Aktuelle Plenarwoche

Bild: © Europäisches Parlament

Paradise Papers – massive Steuervermeidung der Konzerne stoppenStatements von Rat und EU-Kommission am Dienstag, 14.11.2017, 9 Uhr bis 11.50 Uhr

Hintergrund: Aus 13,4 Millionen Dokumenten, den sogenannten Paradise Papers, geht hervor, mit welchen Tricks Superreiche über Briefkastenfirmen die Zahlung von Steuern vermeiden. Dabei werden laut Medienberichten die Geschäftspraktiken mehrerer Weltkonzerne offengelegt. Jährlich gehen laut Europäischer Kommission zum Beispiel durch Steuervermeidung 50 bis 70 Milliarden Euro an Einnahmen durch die Körperschaftssteuer verloren. Multinationale Konzerne entwickeln immer komplexere und weniger transparente Modelle.

EP-Position: Im Zuge der Sonderermittlungsausschüsse TAXE1 und TAXE2 zu den Luxleaks und dem Untersuchungsausschuss zu den Panama Papers hat das Europaparlament zahlreiche Vorschläge ausgearbeitet und Forderungen aufgestellt, um gegen Steuerflucht, Steuervermeidung und Geldwäsche vorzugehen. Auf Druck des Europaparlaments hat die EU-Kommission zahlreiche Gesetze auf den Weg gebracht, die für mehr Transparenz und strengere Regeln sorgen – unter anderem einen automatischen Informationsaustausch im Steuerbereich oder die Anti-Steuervermeidungs-Richtlinie.

SPD-Position: Dem Geschäftsmodell ‚Steueroase‘ muss die Grundlage entzogen werden. Hier sind die EU-Mitgliedstaaten gefordert: Länder mit 0-Prozent-Steuersatz sind Steueroasen, solche Staaten gehören auf eine schwarze Liste von Steueroasen. Es darf in Europa nicht länger hingenommen werden, dass es sich einige Mitgliedstaaten innerhalb unserer politischen Union zum Geschäftsmodell gemacht haben, anderen Staaten Steuern zu stehlen. Auch solche Staaten müssen auf eine schwarze Liste von Steueroasen – mit entsprechenden Konsequenzen. Leider fahren die EU-Mitgliedstaaten ihre Verschleppungstaktik auch bei anderen Gesetzesvorschlägen gegen Steuervermeidung: Sowohl bei der Einführung einer konsolidierten gemeinsamen Grundlage zur Bemessung der Körperschaftssteuer, mit der Gewinne dort besteuert werden könnten, wo sie generiert werden, als auch bei der Einführung einer öffentlichen länderspezifischen Berichterstattung von multinationalen Unternehmen, die offenlegen müssten, wo sie was erwirtschaften und welche Steuern sie darauf zahlen.

Durch die Paradise Papers kommen neue Fälle ans Licht, die genauer unter die Lupe genommen werden müssen. Die EU-Mitgliedstaaten sind dazu, wie die Vergangenheit oft gezeigt hat, nicht in der Lage. Deshalb ist das Europaparlament gefragt. Im Europaparlament sind auch nach dem Untersuchungsausschuss zu den Panama Papers ständige Strukturen nötig, um Druck auf die EU-Mitgliedstaaten auszuüben, entschiedener gemeinsam gegen Steuervermeidung und Geldwäsche innerhalb wie außerhalb der EU vorzugehen. Zudem kann das Europäische Parlament den EU-Mitgliedstaaten auf die Finger schauen und kontrollieren, ob die Gesetze gegen Steuervermeidung und Geldwäsche korrekt umgesetzt und angewandt werden. Was dieser Druck bewirken kann, zeigen die vergangenen Jahre. Nach jahrzehntelangem Stillstand gibt es endlich Bewegung in der europäischen Steuergesetzgebung.

Ausblick: Die sozialdemokratische Fraktion fordert einen Sonderermittlungsausschuss zu den Paradise Papers. Dieser soll direkt an den Untersuchungssauschuss zu den Panama Papers anschließen. Zudem sollen langfristige Strukturen geschaffen werden. Im Dezember wird das Europäische Parlament über den Abschlussbericht des Panama-Papers- Untersuchungsausschusses entscheiden. Bei der Abstimmung im Ausschuss haben Konservative und liberale Kräfte versucht, den Abschlussbericht abzuschwächen. Das haben die Sozialdemokraten in einer progressiven Allianz mit Grünen, Linken und anderen kleinen Parteien verhindert. Jetzt kommt es auf die Plenarsitzung im Dezember an. Da müssen Konservative und Liberale Farbe bekennen und zeigen, ob sie bereit sind, für mehr Transparenz einzutreten und Missstände beim Namen zu nennen.

