Start der Brexit-Verhandlungen – Schlüsseldebatte am Mittwoch, 17.05.2017, ab 9 Uhr
Hintergrund: Die britische Regierung hat am Mittwoch, 29. März 2017 den Austritt aus der Europäischen Union nach Artikel 50 des EU-Vertrages mitgeteilt. Seitdem läuft eine zweijährige Frist, in der die EU und das Vereinigte Königreich einen bilateralen Austrittsvertrag aushandeln.
Am Samstag, 29. April, hat der Europäische Rat der EU-27 bei einem Sondergipfel einstimmig seine Leitlinien für die Austrittsverhandlungen mit Großbritannien beschlossen. Prioritäten sind die Rechtssicherheit für EU-Bürgerinnen und Bürger und die Einhaltung von eingegangenen finanziellen Verpflichtungen gegenüber der EU durch Großbritannien. Die britische Forderung, den Brexit und ein zukünftiges Freihandelsabkommen gleichzeitig zu verhandeln, wird nicht unterstützt. Der Chefunterhändler der EU, Michel Barnier, präsentierte am Mittwoch, 3. Mai, den Kommissionsentwurf für das Verhandlungsmandat auf Grundlage der Leitlinien des Europäischen Rates. Bei einem Abendessen am Mittwoch, 26. April, hatten Jean-Claude Juncker und Theresa May Gelegenheit, ihre jeweiligen Vorstellungen für die Verhandlungen zu diskutieren. Aufgrund vielschichtiger Dissonanzen verließ Juncker das Gespräch nach eigenen Angaben skeptischer als zuvor.
EP-Position: Das Europäische Parlament, ohne dessen Zustimmung das Austrittsabkommen nicht in Kraft treten kann, hatte sich bereits am 5. April mit einer Resolution zu den anstehenden Brexit-Verhandlungen positioniert und sich ebenfalls gegen ein paralleles Verhandeln von Austritts- und Handelsabkommen ausgesprochen. Prioritäten für das Europäische Parlament sind der Schutz der Rechte der EU-Bürgerinnen und Bürger in Großbritannien sowie die Wahrung der Unteilbarkeit der vier Grundfreiheiten der Europäischen Union – Personen, Waren, Dienstleistungen und Kapital. Mit einer einheitlichen Stimme der verbliebenen 27 Mitgliedstaaten gilt es, eine faire und ausgewogene neue Grundlage für die Beziehungen mit dem Vereinigten Königreich zu finden, wobei das Vereinigte Königreich als Drittstaat nicht die gleichen Vorteile wie die EU-Mitgliedstaaten genießen darf. Für die Beilegung von Streitfragen in Bezug auf die Abkommen soll außerdem der Europäische Gerichtshof zuständig sein. Auch Haushaltsfragen werden eine zentrale Rolle bei den Verhandlungen spielen.
Mit Großbritannien scheidet ein großer Beitragszahler aus der Union aus. Quellen der EU Kommission haben den Briten bisher eine Abschlussrechnung in Höhe von etwa 60 Milliarden Euro in Aussicht gestellt. Chefunterhändler Michel Barnier hat jedoch inzwischen angekündigt, ohne die Nennung einer konkreten Summe in die Verhandlungen zu gehen. Diese Forderung setzt sich vor allem aus rechtlich verbindlichen Verpflichtungen im Rahmen des mehrjährigen Finanzrahmens zusammen (MFR), für die Großbritannien nun auch einstehen muss.
Gleichzeitig muss die Europäische Union den kommenden mehrjährigen Finanzrahmen der EU-27 organisieren: Werden die übrigen Mitgliedstaaten mehr einzahlen oder wird der EU-Haushalt deutlich verändert werden müssen? Der Ausstieg Großbritanniens kann auch eine Chance sein. Denn mit den Briten geht auch der Briten-Rabatt und damit müssen auch andere Rabatte wie derjenige von Deutschland verschwinden. Der EU-Haushalt könnte somit fairer und transparenter werden. Dazu kommt, dass mit dem Brexit eine wesentliche Hürde für die Reform der EU-Eigenmittel wegfällt. Die britische Regierung hatte sich stets gegen eigene Mittel der EU eingesetzt.
