Aktuelle Plenarwoche

Bild: European Union

Faire Arbeit: Entsandte Arbeitnehmer schützen – Sozialdumping stoppenRichtlinie; Abstimmung über weiteres Verfahren evtl. Donnerstag, 26.10.2017, ab 12 Uhr

Hintergrund: Die polnische Pflegerin im Privathaushalt, der litauische Lkw-Fahrer auf der A2 oder der portugiesische Maurer auf der Großbaustelle: Fast eine halbe Million entsandte Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer sind derzeit in Deutschland registriert. Das sind Beschäftigte, die für einen begrenzten Zeitraum in einem anderen Mitgliedstaat der EU im Einsatz sind als in dem Land, in dem sie normalerweise arbeiten. Das Problem: Entsandte Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer haben an ihrem temporären Einsatzort nicht die gleichen Rechte wie die dort heimischen Beschäftigten. Sie werden oft unter Tarif bezahlt, machen viele Überstunden und können von heute auf morgen vor die Tür gesetzt werden. Kurzum: Sie werden massiv ausgebeutet. Das hat auch gravierende Folgen für den Arbeitsmarkt, auf dem die entsandten Beschäftigten eingesetzt sind: Arbeits-, Sozial- und Tarifstandards werden in einigen Sektoren schlichtweg untergraben, was den heimischen Unternehmen und Beschäftigten schadet. Gerade kleine und mittelgroße Betriebe – die in Deutschland die meisten Arbeitsplätze schaffen – sowie ihre Beschäftigten leiden unter dem Dumping-Wettbewerb. Das zeigt: Nur ein gerechter Arbeitsmarkt ist ein gesunder Arbeitsmarkt.

Die seit 1996 geltende Entsenderichtlinie bietet keinen ausreichenden Schutz gegen diese Missstände. Gesetzes- und Umsetzungslücken ermöglichen es Unternehmen, sich auf Kosten der Beschäftigten skrupellos zu bereichern. Die Chance auf Änderung bietet die Überarbeitung der Entsenderichtlinie.

EP-Position: Der Widerstand gegen den Vorschlag der EU-Kommission geht von wenigen Fraktionen aus. Die Liberalen haben im Beschäftigungsausschuss konsequent gemauert. Die Nationalkonservativen blockieren durchweg und Christdemokraten sind bis zur finalen Entscheidung unsichere Kandidaten. Der Sozial- und Beschäftigungsausschuss im Europäischen Parlament hat am Montag, 16. Oktober, für eine engagierte Reform der Entsenderichtlinie gestimmt. Wenn dieser Vorschlag so durchs Plenum geht, können entsandte Beschäftigte vergleichbare Löhne wie ihre heimischen Kollegen erhalten.

SPD-Position: Die Überarbeitung der Entsenderichtlinie ist eines der wichtigsten Sozialgesetze dieser Legislaturperiode, für das die Sozialdemokratinnen und Sozialdemokraten viele Jahre gekämpft haben. Gleicher Lohn für gleiche Arbeit am gleichen Ort ist kein frommer Wunsch mehr, sondern greifbar nah. Nach den neuen Regeln sollen Tarifverträge für entsandte Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer auf regionale und branchenspezifische Tarifverträge ausgeweitet werden. Zudem dürfen die Kosten, die bei einer Entsendung anfallen, etwa der Transport zum Arbeitsort oder die Kosten für die Unterbringung, nicht vom Lohn abgezogen werden. Diese wichtige Klarstellung war bisher im Regelwerk nicht enthalten. Die Auftragsvergabe an ausländische Subunternehmer kann an die gleichen Arbeits- und Entlohnungsbedingungen geknüpft werden, wie sie für inländische Unternehmen gelten. Gut so, denn das führt zu mehr Lohngerechtigkeit und schützt deutsche Tarifverträge.

