Macron steht dem Parlament Rede und Antwort – Rede und Debatte am Dienstag, 17.04.2018, ab 10 Uhr;
Hintergrund: Das Europäische Parlament lädt regelmäßig zu seiner Plenarsitzung jeweils eine/n Staats- bzw. Regierungschef/in eines Mitgliedstaates ein – dieses Mal ist der französische Staatspräsident Emmanuel Macron zu Gast. Macron ist nach seiner Wahl vergangenes Jahr mit einer mutigen europapolitischen Vision angetreten, die er in Reden an der Pariser Universität Sorbonne sowie in Athen vorgestellt hat. Darin forderte er ein deutlich stärkeres Europa, unter anderem mit eigenem Eurozonenbudget und einem eigenen Finanzminister. Die langwierige Regierungsbildung in seinem wichtigsten Partnerland Deutschland bremste seinen Reformwillen jedoch zunächst aus. Nachdem die Regierung in Deutschland nun steht, wird sich in den kommenden Monaten zeigen, ob den Absichten auch Taten folgen. Spannend bleibt außerdem die Frage, wie sich Macrons Bewegung „En Marche“ für die kommende Europawahl 2019 aufstellt.
EP-Position: Die proeuropäischen Fraktionen im Europaparlament begrüßen grundsätzlich den engagierten Kurs des französischen Staatspräsidenten. Unklar ist, zu welchem politischen Lager sich Macrons Bewegung nach der Europawahl bekennt bzw. ob „En Marche“ eine eigene Fraktion bilden kann und will.
SPD-Position: Die Sozialdemokratinnen und Sozialdemokraten im Europaparlament engagieren sich von jeher für eine starke Europäische Union und sind insofern Macron gegenüber aufgeschlossen. Die EU muss handlungsfähig bleiben bzw. sich weiterentwickeln, wenn sie die aktuellen Herausforderungen bewältigen und so verloren gegangenes Vertrauen zurückgewinnen will. Eine gute Voraussetzung hierfür hat die SPD geschaffen, indem sie in harten Verhandlungen in Berlin dafür gesorgt hat, dass der europapolitische Teil des Koalitionsvertrags so ambitioniert ausfällt wie nie zuvor. Offen ist, ob Macron sozialpolitisch mit den Sozialdemokratinnen und Sozialdemokraten auf Augenhöhe ist.
Ausblick: Der französische Staatspräsident Emmanuel Macron und die deutsche Bundeskanzlerin Angela Merkel haben angekündigt, spätestens zum EU-Gipfel im Juni konkrete Vorschläge für Reformen der EU vorzulegen.
Verordnung; Debatte am Mittwoch, 18.04.2018, ab 15 Uhr; Abstimmung am Donnerstag, 19.04.2018, ab 12 Uhr
Hintergrund: Der europäische Bio-Sektor ist auf dem Vormarsch. Verbraucherinnen und Verbraucher geben mehr Geld für biologische Lebensmittel aus und die Biomarktanteile nähern sich in vielen Ländern der Zehn-Prozent-Marke an (in Deutschland liegt der Anteil bei etwa sechs Prozent). Für Unruhe im Sektor sorgt allerdings ein Gesetzesvorschlag, den die EU-Kommission im März 2014 auf den Weg gebracht hat. Beruhend auf der Annahme, dass die europäischen Verbraucherinnen und Verbraucher Vertrauen in ökologische Lebensmittel verloren hätten, schlug die EU-Kommission eine Totalrevision der bisher geltenden Öko-Verordnung vor. Im Mittelpunkt stand dabei eine Abkehr von der Prozesskontrolle, hin zu einer Endbetrachtung des ökologischen Produkts. 17 Mitgliedstaaten – Deutschland ist nicht darunter – sehen aktuell besondere Grenzwerte für ökologische Lebensmittel vor, die in einer solchen Endkontrolle des Produkts überprüft würden. Das Problem: Die Festsetzung von Grenzwerten führt letztlich dazu, dass die ökologische Landwirtschaft für Verunreinigungen und Pestizide aus der konventionellen Landwirtschaft geradestehen muss. Die europäischen Institutionen haben sich nach langjährigen und harten Verhandlungen am 28. Juli 2017 auf einen Kompromiss geeinigt. Nach dem positiven Votum des Rates am 20. November 2017 (bei neun Gegenstimmen) stimmt das Europäische Parlament am 18. April über den Vorschlag ab.
