustrie. Denn China hat in einigen Wirtschaftssektoren enorme Überkapazitäten aufgebaut, auch dank staatlicher Eingriffe in die Herstellungskosten. Sinkende Nachfrage in China selbst macht Dumping in Drittländern zu einem Ausweg, um sich der Überkapazitäten zu entledigen.
    Als China im Jahr 2001 der Welthandelsorganisation (WTO) beitrat, war der Übergang des Landes zu einer Marktwirtschaft nicht abgeschlossen. Aus diesem Grund, und um den Übergang zu einer Marktwirtschaft zu fördern, ging China in seinem Beitrittsprotokoll einige Verpflichtungen ein. So auch in Artikel 15 des Protokolls, der sich auf Anti-Dumping-Verfahren von WTO-Mitgliedern gegen China bezieht. Zurzeit erlaubt das Protokoll WTO-Mitgliedern, Preise aus Drittstaaten zur Berechnung des "normalen Preises" eines Gutes zu benutzen – und davon ausgehend Dumping-Margen zu berechnen. Chinesische Preise, die aus EU-Sicht stark verzerrt sind, können als Berechnungsgrundlage ignoriert werden. Diese sogenannte Analog-Staaten-Methode ist nur möglich, wenn ein Staat als Nicht-Marktwirtschaft eingestuft wird. Viele treibt nun die Sorge um, dass sich die Handelsschutzinstrumente der EU durch einen möglichen Wegfall der Analog-Land-Methode in stumpfe Waffen verwandeln.
    EP-Position: Das Europäische Parlament widerspricht der Logik, China im Dezember 2016 automatisch als Marktwirtschaft zu behandeln. Es fordert die Europäische Kommission dazu auf, eine umfassende Folgenabschätzung durchzuführen, welche auf die verschiedenen politischen Optionen eingeht und deren Konsequenzen untersucht. Des Weiteren fordert das Parlament die EU-Kommission auf, sich mit den Handelspartnern der EU auf ein koordiniertes Vorgehen in der Frage zu verständigen.
    SPD-Position: China ist keine Marktwirtschaft und darf durch das Erlöschen eines Absatzes seines WTO-Beitrittsprotokolls keinen Freifahrtschein für unfaire Handelspraktiken bekommen. Wir brauchen Instrumente zum Handelsschutz, die ihren Namen verdienen. Den Import von Waren zu Dumpingpreisen muss die EU effektiv unterbinden können, das darf nicht vom Marktwirtschaftsstatus eines Landes abhängen. Dieser Grundsatz zählt auch für Waren aus China, gegen die ein Großteil der EU-Antidumping-Verfahren läuft. Die Sozialdemokraten im Europaparlament fordern des Weiteren den Rat auf, die seit 2014 blockierte Modernisierung der Handelsschutzinstrumente endlich voranzutreiben, um einen effektiven Schutz der europäischen Wirtschaft und europäischer Arbeitsplätze vor unfairen Handelspraktiken zu garantieren.
    Ausblick: Sollte die EU-Kommission zu dem Schluss kommen, dass sie mit einer Änderung der EU-Antidumping-Verordnung den dem Erlöschen des Absatzes im chinesischen Beitrittsprotokoll Rechnung tragen muss, ist dies nur durch einen legislativen Vorschlag möglich. Dieser müsste im normalen Gesetzgebungsverfahren das Europäische Parlament und den Ministerrat durchlaufen. Mit einer Entscheidung der Europäischen Kommission in dieser Frage ist nicht vor Ende des zweiten Quartals 2016 zu rechnen.
  • Europol-Reform – mehr Zusammenarbeit gegen Terrorismus und organisierte Kriminalität Verordnung; Debatte am Mittwoch, 11.05.2016, ab 9 Uhr; Abstimmung ab 12 Uhr
    Hintergrund:
    Kriminalität macht nicht an den Landesgrenzen Halt. Seit 1999 existiert daher die europäische Polizeibehörde Europol, die die Behörden der EU-Staaten bei der Bekämpfung von grenzüberschreitender organisierter Kriminalität und Terrorismus unterstützen soll. Doch die Zusammenarbeit zwischen den EU-Staaten ist mangelhaft, was zum Beispiel beim stockenden Datenaustausch deutlich wird. Ende November 2015 erzielten die Verhandlungsführer von Europaparlament, Rat und EU-Kommission nach mehr als einem Jahr intensiven Verhandlungen eine Einigung auf eine Europol-Reform. Die neue Verordnung soll den bisher noch geltenden Beschluss des Rates etwa an die Anforderungen des Lissabon-Vertrags anpassen, sodass das Europäische Parlament bei den Aktivitäten von Europol mehr Mitspracherecht erhält.
