Flüchtlingspolitik beim EU-Gipfel – Einigung auf Dublin-Reform weiterhin nötig – Statements von EU-Kommission und Rat sowie Debatte über den Juni-Gipfel am Dienstag, 03.07.2018, ab 15 Uhr
Hintergrund: Der EU-Gipfel wurde am 28. Juni 2018 von der Migrations- und Flüchtlingsfrage dominiert. Im Zentrum der Ergebnisse stehen unterschiedliche Arten von Flüchtlingslagern, mehr Mittel im Rahmen des Türkei-Deals, Hilfen für afrikanische Staaten sowie eine weitere Aufstockung der EU-Grenzschutztruppe Frontex. Mit Blick auf Armutsmigration sind Maßnahmen zur wirtschaftlichen und demokratische Stärkung von Herkunftsstaaten richtig. Was weiterhin fehlt, ist eine dringend notwendige Vereinbarung zur fairen Flüchtlingsverteilung innerhalb Europas sowie ein Einwanderungsrecht zur Arbeitsmigration. Hier scheinen sich die Positionen im Rat zunehmend zu verhärten. Mehrere EU-Mitgliedstaaten blockieren eine Reform der Dublin-Regeln, die für eine faire EU-Flüchtlingspolitik nötig wäre.
EP-Position: Das derzeitige gemeinsame europäische Asylsystem bedarf einer Generalüberholung. Insbesondere gilt dies für die derzeitige Dublin-Regulierung, nach der im Kern die Staaten für die Bearbeitung der Asylanträge zuständig sind, in denen die Flüchtlinge erstmals europäischen Boden betreten. Während sich die wichtigsten Fraktionen im Europäischen Parlament – trotz hohen Zeitdrucks und unterschiedlicher Sichtweisen – auf eine Position zu einer grundsätzlichen Reform der EU-Asylpolitik bis Sommer 2018 einigen konnten, blockieren die 28 Staats- und Regierungschefs bisher die Verhandlungen und somit die längst überfällige Reform der europäischen Flüchtlingspolitik. Ginge es nach dem Parlament, würde das unfaire Ersteinreisekriterium endlich zugunsten eines zentralisierten europäischen Systems ersetzt, das eine faire und transparente Verteilung ermöglicht. Zudem gäbe es klare Kriterien für die Verteilung in die europäischen Mitgliedstaaten. Auch die stärkere Zusammenarbeit mit Herkunftsländern hat das Europaparlament längst gefordert.
SPD-Position: Der Gipfel hat beim wichtigsten Thema auch dieses Mal eine nachhaltige Lösung verschoben. Positiv schlägt sich zwar nieder, dass es durch eine Aufstockung des Trust-Fonds für Afrika mehr Engagement zur wirtschaftlichen und demokratischen Entwicklung afrikanischer Staaten gibt. Doch die Verlagerung der humanitären und rechtlichen Verantwortung der EU – durch rechtlich fragwürdige Konstruktionen wie die Aufnahmezentren in Drittstaaten – schaffen neue Probleme statt Lösungen: Aufnahmezentren scheitern daran, dass kein Land bereit ist, sie auf dem eigenen Boden einzurichten. Zudem fehlen klare Aussagen zur Verteilung der Schutzbedürftigen. Auch zur Forderung beschleunigter Rückführungen fehlen Indizien in der Gipfelvereinbarung, wie dies konkret mit Herkunftsstaaten umgesetzt werden soll. Einheitliche Regeln für Zuwanderung in Beschäftigung fehlen vollends. Solche Scheinlösungen verschleiern, dass es weiterhin in den zentralen Punkten keine Einigung gibt: Die 28 europäischen Staats- und Regierungschefs müssen sich auf eine Reform des gemeinsamen Asyl- und Migrationspolitik einigen, wie sie die wichtigsten Fraktionen im Europäischen Parlament bereits erarbeitet haben. Die EU braucht ein effektives Migrationssystem sowohl für Arbeitsmigration als auch für asylsuchende Menschen. Die Mehrheit der Flüchtlinge lebt in Staaten außerhalb der EU. Die Europäische Union muss ihren Teil der Verantwortung, einschließlich einer Aufnahme von Flüchtlingen, übernehmen.
