Aktuelle Plenarwoche

Bild: © Europäisches Parlament

Saubere Energie für alle Europäer – Zwei Richtlinien, eine Verordnung; Plenardebatte am Montag, 15.01.2018, ab 17 Uhr, Abstimmung am Mittwoch, 17.01.2018, ab 12 Uhr

Hintergrund: Die EU-Kommission hat im November 2016 das Gesetzespaket „Saubere Energie für alle Europäer“ veröffentlicht. Dieses beinhaltet unter anderem Vorschläge zur Überarbeitung der Energieeffizienz-Richtlinie und der Erneuerbare-Energien-Richtlinie für den Zeitraum von 2021 bis 2030 sowie eine neue Governance-Verordnung, die sicherstellen soll, dass die EU-Mitgliedstaaten ihren Berichtspflichten nachkommen und ihren Beitrag zur Erreichung der Energie- und Klimaziele leisten.

SPD-Position: Die Europa-SPD hat sich dafür eingesetzt, dass die Maßnahmen in den einzelnen Kommissionsvorschlägen ambitionierter und verbindlicher als ursprünglich geplant ausfallen. So haben wir dafür gekämpft, dass die Zielvorgaben für die Energieeffizienz auf 40 Prozent und für den Anteil der Erneuerbaren Energien bis 2030 auf 35 Prozent angehoben werden. Darüber hinaus haben sich die SPD-Europaabgeordneten für verbindliche nationale Zielsetzungen stark gemacht. Damit würde das Gesetzespaket zum einen dazu beitragen, die Energie- und Klimaziele bis 2030 zu erreichen. Zum anderen würde es helfen, die Planungs- und Investitionssicherheit für die europäische Industrie zu erhöhen und nachhaltige Arbeitsplätze und Wirtschaftswachstum zu schaffen.

EP-Position: Im federführenden Industrieausschuss des Europaparlaments hat eine knappe Mehrheit für eine Stärkung des Kommissionsvorschlags gestimmt.

Ausblick: Aufgrund der knappen Abstimmungen im Fachausschuss sind neue Kompromisse sowie zahlreiche Plenaränderungsanträge für die Abstimmung im Plenum zu erwarten. Bei der Abstimmung zu den einzelnen Berichten wird auch über ein Mandat für informelle Trilog-Verhandlungen entschieden.

Nutzung von Bioenergie muss nachhaltig sein – Richtlinie über die Förderung Erneuerbarer Energien, Debatte am Montag, 15.01.2018, ab 17 Uhr, Abstimmung am Mittwoch, 17.01.2017, ab 12.30 Uhr

Hintergrund: Die Bioenergie aus land- und forstwirtschaftlichen Erzeugnissen macht in der EU mit rund 60 Prozent den größten Anteil Erneuerbarer Energien aus. Der Vorschlag für die Überarbeitung der Erneuerbare-Energien-Richtlinie sieht unter anderem vor, dass Erneuerbare Energiequellen im Verkehrsbereich stärker genutzt werden sollen. Konventionelle Biokraftstoffe aus Lebensmittel- und Futterpflanzen sollen dabei weniger zum Einsatz kommen, moderne Biokraftstoffe aus Abfällen und Reststoffen sowie Elektromobilität stärker gefördert werden. Bei der Strom- und Wärmeerzeugung soll sichergestellt werden, dass Biomasse aus nachhaltiger Bewirtschaftung stammt und hohe Emissionsminderungen erzielt.

EP-Position: Die EU-Mitgliedstaaten sollen die Nutzung von konventionellen Biokraftstoffen auf dem Niveau von 2017 einfrieren. So will man getätigte Investitionen absichern, zugleich den Ausbau der umstrittenen Biokraftstoffe aber verhindern. Die Nutzung von Palmöl soll bereits in 2021 auslaufen. Stattdessen soll der Kraftstoffmix bis 2030 aus mindestens 10 Prozent modernen, alternativen Kraftstoffe bestehen, darunter auch Elektromobilität und Wasserstoff.

SPD-Position: Biokraftstoffe dürfen bei der Landnutzung nicht in Konkurrenz mit dem Anbau von für Lebens- und Futtermitteln treten. Vor allem dürfen sie nicht zu Abholzungen führen. Die Europa-SPD hatte statt einem Einfrieren des aktuellen Verbrauchs ein klares Signal gefordert, den Verbrauch bis 2030 herunterzufahren. Außerdem müssen die Nachhaltigkeitskriterien für Biomasse geschärft werden. Die Nachfrage nach Holzpellets und Hackschnitzel für die Wärmeerzeugung wird wachsen. Wälder haben als Kohlenstoffsenker eine ganz besondere Bedeutung. Abfallprodukte der Holzwirtschaft können auf dem Energiemarkt genutzt werden, ganze Stämme sollten aber nicht zum Verfeuern verschwendet werden.

Ausblick: Der Rat hat bereits im Dezember 2017 eine Position angenommen. Nach der Abstimmung im Plenum können die Verhandlungen zwischen EU-Kommission, Mitgliedstaaten und Parlament über die Richtlinie beginnen, bevor das Parlament den endgültigen Gesetzestext final verabschieden kann.

