„Ein Etappensieg im Streit um den Schutz europäischer Grundwerte in Ungarn“

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Petra Kammerevert kommentiert den heutigen Schlussantrag der EuGH-Generalanwältin zu ausländischen Hochschulen in Ungarn:

„Die Einschätzung der Generalanwältin zur Unvereinbarkeit des ungarischen Hochschulgesetzes mit europäischen Grundwerten ist ein wichtiger Etappensieg im Streit um die akademische Freiheit und die Autonomie von Hochschulen in Ungarn. Auch wenn der Europäische Gerichtshof ein rechtskräftiges Urteil erst noch fällen wird.“

„Obwohl wir jetzt die voraussichtliche Stoßrichtung des EuGH im Fall des ungarischen Hochschulgesetzes und der Central European University kennen, müssen wir weiter für den Schutz von Rechtsstaatlichkeit und Grundwerten in Ungarn und Europa kämpfen. Der EVP-Mann Viktor Orbàn schreitet immer weiter damit voran, regierungskritische Stimmen in Ungarn kaltzustellen. Erst Montag wurde durch die internationale Presse bekannt, dass Journalisten der ungarischen öffentlich-rechtlichen Medien für die Berichterstattung über EU-Politik vorher eine besondere Zustimmung einholen müssen. Den dortigen Öffentlich-Rechtlichen soll zudem untersagt sein, sich in Berichten auf Menschenrechtsorganisationen wie Amnesty International und Human Rights Watch zu beziehen. Dies ist ein deutlicher Angriff auf die Freiheit der Medien. Mit dem neuen Kulturgesetz und dem einheitlichen Schulbuchsystem stellt Orbàn zudem die politische Unabhängigkeit der Kultur- und Bildungssektoren weiter in Frage.“

„Der Schlussantrag der Generalanwältin des Europäischen Gerichtshofes ist zu begrüßen. Die Arbeit des Europäischen Gerichtshofes ist jedoch langwierig und kann nur in Einzelfällen zu umgehenden Veränderungen führen. Die europäischen Staats- und Regierungschefs sollten das Artikel-7-Verfahren daher umgehend beschleunigen und weiteren Entwicklungen dieser Art in Ungarn schnellstmöglich einen Riegel vorschieben.“

Die ungarische Regierung hatte 2017 das Hochschulgesetz geändert. Ausländische Hochschuleinrichtungen in Ungarn sollen demnach nur noch dann Abschlüsse verleihen dürfen, wenn zwischen Ungarn und dem Sitzstaat der Hochschule ein internationales Abkommen besteht. Die Gesetzesänderung führte dazu, dass die renommierte Central European University mit Sitz im US-Bundesstaat New York Budapest im vergangenen Jahr verlassen und in Wien einen neuen Campus eröffnen musste. Der Europäische Gerichtshof befasst sich mit der Gesetzesänderung wegen einer Klage der EU-Kommission, nach der das Hochschulgesetz gegen geltendes Unionsrecht und europäische Grundwerte verstößt; namentlich die Niederlassungsfreiheit, den freien Dienstleistungsverkehr, das Grundrecht auf akademische Freiheit, das Grundrecht auf Bildung und die unternehmerische Freiheit. Nach Vorlage des Schlussantrages der Generalanwältin werden die Richter des Gerichtshofs nun Beratungen starten. Das Urteil wird zu einem späteren Zeitpunkt verkündet.