Aktuelle Plenarwoche

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Brexit – Europaparlament bewertet Verhandlungsfortschritte – Resolution; Debatte voraussichtlich am Mittwoch, 13.12.2017, ab 9 Uhr; Abstimmung am Mittwoch, 13.12.2017, ab 12 Uhr

Hintergrund: Bei den Brexit-Verhandlungen besteht die Europäische Union darauf, dass ausreichende Fortschritte bei den Austrittsvereinbarungen erzielt werden müssen, bevor die zweite Verhandlungsphase über die künftigen Beziehungen eröffnet werden kann. Die wichtigsten zu klärenden Fragen sind die Wahrung der Rechte für in Großbritannien lebende EU-Bürgerinnen und Bürger, die Einhaltung der eingegangenen finanziellen Verpflichtungen gegenüber der EU durch Großbritannien sowie die Vermeidung einer harten Grenze zwischen Irland und Nordirland.
Kommissionspräsident Jean-Claude Juncker und der Präsident des Europäischen Rates, Donald Tusk, hatten dem Vereinigten Königreich bis Anfang Dezember Zeit gegeben, neue Angebote auf den Tisch zu legen, damit die Feststellung „ausreichender Fortschritte“ noch beim Europäischen Rat am 14. und 15. Dezember möglich ist. Am Montag, 4. Dezember, hat die britische Premierministerin Theresa May bei ihrem Brüssel-Besuch schließlich neue Angebote vorgelegt.
EP-Position: Das Europäische Parlament, ohne dessen Zustimmung das Austrittsabkommen nicht in Kraft treten kann, unterstützt den Ansatz des Europäischen Rates. Ohne Grundsatzeinigungen in allen drei Teilbereichen sollen keine Gespräche über die zukünftigen Beziehungen stattfinden (Bürgerrechte, Irland, finanzielle Verpflichtungen). Mit einer einheitlichen Stimme der verbliebenen 27 Mitgliedstaaten gilt es anschließend, eine faire und ausgewogene Grundlage für die Beziehungen mit dem Vereinigten Königreich zu finden, wobei das Vereinigte Königreich als Drittstaat nicht die gleichen Vorteile wie die EU-Mitgliedstaaten genießen kann. Für die Beilegung von Streitfragen in Bezug auf das Austrittsabkommen soll außerdem der Europäische Gerichtshof zuständig sein.
SPD-Position: Für die Europa-SPD steht der Schutz der Rechte der in Großbritannien lebenden EU-Bürgerinnen und –Bürger an erster Stelle. Diese dürfen nicht zur Verhandlungsmasse werden. Einschnitte bei den Bürgerrechten können nicht durch Zugeständnisse in den anderen Teilbereichen aufgewogen werden. Großbritannien muss zudem nicht nur seine eingegangenen finanziellen Verpflichtungen erfüllen, sondern auch für die Kosten des selbstgewählten EU-Austritts aufkommen. Die europäischen Steuerzahlerinnen und Steuerzahler dürfen nicht für das Brexit-Abenteuer des Vereinigten Königreichs zur Kasse gebeten werden. Die Sozialdemokraten teilen das Ziel, das Karfreitagsabkommen und den Friedensprozess auf der irischen Insel zu schützen und eine harte Landgrenze zu verhindern. Letzteres ist aber nur realistisch, wenn Nordirland weiterhin die Regeln des EU-Binnenmarktes und der Zollunion anwendet.
In einigen Bereichen kann der Austritt des Vereinigten Königreichs auch Chancen bieten. Denn mit den Briten geht der Briten-Rabatt und damit können auch andere Rabatte verschwinden. Das Vereinigte Königreich gehörte zudem zu den größten Gegner einer Reform der EU-Eigenmittel. Damit steigt mit dem Austritt die Wahrscheinlichkeit für eine Reform der EU-Finanzierung und einen faireren und transparenteren EU-Haushalt. Auch die Weiterentwicklung der EU-Verteidigungsunion, die Reform der Eurozone und Schritte zu einem demokratischeren Europa könnten sich ohne das Vereinigte Königreich leichter durchsetzen lassen.
In Bezug auf die zukünftigen Handelsbeziehungen erweckt die konservative britische Regierung bisher den Eindruck, dass sie nach dem Austritt die Rosinenpickerei der vergangenen Jahrzehnte fortsetzen möchte. Laut Premierministerin May beinhaltet eine Mitgliedschaft in der Europäischen Freihandelsassoziation (EFTA) zu viele Verpflichtungen, während ein normales Freihandelsabkommen nach dem Vorbild von CETA keinen ausreichenden Zugang zum EU-Binnenmarkt bietet. Mit anderen Worten: Das Vereinigte Königreich erwartet eine Sonderbehandlung, die dem Land als Nicht-EU-Staat keinesfalls eingeräumt werden kann.
Ausblick: Bevor der Europäische Rat am 14. und 15. Dezember in Brüssel entscheidet, ob „ausreichende Fortschritte“ in Bezug auf die Austrittsmodalitäten erzielt wurden und die zweite Phase der Verhandlungen über die zukünftigen Beziehungen eröffnet werden kann, wird sich das Europäische Parlament bereits am Mittwoch, 13. Dezember, in Straßburg hierzu positionieren. Das Parlament wird die bisherigen Verhandlungsergebnisse evaluieren und eine entsprechende Empfehlung an den Europäischen Rat richten.