Ausblick: Die absolute Mehrheit der Mitglieder des Sozial- und Beschäftigungsausschusses hat am Montag, 16. Oktober, den Beginn der informellen Trilog-Verhandlungen unterstützt. Ob die Trilog-Verhandlungen tatsächlich beginnen, entscheidet sich nächste Woche gemäß Artikel 69c der Geschäftsordnung: Sollte es am kommenden Dienstag, 24. Oktober, bis 24 Uhr in Straßburg mehr als 76 Mitglieder geben, die eine Abstimmung über die Eröffnung einer Frist für Änderungsanträge im Plenum beantragen, muss das Plenum am Donnerstag, ab 12 Uhr, darüber abstimmen. Gibt es eine Mehrheit für die Eröffnung einer Frist für Änderungsanträge im Plenum, wäre das Trilog-Mandat abgewehrt und es würde zur Abstimmung in erster Lesung im November oder Dezember-Plenum über die Neufassung der Entsenderichtlinie kommen. Falls nicht, können die Trilog-Verhandlungen starten.

Weitere Informationen zum Thema, über den Kampf der Europa-SPD für faire Arbeit sowie das Positionspapier der Europa-SPD zur Entsenderichtlinie finden Sie hier online.

Zukunft der EU-Finanzen und EU-Haushalt 2018 – Resolution zur Zukunft der EU-Finanzen; Abstimmung am Dienstag, 24.10.2017, ab 12 Uhr – Resolution zum Haushalt 2018; Debatte am Dienstag, 24.10.2017, ab 12 Uh

Hintergrund: Der mehrjährige Finanzrahmen der EU ist stets heftig umkämpft, dieses Mal stellen sich allerdings besonders brisante Fragen: Neue Aufgaben für die Europäische Union kosten Geld, Großbritannien fällt als Beitragszahler aus. Die Auseinandersetzung birgt aber auch Reformchancen.

Das Europäische Parlament wird in Straßburg seine Position zum Reflexionspapier der EU-Kommission zu der Zukunft der EU-Finanzen abstimmen. Damit bereitet sich das Parlament auf die Verhandlungen für den neuen mehrjährigen Finanzrahmen ab 2021 vor, bei denen die Weichen für eine grundlegende Reform der EU-Finanzen gestellt werden.

Am gleichen Tag debattiert das Parlament über seine Position für die Verhandlungen zum Haushalt 2018. Mit den Abstimmungen am nächsten Tag beginnt die Vermittlungsphase, in der sich Rat und Parlament auf einen gemeinsamen Haushalt für das kommende Jahr einigen müssen.

EP-Position: Das Europäische Parlament spricht sich in seiner Entschließung für eine grundlegende Reform der EU-Finanzen aus. Kernanliegen des Parlamentes ist es, mit zusätzlichen Eigenmitteln endlich eine stabile Finanzierung des EU-Haushaltes sicherzustellen, die dann auch die Zuweisungen aus den nationalen Haushalten reduzieren könnten. Dieses Problem bedarf einer dringenden Lösung, da mit den Briten ein wirtschaftlich starker Mitgliedstaat die EU verlassen wird. Gleichzeitig übertragt der Europäische Rat immer mehr Aufgaben auf die EU – zuletzt die Verteidigungsforschung, davor etwa einen gemeinsamen Grenzschutz oder Aufgaben zur Bewältigung des Flüchtlingsandrangs. Die Position des Parlamentes ist eindeutig: Dies kann nur mit zusätzlichem Geld gelingen.

Für den Haushalt 2018 hat das Parlament deswegen die teils drastischen Kürzungen des Rates zurückgewiesen. Eine Mehrheit der Abgeordneten spricht sich für eine Stärkung der Ausgaben, insbesondere für Forschung, Innovation und Jugend aus. Auch für die Bekämpfung der Fluchtursachen und europäische Lösungsansätze für die Steuerung der Asylverfahren möchte das Parlament mehr Mittel zur Verfügung stellen. Insgesamt möchte das Parlament rund 1,3 Milliarden Euro mehr investieren als die EU-Kommission vorsieht. Diese hatte im Mai ihren Entwurf mit Ausgaben in Höhe von 146,1 Milliarden Euro vorgelegt. 

