Aktuelle Plenarwoche

Bild: European Union

Sitzverteilung im Europäischen Parlament nach dem Brexit

Hintergrund: Was passiert nach dem Brexit im März 2019 mit den 73 britischen Sitzen im Europäischen Parlament? Das ist die zentrale Frage bei der Verteilung der Sitze im Europäischen Parlament für die Legislaturperiode 2019 bis 2024. Dabei muss zwischen verschiedenen Zielen abgewogen werden: Einerseits soll das Europäische Parlament sich verkleinern, auch mit Blick auf zukünftige Beitritte und die Schaffung europäischer Wahllisten. Andererseits müssen Ungerechtigkeiten in der bisherigen Verteilung ausgeglichen werden. In diesem besonderen Verfahren hat das Parlament das Vorschlagsrecht.

EP-Position: Laut einer Mehrheit im Verfassungsausschuss im Europäischen Parlament sollen insgesamt 27 der 73 britischen Sitze an andere EU-Mitgliedstaaten verteilt werden. Frankreich und Spanien etwa sind, gemessen an ihrer Einwohnerzahl, im Europäischen Parlament derzeit unterrepräsentiert. Damit würde das Parlament auf 705 Sitze schrumpfen und somit kleiner als der Deutsche Bundestag werden. Der Verfassungsausschuss fordert zudem, dass mindestens weitere 27 Sitze für die Schaffung von europäischen Wahllisten genutzt werden, die von den jeweiligen Spitzenkandidaten und -kandidatinnen der europäischen Parteienfamilien für das Amt des Kommissionspräsidenten angeführt werden. Die restlichen Sitze sollen für mögliche zukünftige Beitritte zurückgehalten werden.

SPD-Position: Aus Sicht der Europa-SPD sollten so wenige Sitze wie möglich für den Ausgleich zwischen den Mitgliedstaaten eingesetzt werden. Der ursprüngliche Entwurf sah eine Verkleinerung des Parlaments auf 700 Sitze vor, welche von der SPD wie auch von der gesamten S&D-Fraktion mitgetragen wurde. In den Verhandlungen führten Forderungen von einigen großen nationalen Delegationen innerhalb der Fraktion der EVP zu einer Aufstockung um weitere fünf Sitze. Ein großer Erfolg der Europa-SPD ist das klare Bekenntnis zur Einführung europäischer Parteilisten als neues Element bei den Europawahlen im aktuellen Gesetzesentwurf. Der bereits im November 2015 vom Parlament beschlossene Entwurf zur Reform des europäischen Wahlrechts muss vom Rat schnellstmöglich angenommen werden, um die nötige Rechtsgrundlage zu schaffen. Dadurch wären die Spitzenkandidat/Innen der europäischen Parteienfamilien in ganz Europa wählbar. Im Verfassungsausschuss hatte insbesondere die deutsche Delegation innerhalb der EVP versucht, diese Verbesserung der Europawahlen zu verhindern.

Ausblick: Der Europäische Rat entscheidet einstimmig über den Entwurf des Parlaments. Beim informellen Gipfel des Europäischen Rates am Freitag, 23. Februar 2018, werden die Staats- und Regierungschefs über die Sitzverteilung, europäische Wahllisten und europäische Spitzenkandidaten diskutieren. Während Emmanuel Macron für einen progressiven Ansatz steht, möchten insbesondere die Visegrad-Staaten jeden Fortschritt für die europäische Demokratie verhindern. Nachdem der Europäische Rat einen Beschluss zur Verteilung der Sitze gefasst hat, muss das Europäische Parlament diesem noch zustimmen.

Geoblocking abschaffen – Verbraucherschutz beim Online-Shopping stärkenVerordnung; Debatte am Montag, 05.02.2018, ab 17 Uhr; Abstimmung voraussichtlich am Dienstag, 06.02.2018, ab 12 Uhr