Panama Papers – Untersuchungen gegen Geldwäsche, Steuervermeidung und Steuerhinterziehung fortsetzen – Abschlussbericht und Empfehlungen; Diskussion am Dienstag, 12.12.2017, ab 9 Uhr; Abstimmung am Dienstag, 12.12.2017, ab 12 Uhr

Hintergrund: Umgehend nach den ersten Enthüllungen der Panama Papers forderten die Sozialdemokraten einen Untersuchungsausschuss des Europäischen Parlaments. Aufbauend auf der Arbeit der beiden Sonderausschüsse zur Steuervermeidung von multinationalen Unternehmen TAXE1 und TAXE2 hat der PANA- Untersuchungsausschuss Mitte 2016 seine Arbeit aufgenommen und dabei zahlreiche Anhörungen und Vor-Ort-Untersuchungen durchgeführt sowie Dokumente ausgewertet. Das ursprünglich einjährige Mandat wurde zweimal um jeweils drei Monate verlängert.
SPD-Position: Bei der Abstimmung im Panama-Papers-Untersuchungsausschuss ist es den Sozialdemokraten und Sozialdemokratinnen gelungen, den Abschlussbericht und die Empfehlungen in einer progressiven Allianz mit Grünen, Linken und anderen kleinen Parteien an zentralen Stellen nach unseren Vorstellungen zu gestalten und eine Verwässerung zu verhindern – gegen den Widerstand der Konservativen und Liberalen. Neben dem Verweis auf die Existenz von Steueroasen innerhalb der EU, die nach den Vorstellungen der Konservativen und Liberalen wieder einmal totgeschwiegen werden sollten, enthält der Bericht jetzt auch die Forderungen nach einer öffentlichen Länderberichterstattung von multinationalen Unternehmen und damit nach mehr Transparenz, da offen gelegt werden soll, wieviel Steuern die Unternehmen wo zahlen. Zudem ist die Forderung nach einem starken und umfassenden Rechtsrahmen für Whistleblower enthalten, damit diese geschützt werden. Diese Erfolge wollen Sozialdemokratinnen und Sozialdemokraten jetzt auch bei der Abstimmung im Plenum verteidigen und so ein klares Zeichen im Kampf gegen Geldwäsche, Steuerflucht und Steuervermeidung setzen.
EP-Position: Die Untersuchungen haben eine lange Mängelliste zum Vorschein gebracht: Diese reicht von Versäumnissen bei der Zusammenarbeit zwischen den EU-Mitgliedstaaten über die chronische finanzielle und personelle Unterausstattung der überwachenden Organe bis hin zur mangelhaften Umsetzung und Anwendung von Gesetzen und Sanktionen. Zumal eine fairere gemeinsame Steuerpolitik dadurch verhindert wird, dass die Mitgliedstaaten bei Steuerfragen Beschlüsse nur einstimmig treffen können. All das ist der ideale Nährboden für Geldwäsche, Steuerflucht und Steuervermeidung. Zu den zentralen Forderungen zählen deshalb neben der Beseitigung der oben aufgeführten Mängel unter anderem eine europäische Kontrollbehörde im Kampf gegen Geldwäsche sowie eine stärkere Einbindung der Entwicklungsländer bei Steuerfragen durch ein globales Steuergremium auf UN-Ebene.
Ausblick: Der Abschlussbericht ist eine Momentaufnahme. Immer wieder kommen – wie mit den Paradise Papers – neue Erkenntnisse und Fälle an die Oberfläche, die genauer unter die Lupe genommen werden müssten. Die sozialdemokratische Fraktion fordert deshalb unmittelbar im Anschluss an den Untersuchungsausschuss zu den Panama Papers einen Sonderermittlungsausschuss zu den Paradise Papers, um die neuen Enthüllungen aufzuarbeiten. Langfristig sind zudem ständige Strukturen nötig, um Druck auf die EU-Mitgliedstaaten auszuüben, gemeinsam gegen Steuervermeidung und Geldwäsche innerhalb wie außerhalb der EU vorzugehen. Zudem kann das Europaparlament so regelmäßig den EU-Mitgliedstaaten auf die Finger schauen und kontrollieren, ob Gesetze gegen Steuervermeidung und Geldwäsche korrekt umgesetzt und angewandt werden.

