Ein multinationales Parlament
Das Europäische Parlament ist das größte multinationale Parlament der Welt: Derzeit umfasst es 751 Abgeordnete aus den 28 Mitgliedsstaaten der EU. Jedes Land verfügt über eine festgelegte Zahl an Abgeordneten – Deutschland stellt als größtes Mitgliedsland 96, Malta als kleinstes 6 Parlamentarier. Die Anzahl der Europaabgeordneten pro Land richtet sich ungefähr nach der Bevölkerungszahl, wobei der Grundsatz der degressiven Proportionalität Anwendung findet: Kein Land kann weniger als sechs oder mehr als 96 Abgeordnete haben, und die Gesamtzahl der Abgeordneten darf 751 nicht überschreiten.
Der Präsident oder die Präsidentin vertritt das Parlament vor den anderen EU-Organen und der Außenwelt und hat das letzte Wort bei der Genehmigung des EU-Haushalts.
Das Europäische Parlament wird seit 1979 direkt gewählt. Seither können die Bürgerinnen und Bürger der Europäischen Union alle fünf Jahre ihre Abgeordneten unmittelbar selbst bestimmen, wobei die Wahlverfahren in den einzelnen Mitgliedsstaaten unterschiedlich sind. Die letzten Wahlen fanden im Mai 2014 statt.
Wie arbeitet das Parlament?
Straßburg ist Sitz des Parlaments. Zwölf Wochen im Jahr sind für Plenarsitzungen in Straßburg vorgesehen. Zwischen den Sitzungswochen tagen die Ausschüsse und Fraktionen in Brüssel, um einen ständigen Kontakt zur Kommission und zum Rat zu ermöglichen. In dieser Zeit können in Brüssel weitere Plenarsitzungen abgehalten werden. Die Debatten werden simultan in alle 24 Amtssprachen der Europäischen Union übersetzt.
Das Generalsekretariat des Parlaments sitzt in Luxemburg. Das Europäische Parlament unterhält zudem Informationsbüros in den Hauptstädten aller Mitgliedstaaten und zusätzlich Regionalbüros in den fünf großen Mitgliedstaaten. Die deutschen Informationsbüros finden sich in Berlin und München.
Um Themen sachgerecht und fachkundig behandeln zu können, sind im Europäischen Parlament 20 ständige und z.Zt. zwei nichtständige Ausschüsse gebildet worden. In den Ausschüssen werden spezifische Sachbereiche bearbeitet und die Entscheidungen der Plenarsitzungen vorbereitet.
Wie in den nationalen Parlamenten bündeln die Abgeordneten im Europäischen Parlament ihre politischen Kräfte in Fraktionen. Mit einem Unterschied – sie kommen aus unterschiedlichen Mitgliedstaaten mit vielfältigen politischen Traditionen. Einen Fraktionszwang – die Pflicht, so abzustimmen wie zuvor ausgehandelt – kennt das Europäische Parlament nicht. Die Fraktionen setzen sich wiederum aus den nationalen Delegationen oder Gruppen zusammen.
Welche Aufgaben hat das Parlament?
Das Europäische Parlament ist am Gesetzgebungs- und Haushaltsverfahren in der EU maßgeblich beteiligt. Seit der ersten Direktwahl hat es seine Kompetenzen Zug um Zug ausgebaut. Heute beschließt das Parlament zusammen mit dem Ministerrat Gesetze, die in allen Mitgliedstaaten der EU gültig sind und die unser tägliches Leben betreffen. Das Parlament hat vor allem drei Aufgaben:
1. Gesetzgebung
- Verabschiedung von EU-Rechtsvorschriften, in Zusammenarbeit mit dem Rat der EU auf der Grundlage von Vorschlägen der Europäischen Kommission
- Entscheidung über internationale Abkommen
- Entscheidung über Erweiterungen
- Prüfung des Arbeitsprogramms der Kommission und Aufforderung der Kommission, Rechtsvorschriften vorzuschlagen
2. Aufsicht
- Demokratische Kontrolle aller EU-Organe
- Wahl der Präsidentin/des Präsidenten der EU-Kommission und Zustimmung zur Kommission als Kollegium. Möglichkeit, einen Misstrauensantrag zu stellen, der die gesamte Kommission zum Rücktritt zwingen könnte.
- Entlastung, d. h. Genehmigung der Ausgaben aus dem EU-Haushalt.
- Bearbeitung von Petitionen der EU-Bürgerinnen und -Bürger und Einsetzen von Untersuchungsausschüssen
- Erörterung der Währungspolitik mit der Europäischen Zentralbank
- Befragung von Kommission und Rat
- Wahlbeobachtung
3. Haushalt
- Aufstellung des Haushaltsplans der EU gemeinsam mit dem Rat
- Genehmigung des langfristigen EU-Haushalts, des so genannten „mehrjährigen Finanzrahmens“
Welche Ziele verfolgt das Parlament?
Das Parlament setzt sich für das „Europa der Bürger“ ein, für die Wahrung der Menschenrechte und der Grundrechte. Es engagiert sich für den sozialen Ausgleich in Europa, für den Abbau der Arbeitslosigkeit, für das wirtschaftliche Wachstum in der ganzen Gemeinschaft. Auf der internationalen Ebene hat sich das Parlament von Beginn an für den Schutz und die Förderung der Menschenrechte stark gemacht. Das Parlament setzt sich ein für eine gerechte Gestaltung der Globalisierung und für eine starke, friedenspolitische Rolle der Europäischen Union. Dabei ist ihm der Schutz der Umwelt und der Verbraucher stets wichtig.
Das Europäische Parlament und Sie
Wenn Sie möchten, dass das Parlament zu einem bestimmten Thema tätig wird, können Sie eine Petition einreichen. Petitionen können alle Themen betreffen, die in den Zuständigkeitsbereich der EU fallen. Um eine Petition einzureichen, müssen Sie Bürgerinnen und Bürger eines Mitgliedstaates sein. Unternehmen oder andere Organisationen, die Petitionen einreichen, müssen in einem EU-Land ihren Sitz haben.
Weitere Informationen
- Offizielle Internetseite des Europäischen Parlaments
- Petitionsportal: Petition einreichen oder unterstützen
- Virtuelle Tour durch den Plenarsaal in Straßburg
- EuroparlTV