Zukunft der EU – Angela Merkel muss sich zu Spitzenkandidaten bekennen – Debatte mit der Bundeskanzlerin am Dienstag, 13.11.2018, 15 Uhr bis 17.30 Uhr
Hintergrund: Seit Anfang 2018 lädt das Europaparlament zu jeder Plenarsitzung einen Staats- beziehungsweise Regierungschef zu einer Debatte über die Zukunft Europas ein. Nach dem griechischen Premier Alexis Tsipras im September, dem estnischen Premier Jüri Ratas und dem rumänischen Präsident Klaus Iohannis im Oktober wird nun Angela Merkel erwartet. Nach der Ankündigung Angela Merkels, im Dezember nicht erneut für den CDU-Parteivorsitz zu kandidieren, reist eine geschwächte Kanzlerin nach Straßburg.
SPD-Position: Die Bundeskanzlerin sollte sich vor der Europawahl endlich offen zum Spitzendkandidaten-Prinzip bekennen. Die Konservativen sind nach wie vor unzuverlässig, was das Spitzenkandidaten-Prinzip und damit die weitere Demokratisierung der Europäischen Union angeht. Die europäische Sozialdemokratie hat bei der letzten Wahl durchgesetzt, dass nur Spitzenkandidaten auch EU-Kommissionspräsident werden können. Viele Konservative wollen hingegen wie Merkel den Posten lieber wieder in Hinterzimmern ausbaldowern – intransparent und bürgerfern.
Die Konservativen paktieren mit Kräften, die gegen Demokratie, Menschenrechte und die Zusammenarbeit in Europa arbeiten. Angela Merkel sollte Druck aufbauen, um die ungarische Fidesz um Premier Viktor Orban aus der Europäischen Volkspartei zu werfen. Die Nationalisten sind offen EU-feindlich und die Untersuchung gegen das Treiben der ungarischen Regierung längst per Beschluss des Europäischen Parlaments durchgesetzt. Orban hetzt nicht nur gegen die EU, sondern auch gegen Frauen, Geflüchtete und Minderheiten. Seine Administration baut Grundrechte ab. Die Kumpanei der EVP mit Rechtskonservativen und Nationalisten hört nicht bei CSU-Amigo Orban auf. Orbans Parteifreund József Szájer von der rechtspopulistischen Fidesz ist gar Politischer Geschäftsführer der Europäischen Volkspartei.
Die politischen Fehler der Konservativen in der Europapolitik sind zahlreich. Da sollte sich Angela Merkel abgrenzen und einen Kurswechsel anregen. Die dogmatische Kürzungspolitik, die konservative Regierungen in vielen EU-Staaten durchgesetzt haben, hat vor allem im Süden Europas ganze Regionen verheert und Bürgerinnen und Bürger Arbeitslosigkeit und Armut ausgeliefert. Was wiederum auch in Deutschland die Nachfrage schwächt und damit Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer in ganz Europa trifft. Das massive Kappen von Investitionen bei radikaler sogenannter Austerität gehört zum Schlimmsten, was der europäischen Gesellschaft in der Nachkriegszeit wirtschaftspolitisch angetan wurde. Infolge der Finanzkrise erwies sich die EVP ohnehin bei mehreren Entscheidungen als verlängerter Arm der Bankenlobby, die Milliardenverluste zulasten der Bürgerinnen und Bürger privatisiert und Verluste sozialisiert. Noch vor Kurzem wollte die EVP schärfere CO2-Grenzwerte von Autos verhindern, scheiterte aber dank einer fortschrittlichen Mehrheit unter Federführung der europäischen Sozialdemokratie.
Ausblick: Beim Mini-Plenum Ende November in Brüssel steht der Besuch des dänischen Premierministers Lars Løkke Rasmussen auf der Tagesordnung. Premier Spaniens Pedro Sánchez wird das Europäische Parlament im Dezember besuchen.