Investitionsfonds wird effektiver und transparenter – Debatte im Plenum am Dienstag, 12.12.2017, ab ca. 11 Uhr; Abstimmung am Dienstag, 13.12.2017, ab 12 Uhr

Hintergrund: Um Europas Wirtschaft nach Jahren der tiefen Krise wieder anzukurbeln und dauerhaft auf den Pfad des nachhaltigen Wachstums und einer guten Beschäftigungsentwicklung zu führen, braucht es massive Investitionen in Infrastruktur, Innovation und eine moderne öffentliche Verwaltung. Diese Investitionen zu mobilisieren, ist Aufgabe des Europäischen Fonds für Strategische Investitionen (EFSI), auch bekannt als „Juncker-Fonds“, der 2015 angelaufen ist. Gute zwei Jahre nach seinem Start wird der Fonds nun aufgestockt und um zwei Jahre verlängert, sodass er von 2015 bis Ende 2020 Investitionen im Umfang von 500 Milliarden anstatt der bislang veranschlagten 315 Milliarden bis 2018 anschieben kann.
EP-Position: Seit seinem Start hat der EFSI gute Zahlen geliefert. Bei genauerer Betrachtung wurde jedoch deutlich, dass unter der Oberfläche teils erhebliche Probleme bestehen. So konkurrierte der Fonds in der Vergangenheit viel zu sehr mit anderen Finanzierungsquellen, anstatt diese sinnvoll zu ergänzen. Zudem wurde bei der Bewilligung von Förderleistungen oft lax mit den auf Nachhaltigkeit und Innovation gemünzten Auswahlkriterien für EFSI-Projekte umgegangen. Vor diesem Hintergrund war es dem Europaparlament, das hier von den Ko-Berichterstattern Udo Bullmann und José Manuel Fernandes (EVP-PT) angeführt wurde, ein besonderes Anliegen, den Fonds nicht einfach kritiklos zu verlängern. Nach acht teils zähen Verhandlungsrunden mit dem Ministerrat konnte sich das EP schlussendlich auf ganzer Linie durchsetzen. Zukünftig wird EFSI deutlich zielgerichteter und transparenter bei der Vergabe von Projekten vorgehen müssen, über neue Instrumente verfügen, um zukunftsfähige Projekte auch unter schwierigsten Bedingungen fördern zu können, und das EP enger in seine Arbeit einbinden. Bei der Abstimmung in den zuständigen Wirtschafts- und Haushaltsausschüssen erhielten diese Verbesserungen 91 Prozent der Stimmen.
SPD-Position: Seit Beginn der Wirtschafs- und Finanzkrise haben sich Sozialdemokratinnen und Sozialdemokraten für ein europäisches Investitionsvehikel eingesetzt, um die Langzeitfolgen der fehlgeleiteten Kürzungspolitik der Krisenjahre einzudämmen. Je besser die Resultate des EFSI, desto mehr werden auch konservative und liberale Finanzpolitiker verstehen, dass Europa durch eine dauerhafte, nachhaltige Investitionspolitik nur gewinnen kann. Die bekannten Umsetzungsprobleme mussten daher durch die nun beschlossenen Neujustierungen beseitigt werden.
Ausblick: Bei der Abstimmung des Berichts im Plenum wird eine breite fraktionsübergreifende Mehrheit erwartet. Zukünftig wird es darum gehen müssen, diese Geschlossenheit des EP beim Thema Zukunftsinvestitionen aufrecht zu erhalten, um auch nach Auslaufen des EFSI wirksame europäische Politik für strategische Investitionen zu ermöglichen.

