Aktuelle Plenarwoche in Straßburg

© Europäisches Parlament Bild: European Union
  • EU-Gipfel – Gemeinsame Strategien zu Migration, Außenhandel und Russlandbeziehungen
    Debatte im Plenum am Mittwoch, 05.10.2016, 9 Uhr; EU-Gipfel am Donnerstag/Freitag, 20./21.10.2016.
    Hintergrund:
    Spätestens seit dem Brexit-Votum wartet Europa auf Richtungsweisungen zur Zukunft des europäischen Einigungswerks. Statt weiterer Zerrüttung wird von den Staats- und Regierungschefs der EU-Mitgliedstaaten nun vor allem Geschlossenheit erwartet. Beim informellen Ratsgipfel zur Zukunft der EU ohne Großbritannien am 16. und 17. September in Bratislava bestimmte jedoch erneut Uneinigkeit das Klima. Der kommende Gipfel am 20. bis 21. Oktober sollte endlich die Botschaft senden, dass Europa stabil genug ist, um aktuelle und zukünftige Herausforderungen zu meistern. Zur Debatte stehen die Themen Asyl und Migration, Außenhandel und Beziehungen zu Russland.
    EP-Position: Obwohl die im Europäischen Parlament vertretenen Fraktionen substanziell unterschiedliche Positionen hinsichtlich der auf dem Gipfel erörterten Sachthemen vertreten, eint die überwältigende Mehrheit die Forderung nach einem handlungsfähigen Rat. Dazu braucht es europäischen Geist und Kompromissbereitschaft, was in der Plenardebatte in Straßburg eingefordert werden wird.
    SPD-Position: Die SPD-Europaabgeordneten fordern, dass die Staats- und Regierungschefs die Weichen für eine solidarische Politik für die Menschen in Europa stellen. Dazu muss Druck auf die im Rat vertretenen Bremser und Blockierer ausgeübt werden, wie etwa den ungarischen Premierminister Viktor Orbán in der Flüchtlingsfrage. In Fragen des Außenhandels müssen sich viele EU-Regierungen und die Kommission von der überkommenen Fokussierung auf rein wirtschaftliche Ziele lösen und zu einer fortschrittsorientierten und nachhaltigen Agenda im Sinne der Bürgerinnen und Bürger Europas kommen.
    Ausblick: Die Europäische Union wird auf absehbare Zeit mit Krisen und Unwägbarkeiten konfrontiert bleiben: mangelndes Wachstum und hohe Arbeitslosigkeit in vielen Mitgliedstaaten, der bevorstehende Austritt des Vereinigten Königreichs und die akute Terrorgefahr – um nur einige Themen zu nennen. Je länger die Mitgliedstaaten nicht in der Lage sind, sich konstruktiv und eindeutig zu positionieren, desto brenzliger wird die Lage. Deshalb gilt es auf dem kommenden Gipfel klare Ergebnisse zu erzielen, sodass die Gemeinschaftsorgane der Union noch in den verbleibenen Monaten des Jahres Lösungen herbeiführen können. Danach tritt der Europäische Rat erst am Donnerstag und Freitag, 15. bis 16. Dezember 2016, wieder zusammen.
  • Blockaden gegen historisches Pariser Klimaabkommen lösen
    Ratifizierung des Pariser Abkommens und Resolution zur Konferenz in Marrakesch; Abstimmung zur Ratifizierung Paris am Dienstag, 04.10.2016, ab 12 Uhr; Debatte Mittwoch, 05.10.2016, ca. 17 Uhr; Abstimmung Resolution Donnerstag, 06.10.2016, 12 Uhr
    Hintergrund:
    Die beiden Hauptverursacher von Treibhausgasen, USA und China, haben den Pariser Klimavertrag vom Dezember 2015 bereits ratifiziert. Indien hat die Unterzeichnung für Anfang Oktober angekündigt. Die EU hat deshalb ein beschleunigtes Verfahren für ihren Beitritt zum Abkommen eingeleitet. Zuvor hatte die Europäische Kommission im Juni 2016 einen Vorschlag zur Ratifizierung des Pariser Klimaabkommens vorgelegt. Am Freitag, 30. September 2016 soll der Umweltministerrat seine Einwilligung geben. Für den Beitritt der EU zum Abkommen ist zudem die Zustimmung des Europäischen Parlamentes notwendig, diese soll am Donnerstag, 6. Oktober 2016 in Straßburg erfolgen. Am gleichen Tag wollen die Abgeordneten die Position des Parlamentes für die 22. Klimakonferenz der Vereinten Nationen annehmen, die vom 7. bis 18. November 2016 in Marrakesch stattfinden wird (COP22).