Hintergrund:  Webseiten blockieren Onlinekunden, die aus anderen Ländern der EU bestellen, verweigern grenzüberschreitende Lieferungen oder geben je nach Staat verschiedene Preise an. Bei dieser Form von Diskriminierung werden Verbraucher und Verbraucherinnen daran gehindert, Waren oder Dienstleistungen über eine Webseite zu erwerben, die in einem anderen Staat registriert ist. Die neuen EU-Vorschriften, vorläufig von Parlament und Rat in Triologverhandlung vereinbart, definieren die Situationen, in denen Geoblocking verboten ist. Die Regeln sollen verhindern, dass Onlineverkäufer Kunden innerhalb der EU aufgrund ihrer Staatsangehörigkeit, Wohnsitz oder sogar aufgrund ihres vorübergehenden Standortes, diskriminieren. Internetkäufer aus einem anderen EU-Staat, die Waren oder Dienstleistungen erwerben, haben ein Recht auf die gleichen allgemeinen Geschäftsbedingungen wie ortsansässige Kunden.
EP-Position:
Die neuen EU-Vorschriften, vorläufig von Parlament und Rat in Trilogverhandlungen vereinbart, bestimmen die Situationen, in denen Geoblocking verboten ist.  Dabei unterstützten die Europaabgeordneten, dass Online-Shopper genauso wie Kunden vor Ort behandelt werden müssen, wenn sie Waren kaufen; wenn sie nicht urheberrechtlich geschützt digitale Dienstleistungen erhalten (zum Beispiel Cloud-Dienste) oder wenn sie Dienstleistungen erwerben (beispielsweise Hotelübernachtungen).
SPD-Position: Künstliche digitale Grenzen, die Verbraucher und Verbraucherinnen in ganz Europa blockieren, sind mit der europäischen Idee unvereinbar. Besonders die großen Onlineshops profitieren von diesen diskriminierenden Praktiken, während Kunden in einigen EU-Staaten nur begrenzt oder gar nicht Zugang zu Waren und Dienstleistungen bekommen. Zum Schutz von Verbraucherinnen und Verbrauchern, engagierten sich einige Sozialdemokraten und Sozialdemokratinnen dafür, auch urheberrechtlich geschützte Inhalte in den Anwendungsbereich miteinzuführen. Obwohl dieses vorerst nicht gelang, hat das Parlament während den Trilogverhandlungen die Einführung einer anspruchsvollen Revisionsklausel erreicht. So muss die Europäische Kommission innerhalb von zwei Jahren nach Inkrafttreten der Verordnung bewerten, inwieweit eine Erweiterung des Anwendungsbereichs angemessen ist.
Ausblick: Bei dem Verordnungstext ist mit einer fraktionsübergreifenden Unterstützung zu rechnen. Sollte das Plenum der Verordnung zustimmen,
tritt sie nach neun Monaten ab dem Datum der Veröffentlichung im Amtsblatt der Europäischen Union in Kraft.

Reform des Emissionshandels – Gleichgewicht finden zwischen Klimaschutz  und Erhalt von Arbeitsplätzen – Richtlinie; Debatte am Montag, 05.02.2018, ab 18.30 Uhr

Hintergrund: Der EU-Emissionshandel soll dazu beitragen, den CO2-Ausstoß von Energie- und Industrieanlagen zu reduzieren und dadurch das EU-Klimaziel zu erreichen. Die Unternehmen müssen dabei als Ausgleich für ihre CO2-Emissionen sogenannte Emissionszertifikate in einer Auktion erwerben beziehungsweise bekommen diese kostenfrei zugeteilt, wenn sie andernfalls Nachteile im internationalen Wettbewerb fürchten müssten. Allerdings ist das System in den vergangenen Jahren in eine Schieflage geraten, weil sich ein Überschuss von zwei bis drei Milliarden Zertifikaten aufgebaut hat und der Preis für die Berechtigung einer Tonne CO2 auf 7 Euro gefallen ist. Aus Sicht der Kritiker ist das zu gering, um wirklich Anreize für kohlenstoffarme Technologien zu setzen. Am 9. November 2017 einigten sich Parlament, Rat und Kommission deshalb nach langen Verhandlungen auf eine Reform des Emissionshandels für die vierte Handelsperiode zwischen 2021-2030. Das Parlament stimmt am 6. Februar über das Ergebnis ab.

EP-Position: Um dem Überschuss an ungenutzten Zertifikaten zu begegnen, forderte das Parlament, mindestens 800 Millionen Zertifikate zu löschen und weitere überschüssige Zertifikate vorübergehend aus dem Markt zu nehmen. Die Mitgliedstaaten unterstützten diese Position. Es wird erwartet, dass sich der Preis für ein CO2-Zertifikat dadurch erhöht und bis 2030 weniger Emissionen ausgestoßen werden. Das Parlament hatte darüber hinaus gefordert, bis zu 5 Prozent mehr kostenfreie Zertifikate für die Industrieanlagen bereit zu stellen als von der Kommission vorgesehen. Mit dem Rat einigte man sich auf einen Wert von mindestens 3 Prozent. Dies soll Industriebetriebe entlasten, die im internationalen Wettbewerb stehen.

SPD-Position: Die SPD-Abgeordneten sehen das Verhandlungsergebnis trotz einiger Makel als Verbesserung gegenüber dem Kommissionsvorschlag. Es ist gelungen, den Emissionshandel ambitionierter zu gestalten und damit besser mit den Zielen des Pariser Klimaabkommens zu vereinbaren. Zugleich sollen die Zuteilung kostenfreier Zertifikate fairer gestaltet und Industriesektoren wie Stahl oder Chemie besser vor Wettbewerbsnachteilen geschützt werden. Der Forderung der Sozialdemokratischen Fraktion nach einem gesonderten Fonds zur Abfederung von Strukturbrüchen in Industrieregionen folgten die EU-Staaten nicht. Die Finanzierung von Umschulungen und Qualifikationsmaßnahmen aus den Erlösen des Emissionshandels soll aber ausgeweitet werden.

Ausblick: Nach der Zustimmung des Plenums muss der Rat die Reform der Richtlinie ebenfalls verabschieden. Die Änderungen gelten insbesondere für die Handelsperiode ab 2021.