Handelspolitik – Verbesserter Schutz gegen Preisdumping – Verordnung; Debatte am Dienstag, 14.11.2017, ab 15 Uhr; Abstimmung am Mittwoch, 15.11.2017, ab 12:30 Uhr

Hintergrund: Zahlreiche Fälle von Preisdumping in den vergangenen Monaten und Jahren, die von der EU nur unzureichend adressiert wurden, haben offensichtlich gemacht, dass das europäische System zur Bekämpfung unfairer Handelspraktiken reformbedürftig ist. Die EU-Kommission hat Ende 2016 einen Gesetzesvorschlag für eine neue Berechnungsmethode in Anti-Dumpingfällen vorgelegt. Das Verhandlungsteam des Europäischen Parlaments hat sich darüber nach vier Trilog-Verhandlungsrunden mit dem Ministerrat und der Europäischen Kommission geeinigt. In Zukunft wird es in der europäischen Gesetzgebung keine irreführenden Unterschiede zwischen Marktwirtschaften und Nicht-Marktwirtschaften geben. Stattdessen sollen Anti-Dumping-Maßnahmen bei offensichtlichen Marktverzerrungen greifen, die von Staaten jedweden Wirtschaftssystems ausgehen können. Unternehmen sollen sich in Zukunft bei der Lancierung von Dumpingfällen auf die Erkenntnisse von Länderberichten der EU-Kommission stützen können. Diese sollen detailliert darlegen, ob in einem Land marktwirtschaftliche Bedingungen herrschen oder systemische oder Sektor spezifische Marktverzerrungen vorliegen.

Die nun beschlossene Methode erlaubt es der Europäischen Kommission in Anti-Dumping-Untersuchungen unter bestimmten Voraussetzungen, offensichtlich verzerrte Preise von Herstellern zu ignorieren. Sie kann stattdessen auf unverzerrte Preise, zum Beispiel internationale Indizes, zurückzugreifen um die Herstellungskosten eines Gutes unter freien Marktbedingungen zu ermitteln. Zur Ermittlung der Höhe von Dumping werden die ermittelten, unverfälschten Herstellungskosten dann den Preisen gegenübergestellt, zu denen ein Exporteur seine Waren im europäischen Markt anbietet.

EP-Position: Die Fraktionen des Europäischen Parlaments sind sich bei diesem Dossier zu weiten Teilen einig. Keine zusätzliche Belastung für die europäische Industrie, ein faires und effektives System und die Vereinbarkeit unserer Regeln mit denen der Welthandelsorganisation waren Prioritäten, auf die sich eine große Mehrheit der Abgeordneten einigen konnte. Einzige Ausnahme bildet die Fraktion der rechtspopulistischen und EU-skeptischen EFDD-Fraktion, die, angeführt von den Mitgliedern der italienischen Fünf-Sterne-Partei, aus innenpolitischen Gründen Fortschritte in den Verhandlungen blockiert und im Handelsausschuss gegen das Trilog-Ergebnis gestimmt hat.

SPD-Position: Sozialdemokraten hatten sich seit Beginn der Verhandlungen zu diesem Dossier für einen effektiven Schutz der europäischen Industrie und der damit verbundenen Arbeitsplätze starkgemacht. Als Verfechter einer regelbasierten Handelsordnung sollte die Europäische Union Widersprüche mit den Regeln der Welthandelsorganisation ausschließen.

Ausblick: Die neue Berechnungsmethode für Anti-Dumping-Fälle kann nach der bereits versicherten Annahme durch den Ministerrat voraussichtlich Ende des Jahres 2017 angewendet werden.