Nun hat die britische Regierung die Annahme der MFR-Revision im Rat bis auf weiteres blockiert. Sie begründet das damit, dass sie so kurz vor den Wahlen am Donnerstag, 8. Juni keine langfristig bindenden Entscheidungen treffen könne. Das ist wenig glaubwürdig, da die Entscheidung im Rat schon wesentlich früher gefallen ist. Die Gefahr einer britischen Obstruktionspolitik wächst damit, die Regierung versucht Beschlüsse zu blockieren.
Ausblick: Der Rat für Allgemeine Angelegenheiten will am Montag, 22. Mai die Aufnahme von Verhandlungen formal autorisieren und ein Verhandlungsmandat für die EU-Kommission beschließen. Am Donnerstag, 8. Juni werden in Großbritannien Neuwahlen stattfinden. Die Verhandlungen werden eine Mammutaufgabe für die Beteiligten. Sollte es innerhalb der Zweijahresfrist keine Einigung geben, drohen ein ungeregelter Austritt des Vereinigten Königreichs und ein hohes Maß an politischer und wirtschaftlicher Unsicherheit. Das Europäische Parlament wird am Ende über den ausgehandelten Austrittsvertrag abstimmen. Sollte die Frist nicht einstimmig verlängert werden, endet die EU-Mitgliedschaft Großbritanniens am 30. März 2019.
Bezahlte Online-Filme EU-weit nutzen – Schritt zum digitalen Binnenmarkt – Verordnung; Debatte am Mittwoch 17.5.2017, ab 15 Uhr; Abstimmung am Donnerstag, 18.05.2017, ab 12.30 Uhr
Hintergrund: Ob Netflix, Sky Go oder iTunes-Filme – wer in andere Länder reist, kann dort bei Streaming-Diensten mitunter nicht dieselben Inhalte wie daheim abrufen – oder sogar gar keine mehr. Und das trotz bezahlten Abos. Bislang verhindert das sogenannte Geoblocking einen grenzüberschreitenden Zugriff auf diese Dienste, oftmals wegen der länderspezifischen Lizenzen, die Unternehmen zahlen müssen. So konnten zum Beispiel deutsche Abo-Kunden von Videodiensten ihre zu Hause bezahlten Inhalte im Urlaub in vielen Fällen nicht nutzen. Das soll sich jetzt ändern.
Im Dezember 2015 hat die Europäische Kommission dem Europäischen Parlament einen Vorschlag für eine Verordnung über die grenzüberschreitende Portabilität von Online-Inhalten vorgelegt. Die EU-Kommission möchte damit einen Schritt zur Verwirklichung des Digitalen Binnenmarktes gehen.
Durch die Verordnung wird der unionsweit ungehinderte Zugriff auf bezahlte Online-Inhalte gewährleistet, sodass Personen, die in ihrem Wohnsitzmitgliedsstaat Online-Dienste wie Sky Go, iTunes-Filme oder Netflix abonniert haben, diese auf Reisen oder während eines Studienaufenthaltes in anderen EU-Länder anschauen können. Die derzeitige Rechtslage hat diesen Zugriff, trotz Zahlung durch den Kunden, nicht gewährleistet.
EP-Position: Der federführende Rechtsausschuss hat dem Ergebnis der Trilog-Verhandlungen zugestimmt. Es ist mit einer breiten fraktionsübergreifenden Unterstützung im Plenum zu rechnen.
SPD-Position: Die Sozialdemokraten haben sich im Rechtsausschuss insbesondere auch für einen verantwortungsvollen Umgang mit personenbezogenen Daten eingesetzt, sodass das Persönlichkeitsrecht nicht verletzt wird und Datenschutz gewährleistet bleibt. Weiterhin wurde seitens der Sozialdemokraten darauf gedrängt, zeitliche Begrenzungen durch vertragliche Vereinbarungen nicht zuzulassen. Die Europa-SPD begrüßt diese verbraucher- und bürgerfreundliche Verordnung, die die weiterhin bestehenden unsichtbaren nationalen Grenzen in der digitalen Welt ein Stück weit abbaut.
Ausblick: Sollte das Plenum zustimmen, greift die Verordnung ab Mitte Februar 2018 in allen EU-Mitgliedstaaten.