SPD-Position: Die Sozialdemokratinnen und Sozialdemokraten möchten den Haushalt da stärken, wo es am nötigsten ist. Vor allem sind mehr Investitionen für die Bekämpfung der Jugendarbeitslosigkeit nötig. Denn die Jugendarbeitslosigkeit ist in vielen Regionen Europas immer noch beschämend hoch. Die Sozialdemokratinnen und Sozialdemokraten möchten daher im nächsten EU-Haushalt 600 Millionen Euro für die Jugendbeschäftigungsinitiative investieren – mehr war mit den Christdemokraten nicht zu machen. Auch der Jugendaustausch Erasmus+ hat für die Europa-SPD Priorität, sie konnte gemeinsam mit der S&D-Fraktion in der Parlamentsposition Aufstockungen um 84 Millionen Euro durchsetzen.

Ausblick: Nach der Entschließung zum Reflexionspapier wird das Parlament bis Anfang nächsten Jahres in einem Initiativbericht seine Position für den nächsten mehrjährigen Finanzrahmen entwerfen. Die EU-Kommission wird ihren Entwurf für den nächsten Finanzrahmen voraussichtlich im Frühjahr 2018 vorstellen.

Für die Verhandlungen zum Haushalt 2018 haben Rat und Parlament nun bis zum 20. November Zeit, um sich auf eine gemeinsame Position für das nächste Haushaltsjahr zu verständigen.

 

Whistleblower europaweit schützen Initiativbericht; Aussprache am Montag, 23.10.2017, ab 17 Uhr, Abstimmung am Dienstag, 24.10.2017, ab 12 Uhr

Hintergrund: Ohne den Mut von Edward Snowden und Antoine Deltour wären die NSA-Überwachung oder die Lux Leaks-Affäre nie an die Öffentlichkeit gelangt. Die Whistleblower haben ihre Zukunft aufs Spiel gesetzt, im Interesse der Allgemeinheit. Nicht alle Eingeweihten wagen den Schritt, über Missstände öffentlich zu informieren, weil die Folgen ungewiss sind und sie selbst kaum rechtlichen Schutz genießen. In Europa haben bisher nur wenige Mitgliedstaaten eine Gesetzgebung zum Schutz von Informanten, die im öffentlichen Interesse handeln. Das Europäische Parlament fordert daher nun die EU-Kommission auf, einen europaweiten Rechtsrahmen zum Schutz von Whistleblowern vorzulegen.

EP-Position: Im Rechtsausschuss des Europäischen Parlaments haben sich die Abgeordneten dafür ausgesprochen, eine EU-weit einheitliche Definition des Whistleblowers festzulegen. Sie fordern zugleich interne Meldemechanismen, die die Meldungen von Missständen etwa in einem Unternehmen oder einer Institution vereinfachen sollen. Die Europa-SPD konnte im Ausschuss zentrale Punkte durchsetzen, die nun vom Plenum des Europäischen Parlaments bestätigt werden sollen: den Schutz vor Vergeltungsmaßnahmen, beispielsweise durch den Arbeitgeber eines Hinweisgebers; die Möglichkeit, dass sich Hinweisgeber laut Definition auch an die Medien wenden können – nicht nur an Stellen innerhalb eines Betriebes – und die Einrichtung einer Stelle auf europäischer Ebene, die für die Beratung und die Entgegennahme von Meldungen von Missständen zuständig ist.

Widerstand kam vor allem aus der konservativen Fraktion: Die CDU/CSU-Abgeordneten in der EVP stimmten im federführenden Rechtsausschuss des Europaparlaments gegen Kernteile des Berichtes.