    EP-Position: Das Europäische Parlament fordert die EU und ihre Mitgliedstaaten zu einer zügigen Ratifizierung und Umsetzung des Pariser Abkommens auf und leistet mit der Abstimmung weniger als vier Monate nach Vorlage der EU-Kommission seinen Beitrag zu einem schnellen Verfahren. Mit Blick auf die Klimakonferenz in Marrakesch appelliert die Parlamentsmehrheit an die Europäische Kommission und die Mitgliedstaaten, die detaillierte Ausgestaltung des regelmäßigen Mechanismus zur Überprüfung voranzutreiben – ebenso wie die Regelungen zur Übermittlung der nationalen Klimaschutzbeiträge, zu Transparenz und der Klimafinanzierung.
    SPD-Position: Die Europa-SPD ermutigt die Europäische Kommission und die Mitgliedstaaten seit dem Pariser Klimagipfel stetig, die Ratifizierung des Klimaschutzabkommens frühzeitig einzuleiten und damit ihr Bekenntnis zu den Klimaschutzzielen des Vertrages zu bekräftigen. Mit einer zügigen Ratifizierung kann die EU dazu beitragen, dass der Vertrag noch vor der Klimakonferenz in Marrakesch in Kraft tritt und ihre Glaubwürdigkeit bei den Verhandlungen wahren. Außerdem fordert die SPD im Europäischen Parlament, dass die EU-Klimaschutzziele im Lichte des Abkommens überprüft und angehoben werden, der EU-Fahrplan für eine kohlenstoffarme Entwicklung bis 2050 angepasst und präzisiert wird, die Zusagen über Finanzmittel erhöht und Subventionen in fossile Energien eingestellt werden.
    Ausblick: Das Pariser Abkommen wird 30 Tage nachdem 55 Vertragsstaaten das Abkommen ratifiziert haben, die mindestens 55 Prozent der globalen Emissionen abdecken, in Kraft treten. Sollten diese Schwellen bis Freitag, 7. Oktober 2016 genommen werden, könnte das bereits zu Beginn der nächsten Klimakonferenz der Fall sein.
  • Anti-Folter-Verordnung – Verbreitung neuartiger Güter stoppen
    Verordnung; Debatte am Dienstag, 04.10.2016, ab 9 Uhr; Abstimmung ab 12 Uhr
    Hintergrund:
    Es geht um Elektroschocker, Fußfesseln mit GPS-Funktion oder Pharmazeutika zur Vollstreckung von Hinrichtungen. Die Europäische Kommission hat eine Modernisierung der sogenannten Anti-Folter-Verordnung vorgeschlagen. Der Schritt war dringend notwendig, da sich die Techniken und Instrumente geändert haben, die zur Folter und Durchführung von Todesstrafen benutzt werden. Auch müssen sich die EU-Staaten stärker austauschen, um Versuche zu verhindern, Foltergüter aus EU-Staaten zu exportieren oder durch diese Länder zu schleusen. Nach Recherchen von Amnesty International haben 2014 mehr als 82 Prozent der Länder weltweit Folter eingesetzt. In 22 Nationen wurden 607 Menschen hingerichtet, allerdings ohne, dass der Bericht Staaten wie China, Nordkorea oder Syrien berücksichtigen konnte. Um zu verhindern, dass europäische Unternehmen diese Verbrechen in irgendeiner Form unterstützen, setzt die EU bereits seit 2006 ein System ein, um den Handel mit Gütern zu verhindern, die ausschließlich Folterzwecken dienen oder bei Hinrichtungen eingesetzt werden. Trotz dieser strikten Gesetzgebung existieren Schlupflöcher. Diese soll die neue Anti-Folter-Verordnung schließen.