Ausblick: Das Europäische Parlament wird die Gipfel-Ergebnisse in Straßburg analysieren, bewerten und die kommenden nötigen Schritte herausarbeiten.
Debatte zur Zukunft der EU mit dem polnischen Premier Mateusz Morawiecki sowie mit Sebastian Kurz über die österreichische Ratspräsidentschaft – Debatte Ratspräsidentschaft Dienstag, 03.07.2018, 9 bis 11.50 Uhr; Debatte mit Morawiecki Mittwoch, 13.06.2018, 10 Uhr bis 12.30 Uhr
Hintergrund: Seit Anfang 2018 lädt das Europaparlament zu jeder Plenarsitzung einen Staats- beziehungsweise Regierungschef zu einer Debatte über die Zukunft Europas ein. Nach dem irischen Premierminister Leo Varadkar im Januar, dem kroatischen Premierminister Andrej Plenković im Februar, dem portugiesischen Premierminister António Costa im März, dem französischen Staatspräsidenten Emmanuel Macron im April, dem belgischen Premier Charles Michel, dem luxemburgischen Premier Xavier Bettel im Mai sowie dem Niederländer Mark Rutte ist Mateusz Morawiecki der achte in der Reihe.
Der österreichische Bundeskanzler Sebastian Kurz wird das Programm der österreichischen Ratspräsidentschaft vom 1. Juli bis 31. Dezember 2018 präsentieren.
Ausblick: In der ersten Jahreshälfte 2019 sitzt Rumänien dem Rat vor. Bundeskanzlerin Angela Merkel wird voraussichtlich im November 2018 mit den Europaabgeordneten diskutieren.
Urheberrechtsreform – Ringen um die Freiheit des Internets – Richtlinie; Anfechtung des Trilogmandats; Abstimmung voraussichtlich am Mittwoch, 04.07.2018, ab 12.30 Uhr
Hintergrund: Die von der EU-Kommission vorgeschlagene Reform sollte ursprünglich das Urheberrecht an die digitalen Bedingungen des 21. Jahrhunderts anpassen. Konservative haben am Mittwoch, 20. Juni 2018, im Rechtsauschuss allerdings zusammen mit Liberalen, EU-Skeptikern und Nationalisten mit Mehrheit für ihren umstrittenen Vorschlag der entsprechenden Richtlinie gestimmt. Kontrovers sind insbesondere die neuen Bestimmungen zu sogenannten Uploadfiltern sowie zum Leistungsschutzrecht für Presseverleger, die die knappe Mehrheit im Rechtsausschuss im Juni angenommen hat.
SPD-Position: Die Vorschrift zu Uploadfiltern kann die Europa-SPD in der derzeitigen Form nicht unterstützen. Uploadfilter gefährden durch eine automatisierte Zensur die Meinungs- und Kunstfreiheit. Trotz dieser Niederlage in der Ausschussabstimmung konnten sich die Sozialdemokratinnen und Sozialdemokraten in einem wichtigen Punkt durchsetzen: mit einem starken unmittelbaren Schutz von Urhebern und Urheberinnen durch faire Vergütungsklauseln, Transparenzpflichten, Mechanismen zur Streitbeilegung sowie Klauseln zur Vertragsanpassung und zu einem besonderen Widerrufsrecht.
Ausblick: Sollte das Plenum des Europäischen Parlaments das Trilogmandat aus dem Rechtsausschuss bestätigen, können die Triloge unter der österreichischen Ratspräsidentschaft beginnen. Wenn das Trilogmandat angefochten wird, wird eine neue Frist zum Einreichen von Änderungsanträgen eröffnet und es wird im September eine Aussprache sowie eine Abstimmung über die Richtlinie im Plenum geben.
