Brexit – geplanter Austrittstermin rückt näher – Statement von Rat und EU-Kommission sowie Debatte am Mittwoch, 13.03.2019, von 9 bis 11.50 Uhr
Hintergrund: Das britische Unterhaus soll am Dienstag, 12. März erneut über das Austrittsabkommen zwischen der Europäischen Union und dem Vereinigten Königreich abstimmen. Bei den bisherigen Abstimmungen darüber war Theresa May krachend gescheitert. Seither versucht die Premierministerin, in Brüssel weitere Zugeständnisse auszuhandeln. Lehnt eine Mehrheit den Deal ab, sollen die Abgeordneten am Mittwoch, 13. März entscheiden, ob sie auch einen harten Brexit ohne Abkommen akzeptieren wollen. Auch ein solches Votum hatte May bislang stets abgelehnt. Stellen sich die Parlamentarier auch gegen ein „No Deal“-Szenario, käme es voraussichtlich am Donnerstag, 14. März zur nächsten Entscheidung, über die Frage, ob die Regierung in Brüssel um eine kurze Verlängerung der Frist bitten soll.
SPD-Position: Im Falle der erneuten Ablehnung des Austrittsabkommen durch das Unterhaus ergibt eine Verlängerung der Frist nur Sinn, wenn sich die Verhandlungsposition der britischen Regierung ändert. Sollte die britische Regierung ihre roten Linien nicht anpassen, gibt es keinen Grund, die für Menschen und Wirtschaft lähmende Unsicherheit in die Länge zu ziehen. Eine Verlängerung über den Beginn der Europawahlen am 23. Mai könnte zudem die ordnungsgemäße Durchführung der Europawahlen und die Konstituierung des neuen Parlaments gefährden. Bei der Anberaumung von Neuwahlen oder auch eines zweiten Brexit-Referendums müsste die EU-27 die Situation neu bewerten. Für eine erneute Befragung der Bevölkerung spricht, dass – anders als im Jahr 2016 – die Auswirkungen eines Brexits heute deutlich klarer sind.
Ausblick: Die EU-Staats- und Regierungschefs werden sich am Donnerstag, 21. März und Freitag, 22. März in Brüssel treffen, um auch über den Brexit zu beraten. Gibt es keine Verlängerung der Frist, die einstimmig von den Mitgliedstaaten beschlossen werden muss, und zieht das Vereinigte Königreich die Austrittserklärung nicht zurück, wird der Brexit am 29. März 2019 um 23 Uhr britischer Zeit rechtskräftig (24 Uhr MEZ). Sollte bis dahin kein Abkommen mit Brüssel unter Dach und Fach sein, droht dem Land ein chaotischer Brexit mit erheblichen Folgen für die Menschen und die Wirtschaft.
Klimastrategie – eine klimaneutrale EU bis 2050 – Resolution; Debatte am Mittwoch, 13.03.2019, ab 9 Uhr; Abstimmung am Donnerstag, 14.03.2019, ab 12 Uhr
Hintergrund: Bei der Klimakonferenz in Paris 2015 hatten sich die Vertragsparteien dazu verpflichtet, bis zum Jahr 2020 langfristige Klimapläne vorzulegen. Der Weltklimabericht der Vereinten Nationen hat im Oktober 2018 ein umfangreiches, konsequentes und sofortiges Handeln in allen Bereichen angemahnt, um den Klimawandel einzudämmen. Im November 2018 hat die Europäische Kommission den Entwurf für eine EU-Klimastrategie vorgelegt, mit dem Ziel einer klimaneutralen EU bis 2050. Am Donnerstag, 14. März 2019, stimmt das Europäische Parlament über seine Position und seine Forderungen zur EU-Klimastrategie ab.