Saubere und effiziente Energie für Europa – Zwei Richtlinien, eine Verordnung; Debatte am Montag, 12.11.2018 ab 17 Uhr, Abstimmung am Dienstag, 13.11.2018 ab 12 Uhr
Hintergrund: Die Europäische Kommission hat im November 2016 ein umfangreiches Maßnahmenpaket zur Gestaltung der Energieunion vorgestellt, das die Weichen für eine CO2-arme und energieeffiziente Zukunft in Europa stellen soll: Drei zusammenhängende Gesetzestexte dieses Energiepakets wurden im Sommer mit dem Rat verhandelt, das Trilog-Ergebnis steht nun in der kommenden Plenarwoche zur finalen Abstimmung.
Die Energieeffizienz-Richtlinie schreibt ein EU-weites Energieeinsparungsziel von 32,5 Prozent bis zum Jahr 2030 vor. Dieser Wert soll durch verbindliche Einsparungen von 0,8 Prozent pro Jahr im Endenergieverbrauch erreicht werden. Außerdem umfasst die Richtlinie nun mehr Sektoren als zuvor, die EU-Mitgliedstaaten können jedoch den Transportsektor und bestimmte industrielle Aktivitäten ausnehmen.
Die überarbeitete Erneuerbaren-Energie-Richtlinie sieht ein verbindliches EU-weites Ziel von 32 Prozent für den Anteil erneuerbarer Quellen im Endenergieverbrauch bis zum Jahr 2030 vor. Auch bei der Wärmeerzeugung und im Transport sollen erneuerbare Energien stärker zum Zug kommen. Dabei soll auf fortschrittliche Kraftstoffe, wie Strom und nachhaltiger Biosprit und Elektromobilität gesetzt werden. Die Förderung von klimaschädlichen Biokraftstoffen soll auslaufen, da sie oft zu Abholzungen in anderen Regionen der Welt führen. Die neue Richtlinie entlastet außerdem Selbstverbraucher und Energiegenossenschaften von Netzgebühren und Umlagen.
Um die Vorgaben und Ziele der beiden Richtlinien einzuhalten, legt die sogenannte Governance-Verordnung das Verfahren fest, nach dem die EU-Mitgliedstaaten ihre nationalen Energie- und Klimapläne erstellen und auswerten. Diese Pläne müssen Maßnahmen zur Einhaltung der Ziele sowie Vorkehrungen gegen die Energiearmut enthalten. Die EU-Kommission kann die Mitgliedsstaaten auffordern, ihre Pläne gegebenenfalls anzupassen, sollte sie zu dem Ergebnis kommen, dass die Pläne nicht ausreichen, um die Zielvorgaben der Erneuerbaren- und Energieeffizienzrichtlinie zu erreichen.
EP-Position: Sowohl bei der Energieeffizienz als auch bei den Erneuerbaren hat das Parlament dem Rat ein deutlich ambitionierteres Ziel als die ursprünglich vom Rat geforderten Ziele von jeweils 27 Prozent abgerungen. Mit der Annahme der drei Texte ist das Energiepaket auf einem guten Weg, bis zum Ende der Legislaturperiode im Mai 2019 vollständig angenommen zu werden.
SPD-Position: Die Europa-SPD hat sich erfolgreich für höhere Ziele eingesetzt und damit einen wichtigen Beitrag zum Pariser Abkommen geleistet. Ein großer Verhandlungserfolg für die Sozialdemokratie ist die erstmalige Erwähnung von Energiearmut in einem EU-Gesetz. Laut der Governance-Verordnung müssen die EU-Mitgliedsstaaten nun in ihren nationalen Energie- und Klimaplänen Maßnahmen gegen Energiearmut vorsehen, andernfalls kann die Kommission Korrekturen verlangen. Somit wird sichergestellt, dass die Energiewende nicht auf dem Rücken der ohnehin schon von einem Risiko der Energiearmut betroffenen Haushalte stattfindet.
Ausblick: Nach der Annahme durch das Plenum des Europäischen Parlaments und den Rat sowie der darauffolgenden Unterzeichnung der Rechtsakte müssen die Vorgaben der beiden Richtlinien binnen 18 Monaten in nationales Recht umgesetzt werden. Die Bestimmungen würden somit im Jahr 2021 in Kraft treten.