Leichter Zugriff auf Rundfunk-Mediatheken – Verordnung; Abstimmung im Plenum, Dienstag, 12.12.2017, ab 12 Uhr

Hintergrund: Über die Meldung „Dieses Video ist in Ihrem Land nicht verfügbar“ haben sich schon unzählige Internet-Nutzer beim Surfen geärgert. Um den Zugang zu Online-Mediatheken von Rundfunkanbietern grenzüberschreitend zu verbessern, hat die EU-Kommission einen Vorschlag vorgelegt. Dieser hat leider keine Mehrheit im Rechtsausschuss gefunden. Nun besteht am Dienstag, den 12. Dezember, die Chance den Eintritt in die Verhandlungen mit dem Rat auf der Grundlage dieses Texts zu verhindern.
EP-Position: Die Mehrheit des federführenden Rechtsausschusses des Europäischen Parlaments hat im November gegen einen leichteren Zugang zu TV- und Radio-Mediatheken für Bürgerinnen und Bürger durch die sogenannte KabSat-Verordnung gestimmt.
SPD-Position: Die Sozialdemokraten haben sich im Rechtsausschuss für einen gerechten Ausgleich der widerstreitenden Interessen eingesetzt. So wurde in den Kompromissvorschlägen der Anwendungsbereich des Ursprungslandprinzips reduziert, um Bedenken aus der Kreativ-Industrie gerecht zu werden. Die Klausel zur Vergütung der Kreativen wurde verbessert, eine Haftungsregel für Fälle der Direkteinspeisungen wurde vorgesehen, sodass Kreative nicht leer ausgehen. Zudem haben die Sozialdemokraten Mediations- und Anti-Missbrauchsregelungen aufgenommen, um die Kreativen im Streitfall besser vor Netzbetreibern und Rundfunkveranstaltern zu schützen. Die Weiterverbreitung von Fernsehprogrammen wie wir sie aus dem Kabel-Bereich kennen, wurde technologie-neutral ausgestaltet. Diese Ideen fanden keine Mehrheit im Rechtsausschuss.
Ausblick: Sollte das Plenum gegen die Erteilung des Trilog-Mandates stimmen, wird eine Frist für die Einreichung von Änderungsanträgen eröffnet, über die dann in der darauffolgenden Plenartagung abgestimmt wird.