Faire Arbeit auf den Straßen – Entscheidung über das Mobilitätspaket – Vier Verordnungen sowie eine Richtlinien-Ausnahme; Debatte am Montag, 11.6.2018, ab 17 Uhr; Abstimmung am Dienstag, 12.6.2018, ab 12 Uhr
Hintergrund: Fahrinnen und Fahrer sind monatelang auf der Straße unterwegs, campieren in kaum zumutbaren Zuständen auf Autobahnrastplätzen und fahren zu Hungerlöhnen durch ganz Europa. Es grassiert ein unfairer Wettbewerb, der Sozialdumping im großen Stil verursacht. Die Lage des europäischen Transportsektors erinnert teils eher an Wild-West-Szenarios als an eine moderne, bis auf die Minute durch getaktete Branche. Dies wiederum führt zu einem akuten Fahrermangel, der zur wachsenden Gefahr für die transportabhängige Wirtschaft wird. Neue Regelungen, deren bessere Umsetzung und Kontrollierbarkeit könnten das ändern.
EP-Position: Konkret geht es um vier betroffene Verordnungen und eine mögliche Richtlinien-Ausnahme, also ein Gesetzespaket. Betroffen sind die Verordnungen zu Marktzugang und Kabotage. Geändert werden die Verordnungen zu Lenk- und Ruhezeiten sowie zur Tachografen-Pflicht. Die Ausnahme bezieht sich auf die Entsenderichtlinie. Laut Votum der konservativ-liberalen Mehrheit im Verkehrsausschuss wäre zum ersten Mal eine Branche aus der Entsenderichtlinie ausgenommen, sie hätte so dem Sozialdumping in Europa die Straße freigemacht. Nach dieser aus sozialdemokratischer Sicht negativen Position, wurden die Verhandlungsmandate der drei sozialen Dossiers des Mobilitätspakets im Juni-Plenum in Straßburg nicht erteilt (Ausnahme der Entsenderichtlinie, Lenk- und Ruhezeiten, Kabotage). Das Plenum wird nun am Mittwoch, 4. Juli, erneut über die inhaltliche Position abstimmen sowie über die Mandate, mit EU-Kommission und Rat über das Mobilitätspaket in Verhandlung zu treten.
SPD-Position: Das Europäische Parlament hat jetzt die Möglichkeit, den Unterbietungswettkampf auf Kosten von Mitarbeiterinnen und Mitarbeitern auf Europas Straßen zu beenden. Die Sozialdemokratinnen und Sozialdemokranten setzen sich dafür ein, dass auch der Transportsektor vollumfänglich von der Entsenderichtlinie gedeckt ist. Außerdem soll eine Flexibilisierung der Lenk- und Ruhezeiten zu Lasten der Fahrerinnen und Fahrer unbedingt verhindert werden. Die vom Verkehrsausschuss mit einer konservativen Mehrheit verabschiedete Regel, LKW-Fahrer drei Wochen am Stück mit nur zwei Ruhetagen durchgehend fahren zu lassen, ist ein großer Risikofaktor für alle Autofahrerinnen und -fahrer. Die LKW-Fahrer sind heute schon extremen Belastungen ausgesetzt und oft monatelang unterwegs. Ein weiteres wichtiges Element ist zudem die Beschränkung von Kabotagefahrten und die nachhaltige Bekämpfung von Briefkastenfirmen.
Ausblick: Nach dem Votum des Europäischen Parlaments muss sich zunächst der Rat zu der Gesetzgebung positionieren, bevor das Mobilitätspaket in den Trilog gehen kann.
EU-Verteidigungspolitik – keine Industriesubventionen aus zivilen Töpfen – Verordnung; Debatte Montag 2.6.2018, ab 17 Uhr, Abstimmung Dienstag, 3.6.2018, ab 12 Uhr
Hintergrund: Die EU-Mitgliedstaaten koordinieren gegenwärtig kaum ihre Rüstungsausgaben, was zu erhöhten Kosten und mangelnder Konsolidierung im europäischen Rüstungsmarkt führt. Derzeit gibt es in Europa viele Rüstungshersteller, aber nur wenige, die umfassende Forschungsvorhaben stemmen können. Die EU-Kommission will deshalb ein europäisches Programm zur industriellen Entwicklung im Verteidigungsbereich einrichten, um die Wettbewerbsfähigkeit der europäischen Verteidigungsindustrie und die strategische Autonomie der EU zu fördern.
