Kürzungen der Vorbeitrittshilfen für die Türkei – Abstimmung am Donnerstag, 30.11.2017, ab 11.30 Uhr
Hintergrund: Nach 16 Stunden Verhandlungen haben sich Vertreter des Europäische Parlaments und des Rates der Europäischen Union am Samstagmorgen, 18. November 2017, um 4 Uhr auf den EU-Haushalt 2018 geeinigt. Der Kompromiss muss nun vom Plenum des Europäischen Parlaments bestätigt werden.
EP-Position: Das Europäische Parlament konnte zusätzliches Geld für Innovationen bei kleinen und mittleren Unternehmen, Forschung und für die Begegnung von Menschen durchsetzen. Auch für die Bekämpfung der Jugendarbeitslosigkeit wird die EU im Jahr 2018 rund 116 Millionen Euro mehr investieren, als Rat und Kommission ursprünglich vorgesehen haben. Zudem konnten sich die EU-Institutionen auf Kürzungen der Vorbeitrittshilfen für die Türkei um 105 Millionen Euro verständigen.
Der Rat wollte in sämtlichen Bereichen des EU-Haushalts die Mittel zusammenstreichen. Denn augenscheinlich wollten einige Mitgliedstaaten Blut sehen, um ihre nationalen Haushaltsprobleme zu lösen. Das konnte das Parlament aber verhindern.
SPD-Position: Die Haushälter der sozialdemokratischen Fraktion sind mit dem gefundenen Kompromiss unzufrieden. Wichtige Forderungen der S&D-Unterhändler, vor allem in der Migrationspolitik und im Bereich der Außenpolitik, sind nicht erfüllt. Die Sozialdemokraten werden daher zwar dem Nachtragshaushalt 6/2017 und den technischen Dossiers zustimmen, also der Mobilisierung des Flexibilitätsinstruments und der Mobilisierung der sogenannten Contingency Margin. Durch die Mobilisierung dieser Instrumente kann die EU, auch über die im mehrjährigen Finanzrahmen festgelegten Ausgabenobergrenzen, Geld investieren. Vorrausichtlich wird sich die S&D-Fraktion beim eigentlichen Haushaltsbeschluss enthalten.
Ausblick: Der Rat wir den Haushaltsbeschluss ebenfalls am selben Tag förmlich beschließen. Mit der Annahme durch Rat und Parlament kann der Haushalt 2018 am 1. Januar in Kraft treten. Im Mai des kommenden Jahres wird die EU-Kommission dann ihren Entwurf für den mehrjährigen Finanzrahmen ab 2021 vorlegen. Hier wird sie einen Vorschlag liefern müssen, wie die EU-Finanzen ohne den britischen Beitrag aussehen können.
Multilateraler Handelsgerichtshof statt privater Schiedsstellen – Mündliche Anfrage mit Debatte am Mittwoch, 29.11.2017, ab 15 Uhr
Hintergrund: Das Europäische Parlament hat sich dafür stark gemacht, das alte System der privaten Investor-Staat Schiedsstellen (ISDS) durch ein neues, transparentes System zu ersetzen. Mit der Streichung on ISDS im EU-Kanada-Abkommen CETA und der erstmaligen Einführung eines Investitionsgerichtshofes in ein EU-Handelsabkommen ist dem Europäischen Parlament ein erster Etappensieg gelungen. Dieses System soll nun auf multilateraler Ebene etabliert werden. Dazu hat die Europäische Kommission einen Vorschlag für ein Verhandlungsmandat veröffentlicht, der nun von EU-Mitgliedstaaten im Ministerrat diskutiert, gegebenenfalls verändert und angenommen werden muss.
EP-Position: Trotz der Veröffentlichung des Entwurfes des Verhandlungsmandats bleiben viele Fragen offen, auf die das Parlament Antworten erwartet. Unter anderem ist den Abgeordneten wichtig zu wissen:
- Was wird mit den 1200 bilateralen Investitionsschutzverträgen der EU-Mitgliedstaaten sowie der Energiecharta passieren, die ISDS enthalten, sollte das Projekt des Investitionsgerichtshofes Erfolg haben?
- Müssen Investoren den nationalen Rechtsweg vor Anrufung des multilateralen Gerichts ausschöpfen?
- Werden zivilgesellschaftliche Gruppen, die von Handlungen von Investoren betroffen sind, ebenfalls Zugang zum Gerichtshof haben?
- Können Staaten über den Gerichtshof auch Unternehmen verklagen?
SPD-Position: Die handelspolitische Abkehr von den alten intransparenten Schiedsstellen hat das Europäische Parlament auf den maßgeblichen Druck der sozialdemokratischen Abgeordneten hin durchgesetzt. Sie unterstützen eine Sicherung gegen willkürliche Diskriminierung. Diesem Schutz sollten aber auch Pflichten für die Vertragsstaaten gegenüberstehen, um die richtige Balance zu finden. Die OECD-Richtlinien für multinationale Organisationen sollten hierfür die Richtlinie sein. Darunter sind etwa die Verpflichtung, Menschenrechte zu achten, das Recht von Arbeitnehmern Gewerkschaften zu gründen oder die Pflicht, Kinderarbeit abzuschaffen.
Ausblick: Das Mandat, um die Verhandlungen über den Handelsgerichtshof zu starten, wird derzeit im Rat diskutiert. Wenn die EU-Mitgliedstaaten grünes Licht geben, kann die EU-Kommission anfangen, Verhandlungen für die EU mit Drittstaaten zu führen. Diese Verhandlungen werden im Rahmen der Kommission der Vereinten Nationen für internationales Handelsrecht geführt (UNCITRAL; englisch United Nations Commission on International Trade Law). Diese UN-Kommission hat den Zweck, die Harmonisierung des internationalen Handelsrechts aktiv zu fördern.
