Aktuelle Plenarwoche in Straßburg

Bild: © Europäisches Parlament

Zukunft der EU-Finanzen nach dem Brexit – Reflexionspapier der EU-Kommission: Debatte am Dienstag, 04.07.2017, ab 15 Uhr; Abstimmung in einer späteren Plenarsitzung – Zweiter Änderungshaushalt 2017; Abstimmung am Dienstag, 04.07.2017, ab 12 Uhr

Hintergrund: In der Haushaltspolitik stehen wegweisende Entscheidungen für aktuelle Entwicklungen, aber auch die langfristige Finanzierung der der Europäischen Union bevor. Eine zentrale Herausforderung ist der Brexit: Im zweiten EU-Nachtragshaushalt 2017, der am Dienstag verabschiedet werden soll, beziffert die Kommission zum Beispiel den Schaden für die EU durch den Pfundverfall im Zuge des britischen Referendums auf bis zu 1,5 Milliarden Euro. Ein Betrag, der die Milliarden-Ausstände der Briten bei der EU weiter steigert. Ebenfalls am Dienstag wird Haushaltskommissar Günther Oettinger ins Plenum in Straßburg kommen und das Reflexionspapier zur Zukunft der EU-Finanzen vorstellen. Damit bereitet die Kommission den nächsten mehrjährigen Finanzrahmen (MFF) vor, der 2021 in Kraft treten soll. Eine der Fragen, die Oettinger darin beantworten muss, ist, wie der EU-Haushalt ohne den britischen Beitrag aussehen kann. Für die EU-Regionalpolitik könnte die entstehende Lücke bedeuten, dass es zu Kürzungen kommen würde – so jedenfalls ist die Aussicht in vier der fünf skizzierten Szenarien. Ebenfalls bleibt fraglich, wer von der Förderung dann noch profitieren würde. In der Juli-Plenarwoche wird das Europäische Parlament dann sein Mandat für die Trilogverhandlungen für den Haushalt 2018 abstimmen – den letzten Haushalt, der vollständig von den Briten mitgetragen wird. Im Trilogmandat formuliert das Parlament seine Ausgabenprioritäten für das nächste Haushaltsjahr.
EP-Position: Für das Europäische Parlament ist klar, dass die britische Regierung für bereits eingegangen Verpflichtungen genau wie für alle Kosten, die durch den Brexit entstehen, aufkommen muss.
Allein mit dem Pfundverfall ist der EU bereits jetzt ein Schaden von bis zu 1,5 Milliarden Euro entstanden. Mit dem Geld hätte die EU wichtige Projekte finanzieren können. Und es darf nicht sein, dass der europäische Steuerzahler nun für die verantwortungslose Politik der britischen Tories einstehen muss. Dazu kommen Forderungen, die sich vor allem aus rechtlich verbindlichen Verpflichtungen des Vereinigten Königreichs im Rahmen des mehrjährigen Finanzrahmens zusammensetzen und auf 60 bis 100 Milliarden Euro beziffert werden. Dies trifft gerade auf Verpflichtungen im Bereich der Regionalpolitik zu, die das Vereinigte Königreich bis 2023 zu erfüllen hat.
SPD-Position: Für die Sozialdemokraten ist wichtig, dass man der EU für ihre Aufgaben die Mittel zur Verfügung stellt, die sie benötigt. Der mehrjährige Finanzrahmen 2014-2020 (MFF) wurde – vor allem auf Druck der damaligen CDU/CSU/FDP-Regierung – im Vergleich zu den vorausgegangenen Finanzplanungen verringert. Nun kommen jedoch immer neue Aufgaben für die EU dazu, wie zuletzt die Verteidigungsforschung. Es darf nicht dazu kommen, dass die Regionalpolitik Opfer eines größeren Verteidiungsbudgets wird oder gar benutzt wird, um die Brexit-Lücke zu stopfen. Die EU entfaltet ihre Sichtbarkeit gerade durch eine starke Kohäsionspolitik, von der alle profitieren. Daher müssen wir auch alle Regionen mitnehmen, nicht nur die stärker Entwickelten. Die Diskussion müsste in dieser Form nicht geführt werden, wenn ein Großteil der Einnahmen der EU nicht erst den Umweg über die nationalen Finanzministerien nehmen würde. Deswegen erwarten wir, dass Kommissar Oettinger den Anfang des Jahres veröffentlichten Monti-Bericht aufgreifen wird, in dem EU-Eigenmittel gefordert werden. Zudem sollte klar sein, dass mit dem Britenrabatt auch alle anderen nationalen Rabatte verschwinden und der EU-Haushalt damit fairer und transparenter wird.
Ausblick: Das Europäische Parlament erarbeitet gerade zwei Initiativberichte zum künftigen mehrjährige Finanzrahmen und zur Eigenmittel-Frage – eine Vorbereitung auf den Kommissionvorschlag dazu, der voraussichtlich Anfang 2018 veröffentlicht wird. Gleichzeitig beginnen im zweiten Halbjahr 2017 die Verhandlungen mit Rat und Kommission über den EU-Haushalt 2018.

