„Smarte Regeln für TV und Video“

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Europäisches Parlament bringt überarbeitete Medien-Richtlinie auf den Weg

Die am Dienstag den 2.Oktober 2018 verabschiedeten neuen Regeln umfassen nicht mehr nur das klassische Fernsehen und Videoabrufdienste wie Netflix sondern auch Plattformen, wie Youtube oder Facebook, wo Nutzerinnen und Nutzer Filme und Videos konsumieren. Für diese Mediendienste galten bisher keine konkreten Regelungen, was die Art ihrer Inhalte, Werbung etc. angeht „Die heutige Abstimmung ist ein letzter Meilenstein in einem zweieinhalb Jahre dauernden Verhandlungsmarathon. Es ist uns gelungen ein ausbalanciertes Regulierungsumfeld für den gesamten audiovisuellen Sektor zu schaffen.“, kommentiert die medienpolitische Sprecherin der SPD-Europaabgeordneten Petra Kammerevert das heutige Abstimmungsergebnis.

Ein Kernelement der Revision der Vorschriften war die Angleichung der Schutzniveaus für gefährliche Inhalte in Videos sowie für Werbespots, egal ob sie via TV oder Internet zum Zuschauer gelangen. „Weder Eltern und Kindern noch den Medienmachern kann man länger verständlich machen, warum im Fernsehen andere Regelungen gelten als bei der online-Verbreitung. sagt Kammerevert „Es ist einerseits fair und notwendig Videoplattformen in die Regulierung mit einzubeziehen, andererseits in Haftungsfragen nicht über Maßen zu regulieren. Jedem kann zugemutet werden, dass er handelt, wenn er weiß, dass in seinem Aktionsbereich etwas nicht in Ordnung ist – sei es wegen rassistische Äußerungen in einem Video oder darin versteckte Werbung.“, erörtert Petra Kammerevert die Vorschriften.

Zur Förderung der kulturellen Vielfalt der EU sprach sich das Parlament dafür aus, dass 30 % der Inhalte in den Katalogen der Video-on-demand-Anbieter (zum Beispiel Netflix) europäischen Ursprungs sein müssen. Ferner wurden die Regelungen für TV-Werbezeiten flexibilisiert ohne mehr Werbung am Tag zuzulassen. „Beides stellen gut umsetzbare Kompromisse dar. Einerseits gab es Forderungen nach Abschaffung der Quote oder der Werberegulierung insgesamt andererseits wurde eine 50 % – Quote und weitere gesetzliche Werbeverbote verlangt. Ich bin froh, dass uns trotz diesen verschiedenen Interessen ein Konsens gelungen ist. Dieser schafft das notwendige Vertrauen in audiovisuelle Inhalte, damit Mitgliedstaaten auch künftig bereit sind, jeden einmal in der EU legal veröffentlichten Inhalt bedingungslos weiter zu verbreiten.“

Darüber hinaus werde nunmehr EU-weit festgeschrieben, dass Rundfunkaufsicht unabhängig vom Staat zu organisieren sei. Schließlich wurden die Vorschiften zur barrierefreien Erreichbarkeit und zur Förderung von Medienkompetenz verstärkt. All diese Neuerungen werden die Mitgliedsstaaten innerhalb von 21 Monaten in nationales Recht integrieren.