Mobilitätspaket II – sozialverträglich zum emissionsarmen Verkehr Aktionsplan, zwei Richtlinien, zwei Verordnungen; Plenardebatte am Mittwoch, 15.11. ab 15 Uhr

Hintergrund: Der Verkehr in der EU soll künftig mit saubereren und wettbewerbsfähigen Technologien funktionieren, die sozialverträglich eingeführt werden sollen. Bereits im Mai hatte die Europäische Kommission dazu den ersten Teil des sogenannten Mobilitätspakets vorgestellt. Geht es im ersten Teil des Pakets hauptsächlich um soziale Gesetzgebung (Lenk- und Ruhezeiten, Entsenderichtlinie, Kabotage) und Mautfragen, konzentriert sich der zweite Teil auf umweltfreundlichen Verkehr. Er beinhaltet folgende Vorschläge: neue CO2-Grenzwerte für PKW und leichte Nutzfahrzeuge, die Überarbeitung der EU-Richtlinie zur Förderung sauberer Fahrzeuge, einen Aktionsplan zum Aufbau der Infrastruktur alternativer Kraftstoffe, eine Regelung zum einfacheren Preisvergleich verschiedener Kraftstoffe, die Überarbeitung der Verordnung zum kombinierten Transport sowie eine Strategie zum Aufbau einer fortschrittlichen europäischen Batterieindustrie. Den zweiten Teil des Mobilitätspakets hat die EU-Kommission am Mittwoch, 8. November, vorgestellt.

EP-Position: Ab dem Zeitpunkt der Vorstellung des Pakets arbeitet das Parlament an seiner Position dazu. Allerdings hat das Europaparlament bereits den Abschlussbericht des Abgas-Untersuchungsausschusses mit großer Mehrheit angenommen und darin ambitionierte CO2-Regelungen, den beschleunigten Aufbau der Infrastruktur für alternative Kraftstoffe und eine stärkere Förderung für Null-Emissionsfahrzeuge gefordert. Mit den Vorschlägen werden sich in den nächsten Monaten intensiv die Fachausschüsse befassen. Weiterhin hat der Umweltausschuss vor zwei Wochen in seiner Stellungnahme zur Überarbeitung der Erneuerbare-Energien-Richtlinie unter anderem gefordert, dass bis 2030 mindestens 9 Prozent der angebotenen Kraftstoffe aus erneuerbaren Quellen kommen sollen.

SPD-Position: Die SPD unterstützt den Wandel hin zu sauberer Mobilität. Dazu gehört eine deutliche Absenkung der CO2-Grenzwerte und die verbesserte Kontrolle der Einhaltung dieser Werte, unter Berücksichtigung der Technologieneutralität und mit dem Ziel, die Industrie wettbewerbsfähig zu machen und zu halten. Damit muss auch der weitere Ausbau der Infrastruktur für alternative Kraftstoffe Hand in Hand gehen und die Verlagerung von Verkehr auf die Schiene gefördert werden. Die EU muss eine deutlich ambitioniertere Klimapolitik betreiben, wenn sie das Ziel des Pariser Abkommens einhalten will − auch und gerade im Transportbereich, der bald zum Sektor mit den größten Treibhausgasemissionen werden könnte.

Ausblick: Die zuständigen Fachausschüsse werden sich ab jetzt mit den Vorschlägen befassen und voraussichtlich bis zur Sommerpause 2018 ihre Berichte abgestimmt haben. Die Plenarabstimmungen werden voraussichtlich im Herbst 2018 stattfinden.

Verbraucherschutz besser durchsetzen – Verordnung; Aussprache am Dienstag, 14.11.2017, ab 9 Uhr; Abstimmung am Dienstag, 14.11.2017, ab 12 Uhr

Hintergrund: Online-Abzocke, rechtswidrige Allgemeine Geschäftsbedingungen oder fehlende Widerrufsbelehrungen:  Unseriösem Geschäftsgebaren soll mit der Überarbeitung einer Verordnung für eine bessere Zusammenarbeit der nationalen Behörden ein Riegel vorgeschoben werden.

Die neuen Regeln verstärken nicht nur die Zusammenarbeit der zuständigen nationalen Behörden, etwa durch eine gemeinsame Marktüberwachung oder durch die Schaffung eines gemeinsamen Warnsystems, die Behörden erhalten darüber hinaus auch mehr Befugnisse, um Verbraucherrechte gegenüber rechtswidrig handelnden Händlern durchzusetzen. So können sie künftig beispielsweise selbst Testkäufe tätigen, sie können Domain-Registrierungsstellen oder Banken dazu auffordern, die wahre Identität eines betrügerischen Händlers preiszugeben, oder sogar Websites mit betrügerischen Angeboten löschen.