Steuertransparenz – Konzerne müssen ihre Zahlungen veröffentlichen – Richtlinie; Debatte und Abstimmung am Dienstag, 04.07.2017, ab 10:30 Uhr bzw. 12 Uhr

Hintergrund: Jährlich gehen laut Europäischer Kommission 50 bis 70 Milliarden Euro an Körperschaftssteuereinnahmen durch Steuervermeidung verloren. Da multinationale Konzerne immer komplexere und weniger transparente Modelle entwickeln, verschärft sich das Problem. Um dem einen Riegel vorzuschieben, sollen multinationale Unternehmen in Zukunft offenlegen müssen, wo sie welche Gewinne machen und wie viele Steuern sie in welchem Land zahlen. Diese öffentliche länderspezifische Berichterstattung ist ein kosteneffektives Mittel, um die Transparenz der Unternehmen zu erhöhen und Steuerbehörden, Journalisten oder Bürgern Mittel an die Hand zu geben, um Regierungen und multinationale Unternehmen, die geheime Steuerdeals schmieden, zur Rechenschaft zu ziehen.
EP-Position: In den Abstimmungen in den federführenden Ausschüssen für Recht sowie Wirtschaft und Währung fand der sozialdemokratische Vorschlag, dass bereits Großunternehmen ab 40 Millionen Euro Jahresumsatz (Definition von „Großunternehmen“ laut EU) und nicht erst Konzerne ab 750 Millionen Euro die Karten offen legen müssen, keine Mehrheit. Dadurch wären circa 90 Prozent der Multis von den geplanten Berichtspflichten nicht betroffen. Außerdem haben die Konservativen und die Liberalen die Regeln für mehr Steuertransparenz stark verwässert, indem sie eine Ausstiegsklausel eingeführt haben, mit der einzelne Multis in Absprache mit einer Regierung der Pflicht zur länderspezifischen Berichterstattung auf unbegrenzte Zeit entkommen könnten.
SPD-Position: Für die Europa-SPD ist Transparenz der Schlüssel für mehr Steuergerechtigkeit. Die Sozialdemokraten werden vor der Abstimmung im Plenum daher einen neuen Vorschlag auf dem Tisch legen. Zu einem soll die Ausstiegsklausel nicht für eine unbegrenzte Zeit gelten und zum anderen soll die Pflicht zur Veröffentlichung der steuerrelevanten Informationen auch nachträglich auferlegt werden können. Multis dürfen nicht die Möglichkeit bekommen, bis zum Ende der steuerlichen Verjährungsfrist von der Berichterstattung befreit zu sein. Konservative und Liberale stemmen sich unter dem Deckmantel des Wettbewerbsschutzes dagegen, eine Mehrheit dafür im Plenum ist daher noch ungewiss.
Ausblick: Nach der Abstimmung im Plenum fangen die Verhandlungen mit Ministerrat und Kommission an. Einigen sich die Institutionen auf einem Text, haben die Mitgliedstaaten nach Inkrafttreten der Richtlinie ein Jahr Zeit, um die erforderlichen Rechts- und Verwaltungsvorschriftenumzusetzen.

Arbeitsprogramm der EU-Kommission muss Anschub für sozialeres Europa geben – Kommissions-Statement am Dienstag, 04.07.2017, ab 15 Uhr; Resolution am Mittwoch, 05.07.2017, ab 12.30 Uhr