SPD-Position: Die Europa-SPD fordert eine einheitliche europaweite Gesetzgebung zum Thema. Es sollen Hinweisgeber aus dem öffentlichen Dienst oder aus der Privatwirtschaft geschützt werden, aber auch Journalisten, die illegale Handlungen wie Korruption, Steuerhinterziehung oder Spionage offenlegen. Sie sollen keine Angst vor Repressalien haben, die von der Kündigung bis hin zu gerichtliche Verfahren gehen können. Die EU-Kommission soll daher schnell einen Gesetzesentwurf vorlegen, der die Vorschläge der Europaabgeordneten aufgreift, sodass Hinweisgeber in der Europäischen Union wirksam geschützt werden.

Ausblick: Die EU-Kommission muss bis Ende 2017 zu der Forderung eines Whistleblower-Gesetzes Stellung nehmen.

 

Letzte Chance für Sozialgesetze – Arbeitsprogramm der EU-Kommission 2018 – Kommissionsstatement am Dienstag, 24.10.2017, ab 15 Uhr

Hintergrund: Anhaltend hohe Jugendarbeitslosigkeit im Süden Europas, stockende Brexit-Gespräche, antidemokratische Entwicklungen in der Türkei, aber auch in Polen und Ungarn – vor dem Hintergrund dieser und vieler weiterer Herausforderungen präsentiert die EU-Kommission am Dienstag, 24. Oktober, ihr letztes vollständiges Jahresprogramm vor der kommenden Europawahl. EU-Kommissionspräsident Jean-Claude Juncker muss mit den Vorschlägen aufzeigen, wie die EU-Kommission die Europäische Union in dieser Situation – zwischen Krise und Aufbruch – gestalten und den Rufen nach ihrer Erneuerung gerecht werden will. 

EP-Position: Im Europäischen Parlament rechnet man mit ambitionierten Vorstößen der EU-Kommission – schon deshalb, weil Projekte, die noch in dieser Legislaturperiode eine realistische Chance auf Umsetzung haben sollen, jetzt angestoßen werden müssten.

SPD-Position: Die sozialdemokratische Fraktion hat im Weißbuch-Prozess ein sechstes Szenario entworfen. Dieses sieht zum einen eine Vertiefung der europäischen Integration vor, zum anderen einen deutlichen Ausbau der sozialen Dimension Europas. In der Sozialpolitik erwarten wir von Kommissionspräsident Jean-Claude Juncker, dass er das Versprechen, mit dem er angetreten ist, einlöst: Europa ein „soziales Triple-A“ zu verschaffen. Der Vorschlag zur Europäischen Säule Sozialer Rechte, den die Kommission im April vorgelegt hat, ist deutlich hinter diesem Anspruch zurückgeblieben. Die Messlatte war ein Bericht mit ambitionierten Forderungen, der unter sozialdemokratischer Federführung entstanden ist und den das Parlament mit großer Mehrheit verabschiedet hat. Zu den Kernpunkten gehörten beispielsweise eine Rahmenrichtlinie für menschenwürdige Arbeitsbedingungen und eine Grundsicherung für alle Kinder, die in Armut leben. Diese Vorschläge hat die EU-Kommission weitgehend missachtet. Nun hat sie die letzte Chance, vor der Europawahl nachzubessern.

Ausblick: Das Arbeitsprogramm 2018 ist die letzte Chance dieser EU-Kommission, umfassende Projekte vor der kommenden Europawahl im Frühjahr 2019 anzukündigen.

 

Standards für Mindesteinkommen europaweit regeln Initiativbericht; Debatte am Montag, 23.10.2017, ab 17 Uhr; Abstimmung am Dienstag, 24.10.2017, ab 12 Uhr

Hintergrund: Die meisten EU-Mitgliedsländer haben nationale Regelungen zum Mindesteinkommen. Diese können aber je nach Land höchst unterschiedlich ausfallen, und nicht alle garantieren ein existenzsicherndes Einkommen.