EP-Position: In den neuen Vorschriften, die vorläufig von Parlament und Rat im Trilog vereinbart wurden, sind die von der Kommission vorgeschlagenen Grenzwerte nicht mehr vorgesehen. Dennoch stellt die Verordnung insgesamt einen langsamen Abschied von der Prozesskontrolle dar: Rückstände in ökologischen Lebensmitteln sollen demnach amtlichen Behörden gemeldet werden und die Öko-Landwirtinnen und -Landwirte ihre Unschuld beweisen müssen. EU-weite Grenzwerte für ökologische Lebensmittel sind nur vorerst vom Tisch. Bis 2024 soll die EU-Kommission prüfen, inwiefern diese eingeführt werden können und gegebenenfalls im Anschluss einen entsprechenden legislativen Vorschlag einbringen. Dagegen sind einige Kernanliegen des Europäischen Parlaments, beispielsweise die Verankerung des Prinzips der bodengebunden Produktion, der bessere Zugang zu ökologischem Saatgut und die Weiterentwicklung der Datenbank- und Informationssysteme für Bio-Saatgut und Tiere, in der Verordnung zu finden.
SPD-Position: Die SPD-Abgeordneten setzen sich für einen starken Bio-Sektor ein und wollen, dass dieser seine Nischenposition verlässt und in Zukunft mehr Marktanteile gewinnt, denn ökologische Landwirtschaft ist die nachhaltigste Form der Landwirtschaft, die wir kennen. Mit dem vorliegenden Trilogergebnis wird der Sektor aus Sicht der Sozialdemokratinnen und Sozialdemokraten dagegen eher in die Nische zurückgedrängt und für unverschuldete Probleme (zum Beispiel Pestizidabtrift vom konventionellen Nachbarhof) in die Beweispflicht genommen, obwohl die Herstellung ökologischer Lebensmittel unter einer Käseglocke nicht möglich ist. Eine Abkehr von der Prozesskontrolle ist daher das falsche Signal. Zudem führt die in der Verordnung vorgesehene hohe Anzahl von delegierten Rechtsakten und Durchführungsrechtsakten dazu, dass der Sektor mit einer erheblichen rechtlichen Unsicherheit leben müsste. Daher sind die konkreten Folgen der Verordnung für einige Bereiche noch nicht abzusehen. Die agrarpolitische Sprecherin der SPD-Sozialdemokratinnen und Sozialdemokraten Maria Noichl empfiehlt der deutschen Delegation daher, den Vorschlag abzulehnen.
Ausblick: Im Falle einer Zustimmung tritt die Verordnung am 1. Januar 2021 in Kraft.
Facebook-Skandal: Ausverkauf von Daten und Wählermanipulation stoppen – Debatte im Plenum am Mittwoch, 18.04.2018, ab 15 Uhr;
Hintergrund: Im März 2018 machte der Whistleblower Christopher Wylie bekannt, dass Nutzer einer bestimmten Facebook-App und ihre Facebook-Freunde Opfer eines groß angelegten Datenmissbrauchs geworden sind. Insgesamt wird die Zahl der Betroffenen mit bis zu 87 Millionen angegeben, alleine in Deutschland sollen es über 300.000 Menschen sein. Ihre Daten sollen zur Erstellung von Persönlichkeitsprofilen missbraucht worden sein, die zur Manipulation des US-Wahlkampfs sowie des Brexit-Referendums genutzt worden sein sollen.
EP-Position: Verschiedene Akteure im Europäischen Parlament haben eine Debatte zum Thema gefordert. Facebook-Chef Mark Zuckerberg soll ebenfalls eingeladen werden, um dem Parlament Rede und Antwort zu stehen.
SPD-Position: Die Sozialdemokratinnen und Sozialdemokraten unterstützen eine Plenardebatte über den neuesten Facebook-Skandal um millionenhaften Rechtsbruch und Wählermanipulation und wollen zudem, dass Facebook-Gründer Mark Zuckerberg dem Innenausschuss des Europaparlaments Rede und Antwort steht. Welche Informationen wurden konkret abgezapft? Wie viele Menschen sind genau betroffen – weltweit, in Europa und in Deutschland? Wie wurden die Daten zur Beeinflussung von Menschen im US-Wahlkampf oder beim Brexit-Referendum genutzt? Sind auch andere Apps betroffen?