Hintergrund: Die EU-Kommission veröffentlicht im Herbst ihr Arbeitsprogramm für 2018. In diesem Zusammenhang plant auch das Europäische Parlament in einer Entschließung eigene Vorschläge zu den Arbeitsschwerpunkten der Union für das kommende Jahr zu unterbreiten. Zugleich bereitet sich das Parlament damit auf die Aushandlung einer inter-institutionellen Vereinbarung mit Rat und Kommission vor, in der bis Ende 2017 die gemeinsamen Prioritäten der drei Institutionen für das Jahr 2018 beschrieben werden sollen.
SPD-Position: Die Sozialdemokratinnen und Sozialdemokraten im Europaparlament sind überzeugt, dass das nächste Arbeitsprogramm der Kommission mehr sein muss als eine „To-Do-Liste“ für das kommende Jahr. Angesichts von Brexit und wachsender Europaskepsis muss es auch die Diskussion um die Zukunft der Europäischen Union berücksichtigen, die im März 2017 durch das Weißbuch der Europäischen Kommission und die Erklärung von Rom des Europäischen Rats angestoßen wurde. In diesem Sinne legt die S&D-Fraktion in dieser Woche einen eigenen Entschließungs-Entwurf vor. Leitgedanke ist, dass Europa zu einer politischen Union mit einer starken sozialen Dimension weiterentwickelt werden muss. Die EU muss die Sorgen und Nöte der Menschen effektiver als bisher bekämpfen. Hierzu muss die Kommission beispielsweise die „Soziale Säule“, die sich bislang vor allem auf wohlfeile Absichtsbekundungen beschränkt, mit handfesten Gesetzen flankieren, etwa mit einer Rahmenrichtlinie für menschenwürdige Arbeitsbedingungen. Diese würde Menschen in allen Beschäftigungsformen grundlegende Arbeitsrechte und sozialen Schutz garantieren. Eine Reform der Wirtschafts- und Währungsunion soll zudem helfen, die ökonomischen und sozialen Ungleichheiten in der Eurozone auszugleichen. Wir wollen unter anderem die Bankenunion vervollständigen, sodass Finanzkrisen seltener werden, und eine Fiskalkapazität einführen, sodass ökonomische Schocks besser abgefedert werden und die schwächer entwickelten Regionen aufschließen können. Ziel der Sozialdemokratinnen und Sozialdemokraten ist es, das Arbeitsprogramm der Kommission sowie die inter-institutionellen Vereinbarung zwischen Parlament, Rat und Kommission mit ihrer Resolution maßgeblich mitzugestalten. Die politische Arbeit im Jahr 2018 soll so zu einem Anschub für ein progressiveres Europa werden, das erfolgreicher und effektiver im Interesse seiner Bürgerinnen und Bürger arbeitet.
EP-Position: Die Fraktionen rechts der Mitte verfolgen bei der Resolution einen deutlich anderen Kurs als die Sozialdemokratinnen und Sozialdemokraten. Statt ihre Verantwortung wahrzunehmen und das Arbeitsprogramm ehrgeizig mitzugestalten, wollen sie offenbar ein möglichst schwaches Papier verabschieden und damit den Regierungen in ihren Mitgliedstaaten weitreichende Spielräume für ein ‚Weiter so‘ lassen. Auch ist absehbar, dass EVP, ALDE und EKR die sozialen Herausforderungen, vor denen die Europäische Union steht, nicht angehen wollen.
Ausblick: Die Abstimmung im Parlament entscheidet über den Kurs, den das Parlament bei den inter-institutionellen Verhandlungen zu den Arbeitsschwerpunkten der Europäischen Union für 2018 einnimmt. Als Nächstes wird die EU-Kommission voraussichtlich im Oktober ihre diesbezüglichen Vorschläge in Form ihres Arbeitsprogramms für 2018 unterbreiten.

Beziehungen mit der Türkei – Suspendierung der Beitrittsgespräche – Türkei-Bericht; Debatte am Mittwoch, 05.07.2017, ab 15 Uhr, Abstimmung am Donnerstag, 06.07.2017 ab 12 Uhr

Hintergrund: Das Europaparlament stimmt am Donnerstag, 6. Juli, den jährlichen Fortschrittsbericht zur Türkei ab. Dort hat sich die politische Lage seit dem gescheiterten Putschversuch im Sommer 2016 zugespitzt. So hat Präsident Recep Tayyip Erdogan tausende Lehrer, Richter, Oppositionelle und Journalisten entlassen bzw. inhaftiert – darunter den deutschen Welt-Redakteur Deniz Yücel. Im April 2017 stimmten die Türken zudem bei einem Referendum mit knapper Mehrheit für eine Verfassungsänderung, wonach das Land von einem parlamentarischen System zu einem Präsidialsystem umgebaut werden soll. Damit würden nach Ansicht von Kritikern die letzten demokratischen Kontrollmechanismen ausgehebelt.
EP-Position: Der vorgelegte Bericht der S&D-Berichterstatterin Kati Piri fordert die Suspendierung der Beitrittsgespräche, sollten die Verfassungsänderungen unverändert umgesetzt werden. Damit einhergehend soll die EU die Beitrittszahlungen (IPA-Instrument) suspendieren und die Mittel stattdessen direkt zur Unterstützung der Zivilgesellschaft in der Türkei nutzen. Die Partnerschaft mit der Türkei in anderen Bereichen – wie zum Beispiel die Zusammenarbeit bei der Bewältigung der Flüchtlingsströme, die Kooperation im Kampf gegen den Terrorismus, sowie die Vertiefung der Zollunion – soll weiterentwickelt werden. Falls die Türkei die Todesstrafe einführt, sollen die EU-Beitrittsverhandlungen und Beitrittshilfe unverzüglich abgebrochen und die Mitgliedschaft der Türkei im Europarat in Frage gestellt werden. Auch wird das Recht der Mitgliedstaaten betont, ein Referendum über die Einführung der Todesstrafe in ihren Staaten zu verbieten.
SPD-Position: Die Sozialdemokraten im Europäischen Parlament haben sich langfristig stets für einen Beitritt der Türkei ausgesprochen – falls alle Kriterien erfüllt sind – und befürworten daher auch keinen Abbruch der Beitrittsgespräche. Allerdings sind sie der Meinung, dass der klare Verstoß von Präsident Erdogan gegen die Kopenhagen-Kriterien eine Reaktion der EU verlangt. Daher sollen die Beitrittsgespräche suspendiert werden. Zugleich soll die Kooperation mit der Türkei in anderen Bereichen fortgeführt werden sowie die Stärkung der demokratischen Kräfte in der Türkei in den Vordergrund rücken.
Ausblick: Nach der Abstimmung im Parlament sind EU-Kommission und Rat am Zug. Die Kommission kann eine Empfehlung zur Suspendierung der Beitrittsgespräche geben, der Rat müsste diese beschließen.