Handelspolitik – Schärfere Exportkontrollen für militärisch nutzbare Güter – Verordnung; Debatte am Dienstag, 16.01.2018, ab 15 Uhr; Abstimmung am Mittwoch 17.01.2018 ab 12 Uhr

Hintergrund: Es geht um kerntechnisches Material, Chemikalien, Lasertechnik oder Überwachungs-Software: Waren aus europäischer Herstellung, die sowohl zivil als auch militärisch nutzbar sind, werden nicht selten nach dem Export aus der EU missbraucht. So verwenden beispielsweise Diktatoren Überwachungsinstrumente „made in Europe“, um Menschenrechtsaktivisten und Journalisten auszuspionieren – Folter und Gefangenschaft können die Folge sein. Auch deutsche Firmen helfen autoritären Staaten, ihre Bürger zu überwachen. Die neue sogenannte Dual-Use-Verordnung enthält Regeln gegen solche Fälle in der EU. „Dual Use“ beschreibt die prinzipielle Verwendbarkeit eines Wirtschaftsgutes, etwa einer Maschine oder einer Software, sowohl zu zivilen als auch militärischen Zwecken.

EP-Position: Der Handelsausschuss im Europäischen Parlament hat im November für die Verordnung über härtere Exportkontrollen von Gütern gestimmt, die sowohl zivil als auch militärisch genutzt werden können. Sozialdemokraten mussten sich dabei gegen rechtsgerichtete Parteien durchsetzen, die schärfere Kontrollen als wirtschaftsschädigend oder bürokratiefördernd bezeichnen.

SPD-Position: Der Ruf nach schärferen Kontrollen ist Teil einer Kampagne der Sozialdemokraten im Europäischen Parlament für eine fortschrittliche Handelspolitik, mit der die Europäische Union zum Vorreiter für internationale Standards und Werte werden kann. Um Bürger von Unrechtsregimen zu schützen und den Missbrauch europäischer Waren zu verhindern, machen Sozialdemokraten sich seit Jahren für eine Verschärfung von Exportkontrollen aus der Europäischen Union stark. Der europäische Handel muss auf eindeutigen Werten basieren, deren Kern die Menschenrechte sind. Die EU-Handelspolitiker müssen sicherstellen, dass reformierte Exportkontrollen für missbräuchlich verwendbare Handelsgüter so schnell wie möglich eingeführt werden, so dass die Europäische Union im Falle von Menschenrechtsverletzungen schnell reagieren kann. Dank des politischen Drucks der Sozialdemokraten ist eine erhöhte Transparenz zwischen den EU-Mitgliedstaaten über deren Exportregularien in die neuen Regeln aufgenommen worden. Außerdem soll es eine autonome EU-Kontrollliste für die Einführung spezieller Güter sowie eindeutig definierte Regeln und Standards für betroffene Firmen geben – und dies gegen den Widerstand rechtsgerichteter Parteien.

Ausblick: Es gilt jetzt eine große Mehrheit an Stimmen für die Position des Europäischen Parlaments zu gewinnen. Denn mit der zur Abstimmung stehenden Position wird das Verhandlungsteam des Parlaments in die Trilogverhandlungen mit dem Ministerrat gehen. Hier gilt es Stärke zu zeigen, denn schon jetzt ist klar, dass sich einzelne Mitgliedstaaten zum Schutz eigener Industrien mit Exportinteressen für möglichst schwache Regeln stark machen werden.

Jugendarbeitslosigkeit noch stärker bekämpfen – Initiativbericht; Debatte im Plenum am Mittwoch, 17.01.2018, ab 15 Uhr, Abstimmung am Donnerstag ab 12 Uhr

Hintergrund: Im Rahmen der europäischen Beschäftigungsinitiative haben sich alle EU-Mitgliedsländer dazu verpflichtet, jungen Menschen unter 24 Jahren innerhalb von vier Monaten nachdem sie arbeitslos geworden sind oder ihre Ausbildung abgeschlossen haben, ein qualitativ hochwertiges Beschäftigungsangebot anzubieten, eine Fortbildung, einen Ausbildungsplatz oder ein Praktikum. Mehr als 16 Millionen junge Menschen in ganz Europa haben bisher von der Initiative profitiert. Drei Jahre nach ihrem Inkrafttreten zieht das Europaparlament nun eine Zwischenbilanz.

EP-Position: Laut dem Bericht hat die Beschäftigungsinitiative insbesondere in Regionen mit sehr hoher Jugendarbeitslosigkeit (über 25 Prozent) positive Auswirkungen. Zudem hat sie viele Reformen in den Mitgliedsländern angestoßen und in einigen Regionen erstmals eine aktive Arbeitsmarktpolitik ermöglicht. Gleichzeitig hat der europäische Ansatz, vermehrt individuell angepasste Programme anzubieten, die Arbeitsplatzvermittlung in vielen Ländern modernisiert. Forderungen der Sozialdemokraten, Jugendliche ohne Schulabschluss oder Ausbildung weitergehend zu unterstützen, haben eine Mehrheit von EVP, ALDE und EKR bei der Abstimmung im federführenden Sozial- und Beschäftigungsausschuss blockiert.