EP-Position: Der Ausschuss für Binnenmarkt und Verbraucherschutz im Europäischen Parlament begrüßt ausdrücklich den Entwurf der Europäischen Kommission. Allerdings sollten nur dann Webseiten gelöscht werden, wenn keine andere Maßnahme Aussicht auf ähnlichen Erfolg hätte. Auch sollten die zuständigen Behörden sogenannte Sweeps, also systematische, zeitgleich stattfindende Überprüfungen von Verbraucherrechtsverstößen in den EU-Mitgliedstaaten, nicht allein auf Internetangebote beschränken, sondern zusätzlich im traditionellen Handel einsetzen. Außerdem sorgt eine neu eingeführte Verjährungsfrist von fünf Jahren für die Ahndung von Verstößen für eine zusätzliche Abschreckung.

SPD-Position: Die Europa-SPD will einen digitalen Binnenmarkt, in dem die Bürgerinnen und Bürger der Europäischen Union den Marktteilnehmern vertrauen können. Dazu brauchen wir wirksame Instrumente, um verbraucherfeindliche und betrügerische Angebote aus dem Internet fernzuhalten und schwarze Schafe unter den Händlern zur Rechenschaft zu ziehen. Die Europa-SPD begrüßt daher die Überarbeitung der bestehenden Verordnung, die dem technologischen Wandel Rechnung trägt und unterstützt das Verhandlungsergebnis des abgeschlossenen Trilogs. Danach wurden die praxiserprobten Sweeps auf Offline-Märkte erweitert und die fünfjährige Verjährungsfrist bestätigt. Außerdem gelang es, sowohl die Befugnisse der zuständigen Behörden als auch das Verfahren der Zusammenarbeit zwischen den Behörden bei grenzüberschreitenden Verstößen zu präzisieren.

Ausblick: Wenn das Europäische Parlament den Kompromiss am 14. November billigt und der Europäische Rat ihn bestätigt, greift die Verordnung 24 Monate nach der Veröffentlichung im Amtsblatt der Europäischen Union.

Mord an maltesischer Journalistin rückhaltlos aufklärenStellungnahme von Rat und EU-Kommission sowie Debatte am Dienstag, 14.11.2017

Hintergrund: Die maltesische Journalistin und Bloggerin Daphne Caruana Galizia, die sich unter anderem an der Auswertung der so genannten Panama Papers beteiligt hat, wurde am 16. Oktober von bisher unbekannten Tätern durch eine Autobombe ermordet. Erst im Februar hatte sie im Sonderausschuss des Europaparlaments zu den Panama Papers über ihre Recherchen berichtet. Der Rat der Europäischen Union und die EU-Kommission werden in der Plenarsitzung in Straßburg Stellungnahmen zur Lage in Malta abgeben.

SPD-Position: Die Europa-SPD verurteilt den barbarischen Mord an Daphne Caruana Galizia aufs Schärfste und drückt Familie und Freunden ihr Beileid aus. Die maltesische Justiz muss nun alles tun, um das Verbrechen rückhaltlos aufzuklären. Wir begrüßen daher, dass das FBI und Europol zu den Ermittlungen hinzugezogen wurden. Der Schutz von Journalistinnen und Journalisten sowie Whistleblowern, die im öffentlichen Interesse gravierende Missstände und illegale Aktivitäten aufdecken, muss auch von den Gesetzgebern europaweit verstärkt werden. Jeder Angriff auf einen Journalisten ist ein Angriff auf die Pressefreiheit und damit auf liberale, demokratische Gesellschaften.

Ausblick: Das Europäische Parlament wird eine Delegation in das Land entsenden, um mit den dortigen Behörden vor Ort in einen Dialog zu treten.

Soziale Ungleichheit abbauen – Wirtschaft ankurbeln Initiativbericht; Debatte am Mittwoch, 15.11.2017, ab 15 Uhr; Abstimmung am Donnerstag, 16.11.2017, ab 12 Uhr

Hintergrund: Heute sind europaweit sieben Millionen mehr Menschen von Armut bedroht als noch vor zehn Jahren. Die Europäische Kommission hat jüngst anerkannt, dass die dogmatische Kürzungspolitik der Konservativen und Liberalen in den vergangenen Jahren verheerende Folgen für die Menschen in Europa hatte. Der extreme Sparzwang sei ein Katalysator für Ungleichheit, Armut und prekäre Beschäftigungsformen. Soziale Ungleichheit ist dabei nicht nur ungerecht, sondern schwächt zudem das Wirtschaftswachstum. Wie Studien der OECD belegen, sinken mit zunehmender sozialer Spaltung Produktivität und Wachstum der gesamten Gesellschaft. Bei dieser Negativ-Spirale setzt der Initiativbericht des Europaparlaments an.