EP-Position: In einem Initiativantrag fordert das Europäische Parlament die EU-Kommission dazu auf, eine Rahmenrichtlinie zur Festlegung von nationalen Mindesteinkommen mit europaweit gültigen Regeln und allgemein messbaren Indikatoren vorzulegen. Das Mindesteinkommen ist ein geeignetes Mittel, um Armut und Ungleichheit in den Mitgliedsländern zu bekämpfen. Darüber hinaus soll die Kommission untersuchen, inwieweit die Europäische Union Mitgliedsländer finanziell dabei unterstützen kann, neue oder existierende Mindesteinkommen anzuheben.

SPD-Position: Starke soziale Sicherungssysteme sind ein Grundrecht. Wir brauchen in allen Mitgliedsländern wirksame Regelungen zum Mindesteinkommen, um Menschen mit geringen Einkommen ein würdiges Leben zu garantieren. Gegen den Widerstand der Liberalen hat die Europa-SPD durchgesetzt, dass das Mindesteinkommen bei 60 Prozent des national verfügbaren Mittleren Einkommens, sprich der Armutsschwelle, festgelegt werden soll. Die nationalen Regelungen zum Mindesteinkommen müssen weiter durch einen allgemeinen Zugang zu öffentlichen Dienstleistungen und durch eine aktive Arbeitsmarktpolitik ergänzt werden.

Ausblick: Mit dem Initiativbericht erhöht das Parlament den politischen Druck auf die EU-Kommission, Standards für Mindesteinkommen europaweit zu regeln.

 

Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer vor krebserregenden Stoffen schützen – Richtlinie; Debatte am Mittwoch, 25.10.2017, ab 9 Uhr; Abstimmung am Donnerstag, 26.10.2017, ab 12 Uhr

Hintergrund: Jedes Jahr sterben viele Menschen, weil sie bei der Arbeit krebserregenden Stoffen ausgesetzt waren. Um Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer besser zu schützen, soll nun die Krebsrichtlinie geändert werden. Angeführt von den Sozialdemokratinnen und Sozialdemokraten im Europaparlament hatte das Europäische Parlament bereits im Juli diesen Jahren einen guten Kompromiss in den Verhandlungen mit dem Rat erzielt. Das Europäische Parlament nimmt das Ergebnis der Trilogverhandlungen nun formell an, sofern keine weiteren Änderungsanträge eingebracht werden.

EP-Position: Das Europäische Parlament hatte jahrelang eine Überarbeitung der Krebsrichtlinie gefordert. Die EU-Kommission hat dazu im Frühjahr 2016 einen Vorschlag für das erste der drei in der Richtlinie enthaltenen Pakete mit einer Reihe von Grenzwerten veröffentlicht. Dieses erhält nun europaweit verbindliche strengere Grenzwerte für Holzstaub oder Chrom-Verbindungen, die beispielsweise als Legierungen bei der Behandlung von Oberflächen zum Einsatz kommen.

SPD-Position: Besserer Gesundheitsschutz bedeutet auch, dass Stoffe in die Richtlinie aufgenommen werden müssen, die Unfruchtbarkeit verursachen oder Schwangerschaften gefährden. Hier konnten die Sozialdemokratinnen und Sozialdemokraten erreichen, dass die Kommission die Möglichkeit prüft, diese reprotoxischen Stoffe spätestens bis zum ersten Quartal 2019 in die Richtlinie aufzunehmen. Es ist höchste Zeit, hier konkrete Legislativvorschläge vorzulegen, denn in der EU sind mindestens zwei bis drei Millionen Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer fortpflanzungsgefährdenden Substanzen ausgesetzt. Nationale Behörden, die für die Gesundheitsüberwachung von Beschäftigten in den Mitgliedstaaten zuständig sind, können die Gesundheitsüberwachung nun auch nach dem Arbeitsleben fortsetzen.