Darüber hinaus gilt es, dem aggressiven Datenkapitalismus von Facebook und Co. in der EU robuste Regeln zum Schutz der Nutzer gegenüberzustellen. Die Sozialdemokraten fordern deshalb eine konsequente Nutzung der EU-Datenschutz-Verordnung, die ab dem 25. Mai 2018 Anwendung findet. Die Verordnung, die die Sozialdemokraten 2016 gegen teils erheblichen Widerstand der CDU/CSU durchgeboxt hatten, erlaubt es Datenschutzaufsichtsbehörden, Strafen von bis zu vier Prozent des jährlichen Umsatzes gegen Firmen zu verhängen, die Datenschutzregeln missachten. Ergänzend spielt auch die geplante ePrivacy-Verordnung zum Schutz der Vertraulichkeit elektronischer Kommunikation eine wichtige Rolle. Die ePrivacy-Verordnung soll über den reinen Datenschutz hinaus die Vertraulichkeit elektronischer Kommunikation sichern. Sie wird in einigen Bereichen als Spezialrecht zur Datenschutz-Verordnung gelten, etwa im Hinblick auf personalisierte Werbung. Seit über einen Jahr blockieren die EU-Mitgliedstaaten die geplante ePrivacy-Reform. Auch Deutschland, vertreten durch das konservative Wirtschaftsministerium, steht auf der Bremse. Im EU-Parlament haben die Konservativen, wozu auch die deutsche CDU/CSU-Gruppe gehört, ebenfalls Front gegen die ePrivacy-Reform gemacht und gegen die privacy-freundliche Position des Parlaments gestimmt. Die Sozialdemokraten, die mit Birgit SIPPEL die Berichterstatterin für die ePrivacy-Verordnung stellen, fordern die Konservativen in Parlament und Rat auf, ihre Blockadehaltung endlich zu beenden und sich klar zum Grundrechtsschutz europäischer Bürgerinnen und Bürger zu bekennen.
Ausblick: Die Debatten im Plenum sowie im Innenausschuss des Europaparlaments werden das weitere Vorgehen bestimmen. Die Sozialdemokratinnen und Sozialdemokraten drängen auf einen raschen Beginn der Triloge zur ePrivacy-Verordnung.
Mehr Transparenz bei der Genehmigung und Marktüberwachung von PKW – Verordnung; Debatte am Mittwoch, 18.04.2018, ab 15 Uhr
Hintergrund: Der Dieselskandal hat gezeigt, dass das jetzige System der Genehmigung und Marktüberwachung von PKW im EU-Binnenmarkt nicht funktioniert und anfällig für Betrug ist. Es basiert auf gegenseitigem Vertrauen: Wenn ein Auto in einem Mitgliedstaat zugelassen wurde, kann es in der ganzen EU frei verkauft und gefahren werden, jedoch ist der Prozess der Genehmigung für unabhängige Dritte nicht öffentlich einsehbar. Diese Intransparenz ermöglicht es Herstellern, EU-Regeln gezielt zu umgehen.
EP-Position: Das Europäische Parlament, der Rat und die EU-Kommission haben sich auf neue Regeln für die Typengenehmigung und Marktüberwachung von PKW geeinigt. Zukünftig sollen potenzielle Verstöße gegen EU-Vorschriften besser aufgedeckt und geahndet werden können. Eine stärkere und unabhängige Marktüberwachung wird etabliert, jedes EU-Land muss künftig an einer bestimmten Anzahl von Fahrzeugen überprüfen, ob bei der jeweiligen Zulassung im EU-Binnenmarkt geschummelt wurde. Abgasmessungen sollen zudem auch direkt auf der Straße unter realen Bedingungen durchgeführt werden und nicht nur im Labor. Zudem kann die EU-Kommission eigenständig Tests vornehmen und bei Vergehen bis zu 30.000 Euro Strafe pro Fahrzeug verhängen. Ein neu gegründetes Forum wird die Marktüberwachung der Mitgliedstaaten koordinieren und regelmäßig einen Bericht mit den Ergebnissen veröffentlichen.
SPD-Position: Die Europa-SPD unterstützt den erzielten Kompromiss und die Forderung nach einer ehrgeizigen Reform des Systems zur Genehmigung und Marktüberwachung von Fahrzeugen im EU-Binnenmarkt. Jedoch ist das sogenannte Forum nicht zielführend. Für eine von nationalen Interessen unabhängige Marktüberwachung wäre eine Institution auf EU-Ebene erforderlich. Zudem sollten alle betrogenen Verbraucherinnen und Verbraucher finanziell von den Herstellern entschädigt werden.
Ausblick: Die Verordnung tritt im September 2020 in Kraft und gilt EU-weit unmittelbar für jedes Mitgliedsland.