Mehr Tempo bei Verhandlungen zur Finanzplanung – Resolution; Debatte am Dienstag, 13.11.2018, ab 9 Uhr; Abstimmung Mittwoch, 14.11.2018, ab 12 Uhr
Hintergrund: Die aktuelle mehrjährige Finanzplanung der Europäischen Union (MFR) läuft Ende 2020 aus. Die EU-Institutionen verhandeln aktuell den folgenden Finanzrahmen bis 2027. Nach Vorstellung der Kommission werden Programme wie Erasmus Plus und das Forschungsprogramm Horizon finanziell gestärkt, und neue Aufgaben wie in der Verteidigungspolitik mit den entsprechenden Mitteln ausgestattet. Die beiden großen Ausgabenposten Struktur- und Agrarpolitik haben unter Kürzungen zu leiden.
Um diese zusätzlichen Aufgaben zu gewährleisten, schlägt die Kommission neue Eigenmittel für die EU vor. So können die Überweisungen aus den nationalen Haushalten der Mitgliedstaaten kleiner ausfallen.
EP-Position: Das Parlament hat bereits im März 2018 seinen Vorschlag für einen Haushaltsrahmen vorgelegt, dessen Größe 1,3 Prozent des europäischen Bruttonationaleinkommens entsprechen würde. Diese Position ist ambitioniert, aber das Parlament zeigt damit, wie der Haushalt einer solidarisch weiterentwickelten EU aussehen könnte. Denn nur weil die EU in Sicherheits- und Verteidigungsfragen größer werden soll, werden die Investitionsbedarfe in der EU-Strukturpolitik nicht weniger wichtig. Mehrausgaben sind nötig, um zusätzliche Aufgaben stemmen zu können.
Zudem muss der EU-Haushalt in Zukunft unabhängiger werden vom Segen der nationalen Finanzminister. Das Parlament begrüßt daher den Eigenmittelvorschlag der Kommission und macht deutlich, dass es dem MFR nur zustimmen wird, wenn sich die Mitgliedsstaaten für mehr Europa und damit für mehr Eigenmittel aussprechen.
Mit dem nun vorgelegten Bericht zeigt das Parlament erstmals auf, wie viel Geld in welche Politikbereiche fließen sollte. Die Abgeordneten machen auch deutlich, dass das aktuelle Arbeitstempo der Regierungsvertreterinnen und -vertreter nicht ausreicht, um die Finanzplanung noch vor den Europawahlen abzuschließen.
SPD-Position: Die Sozialdemokraten und Sozialdemokratinnen fordern, dass die EU die finanzielle Ausstattung bekommt, um die Vielzahl ihrer bestehenden und neuen Aufgaben effektiv erfüllen zu können. Richtig ist, dass Erasmus Plus verdoppelt wird und die Ausgaben für die Forschungspolitik aufgestockt werden. Für eine nachhaltige Lösung in der Migrationspolitik muss die EU-Grenzschutzbehörde genauso gestärkt werden wie die Investitionen in die nachhaltige Entwicklung. Hier muss die EU noch mehr tun, als die Kommission vorschlägt.
Ausblick: Die Ratspräsidentschaft möchte bis zur Sitzung des Europäischen Rats im Dezember einen Zwischenstandsbericht liefern. Sollte bis Februar keine Einigung erzielt werden, ist eine Verabschiedung der Haushaltsplanung noch vor der Europawahl im Mai 2019 unwahrscheinlich. Viele Programme würden dann erneut nur mit Verspätung anlaufen können. Dies würde besonders den Antragsstellerinnen und Antragsstellern, die mit EU-Subventionen planen, Probleme bereiten
Kritik an Rumänien – Resolution; Abstimmung am Dienstag, 13.11.2018, ab 12.30 Uhr; Debatte war bereits am 3.10.2018
Hintergrund: In der ersten Oktober-Plenarsitzung des Europäischen Parlaments fand eine Plenardebatte über die mögliche Schwächung der Rechtsstaatlichkeit in Rumänien durch umstrittene Justizreformen statt, die die Regierung 2017 in die Wege geleitet hatte. Das Europäische Parlament wird nun mit einer fraktionsübergreifenden Resolution Stellung zu diesem Thema beziehen. Die Justizreformen in Rumänien werden sowohl von Teilen der rumänischen Bevölkerung als auch im Ausland mit Sorge betrachtet. Kernpunkte der Kritik sind eine mögliche Gefährdung der Unabhängigkeit der Arbeit der Justiz sowie Rückschritte bei der Korruptionsbekämpfung. Im Oktober 2018 hat auch die aus Verfassungsexperten bestehende Venedig-Kommission des Europarats ihre Stellungnahmen zu den rumänischen Justizreformen veröffentlicht. Darin wird zum einen Intransparenz beim Prozess der Erarbeitung und Beratung der Reformen kritisiert, zum anderen wird ein Teil der Reformen als für den Rechtsstaat problematisch beanstandet. Die Venedig-Kommission empfiehlt zudem die Streichung problematischer Aspekte, wie die Einschränkung der freien Meinungsäußerung für Richter und Staatsanwälte, und mahnt die Konkretisierung von Textstellen an, die potentiell missbräuchlich angewendet werden könnten.