Reparieren statt wegwerfen – längere Lebensdauer von Elektrogeräten – Initiativbericht; Debatte am Montag, 03.07.2017, ab 15 Uhr; Abstimmung voraussichtlich am Dienstag, 04.07.2017, ab 12 Uhr

Hintergrund: Ob Fernseher, Rasierer oder Fön – Verbraucherinnen und Verbraucher tendieren immer häufiger dazu, ihre gekauften Elektroprodukte durch ein neues Gerät zu ersetzen, anstatt das alte zu reparieren. Das verwundert nicht, schließlich ist es in vielen Fällen günstiger oder einfacher, sich ein neues Gerät zu besorgen, anstatt das alte wieder in Ordnung bringen zu lassen. Zudem schließen Verbraucher vom Preis eines Produktes nicht zwangsläufig auf dessen Qualität. Deshalb werden zunehmend Produkte aus niedrigen Preissegmenten gekauft, die in Schwellenländern hergestellt werden. Dadurch gelangen europäische Unternehmen, die oft langlebigere Qualitätsprodukte anbieten, ins Hintertreffen. Für Hersteller von Elektroprodukten gibt es derzeit wenig Anreiz, ihre Produkte langlebiger zu konzipieren. Die Umwelt- und Rohstoffbilanz solcher qualitätsarmer Produkte fällt entsprechend verheerend aus.
EP-Position: Elektroprodukte, die in der EU verkauft werden, sollen künftig eine längere Lebensdauer aufweisen. So wird es eine Mehrheit im Europäischen Parlament voraussichtlich fordern. Dafür sollen Reparaturen erleichtert werden. Ersatzteile sollen einfacher erhältlich, Geräte einfacher reparierbar und einzelne Teile eines Geräts besser austauschbar sein. Außerdem sollen Verbraucher besser darüber informiert werden, wie Produkte repariert werden können.Bei dem Initiativbericht ist mit einer fraktionsübergreifenden Unterstützung zu rechnen
SPD-Position: Die Sozialdemokraten setzen sich für nachhaltigere Produkte, für stärkere Verbraucherrechte und für die rohstoffschonende und damit für eine umweltfreundlichere Produktion von Elektrogräten ein. Außerdem wollen sie Arbeitsplätze in Reparaturbetrieben sichern und neue schaffen. Deshalb unterstützen wir den Bericht über die Lebensdauer von Produkten, auch wenn die abgestimmten Forderungen im Bericht durch den Einfluss anderer Fraktionen teils verwässert und zu allgemeingültig formuliert sind. Konkrete Forderungen der Sozialdemokraten scheiterten am Widerstand der konservativen Mehrheit im Europäischen Parlament. Dabei ging es insbesondere um die Stärkung von Verbraucherrechten, etwa um eine Herstellergarantie. Diese könnte die zu erwartende Lebensdauer eines Produktes fixieren. Deren Abgeordnete gaben sich auf Kosten von Umwelt- und Verbraucherschutz mit Lippenbekenntnissen zufrieden, anstatt die Gelegenheit zu nutzen, entscheidende Weichenstellungen zu einer nachhaltigen Kreislaufwirtschaft vorzugeben.
Ausblick: Im Falle einer Zustimmung im Plenum wird der Bericht an den Europäischen Rat und die Europäische Kommission übermittelt.