Vier Richtlinien; Debatte am Montag, 16.04.2018, ab ca. 18.30 Uhr; Abstimmung am Mittwoch, 18.04.2018, ab 12 Uhr
Hintergrund: Das Abfallmanagement in der EU soll verbessert und in Richtung einer Kreislaufwirtschaft weiterentwickelt werden. Hierzu hatte die EU-Kommission im Dezember 2015 ein Abfallpaket mit vier Richtlinien vorgelegt. Ziel ist es, die Abfallmengen in der EU künftig deutlich zu verringern und mehr Materialien wiederzuverwerten beziehungsweise zu recyceln. Dadurch sollen Rohstoffe länger im Kreislauf gehalten, die Umwelt geschont und Arbeitsplätze geschaffen werden. Rat, Parlament und Kommission einigten sich im Dezember 2017 auf eine gemeinsame Linie.
EP-Position: Der Kompromiss, der jetzt zur Abstimmung steht, sieht vor, dass in der EU im Jahr 2030 60 Prozent der Haushaltsabfälle und 55 Prozent der Plastikverpackungen recycelt werden. Das Parlament hatte zuvor höhere Ziele gefordert. In den Mitgliedstaaten, in denen Abfälle noch auf Deponien entsorgt werden, soll diese Praxis nach und nach beendet werden. Das Parlament hatte sich dafür eingesetzt, dass die Deponierung bis zum Jahr 2030 nur noch für höchstens fünf Prozent aller Abfälle zur Verfügung steht. Dieses Ziel wurde mit zehn Prozent bis 2035 deutlich abgeschwächt.
SPD-Position: Nicht alle Forderungen der Sozialdemokratinnen und Sozialdemokraten konnten durchgesetzt werden – trotzdem sieht die Europa-SPD in dem Verhandlungsergebnis einen Erfolg. Abfalldefinitionen und Berechnungsmethoden werden vereinfacht und harmonisiert, damit werden die Errungenschaften der EU-Mitgliedstaaten transparenter und vergleichbar. Die sozialdemokratische Berichterstatterin für das Parlament hat durchgesetzt, Abfälle im Meer sowie Nahrungsmittelabfälle bis 2030 zu halbieren. Das wären rund 89 Millionen Tonnen weniger Lebensmittelabfälle – 189 Kilogramm pro Kopf.
Ausblick: Die Umweltminister werden das Richtlinienpaket voraussichtlich im Juni 2018 verabschieden. Dies ist nur noch ein formaler Schritt. Die EU-Mitgliedstaaten haben nach Inkrafttreten zwei Jahre Zeit, die Richtlinien umzusetzen.
Mehr Transparenz durch öffentliche Unternehmensregister – Richtlinie/Verordnung; Debatte am Mittwoch, 18.04.2018, ab 15 Uhr; Abstimmung am Donnerstag, 19.04.2018, ab 12 Uhr
Hintergrund: Der Umfang von Geldwäsche beläuft sich laut Schätzungen der Vereinten Nationen auf 1600 Milliarden Dollar pro Jahr. Das entspricht 2,7 Prozent der weltweiten Wirtschaftsleistung. In Deutschland werden nach Angaben des Netzwerks Steuergerechtigkeit jedes Jahr bis zu 57 Milliarden Euro gewaschen. Nach den Terroranschlägen in Brüssel und Paris und den Enthüllungen der Panama Papers hatte die EU-Kommission im Juli 2016 einen Vorschlag für eine Revision der 4. Anti-Geldwäscherichtlinie vorgelegt. Zentrales Element: Nicht nur die Behörden, sondern auch die Öffentlichkeit soll Zugriff auf ein Unternehmensregister mit Informationen zu den sogenannten „wirtschaftlichen Berechtigten“, auch von Briefkastenfirmen, erhalten.