    EP-Position: Die Europaabgeordneten bestätigten die Einigung auf eine Reform von Europol im federführenden Ausschuss für bürgerliche Freiheiten, Justiz und Inneres mit großer Mehrheit. Ein ähnliches Ergebnis wird für die Abstimmung im Plenum erwartet. Fraktionsübergreifend sehen die Abgeordneten modernere Verwaltungsstrukturen und einen besseren Datenaustausch zwischen Europol, den nationalen Behörden und weiteren EU-Agenturen als wichtig an. Außerdem konnten die Verhandlungsführer des Parlaments ein starkes gemeinsames parlamentarisches Kontrollorgan aus nationalen Parlamenten und dem Europaparlament durchsetzen.
    SPD-Position: Der Europa-SPD war bei der Reform von Europol wichtig, die Effizienz von Europol zu erhöhen, dabei jedoch ein hohes Datenschutzniveau sicherzustellen – unter anderem durch die künftige Einbeziehung des EU-Datenschutzbeauftragten und einer parlamentarischen Kontrolle von Europol. Das neue parlamentarische Kontrollorgan soll unter anderem den Austausch von personenbezogenen Daten zwischen Europol und Privatunternehmen sehr kritisch begleiten, beispielsweise im Rahmen der Meldestelle für Internetinhalte von Europol, die als Mittel gegen Gewaltaufrufe und terroristische Propaganda im Internet dient und durch die Verordnung mit der Reform auf eine solide Rechtsgrundlage gestellt wird.
    Ein besserer Datenaustausch zwischen nationalen Behörden untereinander sowie mit EU-Agenturen ist ein wesentliches Element im gemeinsamen Kampf gegen Terrorismus und organisierte Kriminalität. Die Europa-SPD begrüßt daher, dass die EU-Agentur für justizielle Zusammenarbeit Eurojust nun ebenfalls auf Daten von Europol zugreifen kann, unter Einhaltung klarer Datenschutzregeln. Außerdem kann Europol besser auf Bedrohungen durch Terrorismus und organisierte Kriminalität reagieren, indem Spezialeinheiten schneller und einfacher ins Leben gerufen werden können. Die Reform ist ein erster Schritt hin zu einer effizienteren europäischen Zusammenarbeit bei der Bekämpfung von Kriminalität und Terrorismus. Sicherheit, Datenschutz und demokratische Kontrolle dürfen nicht im Widerspruch zueinander stehen. Sie müssen miteinander vereinbar sein.
    Ausblick: Nach der Annahme durch das Plenum des Europäischen Parlaments kann die Verordnung ab dem 1. April 2017 in Kraft treten.
  • Steuertransparenz – verpflichtender Informationsaustausch über Großunternehmen
    Richtlinie; Debatte am Mittwoch 11.05.2016, ab ca. 16.30 Uhr, Abstimmung am Donnerstag 12.05.2016, ab 12 Uhr
    Hintergrund:
    Die Panama Papers haben erneut gezeigt: Im Kampf gegen Steuervermeidung ist Transparenz von entscheidender Bedeutung. Im Rahmen ihres Anti-Steuervermeidungs-Pakets von Ende Januar hatte die EU-Kommission für eine transparentere Unternehmensbesteuerung einen Vorschlag zur Abänderung der Richtlinie des Rates vorgelegt (Verpflichtung zum automatischen Austausch von Informationen im Bereich der Besteuerung / 2011/16/EU). Diese Änderung sieht vor, dass in der EU ansässige multinationale Unternehmen ab 750 Millionen Euro Jahresumsatz aufschlüsseln müssen, in welchem Land sie wie viele Gewinne machen und wie viele Steuern sie dort zahlen – die sogenannte länderbezogene Berichterstattung. Diese Informationen werden ab 2017 zwischen den EU-Mitgliedstaaten bzw. den Steuerbehörden automatisch ausgetauscht. Der EU-Kommission sollen die Mitgliedstaaten lediglich eine jährliche Bewertung der Wirksamkeit des automatischen Informationsaustausches sowie einen Überblick über die erreichten Ergebnisse vorlegen.