Straftaten zulasten des EU-Haushalts besser bekämpfen – Richtlinie; Diskussion am Dienstag, 04.07.2017, ab 15 Uhr, Abstimmung am Mittwoch, 05.07.2017, ab 12 Uhr

Hintergrund: Zigarettenschmuggel, Betrug bei EU-Agrarsubventionen oder grenzüberschreitender Mehrwertsteuerbetrug. Jährlich verursachen diese und weitere Straftaten einen finanziellen Schaden in Milliardenhöhe. Da die nationalen Justizbehörden diesen Fällen nur sehr stiefmütterlich nachgehen, wird das Europäische Parlament voraussichtlich im September über die Einrichtung einer Europäischen Staatsanwaltschaft abstimmen, die dann bei Straftaten zulasten des EU-Haushaltes ermitteln und anklagen könnte. Bereits jetzt entscheidet das Parlament über die neue sogenannte PIF-Richtlinie. Diese regelt die strafrechtliche Bekämpfung von Betrug, der sich gegen die finanziellen Interessen der Europäischen Union richtet. Die Straftatbestände, die darunter fallen, sollen europaweit definiert und harmonisiert werden.
EP-Position: Das Europäische Parlament hat seine Position zum Vorschlag der Kommission bereits im April 2014 festgelegt. Nachdem die Mitgliedstaaten die Verhandlungen lange blockiert haben, konnte nun nach drei Jahren, ein gutes Ergebnis erzielt werden. Es sieht unter anderem vor, dass Straftatbestände wie Betrug zu Lasten des EU-Haushaltes und Personengruppen wie „öffentliche Bedienstete“ auf europäischer Ebene definiert werden und Mindesthöchststrafen für Delikte im nationalen Strafrecht verankert werden. Zudem muss die Kooperation zwischen den Mitgliedstaaten verstärkt werden. Das ausgehandelte Ergebnis wurde bereits im federführenden Innenausschuss mit großer Mehrheit gebilligt.
SPD-Position: Die Sozialdemokraten konnten in den Verhandlungen erreichen, dass auch schwerer grenzüberschreitender Mehrwertsteuerbetrug von der Richtlinie abgedeckt wird. Dies bedeutet, dass diejenigen Mehrwertsteuer-Delikte, die einen Schaden von mindestens 10 Millionen Euro verursachen und in zwei Mitgliedstaaten begangen wurden, unter Strafe gestellt werden müssen. Die PIF-Richtlinie wird die Bekämpfung der Straftaten zulasten des EU-Haushaltes deutlich effizienter machen und legt die Grundlage für eine Europäische Staatsanwaltschaft.

Wandel durch Annäherung – neues Kooperationsabkommen mit Kuba – Initiativbericht und Zustimmung zu Abkommen; Debatte im Plenum am Dienstag, 4.7.2017, ab 17 Uhr; Abstimmung am Mittwoch, 5.7.2017, ab 12 Uhr

Hintergrund: Die kubanische Regierung hat ihren Staat in den vergangenen Jahren geöffnet und reformiert. Die Europäische Union ist seit 2008 mit einer EU-Delegation in Havanna vertreten und hat zwischen April 2014 und März 2016 ein neues Abkommen über politische Zusammenarbeit und Kooperation verhandelt, das nun dem Europäischen Parlament zur Zustimmung vorliegt. Nachdem die USA und Kuba 2015 wieder diplomatische Beziehungen aufgenommen haben, hat US-Präsident Trump Mitte Juni angekündigt, das noch unter Obama verhandelte Abkommen seines Landes mit Kuba zu kündigen. Die weitere Verbesserung der Beziehungen zwischen den USA und Kuba knüpfte er an Bedingungen.
EP-Position: Am Mittwoch, 5. Juli, stimmt das Europäische Parlament über das neue Kooperationsabkommen ab. Dieses schafft einen institutionellen Rahmen für politischen Dialog zwischen der Europäischen Union und Kuba und ermöglicht handelspolitische Zusammenarbeit. Der Auswärtige Ausschuss hat sich am 20. Juni mit großer Mehrheit dafür ausgesprochen, dem Rat die Zustimmung des Europäischen Parlaments für den Abschluss des neuen Kooperationsabkommens zu erteilen, nachdem sich die Europäische Volkspartei zunächst um eine Verschiebung der Abstimmung bemüht hatte. In einem begleitenden Initiativbericht der spanischen S&D-Abgeordneten Elena Valenciano unterstreichen die Abgeordneten, dass gleichzeitig die Menschenrechtslage in Kuba verbessert werden muss. Eine entsprechende Zusatzklausel macht es möglich, andernfalls das Abkommen zu suspendieren.
SPD-Position: Mit ihrem Politikansatz gegenüber Kuba stehen die SPD-Europaabgeordneten für Wandel durch Annäherung. Die erneute Politik der Abschottung, für die sich der US-Präsident ausspricht, würde bisherige Erfolge bei der innenpolitischen Reform Kubas und seiner außenpolitischen Öffnung gefährden. Das neue Kooperationsabkommen hingegen eröffnet Möglichkeiten, die kubanische Regierung bei sozio-ökonomischen Reformen zu unterstützen und sich für eine Stärkung der kubanischen Zivilgesellschaft einzusetzen.
Ausblick: Bei der Abstimmung im Plenum wird, analog zur Abstimmung des Berichts im Auswärtigen Ausschuss, eine Mehrheit erwartet. Nach erfolgter Zustimmung des Europäischen Parlaments kann das Kooperationsabkommen provisorisch umgesetzt werden. Das Abkommen muss außerdem von den nationalen Parlamenten der EU-Mitgliedstaaten und vom kubanischen Parlament ratifiziert werden.