SPD-Position: Die SPD-Abgeordneten unterstützen das Ziel einer klimaneutralen EU bis 2050, sowie die Erhöhung des 2030-Ziels auf eine 55-prozentige Verringerung des Ausstoßes von Klimagasen im Vergleich zu 1990. Auch für das Jahr 2040 sollte ein Reduktionsziel festgelegt werden. Alle Sektoren – Energie, Industrie, Gebäude, Verkehr, Landwirtschaft – müssen ihre CO2-Reduktionsbeiträge einbringen. Die SPD-Abgeordneten legen besonderes Augenmerk auf die soziale Dimension auf dem Weg zur Klimaneutralität. Die Transformation muss neue Arbeitsplätze organisieren und den Menschen in strukturschwachen Regionen eine neue Perspektive geben. In allen EU- und nationalen Klimastrategien müssen die sozialen Folgen miteinbezogen werden. In der Abstimmung im Ausschuss hatten sich die konservativen Fraktionen gegen die Erhöhung des 2030-Ziels ausgesprochen, konnten aber von den progressiven Fraktionen überstimmt werden.
Ausblick: Bis zum Jahr 2020 sind die EU-Mitgliedstaaten und die EU-Institutionen laut dem Paris-Abkommen verpflichtet, ihre Klimapläne bis 2050 vorzustellen. In Deutschland wird derzeit von Umweltministerin Svenja Schulze ein entsprechendes Klimagesetz erarbeitet.
EU-USA-Handelsbeziehungen – keine Grundlage für Gespräche – Resolution; Debatte Mittwoch, 13.03.2019, ab 15 Uhr; Abstimmung Donnerstag, 14.03.2019, ab 12 Uhr
Hintergrund: Seit Donald Trumps Amtsübernahme herrscht ein rauer Ton im Weißen Haus, der sich auch in einer aggressiven US-Handelspolitik widerspiegelt. Nachdem die USA auf Anweisung von Trump illegale Strafzölle auf Stahl- und Aluminiumimporte, auch aus der EU, verhängt haben, droht der US-Präsident mit weiteren Strafzöllen auf Automobile. Auch internationale Kooperation und Standardsetzung haben keinen Platz in der neuen Außen- und Handelspolitik der Vereinigten Staaten. Während bestehende Abkommen entweder gekündigt oder unter Druck neuverhandelt werden, will Trump die USA auch aus dem Pariser Klimaschutzabkommen zurückziehen.
Vor diesem Hintergrund reiste Kommissionspräsident Juncker im Sommer 2018 nach Washington und beschloss ein gemeinsames Papier. Diese beinhaltete unter anderem die Übereinkunft, ein Industriezollabkommen abzuschließen. Um dieses Vorhaben voranzutreiben, präsentierte die EU-Kommission Entwürfe für ein Verhandlungsmandat. Das Europäische Parlament nimmt, wie üblich, in einer Resolution Stellung zu dem Entwurf.
SPD-Position: Die Sozialdemokratinnen im Europäischen Parlament lehnen es ab, sich mit vorgehaltener Waffe an den Verhandlungstisch zwingen zu lassen. Solange die Regierung Trump an ihren illegalen Zöllen auf Aluminium und Stahl festhält und mit neuen Zöllen auf Autos droht, sehen sie keine Grundlage für Gespräche. Auch halten sie es für falsch, ein Abkommen ohne Umwelt-, Verbraucherschutz- und Arbeitnehmerrechtstandards zu verhandeln. Zudem hatte das Europäische Parlament erst im Juli 2018 mit sehr großer Mehrheit beschlossen, kein Handelsabkommen zu akzeptieren, dass nicht die Ziele des Pariser Klimaschutzabkommen einbezieht.
Anders offensichtlich die Konservativen sowie die liberalen Fraktionen. Diese stimmten mit einer knappen Mehrheit im Ausschuss für internationalen Handel für die bindungslose Aufnahme von Verhandlungen. Im deutlich weniger konservativ geprägten Plenum des Europäischen Parlaments können sich die Karten noch einmal drehen.
Ausblick: Die EU-Mitgliedstaaten würden vor einer Entscheidung für oder gegen Verhandlungen gerne die Position des Europäischen Parlaments einholen. Unter den EU-Mitgliedstaaten gibt es noch offene Fragen, unter anderem möchten einige zunächst das noch bestehende TTIP-Mandat zurückziehen. Hier besteht also noch Gesprächsbedarf. Dennoch könnte der Rat innerhalb der kommenden Wochen ein Mandat beschließen. Da die Erteilung von Mandaten aber alleinige Kompetenz der Mitgliedstaaten ist, kann das Europäische Parlament Mandate in letzter Konsequenz nicht verhindern.