    EP-Position: Die EU-Kommission hatte vorgeschlagen, bei dem Verdacht, dass Produkte für Folter und Hinrichtung eingesetzt werden, zu handeln. Betroffenen Firmen und Händlern sollte die Vermittlung des Exports verboten und verwendete Güter vom Markt genommen werden. Das Europäische Parlament ging einen Schritt weiter und setzte sich erfolgreich für ein generelles Werbe- und Transitverbot von Foltergütern ein. Voraussichtlich werden die Europaabgeordneten die nun ausgehandelte Verordnung mit großer Mehrheit annehmen. Trotz der Anhänger der Todesstrafe in den Reihen der euroskeptischen EKR-Fraktion, die es etwa unter den polnischen oder tschechischen Abgeordneten gibt, welche die Verordnung deshalb ablehnen.
    SPD-Position: Die SPD verurteilt Todesstrafe und Folter aufs Schärfste. Die Sozialdemokraten fordern, dass die europäische Außen- und Handelspolitik diesen Werten folgt. Deswegen muss die Europäische Union den Handel mit Gütern, die zu diesen Zwecken genutzt werden können, unterbinden. Die Umsetzung des nun ausgehandelten Textes ist ein großer Erfolg für diejenigen, die sich dem Kampf gegen Folter und Todesstrafe widmen. Zudem ist die Verordnung ein exzellentes Beispiel dafür, wie einflussreich Handelspolitik als Instrument der Außenpolitik sein kann.
    Ausblick: In Straßburg wird das Plenum des Europäischen Parlaments final über den abschließenden Gesetzestext abstimmen. Nach einer erfolgreichen Abstimmung für die Verordnung werden die reformierten Regeln zu Beginn des kommenden Jahres umgehend in allen EU-Staaten in Kraft treten.
  • Prozesskostenhilfe für Strafverdächtige – Recht auf Rechtsbeistand durchsetzen
    Richtlinie; Debatte am Dienstag, 04.10.2016, ab 9 Uhr; Abstimmung ab 12 Uhr
    Hintergrund:
    Mehr als zehn Prozent der EU-Bürger haben bereits in einem anderen Mitgliedstaat gelebt oder gearbeitet. Die zunehmende Mobilität bedeutet auch, dass immer mehr EU-Bürger in einem anderen Mitgliedstaat in ein Strafverfahren verwickelt werden. Dennoch wurde über viele Jahre hinweg einseitig nur die Strafverfolgung europäisiert, während die Verfahrensrechte weiterhin in der alleinigen Kompetenz der Mitgliedstaaten lagen. Das Ergebnis: unterschiedliche Systeme und unterschiedliche Schutzstandards. Das Recht auf vorläufige Prozesskostenhilfe ist der letzte ausstehende Richtlinienvorschlag der EU-Kommission zu Verfahrensrechten in Strafverfahren, über den das Europäische Parlament entscheidet.
    EP-Position: Das Parlament hat sich erfolgreich für eine stärkere Prozesskostenhilfe eingesetzt. Der Kommissionsvorschlag von November 2013 umfasste lediglich Aspekte der sogenannten vorläufigen Prozesskostenhilfe – also nur bis zu dem Zeitpunkt, an dem über den Antrag des Verdächtigen oder Beschuldigten auf Prozesskostenhilfe entschieden wird. Das EU-Parlaments ging ein deutliches Stück weiter und setzte in den Trilogverhandlungen – entgegen starken Widerstands im Rat – ein allgemeines Recht auf Prozesskostenhilfe für Beschuldigte in Strafverfahren und für Personen durch, gegen die ein Verfahren zur Vollstreckung eines Europäischen Haftbefehls eingeleitet worden ist.