    SPD-Position: Die SPD begrüßt die Einführung einer Berichterstattungspflicht für multinationale Unternehmen (Country-by-Country-Reporting) und den automatischen Austausch zwischen den Steuerbehörden als einen weiteren wichtigen Schritt gegen Steuervermeidung. Allerdings gibt es zwei Kritikpunkte: Erstens fordern wir, dass nicht nur Konzerne mit 750 Millionen Euro Jahresumsatz betroffen sind, sondern bereits Großunternehmen mit 40 Millionen Jahresumsatz – laut EU die Definition von "Großunternehmen". So wären nicht nur zehn Prozent aller multinationalen Unternehmen von dem Informationsaustausch betroffen. Zweitens ist für die SPD unakzeptabel, dass die EU-Kommission lediglich mit statistischen Daten abgespeist werden soll. Die Hüterin der Verträge sollte deshalb als neutrale Kontrollinstanz vollen Zugang zu den Daten haben.
    EP-Position: Der federführende Wirtschafts- und Währungsausschuss (ECON) ist der sozialdemokratischen Forderung nach einer stärkeren Rolle der EU-Kommission gefolgt. Keine Mehrheit im Ausschuss gab es dagegen für die Absenkung des Schwellenwertes von 750 Millionen Euro auf 40 Millionen Euro. Deshalb wird die S&D-Fraktion diese Forderung für die Abstimmung im Plenum erneut einreichen.
    Ausblick: Die EU-Finanzminister hatten sich bereits Anfang März grundsätzlich auf den automatischen Austausch der länderspezifischen Berichte der multinationalen Unternehmen zwischen den Steuerbehörden geeinigt. Allerdings fordert das Europäische Parlament Nachbesserungen – siehe oben. Auf Druck der Sozialdemokraten hat die EU-Kommission Anfang April zudem einen Vorschlag für ein öffentliches Country-by-Country-Reporting vorgelegt, die Abänderung der EU-Bilanzrichtlinie. Dieses wird in den nächsten Monaten im Mitentscheidungsverfahren zwischen Europäischen Parlament, EU-Kommission und den Mitgliedstaaten im Rat ausgehandelt.
  • Was steckt in unserem Essen? Lebensmittelkennzeichnung vorschreiben! Resolution; Aussprache Mittwoch, 9.5.2016, 15 Uhr; Abstimmung Donnerstag, 12.5.2016 ab 12 Uhr
    Hintergrund:
    Verbraucher wollen wissen, was in ihrem Essen steckt. Deshalb hatte das Europaparlament die EU-Kommission aufgefordert, Gesetzesvorschläge zur verpflichtenden Herkunftsangabe für Milch- und Fleischprodukte vorzulegen. Außerdem soll sie prüfen, ob die verpflichtende Herkunftsangabe auch auf andere Erzeugnisse ausgeweitet werden kann. Bereits im Dezember 2014 war die europäische Lebensmittel-Informationsverordnung in Kraft getreten, die eine Reihe von Bestimmungen über die Ursprungskennzeichnung verpackter Lebensmittel einführte. Die Verordnung forderte die EU-Kommission auf, zu prüfen, in wieweit auch die Herkunft von Milch und Fleisch in verarbeiteten Produkten verpflichtet angegeben werden kann. Die Kommission kam zum Schluss, dass eine freiwillig Kennzeichnung am besten sei, da der Lebensmittelsektor bei verpflichtenden Herkunftsangaben mit einem hohen Mehraufwand konfrontiert wäre. Die Entschließung des Parlaments am Dienstag in Straßburg ist die Antwort auf die Berichte der EU-Kommission.
    EP-Position: Bereits im Februar 2015 hatte sich das Europäische Parlament in einer Resolution für die verpflichtende Angabe der Herkunft verarbeiteten Fleischs ausgesprochen. Darunter fallen beispielsweise Chicken Nuggets oder Lasagne. Nun sollen die verpflichtenden Herkunftsangaben auf weitere Produkte ausgedehnt werden.
    SPD-Position: Die SPD-Abgeordneten unterstützen den Entschließungsantrag, wie er im Ausschuss für Umwelt, Gesundheit und Lebensmittelsicherheit angenommen wurde. Laut Umfragen der Europäischen Kommission möchten über 80 Prozent der Verbraucher wissen, woher Fleisch und Milch kommen – auch wenn sie in Wurst, Lasagne oder Käse verarbeitet sind. An diesem Wunsch orientieren sich die SPD-Abgeordneten. Die freiwillige Herkunftskennzeichnung von Milch- und Fleischprodukten ist für die Verbraucher keine Lösung. Sie wäre wieder ein Flickenteppich in den Kennzeichnungsvorschriften. Nur wenn klare Herkunftsangeben vorgeschrieben sind, haben die Verbraucher die Wahl.
    Ausblick: Die EU-Kommission wird in dieser Entschließung aufgefordert, tätig zu werden. Sollte sie Gesetzesvorschläge vorstellen, wird sich das Parlament erneut mit dem Thema beschäftigen.