Für die zweijährige Förderperiode in den Jahren 2019 und 2020 sollen dafür 500 Millionen Euro als Ko-Finanzierung für Entwicklungsvorhaben zur Verfügung gestellt werden. Davon sollen laut dem Trilog-Verhandlungsergebnis 300 Millionen Euro zivile EU-Förder- und Investitionsprogrammen wie Connecting Europe, Galileo und Copernicus entnommen werden.
EP-Position: Das Europäische Parlament hatte den Kommissionsvorschlag in einigen Punkten nachgebessert. So sollten das Programm zur industriellen Entwicklung im Verteidigungsbereich ausschließlich aus frischen Finanzmitteln von den EU-Mitgliedstaaten und ungenutzten zugewiesenen Mitteln aus anderen Programmen finanziert werden. Dazu wurden strengere Vorschriften zur Förderungsfähigkeit von Projekten gemacht und bestimmte Waffengattungen von Forschungsprojekten ausgeschlossen. Die konservative Verhandlungsführerin des Parlaments, Françoise Grossetête, hatte diese Punkte bereits in den Parlamentsverhandlungen als unnötig empfunden und in den Trilog-Verhandlungen mit Europäischem Rat und Kommission keinen der Parlamentspunkte durchgesetzt.
SPD-Position: Die Europa-SPD hält eine Umverteilung von Ressourcen aus dem sehr begrenzten EU-Haushalt zur Förderung der gut aufgestellten Verteidigungsindustrie für nicht vertretbar. Um eine EU-Verteidigungsunion zu schaffen, werden aus sozialdemokratischer Sicht der politische Wille der EU-Mitgliedstaaten zur Einigung auf Waffensysteme und gemeinsame Anschaffungen benötigt. Dies wird aber nicht durch eine Subventionierung von Rüstungsvorhaben mit europäischem Geld gelingen. Die Europa-SPD spricht sich insbesondere für die konsequente Umsetzung und EU-weit geltende Interpretation der europäische Rüstungsexportrichtlinien von 2008 aus, an die jede europäische Finanzierung von Rüstungsvorhaben geknüpft sein müsste. Die Mittel sollten zudem nicht aus zivilen EU-Förder- und Investitionsprogrammen wie Connecting Europe Galileo und Copernicus entnommen werden. Es ist außerdem kritisch zu sehen, dass dem Europäischen Parlament keine aktive Rolle im Verteidigungsprogramm zukommen soll.
Ausblick: Sofern das Europäische Parlament das Verhandlungsergebnis annimmt, wird der Verteidigungsfonds am 1. Januar 2019 für zwei Jahre anlaufen.
Transparentere und attraktivere Europawahlen – Änderung des Wahlaktes, Abstimmung in Sondersitzung des Verfassungsausschusses am Montag, 02.07.2018, 18.45 Uhr, Abstimmung im Plenum am 04.07.2018, 12:30 Uhr
Hintergrund: Die Europawahlen sollen attraktiver und transparenter, die europäische Dimension der Wahlen gestärkt und deshalb bisherigen Regeln von 1976 reformiert werden. Das Europäische Parlament hatte daher bereits im November 2015 von seinem legislativen Initiativrecht zur Änderung des europäischen Wahlrechts nach Artikel 213 im Vertrag über die Arbeitsweise der EU Gebrauch gemacht und einen Vorschlag mit zahlreichen Maßnahmen verabschiedet, Im Juni 2018 hat der Rat schließlich einen einstimmigen Beschluss über die Reform gefasst, der zwar weit weniger ambitioniert ist als der Entwurf des Parlaments, aber dennoch einen Fortschritt für zugänglichere und transparentere Wahlen darstellt.