Zentrum für Cybersicherheit – Verordnung; Debatte am Montag, 11.03.2019, 18 bis 20 Uhr; Abstimmung am Mittwoch, 13.03.2019, ab 12 Uhr
Hintergrund: In einigen EU-Mitgliedsstaaten sind mittlerweile 50 Prozent aller begangenen Kriminaldelikte Cyberverbrechen. Die Union will aus diesem Grund ihre Kapazitäten im Bereich Cybersicherheit ausbauen und die Wettbewerbsfähigkeit der EU-Cybersicherheitsindustrie stärken. Die Kommission schlägt die Einrichtung eines europäischen Kompetenzzentrums vor, das dabei helfen soll, ein Ökosystem für Cybersicherheit in der Union aufzubauen. Außerdem soll ein Netzwerk nationaler Koordinierungszentren entstehen, die als direkte Anlaufstelle für europäische Projekte in diesem Bereich vor Ort dienen sollen. Darüber hinaus will die Union den Wissens- und Erfahrungsaustausch der europäischen Expertinnen und Experten für Cybersicherheit fördern. Dazu wird ein Forum für relevante Akteure aus Industrie, Forschung, öffentlichen Einrichtungen und Zivilgesellschaft eingerichtet.
SPD-Position: Die SPD-Abgeordneten begrüßen den Gesetzesvorschlag, da er es der EU erlaubt, eigene Kompetenzen im Bereich Cybersicherheit zu stärken und zu entwickeln. Dies ist gerade im Wettbewerb mit anderen globalen Akteuren wichtig. Die Sozialdemokratinnen und Sozialdemokraten haben sich während der Verhandlungen im Europäischen Parlament dafür eingesetzt, dass im Beratungsgremium des Kompetenzzentrums nur Einrichtungen der EU und der Europäische Freihandelsassoziation sitzen dürfen, die nicht durch andere Drittstaaten kontrolliert werden.
Damit will die Europa-SPD sicherstellen, dass auch wirklich europäische Kompetenzen entstehen. Da das Kompetenzzentrum auch Synergien zwischen ziviler und militärischer Cybersicherheit fördern soll, fordert die sozialdemokratische Fraktion, dass für Projekte mit militärischer Komponente Gelder des Europäischen Verteidigungsfonds genutzt werden sollen. Zivile Programme wie „Horizont Europa“ und „Digitales Europa“ sollen damit zivil bleiben. Der Europäische Verteidigungsfonds soll anstelle von Projekten zur Aufrüstung somit auch sinnvolle Projekte wie Cybersicherheit fördern.
Ausblick: Die Verordnung wird im Plenum debattiert und über das Verhandlungsmandat wird abgestimmt. Nimmt das Plenum das Verhandlungsmandat an, können Triloge beginnen, sobald sich der Rat positioniert hat.
Europäische Bürgerinitiative reformieren – Demokratie stärken – Verordnung; Debatte am Montag, 11.03.2019, ab 17 Uhr; Abstimmung am Dienstag, 12.03.2019, ab 12 Uhr
Hintergrund: In der Europäischen Union gibt es seit dem Vertrag von Lissabon erstmals ein Instrument transnationaler partizipativer Demokratie: Die Europäische Bürgerinitiative. Seit 2012 können mindestens eine Million EU-Bürgerinnen und Bürger aus mindestens sieben EU-Mitgliedstaaten durch ihre Unterschrift die Europäische Kommission auffordern, einen Gesetzgebungsvorschlag im Rahmen ihrer Befugnisse vorzulegen und damit ein Thema auf die Agenda der europäischen Politik setzen. Die Zahl der erfolgreichen Initiativen zeigt jedoch, dass noch Nachholbedarf besteht: Bisher haben von 76 Initiativen erst 4 die erforderliche Anzahl an Unterschriften erreicht. Darunter eine Initiative gegen das Pflanzenschutzmittel Glyphosat sowie für Wasser als Menschenrecht. Organisatorinnen und Organisatoren von Initiativen und Bürgerinnen und Bürgern wurden bisher zu viele Hürden in den Weg gestellt. Das Europäische Parlament hat daher bereits seit längerem eine Überarbeitung der Verordnung zur Bürgerinitiative gefordert.