Kein Entwicklungsgeld fürs Militär – Instrument für Stabilität und Frieden – Initiativbericht; Abstimmung am Donnerstag, 30.11.2017, ab 11.30 Uhr
Hintergrund: Die EU-Kommission präsentierte im Juli 2016 dem Europäischen Parlament und dem Rat einen Vorschlag zur Reform des Instruments für Stabilität und Frieden (IcSP). Dadurch sollte die EU in die Lage versetzt werden, in Ausnahmefällen militärische Akteure in Drittstaaten zu unterstützen. Laut Kommissionsvorschlag sollten hierfür unter anderem 25 Millionen Euro aus dem EU-Finanzinstrument für Entwicklungszusammenarbeit umgewidmet werden. Derzeit dient das (IcSP) ausschließlich der zivilen Krisenprävention und Konfliktbearbeitung.
EP-Position: Das Europäische Parlament hat in den zurückliegenden Verhandlungen mit dem Rat und der Kommission erfolgreich seine beiden Kernforderungen durchgesetzt. Im Ergebnis darf kein Geld aus dem europäischen Instrument für Entwicklungszusammenarbeit für den Aufbau militärischer Kapazitäten verwendet werden. Darüber hinaus muss die Kommission die Projekte transparent evaluieren, die mit dem zusätzlichen Geld im Rahmen des IcSP finanziert werden und diese Evaluierung dem Parlament vorlegen.
SPD-Position: Dieser parlamentarische Erfolg ist auf deutsche Sozialdemokraten zurückzuführen. Mit dem Einsatz der Fraktion der europäischen Sozialdemokraten wurden die Europäische Volkspartei (EVP) und die anderen Parlamentsfraktionen überzeugt, dass Entwicklungsgelder für sicherheitspolitische Aufgaben nicht zweckentfremdet werden dürfen.
Ausblick: Nach der Zustimmung des Parlaments muss der Rat dem Gesetzestext ebenfalls zustimmen, damit dieser in Kraft treten kann.
Energie-Union – Meilenstein für nachhaltige Energiepolitik – Vier Richtlinien, vier Verordnungen; Plenardebatte am Mittwoch, 29.11. ab 15 Uhr
Hintergrund: Zur Schaffung einer Energie-Union mit einer gemeinsamen europäischen Energiepolitik, hat die EU-Kommission mehrere Richtlinien und Verordnungen vorgelegt. So hat sie im November 2016 das umfangreiche „Clean Energy Package“ mit Legislativvorschlägen zur Bildung einer Energie-Union veröffentlicht. Das „Clean Energy Package“ beinhaltet die Revision der Gebäudeeffizienz-Richtlinie, der Energieeffizienz-Richtlinie und der Erneuerbaren Energien-Richtlinie für den Zeitraum von 2020 bis 2030. Eine neue Governance-Verordnung soll außerdem sicherstellen, dass die EU-Mitgliedstaaten dazu beitragen, die Energie- und Klimaziele zu erreichen. Darüber hinaus wird mit der Überarbeitung der Verordnung und der Richtlinie über einen Strombinnenmarkt, die Aufgaben und Pflichten der Akteure auf dem Energiemarkt sowie das europäische Strommarktdesign grundlegend reformiert. Durch eine neue Verordnung zur Risikovorsorge sollen die EU-Mitgliedstaaten zukünftig besser auf mögliche Stromversorgungskrisen vorbereitet sein und ihre Zusammenarbeit besser koordinieren. Die Aufgaben und Arbeitsmethoden der Agentur für die Zusammenarbeit der Energieregulierungsbehörden (ACER) sollen ebenfalls an die geplanten Veränderungen des „Clean Energy Package“ angepasst werden.
EP-Position: Die Abgeordneten des Energie-Ausschusses setzen sich für eine Verbesserung der Kommissionsvorschläge ein, insbesondere für eine höhere Zielsetzung bei der Förderung der Erneuerbaren und der Energieeffizienz, für eine bessere Zusammenarbeit der Mitgliedstaaten auf europäischer Ebene und für eine Stärkung des Verbraucherschutzes bei Energiekunden.
SPD-Position: Die Europa-SPD fordert einen ambitionierten und verbindlichen Rechtsrahmen für die Legislativvorschläge im „Clean Energy Package“. Verbindliche Ziele haben sich sowohl bei der Energieeffizienz als auch bei dem Anteil der Erneuerbaren Energien bewährt. Neben der Erreichung der Energie- und Klimaziele bis 2030 geht es der Europa-SPD insbesondere um eine bessere Planungs- und Investitionssicherheit für die Industrie und für stärkeren Schutz der Energiekunden.
Ausblick: Der federführende Energie-Ausschuss hat bereits über die Revision der Gebäudeeffizienz-Richtlinie abgestimmt, dieser befindet sich als einziges Dossier des „Clean Energy Package“ im Trilog. In der Plenarsitzung im Januar 2018 wird über neue Änderungsanträge sowie über ein Mandat für informelle Trilog-Verhandlungen bei der Energieeffizienz-Richtlinie und der Erneuerbaren Energien-Richtlinie abgestimmt. Der Energie-Ausschuss wird sich am Donnerstag, 7. Dezember zur Governance-Verordnung positionieren. Über die vier weiteren Dossiers wird voraussichtlich im Februar 2018 im Energie-Ausschuss abgestimmt.