EP-Position: Abgeordnete unterschiedlicher Fraktionen stehen dem Vorgehen der rumänischen Regierung kritisch gegenüber. In der fraktionsübergreifenden Resolution, deren Text bis zur November-Plenumssitzung erarbeitet wird, werden die Parlamentarier deutlich machen, dass Rechtsstaatlichkeit ein integraler Bestandteil der europäischen Werte ist und in keiner Weise ausgehöhlt werden darf. Es besteht auch breiter Konsens darüber, dass die rumänische Regierung die Empfehlungen der Venedig-Kommission zeitnah umsetzen und vor allem ihren Kampf gegen Korruption unvermindert fortführen muss. Gerade vor dem Hintergrund der am 1. Januar 2019 beginnenden Ratspräsidentschaft Rumäniens sollte die rumänische Regierung zeigen, dass europäische Werte die Basis ihrer Politik bilden.
SPD-Position: Die Europa-SPD setzt sich klar dafür ein, dass Rumänien die Empfehlungen der Venedig-Kommission umsetzt und Korruptionsvorwürfe restlos ausräumt. Allerdings ist Rumänien nicht in einem Atemzug mit Ungarn zu nennen. Viele konservative Abgeordnete wollen diese Regierungen auf eine Stufe stellen, wobei in Ungarn eindeutig eine Einschränkung der Presse- und Wissenschaftsfreiheit festgestellt wurde sowie der Schutz von Minderheiten auf dem Spiel steht. Ausblick: Die rumänische Regierung muss ihre Kritikfähigkeit unter Beweis stellen und, gegebenenfalls in Zusammenarbeit mit der Europäischen Kommission, von der sie als relativ neues EU-Mitglied ohnehin eng begleitet wird, notwendige Änderungen an den Justizreformen vornehmen.
Telekommunikation – Preise für Auslandsanrufe werden gedeckelt – Richtlinie; Debatte am Mittwoch, 14.11.2018, ab 9 Uhr, Abstimmung ab 12.30 Uhr
Hintergrund: Die europäischen Regeln für die Telekommunikation werden seit 2016 grundlegend überarbeitet, da die bestehenden Vereinbarungen der digitalen Welt von heute nicht gerecht werden. Die von der EU-Kommission veröffentlichten Gesetzes-vorschläge, regulieren neue Telekommunikations-anbieter und setzen Investitionsanreize für Hochgeschwindigkeitskeitsnetze. Auf Drängen des Europäischen Parlaments wurde auch eine Deckelung der Preise für Auslandstelefonate ab Mai 2019 vereinbart. Nach Trilog-Verhandlungen zwischen dem Parlament, der Kommission und den EU-Mitgliedstaaten im Juli 2018 hat der Industrieausschuss über das Trilog-Ergebnis abgestimmt, das nun im Plenum bestätigt werden soll.
EP-Position: Die neue Richtlinie bringt die Regulierung der Telekommunikation auf die Höhe der Zeit. Neben einer fairen und angemessenen Regulierung neuer Anbieter wie Whatsapp stand im Mittelpunkt der Verhandlungen, Investitionsanreizen für schnelles Internet zu schaffen. Während über das Ziel von Anfang an große Einigkeit zwischen den Fraktionen im Parlament bestand, wurde während der Verhandlungen eine ausgewogene Position über den Prozess dorthin erreicht. Nun können sich beispielsweise mehrere Anbieter zusammentun, sich Verantwortung und Kosten für den Breitbandausbau in ländlichen Regionen teilen, und dadurch von geringeren Auflagen beim Zugang für Wettbewerber profitieren.