Private Sicherheitsunternehmen – Klare Einsatzregeln und effektive Kontrolle – Initiativbericht; Debatte am Montag, 03.07.2017, ab 17 Uhr, Abstimmung am Dienstag, 04.07.2017, voraussichtlich ab 12 Uhr

Hintergrund: Private Sicherheitsunternehmen kommen sowohl im zivilen als auch im militärischen Bereich zum Einsatz. Je nach Lage und Einsatzgebiet nutzen die EU und die Mitgliedstaaten sie zum Beispiel für logistische Aufgaben, die Unterstützung regulärer Truppen im Kampfeinsatz, den Wiederaufbau nach gewaltsamen Konflikten und andere sicherheitsrelevante Dienstleistungen. Der Bericht behandelt den Einsatz privater Unternehmen im Sicherheits- und Verteidigungsbereich und deren Nützlichkeit für die EU und ihre Mitgliedstaaten. Er untersucht, inwieweit die Aktivitäten von in der EU gemeldeten Sicherheitsunternehmen politisch und juristisch durch die Europäische Union reguliert werden sollten.
EP-Position: Es handelt sich um den ersten Bericht des Europäischen Parlaments zum Thema private Sicherheitsunternehmen. Im Kern steht die Forderung, die Aktivitäten privater Sicherheitsunternehmen, die in der EU gemeldet sind, umfassend zu regulieren, insbesondere wenn es um Einsätze außerhalb der EU geht. Eine breite Zustimmung im Plenum gilt als sehr wahrscheinlich.
SPD-Position: Die Fraktion der Sozialisten und Demokraten im Europaparlament (S&D) hat sich erfolgreich dafür eingesetzt, dass die Forderung nach einer umfassenden Evaluierung des Einsatzes privater europäischer Sicherheitsunternehmen in den Bericht aufgenommen wird. Zudem haben wir in dem Bericht klar gemacht, dass die Kosteneffizienz nicht das ausschlaggebende Kriterium bei der Vergabe von Aufträgen sein darf. Vielmehr muss die EU die Aktivitäten privater Sicherheitsunternehmen durch klare und strenge rechtliche Vorgaben begrenzen und sich in die Lage versetzen, deren Einsatz effektiv kontrollieren zu können.
Ausblick: Eine erste Gelegenheit zur Umsetzung der in dem Bericht enthaltenen Forderungen könnte die bevorstehende Revision der Gemeinsamen Militärgüterliste der EU sein. Bestimmte Dienstleistungen von Sicherheitsunternehmen sollten in die Militärgüterliste mit aufgenommen werden, um sie im Rahmen des bestehenden europäischen Rüstungsexportregimes zu regulieren.

Globaler Ausstieg aus klimaschädlichen Kühl- und Triebmitteln – EU-Ratifizierung des Beschlusses zum Ausstieg aus FKW, Abstimmung am Mittwoch, 05.06.2017, ab 12.30 Uhr

Hintergrund: Im Herbst 2016 einigten sich 197 UN-Staaten auf der internationalen UN-Konferenz in Kigali (Ruanda) darauf, die Verwendung der klimaschädlichen Fluorkohlenwasserstoffe (FKW) einzudämmen – ein Durchbruch für den Klimaschutz. FKW sind für gewöhnlich in Klimaanlagen, Kühlgeräten, Spraydosen oder Reinigungsmitteln zu finden. Der Beschluss sieht vor, dass ihre Verwendung in Zukunft im Rahmen des sogenannten „Montreal-Protokolls“ sukzessive zurückgefahren wird, in einem ersten Schritt in Industriestaaten bis 2023, in Entwicklungsstaaten bis 2031. FKW waren als Ersatz für Fluorchlorkohlenwasserstoffe (FCKW) und andere Stoffe, die die Ozonschicht schädigen, eingeführt worden. FCKW konnte durch das Montreal-Protokoll seit Ende der 1980er Jahre erfolgreich abgebaut werden. Die als Ersatz verwendeten FKW schaden zwar nicht der Ozonschicht, sind jedoch aktive Treibhausgase mit einem zum Teil tausendfachen Potenzial für die Erderwärmung im Vergleich zu Kohlendioxid. Daher verpflichten sich die UN-Staaten nun, auch die Verwendung dieser Stoffe drastisch und zügig einzudämmen.
EP-Position: Für die Ratifizierung des Beschlusses durch die EU ist die Zustimmung des Parlaments notwendig. Die zuständige Berichterstatterin Konecna aus der Linksfraktion empfiehlt dem Parlament zuzustimmen. Der Umweltausschuss hat den Vorschlag unterstützt.
SPD-Position: Der Erfolg von Kigali ist aus Sicht der Europa-SPD ein großer Fortschritt für die internationale Klimapolitik, da die Erderwärmung um bis zu einem halben Grad Celsius eingedämmt werden kann und das Ziel des Pariser Abkommens damit deutlich näher rückt. Die EU hat bewiesen, dass sie eine treibende Kraft im internationalen Klimaschutz sein kann. Bereits im Jahr 2014 wurde eine EU-Verordnung verabschiedet, die die Verringerung der schädlichen Gase um 75 Prozent bis 2030 regelt und den Einsatz von alternativen, sicheren und umweltfreundlichen Ersatzstoffen vorantreiben soll. Dies hat die internationalen Verhandlungen befördert. Die SPD-Abgeordneten appellieren an die EU-Mitgliedstaaten, bald zu unterzeichnen. EU-Kommission und Rat sollten die anderen Vertragsparteien auffordern, die angenommenen Beschlüsse national umzusetzen.
Ausblick: Nach der Zustimmung durch das Parlament müssen noch die Mitgliedstaaten einwilligen. Die Umweltminister der EU-Staaten und die Kommission kündigten an, die EU-Ratifizierung einzureichen, sobald alle Mitgliedstaaten den Ratifizierungsprozess durchlaufen haben. In 2019 soll der Kigali-Beschluss in Kraft treten. Voraussetzung ist, dass zu diesem Zeitpunkt mindestens 20 Vertragsparteien ratifiziert haben. Bisher haben vier Parteien dieses Verfahren abgeschlossen.