Vor Zulassung von Phosphat im Döner: Studien abwarten – Einspruch im Regelungsverfahren mit Kontrolle (EP hat Vetorecht): Debatte und Abstimmung, Tag und Uhrzeit noch unklar

Hintergrund: Die EU-Kommission will in der Verordnung über Lebensmittelzusatzstoffe (1333/2008) explizit festschreiben, dass phosphathaltige Zusatzstoffe (E338 – E452) in tiefgefrorenen Fleischspießen erlaubt sind, so wie es für andere Fleischerzeugnisse wie Kasseler und Fleischbrät bereits gilt. Die Regelungslücke besteht seit Inkrafttreten der Verordnung im Jahr 2008 und wird von den Mitgliedstaaten unterschiedlich gehandhabt: In einigen Ländern – so auch in Deutschland – wird die Verwendung von Phosphaten in tiefgefrorenen Fleischspießen geduldet, in anderen nicht. Das Parlament kann bis zum 19. Dezember 2017 Einspruch gegen eine Änderung der Verordnung einlegen. Davon unabhängig führt die Europäische Behörde für Lebensmittelsicherheit (EFSA) zurzeit eine planmäßige Untersuchung der phosphathaltigen Zusatzstoffe durch. Sie soll bewerten, ob es gesundheitliche Bedenken beim Einsatz dieser Stoffe gibt. Die Ergebnisse dieser Untersuchung werden für Ende 2018 erwartet.
EP Position: Der Ausschuss für Umweltfragen, öffentliche Gesundheit und Lebensmittelsicherheit hat am 28. November den Einwand gegen die Veränderung der Verordnung mit 32 zu 22 Stimmen angenommen. Dieser Einwand wurde durch eine Abgeordnete der Fraktion der Sozialdemokraten und einen Abgeordneten der Grünen initiiert.
SPD-Position: Bevor die Verordnung über Lebensmittelzusatzstoffe verändert wird, wollen die Sozialdemokratinnen und Sozialdemokraten die Ergebnisse der europäischen Lebensmittelagentur EFSA abwarten. Sollte die Agentur zu dem Schluss kommen, dass es keine Bedenken gegen phosphathaltige Zusatzstoffe gibt, dann kann die Verordnung selbstverständlich angepasst werden, sodass die Rechtslage für tiefgefrorene Fleischspieße eindeutig und europaweit einheitlich geregelt ist. Sollte die EFSA zu dem Ergebnis kommen, dass phosphathaltige Zusatzstoffe gesundheitliche Risiken bergen, müsste die EU-Kommission die gesamte Verordnung in diesem Punkt neu regeln. Dann wären nicht nur tiefgefrorenen Fleischspieße, sondern viele andere Lebensmittel betroffen.
Ausblick: Stimmt das Europaparlament dem Einwand zu, dann bleibt die Verordnung unverändert. Die EU-Kommission wird aber aufgefordert, nach der Beurteilung der phosphathaltigen Zusatzstoffe durch die EFSA Ende 2018 die Lage neu zu bewerten. Wird der Einwand abgelehnt, dann dürfen phosphathaltige Zusatzstoffe auch offiziell für gefrorene Fleischspieße verwendet werden. Die Rechtslage wäre somit europaweit eindeutig und einheitlich. Allerdings wäre eine aktuelle wissenschaftliche Expertise der EFSA nicht in die Zulassung eingeflossen und die Zulassung müsste unter Umständen nächstes Jahr neu bewertet werden.

Emissionen begrenzen – Plan der Luftfahrtorganisation prüfen – Abstimmung: Aussprache voraussichtlich am Montag, 11.12. 2017, ab 17 Uhr; Abstimmung am Dienstag, 12.12.2017, ab 12 Uhr