Grundrechtsverletzungen in Ungarn – Orban im europäischen Abseits – Resolution; Debatte war am 26.04.2016; Abstimmung Mittwoch, 17.05.2017, ab 12.30 Uhr
Hintergrund: Die Verletzungen europäischer Werte in Ungarn haben ein besorgniserregendes Ausmaß angenommen: Die Einschränkungen von Meinungs-, Versammlungs- und Wissenschaftsfreiheit, der völlig inakzeptable Umgang mit Schutzsuchenden und Minderheiten oder auch das Schüren von antieuropäischen Ressentiments. Die Europäische Kommission und eine große Mehrheit der Europaabgeordneten kritisierten dies zuletzt im April während der Plenarsitzung in Straßburg. Ungarns Premier Viktor Orbán gibt sich unverändert ungerührt. Die ungarische Regierung stellt sich immer weiter ins europäische Abseits, der autoritäre Umbau des Landes schreitet voran.
EP-Position: Das Parlament forderte zuletzt im Dezember 2015 die EU-Kommission auf, unverzüglich einen umfassenden Überwachungsprozess zur Lage der Demokratie, der Rechtsstaatlichkeit und der Grundrechte in Ungarn in Gang zu bringen. Der Rat schweigt und die Europäische Kommission beschränkt sich bislang auf Vertragsverletzungsverfahren zu einzelnen problematischen Gesetzen in Ungarn, wie jüngst zum Hochschulgesetz. Notwendig wäre der Schritt, gemäß Artikel 7(1) der EU-Verträge, ein Verfahren wegen der Gefahr einer schwerwiegenden Verletzung europäischer Werte durch die ungarische Regierung einzuleiten und die Lage im Land im Rat zu diskutieren. Das scheiterte im Europäischen Parlament bisher am Widerstand der konservativen Parteifreunde des ungarischen Ministerpräsidenten – wie der CDU und der CSU aus Deutschland.
SPD-Position: Die Europa-SPD bezieht in einer gemeinsam mit vier weiteren Fraktionen vorgelegten Resolution klar Stellung zur Lage in Ungarn. Die Sozialdemokraten kritisieren das umstrittene Hochschulgesetz in Ungarn, das die Wissenschaftsfreiheit im Land einschränkt, die menschenunwürdige Behandlung von Schutzsuchenden und Minderheiten oder die von der Regierung Orbán gestartete so genannte Bürgerbefragung „Stoppt Brüssel“, die mit üblen Suggestivfragen die Europaskepsis im Land noch verstärken soll. Die SPD-Europaabgeordneten werden mit der Parlamentsresolution erneut beantragen, dass das Europäische Parlament seine Verantwortung als Vertretung der europäischen Bürgerinnen und Bürger wahrnimmt und den Rat auffordert, das Verfahren gemäß Artikel 7(1) der EU-Verträge gegen die ungarische Regierung einzuleiten. Die konservativen Parteifreunde Orbáns aus der EVP-Fraktion, zu der auch CDU/CSU gehören, müssen sich endlich von ihrer unseligen Allianz mit Orbán lösen und sich der klaren Haltung der Sozialdemokraten und weiterer demokratischer Fraktionen anschließen. Klar ist: Der Umgang mit Schutzsuchenden in Ungarn ist nicht christlich, die Einschränkung der Wissenschaftsfreiheit nicht demokratisch und die als Bürgerbefragung verbrämte Aktion „Stoppt Brüssel“ ist schlichtweg europafeindlich.
Ausblick: Sollte sich in Straßburg eine Mehrheit für die Position der SPD-Europaabgeordneten aussprechen, würde sich der Innenausschuss des Europäischen Parlaments sofort an die Arbeit machen. Die Innenpolitiker erhielten den Auftrag, detailliert die schwerwiegenden Verstöße der Regierung Orbàn gegen europäische Werte herauszuarbeiten, um dann auf dieser Grundlage die EU-Mitgliedstaaten aufzufordern, Maßnahmen gemäß Artikel 7(1) einzuleiten.