SPD-Position: Seit der Einführung dieses Instruments vor sieben Jahren haben sich mehr als neun Millionen Menschen an einer Europäischen Bürgerinitiative beteiligt. Das zeigt, wie stark der Bedarf nach direkter und grenzüberschreitender Demokratie in Europa ist. Die geringe Zahl an erfolgreichen Initiativen hat jedoch gezeigt, dass Nachbesserungsbedarf bestand, um Hürden für mehr Bürgerbeteiligung in Europa abzubauen.
Das Parlament konnte in den Verhandlungen mit dem Rat viele Punkte verbessern, die Anliegen der Sozialdemokratinnen und Sozialdemokraten sind: Um die Hürden der Registrierung für die Organisatoren zu senken, wird die EU-Kommission künftig fachliche und rechtliche Unterstützung bereitstellen und eine Kooperationsplattform zum Austausch der besten Praxisbeispiele zur Verfügung stellen. Um die Kosten für die Organisatoren zu reduzieren und die Bürgernähe dieses Instrumentes zu gewährleisten, werden registrierte Initiativen künftig in alle 23 EU-Amtssprachen kostenfrei von der EU-Kommission übersetzt werden. Darüber hinaus werden Teile einer Bürgerinitiative zugelassen werden können, falls ein Vorschlag nicht insgesamt Gegenstand einer Initiative sein kann. Organisatoren werden selbst entscheiden können, wann die zwölfmonatige Frist zur Sammlung der Unterschriften genau beginnt. Außerdem können EU-Bürgerinnen und EU-Bürger eine Bürgerinitiative unabhängig von ihrem Wohnsitzland unterstützen. Eine erfolgreiche Bürgerinitiative wird außerdem künftig im Rahmen einer Anhörung im Europäischen Parlament ihr Anliegen der Öffentlichkeit präsentieren können. Ein Wermutstropfen war die Weigerung der EU-Mitgliedstaaten, das Mindestalter für die Teilnahme an einer Bürgerinitiative auf 16 Jahre zu senken. Es ble ibt bei der Kopplung an das Alter der Teilnahme an den Europawahlen und damit in einem überwiegenden Teil der Mitgliedstaaten bei 18 Jahren. Parlament und Kommission haben sich bis zuletzt für die Senkung auf 16 Jahre eingesetzt. Denn je früher sich Jugendliche aktiv an der Gestaltung des europäischen Projekts beteiligen können, desto eher werden sie sich auch im Erwachsenenalter engagieren. Das Parlament konnte zumindest eine Öffnungsklausel durchsetzen, die es Mitgliedstaaten ermöglicht, das Alter auf 16 Jahre zu senken. Die Europa-SPD wird sich daher intensiv dafür einsetzen, dass die deutsche Regierung von dieser Möglichkeit Gebrauch machen wird.
Ausblick: Sollte das Plenum des Parlaments die Einigung in Straßburg final bestätigen, gilt die neue Verordnung ab 1. Januar 2020.
Asylfonds und Integration innerhalb der EU stärken – Verordnung; Debatte am Dienstag, 12.03.2018 ab 15 Uhr; Abstimmung Mittwoch, 13.03.2018, ab 12 Uhr
Hintergrund: Die Anforderungen der EU-Mitgliedstaaten an die Europäische Union wachsen, vor allem im Migrations- und Außengrenzmanagement. Die EU-Kommission schlägt deshalb für den nächsten mehrjährigen Finanzrahmen für den Zeitraum 2021 bis 2017 eine signifikante Aufstockung der Mittel dafür vor. Auch für den Asyl-, Migrations- und Integrationsfonds sieht die Kommission eine Steigerung von 4,2 Milliarden Euro auf über 10 Milliarden Euro über sieben Jahre vor.
SPD-Position: Die Sozialdemokratinnen und Sozialdemokraten begrüßen, dass für Herausforderungen im Asylbereich, in der Migration und der Integration die Mittel im Vergleich zum letzten mehrjährigen Finanzrahmen erheblich gesteigert werden sollen. Es gilt, die Integration von Drittstaatsangehörigen auf EU-Gebiet, legale Migrationswege und die Solidarität zwischen den Mitgliedstaaten, zu stärken – insbesondere bei der Neuansiedlung und Umverteilung von Migranten.
