Aktuelle Plenarwoche

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Brexit-Verhandlungsfortschritt rückt nach Mays Rede in weite Ferne – Resolution; Debatte am Dienstag, 3.10.2017, ab 9 Uhr; Abstimmung am Mittwoch

Hintergrund: Bei den Brexit-Verhandlungen besteht die EU darauf, dass ausreichende Fortschritte bei den Austrittsmodalitäten erzielt werden müssen, bevor die zweite Verhandlungsphase über die künftigen Beziehungen eröffnet werden kann. Die wichtigsten zu klärenden Fragen sind die Rechtssicherheit für EU-Bürgerinnen und Bürger, die Einhaltung von eingegangenen finanziellen Verpflichtungen gegenüber der EU durch Großbritannien und die Vermeidung einer harten Grenze zwischen Irland und Nordirland. Am Freitag, 22. September, hielt die britische Premierministerin Theresa May in Florenz ihre erste Grundsatzrede zum Brexit seit Januar 2017.

Die britische Regierung hatte am Mittwoch, 29. März 2017, den Austritt aus der Europäischen Union nach Artikel 50 des EU-Vertrages mitgeteilt. Seitdem läuft eine zweijährige Frist, in der die EU und das Vereinigte Königreich einen bilateralen Austrittsvertrag aushandeln.

EP-Position: Das Europäische Parlament, ohne dessen Zustimmung das Austrittsabkommen nicht in Kraft treten kann, unterstützt den Ansatz des Europäischen Rates. Prioritäten für das Europäische Parlament sind der Schutz der Rechte der EU-Bürgerinnen und Bürger in Großbritannien sowie die Wahrung der Unteilbarkeit der vier Grundfreiheiten der Europäischen Union – Personen, Waren, Dienstleistungen und Kapital. Mit einer einheitlichen Stimme der verbliebenen 27 Mitgliedstaaten gilt es, eine faire und ausgewogene neue Grundlage für die Beziehungen mit dem Vereinigten Königreich zu finden, wobei das Vereinigte Königreich als Drittstaat nicht die gleichen Vorteile wie die EU-Mitgliedstaaten genießen kann. Für die Beilegung von Streitfragen in Bezug auf das Abkommen soll außerdem der Europäische Gerichtshof zuständig sein.

Haushaltsfragen werden eine zentrale Rolle bei den Verhandlungen spielen. Mit Großbritannien scheidet ein großer Beitragszahler aus der Union aus. Die EU Kommission hat den Briten bisher eine Abschlussrechnung in Höhe von 60 bis 100 Milliarden Euro in Aussicht gestellt. Der Ausstieg Großbritanniens kann auch eine Chance sein. Denn mit den Briten geht auch der Briten-Rabatt und damit müssen auch andere Rabatte verschwinden. Der EU-Haushalt könnte somit fairer und transparenter werden. Dazu kommt, dass mit dem Brexit eine wesentliche Hürde für die Reform der EU-Eigenmittel wegfällt. Die britische Regierung hatte sich stets gegen eigene Mittel der EU eingesetzt.

SPD-Position: Mays Brexit-Rede enthielt keine klaren Angebote zu den wichtigsten zu klärenden Fragen. Ihre Äußerungen zu den zukünftigen Beziehungen nähren Befürchtungen, dass Großbritannien nach dem Austritt die Rosinenpickerei der vergangenen Jahrzehnte fortsetzen möchte. Laut May beinhalte eine EFTA-Mitgliedschaft zu viele Verpflichtungen, während ein normales Freihandelsabkommen nach dem Vorbild von CETA nicht ausreichen würde. Mit anderen Worten: Das Vereinigte Königreich erwartet eine Sonderbehandlung.

Ausblick: Der Europäische Rat wird auf seiner Sitzung am 18./19. Oktober bewerten, ob „ausreichende Fortschritte“ in Bezug auf die Austrittsmodalitäten erzielt wurden und die zweite Phase der Verhandlungen über die zukünftigen Beziehungen eröffnet werden kann. Bereits am Mittwoch, 4. Oktober wird das Europäische Parlament sich hierzu positionieren und eine entsprechende Empfehlung an den Europäischen Rat richten. Durch Theresa Mays Rede in Florenz sind die Hoffnungen auf substanzielle Fortschritte in der vierten Verhandlungsrunde weiter geschwunden. Nach derzeitigem Stand ist deshalb nicht zu erwarten, dass das Europäische Parlament einen Übergang in die zweite Verhandlungsphase befürworten kann.

Steuergelder wirksam schützen – Grünes Licht für europäische Staatsanwaltschaft – Verordnung; Debatte am Mittwoch, 4.10.2017, ab 15 Uhr und Abstimmung am Donnerstag, 5.10.2017, ab 12 Uhr

Hintergrund: Den europäischen Bürgerinnen und Bürgern gehen durch Straftaten zulasten des EU-Haushaltes – wie EU-Fördermittelbetrug oder Zigarettenschmuggel – riesige Summen verloren. Da die nationalen Justizbehörden diesen Fällen nur sehr stiefmütterlich nachgehen, soll eine Europäische Staatsanwaltschaft nun das Heft in die Hand nehmen. Im Juni dieses Jahres haben sich die Justizminister von 20 Mitgliedstaaten darauf geeinigt, dass eine Europäische Staatsanwaltschaft eingerichtet wird. Das Europäische Parlament wird nun bei seiner Plenarsitzung in Straßburg final darüber abstimmen.