EP-Position: Auch wenn die Europaabgeordneten den Kommissionsvorschlag im Grundsatz unterstützt haben, konnte er in den Verhandlungen in wichtigen Punkten nachgebessert und gestärkt werden. So wird es zukünftig mehr Transparenz bei den ebenfalls in den Panama Papers als Geldwäschevehikel beschriebenen Trusts geben. Dafür müssen die Mitgliedstaaten Register anlegen, die zu einem späteren Zeitpunkt auch untereinander vernetzt werden. Zugriff zu den Informationen in diesen Registern erhalten nicht nur die Behörden sondern beispielsweise auch investigative Journalisten und NGOs. Gegen mehr Transparenz bei den Trusts haben sich die Mitgliedstaaten bis zuletzt gewehrt. Die Einführung solcher Register und die Zugriffsmöglichkeit für investigative Journalisten und Nicht-Regierungs-Organisationen war fraktionsübergreifend eine rote Linie. Fortschritte wird es auch bei der Bekämpfung von Geldwäsche im Immobiliensektor geben. Das Europaparlament konnte durchsetzen, dass die nationalen Behörden untereinander Zugriff auf die bereits existierenden Immobilienregister der anderen bekommen. Da gerade Immobilien immer stärker für Geldwäsche genutzt werden, ist das endlich ein erster Schritt, um das Problem anzugehen. Langfristig brauchen wir nicht nur europaweite und harmonisierte Immobilienregister, sondern auch eine Vernetzung derselben. Diese Forderung konnte das Europaparlament nicht durchsetzen. Die Registrierung von Unternehmen und Trusts aus Drittstaaten ist ebenfalls am Widerstand der Mitgliedstaaten gescheitert.
SPD-Position: Die Einführung öffentlich zugänglicher Unternehmensregister mit Informationen zu den sogenannten wirtschaftlichen Berechtigten war die zentrale Forderung der Sozialdemokratinnen und Sozialdemokraten. Dies konnte gegen den Widerstand der Mitgliedstaaten durchgesetzt werden. Es ist ein großer Erfolg für das Europaparlament, dass die Informationen zu den wahren Hintermännern von undurchsichtigen Unternehmenskonstruktionen und Briefkastenfirmen zukünftig allen und nicht nur einem ausgewählten Kreis zugänglich sind. Denn Dreh- und Angelpunkt im Kampf gegen Geldwäsche ist die Feststellung der Identität der wirklichen Nutznießer hinter verschachtelten und undurchsichtigen Unternehmenskonstrukten und anonymen Briefkastenfirmen. Nicht durchsetzen konnten sich die Sozialdemokratinnen und Sozialdemokraten mit der Forderung, dass die Geschäftsbeziehung beendet werden muss, wenn die wirtschaftlich Berechtigten nicht ermittelt werden können. Auf Vorschlag des sozialdemokratischen Verhandlungsführers müssen die Mitgliedstaaten dies künftig aber zumindest in den Registern vermerken. So weiß jeder, dass bei dieser Unternehmenskonstruktion nicht alles koscher ist und man Abstand von Geschäftsbeziehungen nehmen sollte.
Ausblick: Wenn das Plenum die überarbeitete Richtlinie am kommenden Donnerstag annimmt, haben die EU-Mitgliedsstaaten nach Veröffentlichung im Amtsblatt 18 Monate Zeit, sie entsprechend umzusetzen.
EU-Klimaschutz muss in Einklang mit Pariser Abkommen erfolgen – Zwei Verordnungen; Debatte am Montag, 16.04.2018, ab 17 Uhr; Abstimmung am Dienstag, 17.04.2018, ab 13 Uhr
Hintergrund: Zwei zentrale EU-Klimaschutzgesetze stehen im Plenum zur Abstimmung. Die Verordnung zur Wald- und Landnutzung soll sicherstellen, dass die Landnutzung bis 2030 nicht mehr Treibhausgasemissionen erzeugt, als die Wälder aufnehmen können. Die zweite Verordnung zielt auf eine Verteilung der Klimaschutzanstrengungen zwischen den EU-Mitgliedstaaten ab. In 2030 sollen EU-weit 30 Prozent der Emissionen in den Sektoren Verkehr, Gebäude und Landwirtschaft reduziert werden – verglichen mit dem Niveau im Jahr 2005. Jedes EU-Land erhält ein verbindliches Ziel, entsprechend seiner wirtschaftlichen Stärke. Die Vorschläge der EU-Kommission stammen aus dem Juli 2016, im Dezember 2017 einigten sich Parlament, Rat und Kommission auf die Gesetzestexte.
EP-Position: Das Parlament hatte gefordert, dass die Mitgliedstaaten die Klimaziele in einem möglichst linearen Pfad erreichen müssen – ohne Schlupflöcher bei der Berechnung. Damit soll verhindert werden, dass bis 2030 mehr Emissionen entstehen als vorgesehen und die Klimaschutzvorgaben ausgehöhlt werden. Die Parlamentsposition zur Waldnutzung hingegen war aus Klimasicht durchaus bedenklich. Hier haben die Verhandlungen einige Verbesserungen gebracht.