Nahost-Friedensprozess – klares Bekenntnis zur Zweitstaatenlösung – Resolution; Abstimmung am Donnerstag, 16.05.2017, voraussichtlich ab 12 Uhr
Hintergrund: Auf Betreiben der sozialdemokratischen Fraktion im Europaparlament (S&D) hat am 22. November 2016 eine Debatte zur Siedlungspolitik Israels stattgefunden. Einen Monat später forderte der Sicherheitsrat der Vereinten Nationen Israel auf, den Siedlungsbau in den besetzten palästinensischen Gebieten mit sofortiger Wirkung zu beenden. Europaparlament und UN-Sicherheitsrat reagierten damit auf die von Premierminister Benjamin Netanjahu betriebene Forcierung des israelischen Siedlungsbaus in Ostjerusalem und dem Westjordanland, welcher nach internationalem Recht illegal ist. Auf Betreiben der Europäischen Volkspartei (EVP) wurde die Verabschiedung einer Entschließung des Europaparlaments zu dieser Problematik seit der Debatte im November letzten Jahres wiederholt aufgeschoben.
EP-Position: Das Europäische Parlament hat sich letztmalig mit einer Entschließung vom 10. September 2015 im Nahost Konflikt positioniert. Darin bekräftigt es seine Unterstützung einer Zweistaatenlösung in den Grenzen von 1967, mit einem zwischen Palästinensern und Israelis vereinbarten Gebietsaustausch und mit Jerusalem als Hauptstadt beider Staaten. Israelis und Palästinenser werden zudem aufgefordert, Schritte zu unterlassen, die den Konflikt weiter anfachen und die Durchführbarkeit der Zweistaatenlösung gefährden könnten. Die Entschließung nennt in diesem Zusammenhang explizit Hassreden und Aufrufe zum Hass auf palästinensischer Seite sowie den durch Israel betriebenen Siedlungsbau in den besetzten Gebieten. Ferner fordert das Europaparlament eine stärkere Rolle der Europäischen Union im Nahost-Friedensprozess unter Einbeziehung aller relevanten regionalen Akteure und mit Unterstützung der internationalen Gemeinschaft.
SPD-Position: Innerhalb der S&D hat sich der SPD-Europaabgeordnete Arne LIETZ dafür eingesetzt, dass das Europaparlament infolge der Debatte vom November 2016 eine Entschließung zum Nahost-Konflikt verabschiedet, in der es seine eindeutige Unterstützung für eine Zweistaatenlösung ausdrückt. Um die Möglichkeit einer solchen Zweistaatenlösung zu erhalten, muss Israel mit sofortiger Wirkung den Bau weiterer Siedlungen und den Ausbau bestehender Siedlungen in den besetzten Gebieten beenden. Ferner sprechen sich SPD und S&D für eine EU-Friedensinitiative für den Nahen Osten aus. Um diese zum Erfolg zu führen, soll sich die EU als wichtigster Handelspartner Israels und größter Geldgeber der Palästinenser dafür einsetzen, beide Seiten an den Verhandlungstisch zu bringen.
Ausblick: Die Entschließung soll ein eindeutiges Signal der Unterstützung für die Zweistaatenlösung an die Konfliktparteien und andere einflussreiche Akteure in der Region aussenden.
Handelsabkommen mit Südkorea – Arbeitnehmerrechte durchsetzen – Initiativbericht; Debatte Mittwoch, 17.05.2017, ab 15 Uhr; Abstimmung Donnerstag, 18.05.2017, ab 12.30 Uhr
Hintergrund: Die Europäische Union hat im Jahr 2010 ein Freihandelsabkommen mit Südkorea abgeschlossen, das seit 2011 umgesetzt wird. Es wird als das erste Abkommen der neuen Generation bezeichnet, in denen Handelshemmnisse in neuem Umfang abgebaut werden. Zudem haben sich die Koreaner im Vertragstext verpflichtet, internationale Standards im Bereich der Arbeitnehmerrechte umzusetzen. Seit dem Abschluss des Abkommens kann von einer Verbesserung in Sachen Arbeitnehmerrechte allerdings keine Rede sein. Verstöße gegen das Recht auf Kollektivverhandlungen, Polizeigewalt bei Großdemonstrationen und Verhaftungen von Gewerkschaftern sind in Korea an der Tagesordnung.
EP-Position: Der Handelsausschuss des Europäischen Parlaments hat bereits im März den Implementierungsbericht zum Freihandelsabkommen mit Südkorea verabschiedet. Darin nehmen die Abgeordneten Stellung zum bisherigen Erfolg des Abkommens. Hauptbestandteil des Berichtstexts ist eine deutliche Kritik an den arbeitnehmerrechtlichen Verfehlungen der koreanischen Regierung und die Forderung an die EU-Kommission, diese Probleme mit der koreanischen Regierung anzusprechen und aus der Welt zu schaffen.