SPD-Position: Für die Europa-SPD ist insbesondere die Deckelung der Preise für Auslandstelefonate auf 19 Cent pro Minute ein großer Erfolg. Dieser Punkt konnte in hartnäckigen Verhandlungen mit den EU-Mitgliedstaaten erreicht werden und ist nach der Abschaffung der Roaming-Kosten eine weitere Erleichterung für die europäischen Verbraucherinnen und Verbraucher. Auch beim Thema Netzausbau haben die Sozialdemokratinnen und Sozialdemokraten durchgesetzt, dass die Interessen der Bürgerinnen und Bürger Priorität haben: Durch verschärfte Regeln ist nun sichergestellt, dass auch dort, wo Anbieter durch gemeinsamen Netzausbau von verminderter Regulierung profitieren, keine Monopole entstehen.
Ausblick: Im Fall einer Zustimmung des Europäischen Parlaments müssen die Texte noch durch den Rat angenommen werden. Die Deckelung der Preise für Auslandstelefonate tritt in diesem Fall im Mai 2019 in Kraft.
Bahn-Passagierrechte- mehr Entschädigung bei Zugausfällen – Verordnung; Debatte am Mittwoch, 14.11.2018, ab 15 Uhr; Abstimmung am Donnerstag, 15.11.2018, ab 12 Uhr
Hintergrund: Die EU-Kommission hat eine Überarbeitung der Fahrgastrechte für Bahnreisende vorgelegt. Die geltende Verordnung stammt aus dem Jahr 2007 und soll an veränderte Gegebenheiten angepasst und die Fahrgastrechte weiter gestärkt werden.
EP-Position: Nach zähen Verhandlungen konnte sich eine sozialdemokratisch geführte Mehrheit im Verkehrsausschuss auf einen Kompromiss einigen, der die Fahrgastrechte stärkt. Beispielsweise soll es EU-Mitgliedstaaten in Zukunft nicht mehr erlaubt sein, Ausnahmen für bestimmte Bahn-Dienstleister zu ermöglichen. Außerdem müssen in Zügen künftig mehr Plätze für mitgenommene Fahrräder bereitstellen werden. Die wichtigste Änderung soll aber bei der Höhe der Entschädigung erfolgen. Bislang erhalten Bahnreisende 25 Prozent des Ticketpreises erstattet, wenn sie später als eine Stunde am Ziel eintreffen. Ab einer zweistündigen Verspätung gibt es bislang 50 Prozent zurück. Der Verkehrsausschuss hat mehrheitlich einen Änderungsantrag unterstützt, der Bahnunternehmen verpflichtet bei Verspätungen von mehr als einer Stunde die Hälfte des Fahrkartenpreises zu erstatten. Nach anderthalb Stunden 75 Prozent und nach zwei Stunden muss der ganze Preis erstattet werden.
SPD-Position: Die SPD-Europaabgeordneten unterstützen die Stärkung der Verbraucherrechte und werden auch im Plenum für eine deutliche Anhebung der Entschädigungssumme votieren.
Ausblick: Die Verordnung kann nach der Abstimmung im Plenum im Trilog mit Rat und Kommission verhandelt werden.
Auch LKW-Emissionen müssen reduziert werden – Verordnung; Debatte am Mittwoch, 14.11.2018, ab 9.30 Uhr; Abstimmung ab 12.30 Uhr
Hintergrund: Die Emissionen von LKW und Bussen machen etwa 6 Prozent der gesamten europäischen Treibhausgasemissionen aus und sind damit im Straßenverkehr nach den PKW-Emissionen das größte Problem. Trotzdem wurden sie bisher nicht reguliert. Bis vor kurzem sogar noch nicht einmal überwacht und an staatliche Stellen übermittelt. Auf Grundlage der neu eingeführten Überwachung der Emissionen können diese nun im Verhältnis zum Stand des Jahres 2019 reduziert werden. Nach dem Vorschlag der EU-Kommission sollte diese Reduktion im Jahr 2025 15 Prozent betragen, 2030 dann 30 Prozent, mit einer Überarbeitung im Jahr 2022. In dem Vorschlag enthalten sind auch Begünstigungen für Niedrig- und Nullemissionsfahrzeuge.