SPD-Position: Die Europa-SPD bewertet das Verhandlungsergebnis über die Verordnung zur Waldnutzung insgesamt positiv. Damit werden wichtige Vorkehrungen getroffen, um Anreize für Aufforstungen und eine nachhaltige Nutzung der Wälder zu setzen. Die Bewertung der Verordnung zur Lastenteilung fällt kritischer aus. Auf Drängen des Rates sollen die CO2-Reduktionen später beginnen und soll den EU-Staaten mehr Flexibilität bei der Zielerreichung eingeräumt werden. So könnten jedoch bis 2030 knapp 400 Millionen Tonnen CO2 mehr ausgestoßen werden als es der Entwurf des Parlaments erlaubt hätte. Statt einer konsequenten Umsetzung des Pariser Abkommens könnte so der Klimaschutz in bedeutenden Sektoren verwässert werden.
Ausblick: Die Umweltminister werden die Verordnungen voraussichtlich im Juni verabschieden. Dies ist jedoch nur ein formaler Schritt. Die Vorgaben der Verordnungen sind für die Mitgliedstaaten verbindlich.
Doppelmord in der Slowakei schonungslos aufklären – Resolution; Abstimmung am Donnerstag, 19.04.2018, ab 12 Uhr (Debatte bereits am 14.03.2018)
Hintergrund: Ende Februar 2018 wurden der 27-jährige Investigativjournalist Ján Kuciak und seine Verlobte Martina Kusnirova in ihrer Wohnung in dem slowakischen Dorf Veľká Mača erschossen aufgefunden. Kuciak war unter anderem an den Enthüllungen rund um die Panama Papers beteiligt gewesen und hatte in den Wochen vor seiner Ermordung an einer Reportage über vermeintliche Verstrickungen der italienischen Mafia in die slowakische Politik und die Veruntreuung
von EU-Mitteln gearbeitet. Da die Ermordung Kuciaks in Zusammenhang mit seiner journalistischen Arbeit zu stehen scheint und sein Tod damit, nach der Ermordung der Malteserin Daphne Caruana Galizia im Oktober 2017, bereits der zweite Journalistenmord in der Europäischen Union binnen kurzer Zeit wäre, sendete das Europäische Parlament Anfang März eine achtköpfige Delegation zu einer Fact-Finding-Mission in die Slowakei, um sich ein eigenes Bild von der Lage vor Ort zu machen. Die Delegation, die sowohl aus Mitgliedern des Innen- als auch des Haushaltskontrollausschusses bestand, traf dort unter anderem den slowakischen Premierminister Robert Fico sowie weitere Minister (Innen, Finanzen, Transport/Regionale Entwicklung), den Generalstaatsanwaltschaft, Vertreter der slowakischen Polizei sowie von NGOs und Journalisten.
EP-Position: Das Europäische Parlament verurteilt in seiner Entschließung den Doppelmord an Ján Kuciak und seiner Verlobten auf Schärfste. Es ruft die slowakischen Behörden auf, die Morde in einem unabhängigen und transparenten Ermittlungsverfahren umfassend aufzuklären und empfiehlt die Einberufung eines sogenannten Joint Investigation Teams unter der Co-Leitung der europäischen Polizeibehörde Europol. Mit Blick auf die vermeintliche Veruntreuung von EU-Mitteln und Fälle von Mehrwertsteuerbetrug in der Slowakei betont das Europäische Parlament die Notwendigkeit, die im Rahmen der verstärkten Zusammenarbeit vom Rat beschlossene Europäische Staatsanwaltschaft (EPPO) schnellstmöglich und unter Beteiligung möglichst vieler EU-Mitgliedstaaten einzuführen und fordert die EU-Kommission auf, die 2017 eingestellte jährliche Veröffentlichung eines EU-Anti-Korruptionsberichts wiederaufzunehmen. Für einen besseren Schutz von Investigativ-Journalisten ruft es die EU-Kommission auf, einen Gesetzesvorschlag für den Schutz von Whistleblowern vorzulegen und unabhängigen Investigativ-Journalismus mithilfe eines permanenten Finanzinstruments zukünftig besser zu unterstützen.