SPD-Position: Die Koreaner haben sich im Abkommen zur Umsetzung der internationalen Arbeitsstandards bekannt. Dass sie nicht umgesetzt werden, ist ein klarer Verstoß gegen das Abkommen. Die EU-Kommission muss sich schnellstmöglich für Verbesserungen einsetzen.
Ausblick: Sollte der Implementierungsbericht die Mehrheit im Plenum des Europäischen Parlaments bekommen, ist das ein erstes Signal an die Handelspartner, ihre Verpflichtungen im Nachhaltigkeitskapitel des Abkommens ernster zu nehmen. Die koreanische Seite möchte in Zukunft Verhandlungen über ein Investitionskapitel führen. Der Bericht verlangt, dass dies erst nach einer klaren Umsetzung der existierenden Standards passieren kann.
Lebensmittelverschwendung stoppen – Initiativbericht; Debatte am Montag, 15.05.2017, ab 17 Uhr; Abstimmung am Dienstag, 16.05.2017, ab 12 Uhr
Hintergrund: Rund 88 Millionen Tonnen Lebensmittel werden in der Europäischen Union schätzungsweise jedes Jahr verschwendet. Etwa ein Drittel aller für den Verzehr produzierten Nahrungsmittel landet vom Feld bis zum Verbraucher im Müll. Damit verbunden sind die Verschwendung wertvoller Ressourcen wie Anbauflächen, Wasser, Dünger und Energie sowie eine vermeidbare Emission von Treibhausgasen. Neben den negativen Auswirkungen auf die Umwelt hat Lebensmittelverschwendung natürlich auch eine ethische Komponente: Während jeder EU-Bürger durchschnittlich 173 Kilogramm Lebensmittel pro Jahr wegwirft, können sich 55 Millionen Menschen in der EU nur jeden zweiten Tag eine vollwertige Mahlzeit leisten.
EP-Position: Der Umweltausschuss des EU-Parlaments hatte am 11. April 2017 die „Initiative für Ressourceneffizienz: Verringerung der Verschwendung von Lebensmitteln, Verbesserung der Lebensmittelsicherheit“ mit breiter Mehrheit angenommen. Darin wird die Kommission aufgefordert, einen Aktionsplan gegen Lebensmittelabfälle zu entwickeln. Auch die Mitgliedstaaten sollen Maßnahmen ergreifen, um die Lebensmittelverschwendung im Vergleich zum Jahr 2014 um 30 Prozent bis zum Jahr 2025 und um 50 Prozent bis zum Jahr 2030 zu reduzieren. Um dieses Ziel zu erreichen, sollen sich die Mitgliedstaaten bis Ende 2017 auf eine gemeinsame Definition für Lebensmittelverluste und auf ein einheitliches Verfahren zur ihrer Erfassung einigen. Auf dieser Grundlage sollen die Mengen des Lebensmittelabfalls besser kontrolliert und reduziert werden. Die Mitgliedstaaten sollen darüber hinaus freiwillige Vereinbarungen über wirtschaftliche und steuerliche Anreize für Lebensmittelspenden treffen.
SPD-Position: Die Sozialdemokraten fordern ein gemeinsames politisches Vorgehen gegen Lebensmittelverschwendung innerhalb der EU. Da etwa die Hälfte der Lebensmittelverschwendung in privaten Haushalten entsteht, muss die Aufklärung der Verbraucher über Lagerung und Haltbarkeit von Lebensmitteln verbessert werden. Die Unterscheidung zwischen Mindesthaltbarkeits- und Verbrauchsdatum muss klarer sein und Produkte sollten besser gekennzeichnet werden.
Ausblick: Auf einer neu eingerichteten EU-Plattform für Lebensmittelverluste und -verschwendung sollen Mitgliedstaaten und alle Akteure der Lebensmittelkette Maßnahmen zur Reduzierung der Lebensmittelverschwendung festlegen und sich über erfolgreiche Praxislösungen austauschen.
Das EU-Kreislaufwirtschaftspaket zielt ebenfalls darauf ab, Lebensmittelverschwendung zu reduzieren. Der Vorschlag des Europaparlaments dazu wurde am 14. März 2017 mit großer Mehrheit vom Europaparlament angenommen und befindet sich nun in der Abstimmung mit den Mitgliedstaaten.