Zulassung von Glyphosat unter die Lupe nehmen – Einrichtung „Sonderausschuss Pestizide“; Debatte und Abstimmung am Dienstag, 06.02.2018, ab 12 Uhr; Abstimmung über die Besetzung des Ausschusses am Donnerstag, 08.02.2018, ab 12 Uhr

Hintergrund: Das Unkrautvernichtungsmittel Glyphosat sorgt seit einiger Zeit für hitzige politische und gesellschaftliche Debatten. Die Kritiker halten das Mittel für krebserregend beziehungsweise monieren, dass die Chemikalie zur Zerstörung der Artenvielfalt beitrage. Die Fraktionschefs des Europaparlaments haben daher am Donnerstag, 18. Januar 2018, einstimmig beschlossen, dass sich ein Sonderausschuss mit der Neuzulassung von Glyphosat befassen soll.

EP-Position: Zentrale Aufgabe des Sonderausschusses ist es, die Prozesse bei der Zulassung von Glyphosat sowie bei Pestiziden im Allgemeinen zu überprüfen. Dabei sollen auch die sogenannten Monsanto Papers eine zentrale Rolle spielen. So soll der Ausschuss feststellen, ob die Industrie unzulässigen Einfluss auf die europäischen Agenturen ausgeübt hat. Die europäischen Prüfstellen stützen sich bisher aus Kostengründen auf Industriegutachten, was Zweifel an ihrer Unabhängigkeit geweckt hat.

SPD-Position: Eine Landwirtschaft ohne krebserregende Stoffe sollte selbstverständlich sein. Die Sozialdemokratinnen und Sozialdemokraten im Europaparlament kritisieren, dass die Zulassungsverfahren für Pflanzenschutzmittel intransparent sind und fordern, den Zulassungsprozess in Europa grundlegend zu überprüfen und gegebenenfalls zu reformieren. Dabei wollen wir auch untersuchen, ob Monsanto bei der Zulassung von Glyphosat möglicherweise mit gefälschten Studien die Bewertungen der europäischen Agenturen entscheidend beeinflusst hat.

Ausblick: Eine breite Zustimmung zur Einrichtung des Sonderausschusses gilt im Plenum als wahrscheinlich. Der Sonderausschuss soll aus 30 Abgeordneten aus allen Fraktionen bestehen (9 EVP, 8 S&D, 3 EKR, 3 ALDE, 2 GUE, 2 Grüne, 2 EFDD, 1 ENF), im März seine Arbeit aufnehmen und bis Ende des Jahres arbeiten.

Abstimmung zur Absetzung von Vize-Präsident Czarnecki – Einleitung eines Verfahrens zur Absetzung von Vizepräsident Richard Czarnecki nach Artikel 21 der EP-Geschäftsordnung; Abstimmung am Mittwoch, 07.02.2018, ab 12 Uhr

Hintergrund: Richard Czarnecki, Europaabgeordneter der polnischen Regierungspartei PiS und Vizepräsident des Europaparlaments, hatte Anfang dieses Jahres seine polnische Parlamentskollegin Róża Maria Gräfin von Thun und Hohenstein von der konservativen Europäischen Volkspartei (EVP) indirekt als „szmalcownik“ verunglimpft – eine im Polnischen extrem negative Bezeichnung für Nazi-Kollaborateure, die Juden an die deutschen Besatzer verrieten oder sie erpressten. Hintergrund war ihr Mitwirken in einer Dokumentation zur aktuell besorgniserregenden Lage in Polen. Der polnische Abgeordnete verglich außerdem die Macherin des Films und ehemalige ARD-Korrespondentin in Warschau, Annette Dittert, mit der Nazi-Regisseurin Leni Riefenstahl. In einem Interview hat Czarnecki die Äußerungen nachträglich verteidigt.

EP-Position: Das Plenum wird am Mittwoch, 7. Februar, in Straßburg über die Absetzung von Richard Czarnecki abstimmen. Das hat die Konferenz der Fraktionsvorsitzenden am Donnerstag, 1. Februar, mit einer Mehrheit von 79 Prozent der Stimmen entschieden. Die Entscheidung, ein Verfahren zur vorzeitigen Beendigung von Czarneckis Amtszeit einzuleiten, ging auf eine Initiative der Sozialdemokraten gemeinsam mit drei anderen Fraktionen zurück.

SPD-Position: Die Europa-SPD verurteilt die Äußerungen von Richard Czarnecki auf das Schärfste und fordert seine Absetzung. Die Gleichsetzung einer demokratischen und angesehenen Politikerin mit Nazikollaborateuren ist im höchsten Maße beleidigend, skandalös und inakzeptabel. Dass Czarnecki eine Entschuldigung verweigert und seine schwerwiegenden Beleidigungen nachträglich sogar noch verteidigt, lässt keinen Zweifel daran, dass er seinen Posten räumen muss.  

Ausblick: Das Parlament muss mit einer Mehrheit von zwei Dritteln der abgegebenen Stimmen und der Mehrheit der 751 Europaabgeordneten über die Absetzung Czarneckis entscheiden.

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