Die Kritik der Sozialdemokratinnen und Sozialdemokraten: Der Vorschlag der EU-Kommission fokussiert sich eher auf Ausweisungen und Rückführungen, anstatt auf Integrationsmaßnahmen, was sich bereits darin widerspiegelt, dass „Integration“ aus dem Titel des Fonds gestrichen werden soll. Die sozialdemokratische S&D-Fraktion hat deshalb Änderungsanträge vorgeschlagen, die Integrationsmaßnahmen stärken und den derzeitigen Titel des Fonds, „inklusive Integration“, beizubehalten.
Die Sozialdemokratinnen und Sozialdemokraten haben außerdem gefordert, dass der Fonds überwiegend für Asyl-, Migrations- und Integrationsmaßnahmen in EU-Mitgliedstaaten selber eingesetzt wird und dass nur begrenzte Mittel des Fonds an Drittstaaten fließen. Zusammen mit anderen Fraktionen haben die Sozialdemokraten deshalb erfolgreich darauf bestanden, maximal fünf Prozent des Fonds für Maßnahmen in Drittstaaten freizugeben. Die konservative EVP-Fraktion, zu der auch die deutsche CDU/CSU-Gruppe gehört, hatte hingegen gefordert, keinerlei Begrenzung für die Verwendung des Fonds in Drittstaaten einzuführen und so, anstatt die Staaten entlang unserer Außengrenzen zu unterstützen, EU-Gelder an Drittstaaten zu schicken. Diese erhalten jedoch bereits durch andere Finanzinstrumente signifikante Fördermittel.
Ausblick: Im März-I-Plenum wird über den Fonds debattiert und über das Verhandlungsmandat abgestimmt. Falls in der Abstimmung eine Einigung erzielt wird, können Triloge beginnen, sobald sich auch der Rat auf eine Position geeinigt hat
Erasmus – Vorsorge gegen einen harten Brexit – Verordnung; Abstimmung Mittwoch, 13.03.2018, ab 12 Uhr
Hintergrund: Momentan studieren ungefähr 14.000 Lernende aus anderen EU-Ländern in Großbritannien, die an einem Erasmus-Austausch teilnehmen. Umgekehrt befinden sich ungefähr 7.000 Lernende aus Großbritannien in einer Austauschmaßnahme in einem anderen EU-Land. Für diejenigen, die sich am 29. März 2019 aktuell in einem Austausch befinden, muss Rechtssicherheit für den Fall eines harten Brexit hergestellt werden. Die am Mittwoch, 13. März 2019, zur Abstimmung stehend Verordnung regelt, dass alle, die sich am Tage des Austritts in einer sogenannten Mobilitätsmaßnahme des Erasmus-Programms befinden, ihren Austausch wie gewohnt werden fortsetzen und wie geplant beenden können. Hierzu wird vorübergehend die Vollmitgliedschaft Großbritanniens fingiert. Die Verordnung gilt allerdings nur für den Bereich der Mobilitätsmaßnahmen und nur für den Fall, dass es zu einem Brexit ohne Austrittsabkommen kommt. Außerdem wird es nur für diejenigen gelten, die sich am Tag des Brexits bereits in einer Austauschmaßnahme befinden. Für den Fall eines Brexits mit Abkommen gilt, was, bezogen auf Erasmus, im entsprechenden Abkommen geregelt wird. Der bisherige Entwurf des Austrittsabkommens sieht in Artikel 137 die weitere volle Beteiligung Großbritanniens am laufenden Erasmus-Programm bis Ende 2020 vor. Unklarheit besteht leider weiter für all diejenigen Einzelpersonen und Organisationen, die aktuell eine Maßnahme mit dem Partner Großbritannien planen wollen, da nicht klar ist zu welcher Art Brexit es kommen wird. Verbindliche Zusagen für künftig beginnende Maßnahmen können dementsprechend derzeit leider nicht getroffen werden.
Ausblick: Nach erfolgreicher Abstimmung ist mit der Unterzeichnung der Verordnung um den 25. März zu rechnen, so dass die hierin vorgesehenen Vorsorgemaßahmen noch vor dem bisherigen Brexit-Termin am 29. März in Kraft treten können.