Ausblick: Neben diesem müssen noch zwei weitere Pakete mit weiteren Stoffen überarbeitet werden. Das Gesetzgebungsverfahren ist hier bereits eröffnet. Die Kommission hatte im zweiten Paket jedoch statt der ursprünglich zugesagten 25 neuen verbindlichen Grenzwerten nur fünf neue Obergrenzen vorgestellt. Die Abstimmung im federführenden Beschäftigungsausschuss ist für Ende November 2017 festgelegt.

 

Schwermetalle in Düngern reduzieren – Verordnung; Debatte am Montag, 23.10.2017 ab 17 Uhr, Abstimmung am Dienstag, 24.10.2017 ab 12 Uhr

Hintergrund: Cadmium ist ein nicht abbaubares Schwermetall, das hochgiftig und krebserregend ist. Es kann sich bei der Düngung im Boden einlagern und es braucht besonders lange, um die Cadmiumwerte in den Pflanzen zu reduzieren. Der Mensch nimmt es dadurch hauptsächlich durch Nahrung auf. Um die Belastung des Menschen mit Cadmium so gering wie möglich zu halten, muss am Beginn der Nahrungskette angesetzt werden. Das heißt, dass bereits die Düngemittel so wenig wie möglich belastet sein sollten.

Die bisherige EU-Regelung aus dem Jahr 2003 deckt 50 Prozent der mittlerweile am Markt gehandelten Düngemittel nicht ab. Deshalb hat die EU-Kommission im März 2016 einen Vorschlag für eine Verordnung zu Düngemitteln vorgelegt. Darin wird nun ein breiteres Spektrum an Düngemitteln reguliert, inklusive organische Düngemittel. Rahmen der Gesetzgebung ist der EU-Aktionsplan zur Kreislaufwirtschaft. Die Hauptziele der EU-Kommission sind, Anreize für die innereuropäische Produktion von organischen Düngemitteln zu stärken und Schwermetalle in Phosphatdüngern zu reduzieren. Die Verordnung harmonisiert dazu gewisse Standards wie Produktion, Inhaltsstoffe und Kennzeichnung für Düngemittel in der EU. Ferner legt sie Grenzwerte für enthaltene Schwermetalle wie Cadmium, Blei oder Nickel und andere eventuell enthaltene Toxine fest.

EP-Position: Das Europäische Parlament hatte bereits im Januar 2012 eine Resolution verabschiedet, in der es die EU-Kommission auffordert, das Recycling von Nährstoffen (vor allem Phosphor und Stickstoff) aus Abfallströmen zu forcieren. In einer weiteren Resolution aus dem Jahr 2015 forderte es einen politischen Rahmen für mehr Ressourceneffizienz auf dem Weg in die Kreislaufökonomie. Enthalten war darin auch die Forderung nach einer EU-Gesetzgebung für den nachhaltigen Einsatz von Düngemitteln. Der federführende Ausschuss für den Binnenmarkt hat am 13. Juli 2017 den Bericht mit großer Mehrheit angenommen. Der Umweltausschuss hatte für die Festlegung der Grenzwerte der Inhaltsstoffe die alleinige Kompetenz. Dabei hat die EVP-Fraktion besonders hohe Grenzwerte für das hochgiftige Schwermetall Cadmium vorgeschlagen um der Düngemittelindustrie entgegen zu kommen.

SPD-Position: Die SPD-Gruppe innerhalb der S&D-Fraktion unterstützt den Kommissionsvorschlag. Von ihrer Seite wurde eine Reihe von Änderungsanträgen eingebracht. Diese betrafen das Absenken einer Reihe von Grenzwerten. Die maximal zulässigen Werte für Cadmium und Blei in Phosphatdüngern sollen sinken.

Ausblick: Sollte die Verordnung angenommen werden, gilt sie ab dem 1. Januar 2018.

 

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