    SPD-Position: In der Vergangenheit zielte die EU-Rechtssetzung im Straf- und Strafprozessrecht viel zu einseitig auf die Strafverfolgung ab; Verfahrensrechte wurden auf Kosten der Verdächtigen hinten angestellt. Zusätzlich zum Recht auf einen Rechtsbeistand benötigen Beschuldigte und Verdächtige auch den Anspruch auf eventuell notwendige finanzielle Unterstützung. Wenn nur die Personen das Recht auf einen Rechtsbeistand in Anspruch nehmen können, die über die dazu nötigen finanziellen Mittel verfügen, wird das Recht auf einen Rechtsbeistand zu einer Frage des Geldbeutels. Zwar gibt es in den Mitgliedstaaten bereits grundsätzlich ein Recht auf Prozesskostenhilfe, aber die Bedingungen und der Zeitpunkt für die Gewährung unterscheiden sich stark. Die Ausweitung des Anwendungsbereichs auf ein allgemeines Recht auf Prozesskostenhilfe war daher eines unserer Hauptanliegen in den Verhandlungen mit dem Rat. Daneben konnten wir mit Erfolg durchsetzen, dass Personen, gegen die ein Verfahren zur Vollstreckung eines Europäischen Haftbefehls eingeleitet worden ist, nicht nur im ausführenden sondern auch im ausstellenden Mitgliedstaat einen Anspruch auf Prozesskostenhilfe haben. Auf Drängen der Sozialdemokraten findet sich im Kompromisstext nun auch ein effektiver Rechtsbehelf sowie neue Artikel zur Entscheidung über den Anspruch auf Prozesskostenhilfe und auch zur Qualität.
    Ausblick: Die Frist zur Umsetzung der Richtlinie in den EU-Mitgliedstaaten endet im Frühjahr 2019.
  • Sichere Standards für Materalien mit Lebensmittelkontakt
    Initiativbericht; Debatte am Mittwoch, 05.10.2016, ab 22 Uhr; Abstimmung am Donnerstag, 06.10.2016 ab 12 Uhr
    Hintergrund:
    Von Pappkartons und Plastikfolien über Behälter, Geschirr bis zu ganzen Maschinen – es geht um sogenannte Lebensmittelkontaktmaterialien, um alle Materialien und Gegenstände, die mit Lebensmitteln in Berührung kommen. Sie bestehen aus Materialien wie Kunststoff, Gummi, Papier, Glas oder Metall. Auch Klebstoffe oder Druckerfarbe für Etiketten gehören dazu. Inhaltsstoffe aus diesen Verpackungsmaterialien können unbeabsichtigt in Lebensmittel übergehen. Es bestehen zwar Grenzwerte für den Übergang, jedoch gibt es viele Unsicherheiten hinsichtlich chemischer Reaktionen mit weiteren Stoffen. Nach Schätzungen existieren bis zu 100.000 solcher Materialien, die meist nicht toxikologisch bewertet wurden. Ein weiteres Problem ist die Vielzahl nationaler Regelungen und uneinheitlicher Kontrollmethoden. Europaweite Regelungen bestehen bisher nur für Keramik, Zellulose, Kunststoffe sowie für aktive und intelligente Materialien. Damit sind zum Beispiel Stoffe gemeint, die freigesetzt werden, um die Haltbarkeit zu verlängern.
    EP-Position: Der Initiativbericht fordert die Kommission auf, EU-weite Regeln für Papier und Karton, Beschichtungen, Druckfarben und Klebstoffe zu erlassen. Damit einher geht die Forderung nach einheitlichen Untersuchungs- und Testmethoden sowie die Schaffung europaweiter Standards, um die eingesetzten Materialien zu kontrollieren. Daneben soll die Europäische Lebensmittelbehörde EFSA eine stärkere Rolle bei der Risikobewertung der eingesetzten Chemikalien spielen. Sie soll untersuchen, wie mehrere Chemikalien im sogenannten Cocktail-Effekt zusammenwirken. Das wurde bisher zu wenig beleuchtet – und wird in der aktuellen Diskussion um die endokrin, also nach innen, wirksamen Chemikalien immer wichtiger. Genauso muss es möglich sein, nachzuverfolgen, woher verwendete Kontaktmaterialien in der Herstellungskette stammen. Dabei muss auch der Import aus Drittsaaten erfasst werden. In diesem Zusammenhang fordern die Abgeordneten, dass alle Unternehmen, die Materialien für den Lebensmittelkontakt herstellen oder einführen, ihre Tätigkeit bei den nationalen Behörden registrieren lassen. Außerdem sprechen sich die Abgeordneten für mehr Forschung über die Wirkung eingesetzter Nanomaterialien aus. Dabei geht es um millionstel Millimeter kleine Partikel, die zum Beispiel antimikrobiell wirken oder den UV-Schutz verbessern.