Um die europäische Dimension und die Transparenz der Wahlen zu stärken, kann in Zukunft die Verbindung zwischen den nationalen Parteien und ihren europäischen Parteienfamilien auf den Wahlzetteln sichtbar gemacht werden. Das Paket enthält zudem Maßnahmen zur Verhinderung der mehrfachen Stimmabgabe sowie eine Frist für die Aufstellung der Kandidatinnen und Kandidaten. Die Mitgliedstaaten sind außerdem dazu aufgerufen, ihren Bürgerinnen und Bürgern auch dann die Teilnahme an den Europawahlen zu ermöglichen, wenn sie außerhalb der Union leben. Darüber hinaus sollen Verfahren wie Briefwahl, vorzeitige Stimmabgabe und e-Voting den Zugang zur Europawahl erleichtern. Nachdem 26 Mitgliedstaaten bereits de jure oder de facto eine Mindestschwelle für das Erringen eines Europamandats haben, soll mit dem Ratsbeschluss eine europaweite Schwelle von 2 bis 5 Prozent der abgegebenen Stimmen eingeführt werden, um die Bedingungen für die Wahlen anzugleichen.
EP-Position: Die Abstimmung wird knapp, da einige Fraktionen angekündigt haben, dem einstimmigen Beschluss der 28 Mitgliedstaaten die Zustimmung zu verweigern, da dieser nicht weitreichend genug sei.
SPD-Position: Die Europa-SPD hätte sich von den EU-Mitgliedstaaten mehr Ehrgeiz bei der Reform gewünscht, erkennt aber an, dass ein einstimmiger Beschluss schwer herbeizuführen ist. In den vergangenen Legislaturperioden waren Versuche, die Europawahlen zu reformieren, stets am Widerstand der Mitgliedstaaten gescheitert. Die Sozialdemokratinnen und Sozialdemokraten sehen die vorliegenden Änderungen deshalb als einen ersten Schritt in einem längeren Reformprozess, um die Vorbereitung und Durchführung der Europawahlen weiter zu verbessern und die europäische Demokratie zu stärken.
Ausblick: Für ein Inkrafttreten der Änderungen müssen das Europäische Parlament mit der absoluten Mehrheit seiner Mitglieder und die Mitgliedstaaten im Einklang mit ihren verfassungsrechtlichen ihre Zustimmung erteilen.
Klimadiplomatie der EU stärken – Initiativbericht; Debatte am Montag, 02.07.2018, ab ca. 20 Uhr; Abstimmung am Dienstag, 03.07.2018, ab ca. 12 Uhr
Hintergrund: Der gemeinsame Bericht der Ausschüsse für Umweltfragen und für Auswärtige Angelegenheiten spricht sich dafür aus, für den globalen Klimaschutz zu werben, die Umsetzung des Pariser Abkommens voranzutreiben sowie Konflikten vorzubeugen. Dazu soll die Europäische Union ihre diplomatischen und außenpolitischen Ressourcen stärken.
EP-Position: Der Auswärtige Dienst der EU soll aus Sicht des Parlaments im Bereich Klimadiplomatie personell und finanziell ausgebaut werden. Die EU sollte Klimaschutz stetig auf die Tagesordnung internationaler Foren wie der G7, G20 und UN-Gremien setzen. Der Bericht hält fest, dass der Klimawandel eine zunehmende Bedrohung für die Stabilität in vielen Regionen darstellt. Krisen und Konflikte können sich durch Überflutungen oder Wassermangel verschärfen. Dadurch gehört Klimapolitik verstärkt auf die außen- und sicherheitspolitische Agenda des Europaparlaments und sollte in Konfliktpräventionsstrategien der EU integriert werden.