SPD-Position: Die für die Jugendinitiative zur Verfügung gestellten Gelder müssen aufgestockt und die weitere Finanzierung über 2020 hinaus muss garantiert werden. Zudem muss bei der Qualität des Angebots nachgebessert werden. Jugendliche haben ein Anrecht auf qualitativ hochwertige Angebote und dürfen in den angebotenen Praktika nicht als billige Hilfs- oder Arbeitskräfte ausgenutzt werden. Im Entwurf fehlt eine klare Definition von qualitativ hochwertiger Arbeit, die soziale Absicherung, angemessene Arbeitsbedingungen und gerechte Entlohnung umfasst. Die S&D-Fraktion wird hierzu einen Vorschlag zur Abstimmung stellen.

Ausblick: Die Beschäftigungsinitiative muss auf der Grundlage der bisherigen Erfahrungen weiterentwickelt werden. Da das Budget für die Beschäftigungsinitiative 2020 ausläuft, muss sie in den bald beginnenden Verhandlungen zum Mehrjährigen Finanzrahmen für die Zeit nach 2020 eine wichtige Rolle spielen.

Arbeiten in Europa – Für eine faire Anerkennung von Berufsausbildungen – Initiativbericht; Debatte am Donnerstag, 18.1.2018, ab 9 Uhr; Abstimmung ab 12 Uhr

Hintergrund:  Bürger und Bürgerinnen können überall in der Europäischen Union ihren Beruf frei ausüben, soweit ihre erworbene Berufsqualifikation in dem jeweils anderen EU-Mitgliedstaat ebenfalls anerkannt ist. Bei reglementierten Berufen erstellen die Mitgliedstaaten Anforderungen für deren Anerkennung. Dabei wurde in einigen Sektoren, insbesondere im Bau- und im Rechtswesen, eine überdurchschnittliche Anzahl an Beschwerden wegen unverhältnismäßiger Hindernisse bei der Berufsausübung registriert. Nachdem die Europäische Kommission die bestehenden Anforderungen der Mitgliedstaaten für sämtliche bestehende reglementierte Berufe ausgewertet hat, hat sie den Mitgliedstaaten in einer Mitteilung vom Januar 2017 Reformen empfohlen für die Berufsreglementierung für Architekten, Bauingenieure, Buchprüfer, Rechtsanwälte, Patentanwälte, Immobilienmakler und Fremdenführer. Damit die Mitgliedstaaten ihre Anforderungen zukünftig fairer gestalten können, hat die Europäische Kommission außerdem einen Indikator für das Maß an Regulierungen entwickelt, der einerseits die Rechtsprechung des Europäischen Gerichtshofs berücksichtigt und sich andererseits auf den Indikator der OECD (Organisation für wirtschaftliche Zusammenarbeit und Entwicklung) zur Produktmarktentwicklung anlehnt.
EP-Position: Der Ausschuss für Binnenmarkt und Verbraucherschutz des Europäischen Parlaments hat im Dezember 2017 mit großer Mehrheit für den Initiativbericht über die Anerkennung von Berufsqualifikationen und die Notwendigkeit einer Reform der freiberuflichen Dienstleistungen gestimmt.
Dabei unterstützten die Abgeordneten die Reformempfehlung der Europäischen Kommission zu den Berufen im Bausektor und im Rechtswesen. Zudem betonten die Abgeordneten, dass der neue Indikator zwar hilfreich bei der Erstellung von künftigen Anforderungen ist, dies aber nicht bedeutet, dass eine strenge Regulierung eines Mitgliedstaates automatisch unverhältnismäßig ist. Bei dem Initiativbericht ist mit einer fraktionsübergreifenden Unterstützung zu rechnen.
SPD-Position: Zum Schutz von Verbraucherinnen und Verbrauchern, der Umwelt oder der Wahrung einer ordnungsgemäßen Rechtspflege, erkennen die Sozialdemokraten die Notwendigkeit der Reglementierung von verschiedenen Berufen durch die Mitgliedstaaten an. Dazu unterstützen sie die Möglichkeit der Mitgliedstaaten, weiterhin Anforderungen an die Berufsreglementierung zu stellen. Dabei stellt der neue Indikator ein wichtiges Instrument für die Mitgliedstaaten dar, um die Festsetzung unverhältnismäßiger Hindernisse bei der Berufsausübung in einem anderen Mitgliedstaat zu vermeiden. Insbesondere dürfen junge Berufstätige nicht durch diskriminierende, ungerechtfertigte und unverhältnismäßige Anforderungen an der Ausübung ihres Berufs im innereuropäischen Ausland gehindert werden.
Ausblick: Im Falle einer Zustimmung im Plenum wird der Bericht an den Europäischen Rat und die Europäische Kommission übermittelt.

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