EP-Position: In dem Initiativbericht des EU-Parlaments werden Maßnahmen gefordert, um Ungleichheiten abzubauen und damit einhergehend Wachstum und Beschäftigung anzukurbeln. Die Rechte von Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmern in prekären Beschäftigungsverhältnissen sollen gestärkt werden. Leiharbeitnehmerinnen und Leiharbeitnehmer sollten nicht mehr als Streikbrecher vom Arbeitgeber eingesetzt werden dürfen, und Null-Stunden-Verträge sollen abgeschafft werden. Der Arbeits- und Beschäftigungsausschuss des Europaparlaments hat den Bericht mit großer Mehrheit angenommen. Damit sind die Abgeordneten fraktionsübergreifend der Linie des sozialdemokratischen Berichterstatters gefolgt, der besonders die Bekämpfung von Kinderarmut in den Mittelpunkt gestellt hat.

SPD-Position: Im Rahmen der europäischen Wirtschaftskoordinierung sollte die EU-Kommission bei ihren Länderempfehlungen die sozialen Folgen stärker prüfen und die ungleiche Verteilung von Einkommen und Vermögen in der Gesellschaft berücksichtigen. Dazu hat die SPD wiederholt eine Aufstockung der finanziellen Mittel für die Jugendgarantie gefordert, um die positiven Impulse zur Schaffung qualitativ hochwertiger Arbeitsplätze auszuweiten.

Ausblick: Der Initiativbericht wird wenige Tage vor dem EU-Sozialgipfel in Göteborg im Plenum des Europäischen Parlaments verabschiedet. Damit erhöht das Parlament den Druck auf Kommission und Rat, die soziale Dimension in Europa durch konkrete Gesetzgebung zu stärken.

Rechtstaatlichkeit in Polen sichern – Stellungnahme von Rat und EU-Kommission sowie Debatte am Mittwoch, 15.11.2017, ab 9 Uhr, Abstimmung Resolution ab 12.30 Uhr

Hintergrund: Die nationalkonservative polnische Regierung setzt trotz inländischer Proteste und des europäischen Drucks ihren antidemokratischen Kurs fort. Insbesondere die Einschränkungen des polnischen Verfassungsgerichts durch Regierung und Parlament sowie die Justizreformen, die derzeit diskutiert werden, stellen eine ernsthafte Gefahr für Rechtsstaatlichkeit, Demokratie und Grundrechte in Polen dar. Bereits im Juli hatte die EU-Kommission wegen Maßnahmen der polnischen Regierung zum Justizumbau ein Vertragsverletzungsverfahren eingeleitet. Im Rahmen des zum Rechtsstaatsmechanismus stattfindenden Dialogs hat die Kommission zudem gedroht, bei Inkrafttreten der in Frage stehenden Gesetze bzw. der Verschlechterung der Situation, sofort das Verfahren nach Artikel 7(1) einzuleiten.

SPD-Position: Die polnische Regierung verweigert sich bisher allen Gesprächen mit der EU-Kommission im Rahmen des EU-Rechtsstaatsmechanismus. Daher fordert die Europa-SPD, dass der zuständige Innenausschuss im Europaparlament einen Sonderbericht zur Lage im Land anfertigt. Einen entsprechenden Vorschlag für eine Entschließung haben die Sozialdemokraten gemeinsam mit weiteren Fraktionen eingereicht. Demokratie und Rechtsstaatlichkeit sind das Fundament unserer gemeinsamen europäischen Wertegemeinschaft. Eine gezielte Beschneidung dieser Werte durch eine Einschränkung der Unabhängigkeit der Justiz ist inakzeptabel. Hunderttausende polnische Demonstranten haben diese Haltung mehrfach in Warschau zum Ausdruck gebracht. Die Europa-SPD unterstützt das Vorgehen der Zivilgesellschaft und der Europäischen Kommission. Polens Regierung muss beim Verfassungsgerichtsgesetz und der Justizreform deutlich nachbessern, um die Rechtsstaatlichkeit im Land sicherzustellen.