Europäische Verteidigungspolitik – Einsparungen durch Zusammenarbeit – Debatte am Dienstag, 03.07.2017, voraussichtlich ab 15 Uhr

Hintergrund: Ein Großteil der europäischen Bürgerinnen und Bürger fordert laut einem Eurobarometer vom Juni 2016 eine engere europäische Zusammenarbeit in der Sicherheits- und Verteidigungspolitik – nicht zuletzt aufgrund von veränderten politischen und strategischen Rahmenbedingungen wie dem bevorstehenden Brexit, den Terroranschlägen in Paris, Brüssel und Berlin, aber auch der „America first“-Politik des neuen US-Präsidenten Donald Trump. Am 7. Juni 2017 hat die Europäische Kommission einen Gesetzesentwurf zur Einrichtung eines europäischen Verteidigungsfonds veröffentlicht. Insgesamt sollen ab Januar 2021 aus dem EU-Haushalt und durch zusätzliche Beiträge der EU-Mitgliedstaaten 5,5 Milliarden Euro pro Jahr zur Verfügung gestellt werden, um die europäischen Verteidigungsfähigkeiten zu stärken. Mit diesem neuen Finanzinstrument will die Kommission Rüstungsforschung sowie die Entwicklung gemeinsamer Verteidigungskapazitäten durch EU-Mitgliedschaften fördern.
EP-Position: Das Europäische Parlament hat sich in zahlreichen Resolutionen und Berichten für eine weitgehende Integration der nationalen Sicherheits- und Verteidigungspolitiken der EU-Mitgliedstaaten ausgesprochen. Es befürwortet mittel- bis langfristig die Schaffung einer Europäischen Vereidigungsunion, wie sie auch in den geltenden europäischen Verträgen genannt wird. Dazu gehört unter anderem die Entwicklung einer gemeinsamen Außen-, Sicherheits- und Verteidigungspolitik, an deren Ausgestaltung das Europäische Parlament in stärkeren Maß als bisher beteiligt wäre. Eine konsequente Zusammenlegung und Nutzung nationaler Rüstungskapazitäten findet ebenfalls die Zustimmung des Europäischen Parlaments.
SPD-Position: Es ist eine langjährige Forderung der SPD, dass es zu einer europäischen Zusammenlegung und gemeinsamen Nutzung von Rüstungsgütern kommen muss. Hauptziel eines solchen „Pooling and Sharing“ muss eine effizientere Nutzung der vorhandenen finanziellen und wehrtechnischen Ressourcen sein. Wir halten die gemeinsame Forschung, Entwicklung und Beschaffung von Rüstungsgütern für sinnvoll, sofern damit Kosten eingespart werden und der politische Zusammenhalt der beteiligten Mitgliedstaaten gestärkt wird. Die geplante Koordinierung der nationalen Rüstungspolitiken muss zudem durch eine entsprechende Vertiefung der europäischen Sicherheits- und Verteidigungspolitik flankiert werden. Entgegengesetzt zum Kommissionvorschlag sollte das Europäische Parlament in die Entscheidung über den Export der mit EU-Mitteln finanzierten Rüstungsgüter involviert werden. Das Ziel einer vertieften verteidigungspolitischen Zusammenarbeit auf EU-Ebene muss sein, die Rüstungsexporte an Drittländer zu reduzieren.
Ausblick: Nicht in dem Kommissionsvorschlag enthalten ist ein Konzept, wie die durch Zusammenlegung und Zusammenarbeit notwendig werdende Umwandlung von Rüstungsproduktion in die zivile Produktion im EU-Rahmen begleitet und befördert werden kann. Die EU braucht einen Plan, wie die Mitgliedstaaten das Wissen und die Kompetenzen der nationalen Rüstungsindustrien für die zivile Produktion nutzen können und somit langfristig den Erhalt von Arbeitsplätzen sichern. Das Europäische Parlament wird voraussichtlich nach der Sommerpause über den Verordnungsentwurf der Europäischen Kommission beraten.