Beitrittsgespräche mit der Türkei aussetzen – Bericht zum Kommissionsbericht von 2018 über die Türkei; Debatte am Dienstag, 12.03.2018, von 15 bis 24 Uhr; Abstimmung Mittwoch, 13.03.2018, ab 12 Uhr
Hintergrund: Die politische Lage in der Türkei hat sich zwischen 2015 und 2018 deutlich verschlechtert. Seit der Verfassungsänderung im Jahr 2017 konzentriert sich die Macht in der Rolle des direkt gewählten Präsidenten. Das Referendum zu der Verfassungsänderung wurde von der Organisation für Sicherheit und Zusammenarbeit in Europa besonders dafür kritisiert, dass keine öffentliche Debatte über die Konsequenzen geführt wurde und die Medienlandschaft nicht ausreichend Zugang zu Informationen erhielt. Der Wahlsieg Erdogans 2018 folgte auf einen Wahlkampf, der unter ungleichen Bedingungen geführt wurde. Seit 2016 wurden insgesamt 125.000 Personen, darunter Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter der Regierung, Akademikerinnen und Akademiker sowie Medienschaffende und Geschäftsleute strafrechtlich verfolgt. Mehr als 60.000 Personen wurden verhaftet und einigen wurde das Recht auf einen fairen Gerichtsprozess verwehrt. Die EU-Kommission hat im April 2018 den letzten Länderbericht über die Türkei veröffentlicht. Der Report fällt negativer aus als vorhergegangene Berichte. Während das Parlament 2016 noch eine temporäre Einstellung der Verhandlungen über einen Beitritt der Türkei fordert, plädiert das Europäische Parlament bereits seit 2017 für eine vollständige Aussetzung der Beitrittsgespräche, sollte die Verfassungsreform unverändert in Kraft treten. Bisher ist der Prozess der Beitrittsverhandlungen nach wie vor geöffnet, auch wenn in einigen EU-Mitgliedstaaten bereits heftig darüber diskutiert wird, die Verhandlungen einzustellen.
SPD-Position: Mit der jetzigen Regierung in der Türkei können keine EU-Beitrittsgespräche geführt werden: Es kommt vermehrt zu Menschenrechtsverletzungen, eine justizielle Unabhängigkeit fehlt und die neue Verfassung lässt Gewaltenteilung und Kontrolle vermissen. Wenn eine Regierung diese roten Linien überschreitet, müssen politische Konsequenzen folgen. Die im Bericht geforderte formale Aussetzung der Beitrittsgespräche ist die logische Konsequenz aus dem Appell des Parlaments an eine Aussetzung im Bericht des Jahres 2017, sollte die Regierung die damals geplante Verfassungsreform umsetzen, die mittlerweile vollzogen ist. Denn inzwischen geht es auch um die Glaubwürdigkeit der EU.
Das bedeutet nicht, dass alle Türen zur Türkei geschlossen werden sollen. Die Türkei ist ein wichtiger Nachbar der EU-Mitgliedstaaten und ein wichtiger Partner, besonders in der Zusammenarbeit bei Fragen der Migrations- und Flüchtlingspolitik. Die EU muss weiterhin die Zivilbevölkerung, Journalistinnen und Journalisten sowie Menschenrechtsaktivisten und -aktivistinnen in der Türkei unterstützen. Über eine gemeinsame Zollunion soll weiterhin diskutiert werden können, solange der Respekt für die Werte in der Europäischen Union eine Grundvoraussetzung für einen Beitritt bleibt. Auch Visa-freies Reisen für türkische Staatsbürgerinnen und Staatsbürger muss eine Option bleiben.
Ausblick: Im Falle einer Mehrheit im Plenum für den Bericht würde die Türkei nicht den Status eines EU-Beitrittskandidaten verlieren. Dieser kann ausschließlich vom Antragsteller selbst zurückgezogen werden. Die Türkei wird weiterhin Gelder aus dem Finanzinstrument der Heranführungshilfe für EU-Beitrittskandidaten erhalten, allerdings deutlich eingeschränkt und hauptsächlich zur Unterstützung der Zivilgesellschaft.
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