Ausblick: Nach Anfertigung eines Sonderberichts könnte das Europäische Parlament mit einer Zweidrittel-Mehrheit im Plenum den Rat gemäß Artikel 7(1) des EU-Vertrags auffordern, die Lage in Polen zu debattieren, um eine eindeutige Gefahr einer schweren Verletzung europäischer Werte durch die polnische Regierung festzustellen. Wenn sich die Lage im Land auch dann nicht ändert, wäre der nächste Schritt die Einleitung eines Sanktionsverfahrens gegen die polnische Regierung, das zum Beispiel den Stimmrechtsentzug für das Land im Rat der EU zur Folge haben könnte.

Gipfel der Östlichen Partnerschaft in BrüsselInitiativbericht; Aussprache am Dienstag, 14.11.2017, ab 15 Uhr, Abstimmung am Mittwoch, 15.11.2017, ab 12 Uhr

Hintergrund: Ziel der 2009 eingerichteten Östlichen Partnerschaft ist es, den EU-Nachbarn Ukraine, Moldau, Belarus, Georgien, Armenien und Aserbaidschan politischen Dialog und wirtschaftliche Zusammenarbeit anzubieten und sie bei entsprechenden Reformen zu unterstützen.

Außerdem bietet die EU politische Assoziierung und wirtschaftliche Integration an. Die Ukraine, Georgien und Moldau haben daher sogenannte Assoziierungsabkommen sowie erweiterte und vertiefte Freihandelsabkommen mit der EU abgeschlossen, die seit September 2014 bereits provisorisch angewandt wurden und seit Juli 2016 (bzw. September 2017 für die Ukraine) nun vollständig in Kraft sind. Armenien hatte sich im September 2013 gegen den Abschluss eines Assoziierungsabkommens entschieden, wird beim anstehenden Gipfel jedoch ein neues Partnerschaftsabkommen mit der EU unterzeichnen. Aserbaidschan verhandelt derzeit mit der EU ein neues Kooperationsabkommen.

EP-Position: Der Auswärtige Ausschuss fordert, bei der Vereinbarung weiterer Kooperationsprojekte auf konkrete und sichtbare Ergebnisse für die Bürger der EU-Nachbarn zu achten, insbesondere mit Blick auf die Verringerung sozioökonomischer Gefälle, Vernetzung in den Bereichen Transport und Energie, visafreie Kurzzeitaufenthalte und Bildungschancen. Perspektiven für eine noch engere zukünftige Zusammenarbeit mit den Partnern, die substanzielle Reformfortschritte machen, werden skizziert. Zunächst sollten die Europäische Union und ihre Partner jedoch eine noch bessere Umsetzung bereits beschlossener Reformen und vereinbarter Initiativen anstreben, um die bestehenden Möglichkeiten der Östlichen Partnerschaft voll auszuschöpfen.

SPD-Position: Die Europa-SPD steht für eine engagierte Nachbarschaftspolitik gegenüber den östlichen EU-Nachbarn, insbesondere mit Blick auf eine Stärkung der gesellschaftlichen Kontakte und der Unterstützung für rechtsstaatliche Reformen. Auch die Beziehungen zu Russland sind entscheidend für die politische und wirtschaftliche Stabilität der entsprechenden Länder. Eine explizite Verbindung der Östlichen Partnerschaft mit einer EU-Beitrittsperspektive, wie von Georgien, Moldau und Ukraine gewünscht, lehnen die Sozialdemokratinnen und Sozialdemokraten jedoch ab.

Ausblick: Der Gipfel der Östlichen Partnerschaft findet am Freitag, 24. November in Brüssel statt.

Europäisches Parlament verleiht Lux-FilmpreisAuszeichnung am Dienstag, 14.11.2017, 11.50 Uhr bis 12.30 Uhr