Neue Digitalkommissarin muss digitalen Binnenmarkt vorantreiben – Ernennung von Mariya Gabriel zur EU-Digitalkommissarin; Abstimmung am Dienstag, 04.07.2017, ab 12 Uhr

Hintergrund: Der bisherige EU-Digitalkommissar Günther Oettinger war im Januar 2017 ins Haushaltsressort gewechselt, nachdem die bulgarische EU-Haushaltskommissarin Kristalina Georgiewa Chefin der Weltbank geworden war. Bulgarien hat nun die konservative Europaabgeordnete Mariya Gabriel als neue Kommissarin für Digitale Wirtschaft und Gesellschaft vorgeschlagen.
EP-Position: Die Anhörung vor den federführenden Parlamentsausschüssen für Industrie und Telekommunikation sowie Kultur hat am Dienstag, 20. Juni, stattgefunden. Die Ausschüsse hatten keine Einwände gegen die Ernennung von Marija Gabriel zur Digitalkommissarin.
SPD-Position: Mariya Gabriel hat sich bei der Anhörung souverän und gut vorbereitet präsentiert und die richtigen Schwerpunkte gesetzt: Unterstützung für kleine Betriebe im Bereich Industrie 4.0, stärkere Beachtung der sozialen Dimension der Digitalisierung und Verbesserungen bei der IT-Sicherheit. Darüber hinaus hat sie – durchaus bemerkenswert für eine konservative Politikerin – betont, wie wichtig eine europäische Vision im Telekommunikationsbereich ist. Jetzt muss sie liefern. Wir erwarten von ihr vor allem Fortschritte bei der Anbindung aller Europäerinnen und Europäer an eine zukunftsfeste und bezahlbare digitale Infrastruktur, bei den sozialen Herausforderungen der Digitalisierung und der Vollendung des digitalen Binnenmarkts.
Ausblick: Wenn das Parlament bei seiner Plenarsitzung am Dienstag, 4. Juli, zustimmt, wird Mariya Gabriel ihren Posten als EU-Digitalkommissarin voraussichtlich noch in der ersten Julihälfte antreten.

Sitz des Europaparlaments – Schluss mit dem Reisezirkus? – Erklärung von Rat und Kommission; Mittwoch, 05.07.2017, ab 15 Uhr

Hintergrund: Das Europaparlament hat mit Brüssel, Luxemburg und Straßburg drei Standorte. Den Großteil der Zeit arbeiten die Abgeordnete, ihre Mitarbeiter sowie die Verwaltung und weitere Angestellte am Brüsseler Sitz des Parlaments. Einmal im Monat fahren jedoch Abgeordnete und Personal zur viertägigen Plenarsitzung nach Straßburg. Akten und anderes Material werden per Lastwagen nach Straßburg gebracht. Dadurch entstehen jährlich Kosten in Millionenhöhe, zudem wird die Umwelt belastet. Die Aufteilung der Arbeitsorte geht auf eine Entscheidung der Staats- und Regierungschefs zurück, die in den EU-Verträgen festgehalten ist. Um diese zu ändern, bräuchte es einen einstimmigen Beschluss der Staats- und Regierungschefs.
Neue Aktualität hat die Diskussion kürzlich durch den Brexit bekommen, der die Verlegung zweier EU-Agenturen aus London nötig macht. In der Diskussion war, ob die Europäische Arzneimittelbehörde (EMA) im Tausch gegen den Parlamentssitz nach Straßburg umgesiedelt werden könnte.
SPD-Position: Die SPD-Abgeordneten sprechen sich seit vielen Jahren mehrheitlich dafür aus, dass sich das Parlament auf einen Sitz beschränkt. Der Reisezirkus zwischen den verschiedenen Arbeitsorten führt zu unvertretbaren Kosten und Umweltbelastungen, die den europäischen Bürgerinnen und Bürgern nicht zu vermitteln sind und das Ansehen des Parlaments und seiner Mitglieder beschädigen.
EP-Position: Es gilt als sicher, dass sich eine große Mehrheit im Europäischen Parlament für einen einzelnen Standort aussprechen würde.
Ausblick: Bei der Plenartagung werden Rat und Kommission Erklärungen zum Parlamentssitz abgeben, anschließend debattieren die Abgeordneten über das Thema.

Links