Hintergrund: Flugemissionen sind bereits heute für etwa 5 Prozent der globalen klimawirksamen Emissionen verantwortlich. Bei ungebremstem Wachstum könnten sie sich bis 2050 vervierfachen und damit die Begrenzung des Klimawandels unmöglich machen, egal wie groß die Fortschritte in anderen Sektoren sind. Die Internationale Zivilluftfahrtorganisation (ICAO) steht daher seit langem unter Druck, einen Reduktionsplan zu erarbeiten. Ihr 2016 beschlossener Plan zur Kohlenstoffminderung soll ab 2021 den Zuwachs der Emissionen der internationalen Luftfahrt kompensieren (CORSIA). Die EU-Kommission schlug daher im Februar vor, die Ausnahme des internationalen Luftverkehrs aus dem Europäischen Emissionshandel auf unbestimmte Zeit zu verlängern.
EP-Position: Das Parlament sprach sich im September dafür aus, die Ausnahmeregelung für den internationalen Flugverkehr bis 2020 zu befristen und die Verlängerung von einer Überprüfung des Plans der Internationalen Zivilluftfahrtorganisation in 2019 abhängig zu machen. In den Trilog-Verhandlungen wurde die Befristung bis 2023 verlängert. Weiterhin einigten sich die Institutionen darauf, dass für den innereuropäischen Flugverkehr weiterhin 85 Prozent der Zertifikate kostenlos vergeben werden, nicht 50 Prozent, wie vom Parlament gefordert. Der federführende Umweltausschuss sprach sich im November fast einstimmig für den Trilog-Kompromiss aus.
SPD-Position: Die verbindliche und kriteriengestützte Überprüfung des Plans der Internationalen Zivilluftfahrtorganisation ist elementar und ein Erfolg des Parlamentes. Wenn das von der Zivilluftfahrtorganisation vorgeschlagene System nicht geeignet ist, die Emissionen des weltweiten Flugverkehrs einzudämmen, muss die EU die internationalen Flüge wieder in ihr Emissionshandelssystem einbeziehen.

Sacharow-Preis für demokratische Opposition in Venezuela – Verleihung am Mittwoch, 13.12.2017, 12 Uhr bis 12.30 Uhr; Auszeichnung am Dienstag, 14.11.2017, 11.50 Uhr bis 12.30 Uhr

Hintergrund: Dieses Jahr geht der mit 50.000 Euro dotierte Sacharow-Preis an die demokratische Opposition in Venezuela. In den vergangenen Monaten hat sich die Situation in diesem Land in Bezug auf Demokratie, Menschenrechte und Wirtschaft, in einem sich zuspitzenden Klima der politischen und sozialen Instabilität, gravierend verschlechtert. So schränkt die herrschende Partei die Rechtsstaatlichkeit und die verfassungsmäßige Ordnung sukzessive ein. Im März 2017 entzog der Oberste Gerichtshof der demokratisch gewählten Nationalversammlung zudem die Gesetzgebungsbefugnis. Bei Protesten gegen die autokratische Regierung von Präsident Maduro sind mehr als 130 Oppositionelle ums Leben gekommen. 500 Menschen wurden willkürlich inhaftiert. Tausende Menschen flohen vor den Auseinandersetzungen.
Seit 1988 zeichnet das Europäische Parlament mit dem „Sacharow-Preis für geistige Freiheit“ Personen und Organisationen aus, die sich weltweit in besonderer Weise für die Achtung der Menschenrechte und Grundfreiheiten einsetzen. Auf diese Weise macht das Parlament auf Verstöße gegen Menschenrechte aufmerksam und unterstützt die jeweiligen Preisträger und ihre Anliegen.
EP- und SPD-Position: Die Preisvergabe an die demokratische Opposition in Venezuela ist ein wichtiges Zeichen des EU-Parlaments für den Schutz von Demokratie und Menschenrechten und gegen autokratisches Handeln in Lateinamerika. Es ist richtig und notwendig, dass sich das EU-Parlament mit den vielen jungen Menschen und politischen Aktivisten solidarisch zeigt, die gegen den venezolanischen Präsidenten Nicolás Maduro auf die Straße gehen und für ihre Rechte demonstrieren. Die diesjährige Preisvergabe ist eine Solidaritätsbekundung mit den Regimekritikern, die ihren Einsatz für Demokratie und Menschenrechte mit Schikanen, Haft und Folter bezahlen.

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Coming up: The 2017 Sakharov Prize, Brexit, and countering tax evasion auf Youtube

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