Hintergrund: Mit dem LUX-Filmpreis zeichnet das Europäische Parlament bereits zum elften Mal europäische Filmproduktionen aus, die in besonderer Weise die Universalität der europäischen Werte, die kulturelle Vielfalt und das Zusammenwachsen Europas veranschaulichen. Die Europaabgeordneten wählen den Siegerfilm bis Montag, 13. November, in geheimer Abstimmung aus drei Finalisten: „120 beats per minute“ erzählt die tragische Liebesgeschichte zweier homosexueller Jugendlicher im Paris der 1990er Jahren, die sich in einer Aktivistengruppe für mehr Aidsforschung, mehr Aufklärung über die Krankheit und bessere Betreuung der Erkrankten engagieren. „Sámi blood“ thematisiert die Ungerechtigkeiten, denen die indigene Volksgruppe der Samen in den 1930er Jahren in Schweden seitens offizieller schwedischer Institutionen ausgesetzt war. „Western” handelt von einer Gruppe deutscher Bauarbeiter, die in Bulgarien ein Wasserkraftwerk errichten soll, und beleuchtet dabei die Themen der Wirtschaftsmigration und Integration. Die drei in der Endauswahl stehenden Filme werden in den 24 Amtssprachen der Europäischen Union untertitelt. Der Gewinner des LUX-Filmpreises wird zudem in einer besonderen Fassung für hör- und sehbehinderte Menschen zur Verfügung gestellt. Filmfans in ganz Europa haben von Oktober bis Dezember in mehr als 50 Städten die Möglichkeit, die Filme zu sehen.

EP- und SPD-Position: Mit dem 2007 gestarteten LUX-Filmpreis verfolgt das Europaparlament zwei Ziele: Zum einen soll das Kulturgut Film in Europa, insbesondere durch die bessere Verbreitung hochwertiger europäischer Werke, gefördert werden. Zum anderen sollen mit den verbreiteten Filmen gesellschaftliche Debatten rund um Europa angestoßen und das interkulturelle Verständnis in einem vielfältigen Europa verbessert werden. Die Sozialdemokratinnen und Sozialdemokraten im Europaparlament unterstützen diese Ziele nachdrücklich.

Ausblick: Im Europaparlament gibt es Überlegungen, dem LUX-Filmpreis, möglicherweise durch Kooperationen mit der Europäischen Film Agentur (EFA) und der EU-Kommission, zu einem höheren Bekanntheitsgrad zu verhelfen.

Fahrzeugsicherheit und Schutz von Fußgängern erhöhen Initiativbericht; Debatte am Montag, 13.11.2017, ab 17 Uhr; Abstimmung am Dienstag, 14.10.2017, ab 12 Uhr

Hintergrund: Die Europäische Kommission hat im Winter 2016 angekündigt, dass die Verordnung über die allgemeine Fahrzeugsicherheit und die Verordnung zum Schutz von Fußgängern (General Safety Regulation) überarbeitet werden sollen. Hierzu identifiziert sie 19 Maßnahmen, die helfen können, den Schutz für Fahrzeuginsassen, Fußgänger und Radfahrer zu verbessern. Die Kommission will der fortschreitenden Entwicklung von technischen Hilfsmitteln und Sicherheitseinrichtungen Rechnung tragen und überprüft, welche Maßnahmen verpflichtend werden sollen.

EP-Position: Der Verkehrsausschuss im Europäischen Parlament hat den Initiativantrag beinahe einstimmig angenommen und betont dabei, dass für die Verkehrssicherheit die Faktoren Fahrzeug, Fahrer und Infrastruktur gleichermaßen bedeutend sind. Es werden unter anderem folgende Maßnahmen vorgeschlagen: verstärkte Verkehrskontrollen für die allgemeine Verkehrssicherheit und gegen Alkohol am Steuer sowie verpflichtender Einbau von automatischen Bremsassistenten, intelligenten Geschwindigkeitsregelungen und Spurhalteassistenten. Zudem sollen alle Sicherheitssysteme beim Start des Fahrzeugs automatisch eingeschaltet werden und es soll für den Fahrer klar erkennbar sein, ob die Systeme aktiv sind.

SPD-Position: Die Sozialdemokratinnen und Sozialdemokraten unterstützen den Antrag und die Ziele der EU-Kommission. Unsere Forderungen nach einer europaweiten Kampagne für die Rettungsgasse, bessere Rundumsicht bei LKW-Kabinen zum Schutz von Fußgängern und Radfahrern und vor allem für mehr Investitionen in die Infrastruktur wurden in den Initiativantrag aufgenommen. Daher wird die Fraktion im Plenum zustimmen.

Ausblick: Aktuell arbeitet die EU-Kommission an einer Folgenabschätzung (Impact Assessment), um im ersten Quartal 2018 einen Gesetzesvorschlag mit konkreten Maßnahmen vorzulegen.

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