Position des Umweltausschusses: Im Umweltausschuss haben wir Sozialdemokratinnen und Sozialdemokraten uns mit unseren Zielvorgaben von 20 Prozent 2025 und 35 Prozent 2030 durchgesetzt, zusammen mit Grünen, Liberalen, Linken und Abgeordneten der Fünf Sterne-Bewegung. Weiterhin hat der Umweltausschuss das System der Begünstigungen für Niedrigemissionsfahrzeuge mit einem Bonus- und Malus-System ersetzt, das vorsieht, dass diese Fahrzeuge 2025 mindestens 5 Prozent und 2030 schon 20 Prozent am Verkauf ausmachen. Neu hinzugekommen ist eine Quote für Stadtbusse ohne Emissionen von 50 Prozent 2025 und 75 Prozent im Jahr 2030.
SPD-Position: Die Sozialdemokratinnen und Sozialdemokraten wollen den größtenteils fortschrittlichen Bericht aus dem Umweltausschuss auch im Plenum gegen die Konservativen verteidigen. Dabei sollen vor allem die ambitionierten, aber machbaren Zielvorgaben verteidigt werden. Damit auch im Schwerlastverkehr endlich die Emissionen sinken.
Ausblick: Nach der Abstimmung im Plenum wartet das Europäische Parlament auf eine möglichst schnelle Positionierung des Rates, damit die Verhandlungen noch in dieser Legislaturperiode abgeschlossen werden können.
LUX-Filmpreis des Parlaments – starke Frauen in allen Finalfilmen – Preisvergabe im Plenum am Mittwoch, 14. November 2018, 12 Uhr bis 12.30 Uhr
Hintergrund: Zum zwölften Mal wählen die EU-Abgeordneten den Gewinner des begehrten LUX-Filmpreises. Bis Dienstag, 13. November 2018, können die Parlamentarier abstimmen, welcher Film das Rennen macht. Im diesjährigen Wettbewerb zeichnen sich alle drei Finalisten durch starke Frauen in den Hauptrollen aus. Die Filme behandeln die Themen Nationalismus, Migration und Umweltaktivismus. „Die andere Seite von Allem“ ist ein Dokumentarfilm in dem die Regisseurin ein empfindsames Porträt ihrer Mutter, der politischen Aktivistin Srbijanka Turajlić zeichnet. Die Mathematik-Professorin war wichtiger Teil des Widerstands im Jugoslawien nach dem Zweiten Weltkrieg. Die Familie Turajlić wurde vom Regime enteignet und ihre Wohnung in Belgrad aufgeteilt. In der deutsch-österreichischen Koproduktion „Styx“ wird ein packendes Drama gezeigt, in dem sich eine junge Frau der Tatenlosigkeit von Behörden bei der Seenotrettung Geflüchteter gegenübersieht und so selbst zum Handeln gezwungen wird. Und in dem isländischen Film „Gegen den Strom“ kämpft eine alleinstehende Frau gegen den Klimawandel und die Interessen von globalen Großkonzernen. Mit dem LUX-Filmpreis zeichnet das Europäische Parlament Filmproduktionen aus, die eine gesellschaftliche Debatte über Werte und soziale Themen anregen. Alle drei in der finalen Auswahl stehenden Filme werden in den 24 Amtssprachen der Europäischen Union untertitelt.
EP-Position: Mit dem Lux-Filmpreis verfolgt das Europaparlament zwei Wünsche: Zum einen soll die Film- und Kulturszene, insbesondere durch die bessere Verbreitung hochwertiger europäischer Werke, gefördert werden. Zum anderen soll mit den verbreiteten Filmen gesellschaftliche Debatten rund um Europa angestoßen und das interkulturelle Verständnis in einem vielfältigen Europa verbessert werden. Die Sozialdemokratinnen und Sozialdemokraten im Europaparlament unterstützen diese Ziele ausdrücklich.
Ausblick: Der Gewinnerfilm des LUX-Filmpreises wird in einer besonderen Fassung für hör- und sehbehinderte Menschen zur Verfügung gestellt. Filmliebhaber in ganz Europa haben von Oktober bis Dezember in mehr als 50 Städten die Möglichkeit, die Finalfilme zu sehen.