SPD-Position: Die Aufklärung der Morde an Ján Kuciak und seiner Verlobten hat oberste Priorität. Es ist nicht hinnehmbar, dass Journalisten ihr Leben lassen müssen, wenn sie Verstrickungen von Politik und organisierter Kriminalität aufdecken wollen. Demokratie und Rechtsstaatlichkeit, aber auch die Unabhängigkeit der Medien, sind unerlässliche Fundamente unserer gemeinsamen europäischen Wertegemeinschaft. Darüber hinaus müssen Kuciaks Recherchen zur möglichen Veruntreuung von EU-Mitteln, Mehrwertsteuerbetrug und Korruption weiter vorangetrieben und die nötigen strafrechtlichen und administrativen Konsequenzen gezogen werden.
Ausblick: Das Parlament wird die weiteren Entwicklungen in dem Fall verfolgen und ggf. im Innen- und/oder Haushaltskontrollausschuss aufgreifen.
Finanzierung der Europäischen Parteien – stärkere Kontrolle und mehr Unterstützung für die Europawahl 2019 – Verordnung; Abstimmung am Dienstag, 17.04.2018, ab 13 Uhr
Hintergrund: Gemäß der europäischen Verträge sollen Europäische Parteien zur Herausbildung eines europäischen politischen Bewusstseins und zum Ausdruck des Willens der Bürgerinnen und Bürger der Union beitragen. Als Zusammenschlüsse nationaler Parteien und von Einzelpersonen, können Europäische Parteien seit 2014 unter bestimmten Voraussetzungen Finanzierungshilfen aus dem EU-Haushalt erhalten. Seit einer 2017 in Kraft getretenen Neuregelung haben Europäische Parteien auch einen unabhängigen europäischen Rechtsstatus. Damit Europäische Parteien ihre Rolle besser ausüben können, soll es ihnen leichter gemacht werden, die vollen Finanzhilfen aus dem EU-Budget auszuschöpfen. Dies ist insbesondere mit Blick auf die Europawahl 2019 notwendig, bei der die meisten Europäischen Parteien erneut mit europäischen Spitzenkandidatinnen oder Spitzenkandidaten für das Amt des Kommissionspräsidenten antreten werden. Europäische Parteien sollen in die Lage versetzt werden, im Wahlkampf sichtbarer zu werden, die europäische Dimension der Europawahlen zu stärken und grenzüberschreitende Debatten zu befördern. Nach mehreren Missbrauchsfällen rechtspopulistischer Zusammenschlüsse (unter anderem durch die von der UKIP dominierte „Allianz für direkte Demokratie in Europa“) werden durch die Überarbeitung der Verordnung gleichzeitig die Kontrolle verbessert und die Anforderungen an die Transparenz erhöht.
EP-Position: Das Europäische Parlament setzt sich dafür ein, die europäische Dimension bei den Europawahlen zu stärken. Durch die europäischen Spitzenkandidatinnen oder Spitzenkandidaten steigt die Bedeutung der Europäischen Parteien. Um einen europaweiten Wahlkampf zu gestalten, benötigen die Parteien ausreichende Ressourcen. Bisher verhinderte die Ko-Finanzierungsrate, also der Anteil, der aus eigener Tasche gezahlt werden muss, in Höhe von 15 Prozent oft, dass Europäische Parteien die vollen Finanzhilfen abrufen können. Die Ko-Finanzierungsrate wird durch die Änderung der Verordnung deshalb auf 10 Prozent reduziert. Für parteinahe Europäische Stiftungen wird die Ko-Finanzierungsrate auf 5 Prozent gesenkt. Für das Europawahlkampfjahr 2019 wird zudem das Budget der Europaparteien erhöht. Um Missbrauch vorzubeugen, werden die Voraussetzungen für den Zugang zu Finanzhilfen gestrafft. Für die Mindestvoraussetzungen werden nur noch nationale Mitgliedsparteien und keine individuellen Mitglieder herangezogen. Damit wird verhindert, dass Europäische Parteien nur zu dem Zweck gegründet werden, Finanzhilfen zu erlangen, indem Mitglieder einer nationalen Partei in verschiedenen Europäischen Parteien Mitglied sind. Die Transparenz wird unter anderem dadurch erhöht, dass die nationalen Mitgliedsparteien das Logo und den Namen ihrer Europäischen Partei auf ihrer Webseite präsentieren müssen.