    SPD-Position: Die SPD-Abgeordneten sind mit der Arbeit der sozialdemokratischen Berichterstatterin sehr zufrieden. Sie unterstützen eine Ausweitung der Harmonisierung der Standards und Testmethoden. Aufgrund des komplexen Themas und der Vielzahl der verwendeten Stoffe handelt es sich dabei um ein langfristiges Ziel.
    Ausblick: Der Initiativbericht zu Lebensmittelkontaktmaterialien wird voraussichtlich im Plenum mit einer breiten Mehrheit angenommen.
  • Neues EU-Abkommen mit afrikanischen, karibischen und pazifischen Staaten
    Initiativbericht; Debatte im Plenum am Montag 03.10.2016, ab 17 Uhr; Abstimmung am Dienstag, 04.10.2016, ab 12 Uhr
    Hintergrund:
    Die jahrzehntealten Beziehungen zwischen der EU und den sogenannten AKP-Ländern, der Gruppe der afrikanischen, karibischen und pazifischen Staaten, fußen derzeit auf einem Abkommen aus dem Jahr 2000, das 2020 ausläuft. Das in die Jahre gekommene Vertragswerk deckt politischen Dialog ab, Handel und Entwicklungspolitik. In den vergangenen Jahren erbrachte aber die Kooperation, abgesehen von der Entwicklungshilfe, wenig konkrete Ergebnisse. Deswegen steht in Frage, ob bzw. wie die Beziehungen der beiden Staatengruppen in Zukunft gestaltet werden sollen.
    EP-Position: Einige Mitgliedstaaten wollen die besonderen Beziehungen zwischen EU und AKP komplett auslaufen lassen – darunter etwa Deutschland und die Niederlande, weil sie den AKP-Rahmen für veraltet halten. Andere, wie Frankreich, begrüßen ein reformiertes Abkommen. Die EU-Kommission hat angekündigt, sich für ein reformiertes Abkommen auszusprechen. Bei der Abstimmung des Initiativberichts im Entwicklungsausschuss des Europaparlaments stimmte eine überwiegende Mehrheit der Linie des Berichterstatters Norbert Neuser für ein reformiertes EU-AKP Abkommen zu – gegen die Stimmen der Grünen-Fraktion. Denn das Vertragswerk setzt verbindliche Standards für Menschenrechte, Umwelt und Soziales. Die Teile zur Entwicklungspolitik oder zum Handel können bei Verstößen ausgesetzt werden. Zudem bietet das Abkommen neben diesem Druck die institutionalisierte Möglichkeit, mit den beteiligten Regierungen einen politischen Dialog über solche Probleme zu führen. In dem neuen Abkommen soll ein stärkerer Akzent auf die verschiedenen Regionen der AKP-Staaten gelegt werden, um regionale Themen und Probleme künftig differenzierter behandeln zu können.
    SPD-Position: Es sollte ein neues, wieder rechtlich verbindliches Abkommen der EU mit den AKP-Staaten geben, um dem Handel und der Entwicklungspolitik mit diesen Ländern wieder einen Rahmen zu geben. Schwerpunkt soll aber die politische regionale Zusammenarbeit sein, um konkrete Herausforderungen vor Ort gezielt gemeinsam angehen zu können. Derzeit könnte man sich etwa eine bessere Kooperation in Migrationsfragen vorstellen.
    Ausblick: Die vom Plenum verabschiedete Resolution wird die Position des Europäischen Parlaments darstellen. Die EU-Kommission wird voraussichtlich im November 2016 ihre Position zur Zukunft der EU-AKP-Beziehungen veröffentlichen, die dann letztendlich von den Mitgliedstaaten im Rat als Verhandlungsmandat festgelegt wird. Danach beginnen die Verhandlungen der EU mit den AKP-Staaten über das konkrete Abkommen.