EP-Position: Das Europäische Parlament hat das letzte Wort über die Einrichtung der Europäischen Staatsanwaltschaft und muss dem von den Mitgliedstaaten ausgehandelten Text zustimmen. Die Europaabgeordneten haben den Verhandlungsprozess kontinuierlich begleitet und in mehreren Resolutionen fraktionsübergreifend klargemacht, dass sie der Einrichtung nur zustimmen, wenn die Staatsanwaltschaft unabhängig von jeglicher Einflussnahme von Mitgliedstaaten arbeiten kann, es eine klare Kompetenzabgrenzung zwischen ihr und nationalen Strafverfolgungsbehörden gibt und die Verfahrensrechte für Beschuldigte zu jeder Zeit gedeckt sind.

SPD-Position: Wenn ein Mitgliedstaat Straftaten zulasten des EU-Haushaltes nicht konsequent aufklärt, zahlen alle Steuerzahler in Europa die Zeche. Die Europa-SPD gibt daher grünes Licht für die Einrichtung der Europäischen Staatsanwaltschaft und sagt damit „Ja“ zu einer europäischen Lösung, um europäische Steuergelder wirksamer zu schützen. Einen Wermutstropfen gibt es jedoch: Der europäische Mehrwert wird dadurch geschmälert, dass sich nur 20 Mitgliedstaaten beteiligen. Mit Ungarn und Polen fehlen zwei der Hauptempfänger von EU-Fördermitteln. Die SPD-Europaabgeordneten werden daher die Verwendung von Mitteln in diesen Ländern besonders auf den Prüfstand stelle

Weltklimakonferenz in Bonn – EU muss Vorreiterrolle einnehmen – Resolution; Debatte am Dienstag, 3.10.2017, ab ca. 16 Uhr

Hintergrund: Während sich die USA unter Trump mehr und mehr aus der internationalen Klimazusammenarbeit zurückziehen, findet vom 6. bis 17. November 2017 die 23. UN-Klimakonferenz statt. Den jährlich rotierenden Vorsitz übernimmt in diesem Jahr der Inselstaat Fidschi, jedoch wird Deutschland als Gastgeber auftreten, nicht zuletzt weil in Bonn das Sekretariat der UN-Klimarahmenkonvention arbeitet. Zehntausende Delegierte und Besucher werden auf der Konferenz erwartet, darunter auch hochrangige Minister, Staats- und Regierungschefs.

EP-Position: Der Entschließungsantrag fordert, dass auf dem Klimagipfel deutliche Fortschritte zur Umsetzung der Ziele des Klimavertrages gemacht werden, darunter auch neue Zusagen zum Ausstieg aus fossilen Brennstoffen sowie über weitere finanzielle Unterstützung. Die Berichterstattung der Vertragsstaaten über ihre Klimaschutzaktivitäten soll ausgearbeitet werden. Das Parlament mahnt, nichtstaatliche und regionale Akteure aus den USA stärker bei der Umsetzung des Pariser Klimaabkommens einzubinden, nachdem die Regierung Trump den Austritt erklärt hat.

SPD-Position: Aus Sicht der Europa-SPD muss die EU eine Führungsrolle beim Klimagipfel übernehmen und gegenüber anderen Partnern demonstrieren, dass sie weiterhin an dem Pariser Abkommen und einem ehrgeizigen Klimaschutz festhält. Die Europäische Kommission sollte schnellstmöglich eine EU-Langfriststrategie für die vollständige Reduktion der Netto-Emissionen bis 2050 vorlegen.

Ausblick: Vom 14. bis 17. November 2017 wird eine Delegation des Europäischen Parlamentes an den UN-Klimaverhandlungen teilnehmen.

Flugstreichungen bei Ryan Air – Reichen Passagierrechte aus? – Kommissionsstatement am Dienstag, 3.10.2017, ab ca. 15 Uhr

Hintergrund: Die irische Fluggesellschaft Ryan Air hat vor kurzem angekündigt, in den nächsten Monaten mehrere tausend Flüge zu streichen. Bis März sollen rund 20.000 von insgesamt 800.000 jährlichen Flügen ausfallen. Mehr als 700.000 Passagiere sind betroffen. Die Stornierungen sind nach Angaben der Airline nötig, um Personalengpässe, die aufgrund einer verfehlten Urlaubsplanung entstanden sind, abzufedern. Gemäß der EU-Fluggastrechte-Verordnung haben Passagiere bei der Absage von Flügen eine Reihe von Ansprüchen. Dazu gehören die Flugpreiserstattung oder Umbuchung, aber auch das Recht auf Ersatzbeförderung sowie auf Kostenerstattung und in bestimmten Fällen auch auf Entschädigung.

EP-Position: Die Kommission soll dazu Stellung nehmen, welche Möglichkeiten Fluggäste haben, ihre Rechte gemäß der Fluggastrechte-Verordnung durchzusetzen.

SPD-Position: Zu hinterfragen ist aus Sicht der Europa-SPD, dass das Gros der Fluggäste laut der bestehenden Fluggastrechte-Verordnung keinen Anspruch auf eine Entschädigung hat. Diese muss nur gezahlt werden, wenn ein Flug mindestens 14 Tage vor Abflug storniert wird. Hier stellt sich die Frage, ob die bestehende Fluggastrechteverordnung ausreicht oder gegebenenfalls nachgebessert werden muss.

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