SPD-Position: Die EU muss aus Sicht der Sozialdemokratinnen und Sozialdemokraten eine Koalition für die Umsetzung des Klimaabkommens zusammenstellen und sich durch die Anhebung der eigenen Klimaziele als verlässlicher und ehrgeiziger Partner beweisen. Das sollte sich auch in der Ausstattung im nächsten Mehrjährigen Finanzrahmen der EU widerspiegeln, indem mindestens 30 Prozent der Ausgaben in den Klimaschutz fließen. Das Bekenntnis zum Weltklimavertrag sollte für Handelsverträge der EU mit anderen Staaten Voraussetzung werden. Auf UN-Ebene sollte die EU sich aktiv in die Debatte um erhöhte Migrationsströme durch den Klimawandel einbringen.
Ausblick: Der Bericht fordert eine gemeinsame Strategie der EU-Institutionen zur besseren Koordination der EU-Klimadiplomatie. Dabei soll auch das Europäische Parlament eine aktive Rolle spielen und in Zukunft seine externen Beziehungen stärker für das Thema Klimaschutz nutzen, zum Beispiel in Kooperation mit anderen Parlamenten.
Einreiseverfahren für nicht-visumspflichtige Drittstaatsangehörige – Verordnung; Debatte am Mittwoch, 04.07.2018, ab 15 Uhr; Abstimmung voraussichtlich am Donnerstag, 05.07.2018, ab 12 Uhr
Hintergrund: Das neue Europäische Reiseinformations- und Genehmigungsverfahren (ETIAS) soll den Grenzschutz entlasten, in dem es bereits vor der Grenzübertretung mehr Informationen über nicht-visumspflichtige Drittstaatsangehörige sammelt. Um terroristische und andere schwere Straftaten aufzudecken und zu untersuchen, können nationale Strafverfolgungsbehörden und das Europäische Polizeiamt (Europol) zudem auf die Daten des ETIAS-Zentralsystems zugreifen. Die Informationen der Reisenden sollen zudem künftig mit Interpol und anderen EU-Datenbanken abgeglichen werden. Ähnlich wie beim US-amerikanischen ESTA-Verfahren müssen künftig auch nicht-visumpflichtige Drittstaatenangehörige vor ihrer Einreise in die Europäische Union eine Einreisegenehmigung beantragen.
Sollte der vom Innenausschuss des Europaparlaments und dem Rat im Trilog erarbeitete Kompromisstext von Plenum und Rat bestätigt werden, werden durch das neue Kontrollsystem nicht visumpflichtige Drittstaatsangehörige, und somit beispielsweise auch US-Bürger, verpflichtet, im Vorfeld ihrer Reise Angaben zu ihrer Identität, zu Reisedokumenten sowie ihrem Wohnsitz zu machen.
SPD-Position: Ein modernes Einreisesystem kann Entlastung an Grenzübergängen schaffen. Zugleich dürfen Vorab-Kontrollen nicht zu neuen Formen von Diskriminierung und Profiling führen: Die Europa-SPD konnte daher durchsetzen, dass das Verfahren sowie die Fragebögen von einem Menschenrechtsboard geprüft werden müssen. Ursprünglich von der EU-Kommission geplante Fragen zum gesundheitlichen Zustand wurden aus dem Fragebogen entfernt, weil sie datenschutzrechtlich kritisch waren. Schließlich war es der Europa-SPD wichtig, die Preise des Systems für Reisende erschwinglich zu halten. Auf sozialdemokratischen Druck hin, ist das Verfahren für Personen unter 18 Jahren unentgeltlich; Erwachsene müssen für einen Antrag 7 Euro zahlen. Um bürokratische Hürden zu vermeiden, konnten Sozialdemokratinnen und Sozialdemokraten zudem erfolgreich durchsetzen, dass Transitpassagiere nicht ebenfalls von dem System betroffen sind.
Ausblick: Nach erfolgreicher Bestätigung des Kompromisstextes durch das Plenum in Straßburg und den Rat träte die Verordnung 20 Tage nach Unterzeichnung in Kraft. Wann das ETIAS-System selbst jedoch zur Anwendung kommt, ist abhängig davon, wie schnell das eigentliche Kontrollsystem realisiert werden kann.