Gebäudesanierung nachhaltig gestalten – Richtlinie; Abstimmung am Dienstag, 17.04.2018, ab 13 Uhr
Hintergrund: Am 30. November 2016 hat die EU-Kommission einen Vorschlag für die Überarbeitung der Richtlinie zur Gesamtenergieeffizienz von Gebäuden veröffentlicht. Mit einem Anteil von 40 Prozent macht der Gebäudesektor den größten Anteil am Gesamtenergieverbrauch der EU aus. Die Richtlinie wurde um Bestimmungen zur Förderung der Elektromobilität erweitert, damit in Zukunft beim Bau von neuen Gebäuden und bei Renovierungen bestehender Gebäude Ladeinfrastruktur für Elektrofahrzeuge bereitgestellt wird. Zudem sieht die Richtlinie vor, dass langfristige Renovierungsstrategien entwickelt werden, um den Gebäudebestand bis 2050 so energieeffizient wie möglich zu sanieren. Darüber hinaus sollen digitale Systeme für Gebäudeautomatisierung kontinuierlich den Energieverbrauch von Nichtwohngebäuden überwachen, analysieren und anpassen.
EP-Position: Der zuständige Industrieausschuss des Europäischen Parlaments hat sich am 11. Oktober 2017 zur Überarbeitung der Richtlinie positioniert und ein Trilogmandat erteilt. Nach drei Verhandlungsrunden wurde im Dezember 2017 eine Einigung zwischen den EU-Institutionen erzielt. Der ITRE-Ausschuss hat das Trilogergebnis am 21. Februar 2018 angenommen.
SPD-Position: Die Europa-SPD hat sich vor allem für die Förderung der Ladeinfrastruktur für Elektrofahrzeuge eingesetzt. Die mangelnde Verfügbarkeit von beispielsweise Ladesäulen ist noch immer ein Hauptgrund dafür, dass Verbraucher sich nicht für den Kauf von elektrischen Fahrzeugen entscheiden. Besonders wichtig war es der SPD dabei sicherzustellen, dass die Bestimmungen zur Bereitstellung von Ladeinfrastruktur bei Wohngebäuden keine zu großen Auswirkungen auf Miet- und Wohnpreise haben. Deswegen hat sich die Europa-SPD dafür eingesetzt, dass die Bereitstellung von Ladeinfrastruktur nur bei Neubauten oder ohnehin fälligen Renovierungen vorgeschrieben wird. Ein weiteres wichtiges Anliegen für die Sozialdemokratinnen und Sozialdemokraten im Europäischen Parlament war es, dass die Möglichkeiten der Digitalisierung genutzt werden, um den Energieverbrauch neuer und sanierter Gebäude durch digitale Systeme der Gebäudeautomatisierung so niedrig wie möglich zu halten.
Ausblick: Aufgrund der großen Unterstützung im Industrieausschuss für den Bericht ist mit einer breiten Mehrheit für den finalen Text im Plenum zu rechnen. Die neue Richtlinie wird voraussichtlich Ende Juli 2018 in Kraft treten. Daraus ergibt sich eine Frist für die Umsetzung in nationales Recht bis Anfang 2020.
Umweltaktionsprogramm – Nachsitzen beim Umweltschutz – Initiativbericht; Debatte am Montag, 16.04.2018, ab ca. 20.30 Uhr; Abstimmung am Dienstag, 17.04.2018, ab 13 Uhr
Hintergrund: Das siebte Umweltaktionsprogramm der Europäischen Union setzt für den Zeitraum zwischen 2013 und 2020 insgesamt neun Ziele, unter anderem zur Verbesserung der Luft- und Wasserqualität, der Artenvielfalt und des Klimas. Der Forschungsdienst des Europäischen Parlamentes hatte im Jahr 2017 eine umfangreiche Studie zur bisherigen Umsetzung des siebten Umweltaktionsprogramms vorgelegt.
EP-Position: Der Initiativbericht des Parlaments bewertet einige Entwicklungen positiv, zum Beispiel die Verringerung von Treibhausgasen und den verbesserten Zustand der europäischen Badegewässer. In den meisten Bereichen des Programms sei der Fortschritt aber ungenügend. Der Verlust von Pflanzen- und Tierarten und die hohe Luftverschmutzung in der EU werden als zentrale Probleme genannt.
SPD-Position: Die Europa-SPD fordert, ein achtes Umweltaktionsprogramm für die Zeit nach 2020 aufzusetzen. Dieses soll sich vor allem auf die Umsetzung der Ziele in den Problembereichen konzentrieren. Wichtig ist, dass andere Politikbereiche wie die Landwirtschaft den Zielen nicht entgegenwirken. Die Überwachung des Fortschritts und die Datenerhebung sollen in Zukunft verbessert werden.
Ausblick: Die Europäische Kommission hat sich bislang nicht klar geäußert, ob sie einen Vorschlag für ein Nachfolgeprogramm machen wird.
Video
Links